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1712 lines
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NAMEN
Verkündet
:
2
.
Oktober
Justizamtsinspektorin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Familiensache
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
KindUG
Art
.
§
Abs.
;
§
Abgrenzung
Abänderungsklage
§
Korrekturklage
Fällen
übergangsrechtlichen
Dynamisierungsverfahrens
Unterhaltstiteln
Art
.
§
Abs.
KindUG
.
Urteil
2
.
Oktober
AG
Freudenstadt
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
2
.
Oktober
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Weber-Monecke
Fuchs
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Urteil
17
.
Zivilsenats
Familiensenat
Oberlandesgerichts
28
November
wird
Kosten
Klägers
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
verlangt
Herabsetzung
Unterhalts
vereinfachten
Verfahren
Art
.
§
KindUG
geänderten
Jugendamtsurkunde
Beklagten
zahlen
hat
.
23
.
März
geborene
Beklagte
ist
Sohn
Klägers
nichtehelichen
Beziehung
.
ist
Schüler
wohnt
Mutter
betreut
versorgt
.
Kläger
ist
verheiratet
.
Ehe
ist
geborenes
Kind
hervorgegangen
.
Ehefrau
Klägers
ist
Lehrerin
öffentlichen
Dienst
.
Kläger
ist
Geschäftsführer
alleiniger
Gesellschafter
GmbH
Fahrschule
betreibt
.
Gehalt
belief
DM
rund
verpflichtete
Kläger
Jugendamtsurkunde
Beklagten
Regelunterhalt
Betrages
%
bezahlen
.
Kläger
hiergegen
erhobene
Abänderungsklage
wurde
Urteil
Amtsgerichtes
unbegründet
abgewiesen
.
Berufung
Klägers
hiergegen
wurde
Landgericht
zurückgewiesen
.
22
.
Dezember
verpflichtete
Kläger
Ersetzung
früheren
Unterhaltstitels
Urkunde
Jugendamts
Beklagten
Regelunterhalt
Zuschlags
%
Vollendung
18
.
Lebensjahres
bezahlen
.
wurde
Mutter
Kindergeld
Hälfte
angerechnet
.
Kläger
unterwarf
sofortigen
Zwangsvollstreckung
Urkunde
.
Antrag
Beklagten
änderte
Amtsgericht
Beschluß
19
.
Oktober
Urkunde
22
.
Dezember
Art
.
§
KindUG
dahingehend
Kläger
Beklagten
1
Juli
monatlich
%
jeweiligen
Regelbetrags
3
.
Altersstufe
gemäß
§
Regelbetrag-Verordnung
anzurechnendes
hälftiges
Kindergeld
erstes
Kind
Unterhalt
bezahlen
hat
.
Rechtskraft
Beschlusses
erhob
Kläger
Beklagten
gemäß
§
Klage
Ziel
monatliche
Unterhalt
1
Juli
%
jeweiligen
Regelbetrags
3
.
Altersstufe
herabgesetzt
werde
monatlichen
NettoEinkommen
DM
Eigenbedarf
monatlich
DM
Unterhaltsverpflichtung
Kindern
DM
bezahlen
könne
.
Familiengericht
hat
Klage
§
zulässig
erachtet
Beschluß
19
.
Oktober
dahingehend
abgeändert
Kläger
1
Juli
monatlich
nur
mehr
%
jeweiligen
trags
anzurechnendes
hälftiges
Kindergeld
erstes
Kind
bezahlen
habe
.
weitergehende
Klage
hat
abgewiesen
.
Urteil
hat
Beklagte
Berufung
Ziel
vollständigen
Klageabweisung
eingelegt
.
Kläger
hat
Wege
unselbständigen
Anschlußberufung
1
Juli
Herabsetzung
Unterhaltsverpflichtung
monatlich
%
jeweiligen
Regelbetrags
anteiligen
Kindergelds
Höhe
DM
begehrt
.
Kläger
hat
vorgetragen
GmbH
habe
zurückliegenden
Jahren
nur
Verluste
erwirtschaftet
.
sei
Errichtung
Jugendamtsurkunde
absehbar
gewesen
.
