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4.8 KiB

BESCHLUSS
20
.
Juni
Strafsache
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
u.a.
ECLI
:
:
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Beschwerdeführerin
Generalbundesanwalts
20
.
Juni
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
24
.
Oktober
Tat
Urteilsgründe
betreffenden
Einzelstrafausspruch
entfällt
Gesamtstrafenausspruch
aufgehoben
.
2
.
Sache
wird
insoweit
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
3
.
weitergehende
Revision
Angeklagten
wird
unbegründet
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagte
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Fällen
Beihilfe
unerlaubten
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Freisprechung
Übrigen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
hat
Verfall
Wertersatz
Höhe
angeordnet
Angeklagte
Höhe
revidierenden
Mitangeklagten
Gesamtschuldnerin
haftet
.
allgemeine
Sachrüge
gestützte
Revision
Angeklagten
hat
Beschlussformel
ersichtlichen
Umfang
Erfolg
erweist
Übrigen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
dargestellten
Erwägungen
unbegründet
.
1
.
liegt
Verfahrenshindernis
.
Zwar
enthält
Eröffnungsbeschluss
8
.
August
unzutreffendes
Datum
"
Anklage
Staatsanwaltschaft
3
.
Juni
Aktenzeichen
:
Hauptverhandlung
zugelassen
"
wird
.
führt
aber
Unwirksamkeit
Eröffnungsbeschlusses
vgl.
Urteile
3
.
Oktober
15
November
NStZ
.
Anklageschrift
Angeklagte
revidierenden
Mitangeklagten
datiert
28
.
Juni
Aktenzeichen
:
.
Seiten
ist
Abschrift
Anklage
anderen
Beschuldigten
abgeheftet
Datum
3
.
Juni
trägt
.
Eröffnungsbeschluss
lässt
aber
Angabe
allein
Angeklagte
Mitangeklagten
betreffenden
Rubrums
zweifache
Angabe
Aktenzeichens
Anklage
28
.
Juni
eindeutige
Willenserklärung
Gerichts
entnehmen
vgl.
Urteil
6
.
August
;
1
.
Aufl
.
.
Angeklagten
betreffende
Anklage
Aktenzeichen
Hauptverhandlung
zugelassen
hat
.
2
.
Revision
führt
aber
Sachrüge
Urteilsaufhebung
Einzelstrafe
Tat
Urteilsgründe
.
Landgericht
hat
Fälle
Handeltreibens
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
festgestellt
Einzelstrafen
Jahr
Monaten
dreimal
Jahr
Monaten
verhängt
.
entsprechenden
Schuldspruch
hat
aber
verkündet
noch
ist
Tenor
Urteilsurkunde
enthalten
.
Senat
hat
erwogen
Auseinanderfallen
Schuldspruch
Urteilsgründen
offensichtliches
Fassungsversehen
handelt
Generalbundesanwalt
beantragte
ausnahmsweise
Ergänzung
Urteilsformel
zulässig
wäre
.
Voraussetzungen
Abänderung
Urteils
liegen
hier
aber
.
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
sind
"
offensichtlich
"
nur
Fehler
weiteres
Urkunde
selbst
Tatsachen
ergeben
Verfahrensbeteiligten
klar
Tage
treten
auch
nur
entfernten
Verdacht
späteren
sachlichen
Änderung
ausschließen
.
muss
auch
Berichtigung
eindeutig
erkennbar
sein
Gericht
tatsächlich
gewollt
entschieden
hat
.
Prüfung
ist
strenger
Maßstab
anzulegen
verhindern
Berichtigung
unzulässige
Abänderung
Urteils
einhergeht
vgl.
Beschlüsse
11
.
April
22
November
;
Urteil
14
.
Januar
§
Urteilsberichtigung
;
Meyer-Goßner
Meyer-Goßner/Schmitt
60
.
Aufl
.
.
.
Zwar
spricht
späteren
Abfassung
Urteilsgründe
Landgericht
verkündeten
Tenor
verzählt
hat
jedoch
ist
offensichtlich
dargestellten
Sinne
.
Staatsanwaltschaft
hat
Angeklagten
Anklageschrift
28
.
Juni
insgesamt
Fälle
Handeltreibens
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Last
gelegt
.
zugelassene
Nachtragsanklage
21
.
September
erfasste
weiteren
Fall
Handeltreibens
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
;
mithin
waren
Landgericht
vorgeworfene
Taten
anhängig
geworden
.
verkündete
Urteil
bezog
Taten
Verurteilung
erging
dreimal
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
einmal
Beihilfe
Tat
.
verkündeten
Tenors
Tenors
Urteilsurkunde
ist
"
Übrigen
"
mithin
noch
anhängig
gewesenen
Tatvorwürfe
Freispruch
erfolgt
.
Hintergrund
war
Verfahrensbeteiligten
erkennbar
tatsächlich
weiteren
Tatvorwurf
Verurteilung
gewollt
war
Freispruch
verkündeten
Wortlauts
weitere
Tat
erfassen
sollte
.
Anhaltspunkte
haben
Prozessgestaltung
Tatvorwürfe
teilweise
bestreitenden
Einlassungsverhalten
Angeklagten
ergeben
.
Jedenfalls
eindeutig
anhängigen
Taten
ergreifenden
Fassung
verkündeten
Tenors
kann
allein
Umstand
Urteilsgründen
Taten
festgestellt
bewertet
sanktioniert
worden
sind
verkündeten
entspricht
berechtigen
offensichtlichen
Zählfehler
anzunehmen
Frage
offen
lassend
:
Beschluss
17
.
März
NStZ
Freispruch
Entscheidungsgründe
abweichend
bezifferte
Fallanzahl
bezog
.
Änderung
Urteilsformel
liefe
Durchbrechung
verurteilten
noch
anhängig
gewesenen
Vorwürfe
erfassenden
rechtskräftig
gewordenen
Freispruchs
.
Da
bestimmen
ist
Taten
Landgericht
Einzelfreiheitsstrafe
verhängt
hat
Angeklagte
verurteilt
freigesprochen
worden
ist
hebt
Senat
höchste
Einzelfreiheitsstrafe
lässt
entfallen
.
Wegfall
Einsatzstrafe
führt
Aufhebung
Gesamtstrafenausspruchs
.
Anordnung
Verfalls
Wertersatz
ist
aufgezeigten
Rechtsfehler
betroffen
.
Raum
Radtke