BESCHLUSS 20 . Juni Strafsache unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge u.a. ECLI : : 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Beschwerdeführerin Generalbundesanwalts 20 . Juni gemäß § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 24 . Oktober Tat Urteilsgründe betreffenden Einzelstrafausspruch entfällt Gesamtstrafenausspruch aufgehoben . 2 . Sache wird insoweit neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 3 . weitergehende Revision Angeklagten wird unbegründet verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagte unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge Fällen Beihilfe unerlaubten Handeltreiben Betäubungsmitteln geringer Menge Freisprechung Übrigen Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . hat Verfall Wertersatz Höhe € angeordnet Angeklagte Höhe € revidierenden Mitangeklagten Gesamtschuldnerin haftet . allgemeine Sachrüge gestützte Revision Angeklagten hat Beschlussformel ersichtlichen Umfang Erfolg erweist Übrigen Antragsschrift Generalbundesanwalts dargestellten Erwägungen unbegründet . 1 . liegt Verfahrenshindernis . Zwar enthält Eröffnungsbeschluss 8 . August unzutreffendes Datum " Anklage Staatsanwaltschaft 3 . Juni Aktenzeichen : Hauptverhandlung zugelassen " wird . führt aber Unwirksamkeit Eröffnungsbeschlusses vgl. Urteile 3 . Oktober 15 November NStZ . Anklageschrift Angeklagte revidierenden Mitangeklagten datiert 28 . Juni Aktenzeichen : . Seiten ist Abschrift Anklage anderen Beschuldigten abgeheftet Datum 3 . Juni trägt . Eröffnungsbeschluss lässt aber Angabe allein Angeklagte Mitangeklagten betreffenden Rubrums zweifache Angabe Aktenzeichens Anklage 28 . Juni eindeutige Willenserklärung Gerichts entnehmen vgl. Urteil 6 . August ; 1 . Aufl . . Angeklagten betreffende Anklage Aktenzeichen Hauptverhandlung zugelassen hat . 2 . Revision führt aber Sachrüge Urteilsaufhebung Einzelstrafe Tat Urteilsgründe . Landgericht hat Fälle Handeltreibens Betäubungsmitteln geringer Menge festgestellt Einzelstrafen Jahr Monaten dreimal Jahr Monaten verhängt . entsprechenden Schuldspruch hat aber verkündet noch ist Tenor Urteilsurkunde enthalten . Senat hat erwogen Auseinanderfallen Schuldspruch Urteilsgründen offensichtliches Fassungsversehen handelt Generalbundesanwalt beantragte ausnahmsweise Ergänzung Urteilsformel zulässig wäre . Voraussetzungen Abänderung Urteils liegen hier aber . Rechtsprechung Bundesgerichtshofs sind " offensichtlich " nur Fehler weiteres Urkunde selbst Tatsachen ergeben Verfahrensbeteiligten klar Tage treten auch nur entfernten Verdacht späteren sachlichen Änderung ausschließen . muss auch Berichtigung eindeutig erkennbar sein Gericht tatsächlich gewollt entschieden hat . Prüfung ist strenger Maßstab anzulegen verhindern Berichtigung unzulässige Abänderung Urteils einhergeht vgl. Beschlüsse 11 . April 22 November ; Urteil 14 . Januar § Urteilsberichtigung ; Meyer-Goßner Meyer-Goßner/Schmitt 60 . Aufl . . . Zwar spricht späteren Abfassung Urteilsgründe Landgericht verkündeten Tenor verzählt hat jedoch ist offensichtlich dargestellten Sinne . Staatsanwaltschaft hat Angeklagten Anklageschrift 28 . Juni insgesamt Fälle Handeltreibens Betäubungsmitteln geringer Menge Last gelegt . zugelassene Nachtragsanklage 21 . September erfasste weiteren Fall Handeltreibens Betäubungsmitteln geringer Menge ; mithin waren Landgericht vorgeworfene Taten anhängig geworden . verkündete Urteil bezog Taten Verurteilung erging dreimal Handeltreiben Betäubungsmitteln geringer Menge einmal Beihilfe Tat . verkündeten Tenors Tenors Urteilsurkunde ist " Übrigen " mithin noch anhängig gewesenen Tatvorwürfe Freispruch erfolgt . Hintergrund war Verfahrensbeteiligten erkennbar tatsächlich weiteren Tatvorwurf Verurteilung gewollt war Freispruch verkündeten Wortlauts weitere Tat erfassen sollte . Anhaltspunkte haben Prozessgestaltung Tatvorwürfe teilweise bestreitenden Einlassungsverhalten Angeklagten ergeben . Jedenfalls eindeutig anhängigen Taten ergreifenden Fassung verkündeten Tenors kann allein Umstand Urteilsgründen Taten festgestellt bewertet sanktioniert worden sind verkündeten entspricht berechtigen offensichtlichen Zählfehler anzunehmen Frage offen lassend : Beschluss 17 . März NStZ Freispruch Entscheidungsgründe abweichend bezifferte Fallanzahl bezog . Änderung Urteilsformel liefe Durchbrechung verurteilten noch anhängig gewesenen Vorwürfe erfassenden rechtskräftig gewordenen Freispruchs . Da bestimmen ist Taten Landgericht Einzelfreiheitsstrafe verhängt hat Angeklagte verurteilt freigesprochen worden ist hebt Senat höchste Einzelfreiheitsstrafe lässt entfallen . Wegfall Einsatzstrafe führt Aufhebung Gesamtstrafenausspruchs . Anordnung Verfalls Wertersatz ist aufgezeigten Rechtsfehler betroffen . Raum Radtke