Konkurs
GmbH
habe
nur
Veräußerung
Fahrzeugen
Vereinbarung
Banken
abgewendet
werden
können
Brutto-Gehalt
DM
Abzug
Steuern
Sozialabgaben
lediglich
DM
ausbezahle
Rest
GmbH
Darlehen
Verfügung
stelle
.
Oberlandesgericht
hat
Berufung
Beklagten
amtsgerichtliche
Urteil
geändert
Klage
abgewiesen
.
Anschlußberufung
Klägers
hat
zurückgewiesen
.
zugelassenen
Revision
verfolgt
Kläger
sein
Anschlußberufung
erstrebtes
Ziel
Herabsetzung
Unterhalts
%
Regelbetrags
anteiligen
weiter
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
Klägers
hat
Erfolg
.
Oberlandesgericht
Urteil
FamRZ
abgedruckt
ist
hat
ausgeführt
Kläger
könne
vorliegenden
Fall
Rahmen
Klage
§
geltend
machen
sei
Höhe
festgesetzten
Unterhalts
%
Regelbetrages
leistungsfähig
noch
könne
gehört
werden
unterhaltsrechtliche
Bedarf
Beklagten
höher
veranschlagen
sei
Regelbetrag
.
Zwar
verweise
Art
.
§
KindUG
Abs.
Beschluß
19
.
Oktober
ergangen
ist
Abs.
Verfahren
auch
§
.
Sinn
Zweck
Abänderungsklage
§
bestehe
jedoch
pauschale
Unterhaltsfestsetzung
vereinfachten
Verfahren
§
§
.
konkreten
Gegebenheiten
Einzelfalls
anzupassen
.
Bedürfnis
bestehe
Unterhaltshöhe
Verfahren
Art
.
§
Abs.
KindUG
anzupassenden
Titel
geführt
habe
bereits
geprüft
worden
sei
.
Würde
§
Fällen
dennoch
anwenden
wäre
Umstellung
statischer
Alttitel
Verfahren
Art
.
§
KindUG
Unterhaltsberechtigten
erheblichen
Risiken
verbunden
Unterhaltsschuldner
dann
Abänderungsmöglichkeit
Bindung
Grundlagen
ursprünglichen
Titels
eröffnet
wäre
.
Verschlechterung
Rechtsposition
unterhaltsberechtigten
Kinder
habe
Gesetzgeber
Erlaß
Kindesunterhaltsgesetzes
beabsichtigt
.
Bezugnahme
§
Art
.
§
Abs.
KindUG
sei
mißverständlich
.
Festzuhalten
sei
vielmehr
Unterhaltsschuldner
vollstreckbaren
Urkunde
Zahlung
Unterhalt
bestimmten
Höhe
verpflichtet
habe
hierin
liegenden
Anerkenntnis
Erhebung
Klage
befreien
könne
.
könnten
Einwendungen
Unterhaltsschuldners
bereits
Umstellung
Art
.
§
Abs.
KindUG
entstanden
seien
Umstellung
zusammenhingen
Klage
§
geltend
gemacht
werden
.
Klage
sei
Abänderungsklage
§
umzudeuten
.
sei
jedoch
unbegründet
Kläger
Nachweis
geführt
habe
Fortzahlung
titulierten
Unterhalts
unzumutbar
sei
.
II
.
Ausführungen
halten
Angriffen
Revision
stand
.
1
.
Meinung
Revision
ist
§
gestützte
Klage
unzulässig
.
Kläger
kann
Klageart
Herabsetzung
Unterhalts
verlangen
bereits
Art
.
§
Abs.
KindUG
anzupassenden
Jugendamtsurkunde
22
.
Dezember
bezahlen
hatte
Abänderung
Anpassung
klageweise
nur
Rahmen
§
hätte
erreichen
können
.
Richtig
ist
zwar
Revision
Recht
hinweist
Art
.
§
Abs.
KindUG
Abs.
angesprochene
Verfahren
§
verweist
.
Auch
kann
§
Unterhaltsschuldner
Unterhaltsfestsetzung
vereinfachten
Verfahren
§
Abs.
§
Abs.
rechtskräftig
erfolgt
ist
Herabsetzung
Unterhalts
verlangen
bestimmte
Einwendungen
beschränkt
sein
.
Wird
Klage
Monats
Rechtskraft
Unterhaltsfestsetzung
erhoben
kann
auch
rückwirkend
abgeändert
werden
.
wesentliche
Veränderung
Verhältnisse
muß
Fall
vorliegen
vgl.
23
.
Aufl
.
Rdn
.
;
3
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Verweisung
Art
.
§
Abs.
KindUG
§
bedeutet
jedoch
auch
Rahmen
vereinfachten
Verfahrens
Art
.
§
Abs.
KindUG
Vorschrift
§
uneingeschränkt
Rücksicht
Anwendung
kommt
Titel
angepaßt
werden
sollen
.
ergibt
Meinung
Revision
Wortlaut
Verweisungsnorm
.
ordnet
nämlich
lediglich
entsprechende
Anwendung
§
.
aber
ist
schließen
Verfahren
Art
.
§
Abs.
KindUG
Bestimmung
§
nur
soweit
angewandt
werden
soll
Sinn
Zweck
Vorschriften
gerechtfertigt
ist
.
Zweck
§
erschließt
Bedeutung
Rahmen
vereinfachten
Verfahrens
§
§
.
.
ermöglicht
minderjährigen
Kindern
einfachen
Verfahren
schnell
ersten
Vollstreckungstitel
Elternteil
erhalten
Haushalt
leben
vgl.
Bericht
Rechtsausschusses
13
.
Januar
BT-Drucks
.
13/9596
S.
;
§
Rdn
.
.
sind
erwünschte
Schnelligkeit
gewährleisten
Verteidigungsmöglichkeiten
limitiert
vgl.
Lipp/Wagenitz
neue
Kindschaftsrecht
Rdn
.
:
Verfahren
§
§
Abs.
kann
Unterhaltsgläubiger
höchstens
½-fachen
Regelbetrag
fordern
§
Abs.
;
Unterhaltsschuldner
kann
Einwendungen
nur
engen
zungen
§
vorbringen
.
Verfahren
§
Abs.
Kindschaftssachen
§
Abs.
Nr.
Anwendung
kommt
kann
Kind
Unterhalt
nur
Höhe
Regelbetrags
geltend
machen
;
Vater
ist
Einwand
mangelnder
eingeschränkter
Leistungsfähigkeit
vollends
ausgeschlossen
.
Unterhaltsfestsetzungen
§
Abs.
§
Abs.
Korrektur
§
allein
bezieht
erfolgen
somit
zwangsläufig
pauschaler
Weise
.
erfordert
Verfahren
Parteien
Schaffung
Unterhaltstitels
herbeiführen
können
jeweiligen
individuellen
Verhältnissen
entspricht
.
dient
Korrekturklage
§
einerseits
Unterhaltsschuldner
Möglichkeit
gibt
Unterhalt
Betrag
herabsetzen
lassen
Kind
individuellen
Verhältnissen
zusteht
andererseits
auch
Kind
Heraufsetzung
Unterhalts
erlaubt
.
Dynamisierungsverfahren
Art
.
§
Abs.
KindUG
entspricht
vereinfachten
Verfahren
§
§
.
nur
insoweit
Dynamisierung
betroffen
ist
:
Urteile
Beschlüsse
andere
Schuldtitel
Sinne
§
auch
Jugendamtsurkunden
rechnen
sind
vgl.
§
können
Antrag
Wirkung
Zukunft
dahingehend
abgeändert
werden
Unterhaltsrente
entsprechend
§
§
.
Prozentsätzen
jeweils
maßgebenden
Regelbeträge
festgesetzt
wird
.
Hiergegen
kann
Schuldner
vereinfachten
Verfahren
§
.
nur
eingeschränktem
Umfang
wehren
.
kann
insbesondere
entsprechenden
Anwendung
§
§
Abs.
folgt
geltend
machen
Art
.
§
KindUG
vorgesehene
Dynamisierung
betragsmäßigen
Erhöhung
Unterhaltspflicht
führt
Leistungsfähigkeit
Zahlung
Lage
sei
.
Einwand
geltend
machen
ermöglicht
Unterhaltsschuldner
erst
Art
.
§
Abs.
KindUG
angeordnete
Verweisung
§
-9-
wendung
insoweit
gleichen
Gründen
geboten
ist
vereinfachten
Verfahren
§
§
.
.
Hingegen
widerspräche
Sinn
Zweck
Korrekturklage
§
auch
Unterhaltsfestsetzung
zuzulassen
unabhängig
späteren
Dynamisierung
Unterhaltsurteil
Vergleich
Jugendamtsurkunde
erfolgt
ist
.
insoweit
sind
individuellen
Verhältnisse
Parteien
anders
Unterhaltsfestsetzungen
§
Abs.
§
Abs.
bereits
berücksichtigt
Unterhaltsschuldner
ist
Oberlandesgericht
Recht
hinweist
sein
Jugendamtsurkunde
abgegebenes
Anerkenntnis
gebunden
.
Sinn
Zweck
§
ist
erstmalige
pauschalierte
Unterhaltsfestsetzung
korrigieren
.
Voraussetzungen
Anwendung
Vorschrift
liegen
Verfahren
Art
.
§
KindUG
jedoch
nur
bezug
Dynamisierung
selbst
aber
Unterhaltsfestsetzung
genannten
Alttiteln
.
Grund
ist
Anordnung
entsprechenden
Anwendung
§
Art
.
§
Abs.
KindUG
so
auszulegen
ausschließlich
Verfahren
Dynamisierung
engen
Sinne
bezieht
.
bedeutet
Schuldner
kann
Wege
Korrekturklage
äußerstenfalls
erreichen
Art
.
§
Abs.
KindUG
erfolgte
Dynamisierung
wieder
entfällt
.
kann
ursprüngliche
Vollstreckungstitel
Dynamisierung
nur
Rahmen
§
abänderbar
war
Dynamisierung
erleichterten
Voraussetzungen
§
korrigiert
werden
.
ergibt
auch
Entstehungsgeschichte
Art
.
§
KindUG
.
Begründung
Bundesregierung
§
Übergangsvorschrift
ist
ausgeführt
Vorschrift
vereinfachtes
gerichtliches
Verfahren
Umstellung
Alttiteln
Kindesunterhalt
vorsehe
Geltendmachung
ausgeschlossenen
Einwendung
Rechtsbehelf
Abänderungsklage
§
Verfügung
gestellt
werde
BT-Drucks
.
S.
.
sind
ersichtlich
Einwendungen
gemeint
Dynamisierung
richten
.
Hingegen
kann
Ausführungen
geschlossen
werden
Verweisung
§
generelle
Abänderungsmöglichkeit
Alttiteln
geschaffen
werden
sollte
Dynamisierung
erfolgt
sei
.
gilt
so
mehr
uneingeschränkte
Anwendung
§
Alttitel
Art
.
§
KindUG
ersichtlich
angestrebten
Ziel
Entlastung
Unterhaltsgläubiger
Familiengerichtsbarkeit
zuwiderliefe
.
ist
worauf
auch
Oberlandesgericht
Recht
hingewiesen
hat
sachlicher
Grund
ersichtlich
Kind
Stellung
Dynamisierungsantrags
erleichterten
Abänderung
Alttiteln
ausgesetzt
sehen
sollte
.
würde
Verschlechterung
unterhaltsrechtlichen
Position
minderjähriger
Kinder
bedeuten
Intention
Gesetzgebers
zuwider
liefe
Kindesunterhaltsgesetz
rechtliche
Situation
unterhaltsbedürftiger
Kinder
verbessern
wollte
vgl.
Senatsurteil
6
.
Februar
FamRZ
.
Kläger
Dynamisierung
angreift
Höhe
Jugendamtsurkunde
festgesetzten
Unterhaltsbetrags
ist
§
gestützte
Klage
unzulässig
.
2
.
Berufungsgericht
hat
Revision
unbeanstandet
gestützte
Klage
Recht
§
umgedeutet
.
Umdeutung
erforderlichen
Voraussetzungen
lagen
vgl.
Senatsurteile
6
November
§
Umdeutung
29
.
April
§
Umdeutung
:
Klage
war
eindeutig
§
erhoben
.
richtigende
Auslegung
schied
.
Klage
Abänderung
Jugendamtsurkunde
ist
§
zulässig
vgl.
Senatsurteil
27
.
Juni
FamRZ
.
Auch
hat
Kläger
jedenfalls
wesentliche
Veränderung
Verhältnisse
Errichtung
Urkunde
behauptet
.
Weiter
standen
Umdeutung
Parteiwille
noch
schutzwürdige
Interessen
Beklagten
.
Berufungsgericht
hat
Abänderungsklage
§
auch
Recht
unbegründet
abgewiesen
Kläger
bewiesen
hat
weitere
Zahlung
festgesetzten
Unterhalts
unzumutbar
ist
.
Zutreffend
geht
Berufungsgericht
Abänderung
Jugendamtsurkunden
Rahmen
§
Recht
richtet
.
Abänderungsklage
Verpflichteten
handelt
erfolgt
Festsetzung
frei
Grundlagen
abzuändernden
Titels
.
Berufungsgericht
hat
Grundsätze
Wegfalls
Geschäftsgrundlage
angewandt
Revision
unbeanstandet
ausging
Parteien
Höhe
Unterhalts
Zahlung
Kläger
Jugendamtsurkunde
verpflichtet
hat
Regelunterhalt
Zuschlages
%
vorweg
vereinbart
hatten
.
ist
gerechtfertigt
Jugendamtsurkunde
Vereinbarung
Parteien
beruht
Ähnlichkeit
gerichtlichen
notariellen
Vereinbarung
Grundsätze
Wegfall
Geschäftsgrundlage
anzuwenden
vgl.
Wendl/Thalmann
Unterhaltsrecht
gerichtlichen
Praxis
5
.
Aufl
.
Rdn
.
;
Abänderung
Unterhaltstiteln
2
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Anwendung
Grundsätze
hat
Berufungsgericht
Recht
abgestellt
Kläger
nachgewiesen
hat
Leistungsfähigkeit
Zeit
Errichtung
Jugendamtsurkunde
vermindert
hat
Gegenteil
Verluste
GmbH
Geschäftsführer
Gesellschafter
Kläger
ist
Jahren
gleichbleibendes
Gehalt
bezieht
ständig
vermindert
haben
.
Revision
rügt
Zusammenhang
lediglich
Berufungsgericht
sei
ausgegangen
Kläger
monatlich
nur
DM
ausbezahlt
würden
.
Dann
aber
wäre
offensichtlich
geforderten
Unterhalts
leistungsunfähig
geworden
Rücksicht
Finanzamt
weiterhin
Brutto-Lohn
DM
angebe
.
dringt
Revision
.
Revision
gerügten
Ausführungen
beruht
Berufungsurteil
§
.
.
Vielmehr
handelt
Hilfserwägungen
Berufungsgerichts
Ausdruck
bringen
will
Kläger
Höhe
Parteien
strittigen
Unterhaltsbetrages
Einkommensteuer
sparen
könnte
Brutto-Gehaltes
DM
Gewährung
Darlehens
GmbH
Netto-Gehalt
DM
übersteigt
gleich
entsprechend
niedrigeres
Gehalt
GmbH
vereinbarte
.
hat
Oberlandesgericht
Darlehensbeträge
Kläger
GmbH
gewährt
etwa
Aufwendungen
angesehen
unterhaltsrechtlich
Leistungsfähigkeit
herabsetzen
würden
.
Schließlich
rügt
Revision
Verletzung
§
Berufungsgericht
Möglichkeit
Wechsels
Klägers
anderweitiges
Beschäftigungsverhältnis
Fahrlehrer
Würdigung
Sachvortrags
Klägers
bejaht
habe
.
Auch
Rüge
hat
Erfolg
.
Ausführungen
Berufungsgerichts
möglichen
Stellenwechsel
Klägers
sind
ebenfalls
lediglich
Hilfserwägungen
Urteil
beruht
§
.
.
brauchte
Berufungsgericht
weiter
Behauptungen
Klägers
einzugehen
könne
angestellter
Fahrlehrer
monatlich
allenfalls
DM
brutto
verdienen
.
eigenen
zung
hat
ersichtlich
Beklagten
vorgelegte
Auskunft
Fahrlehrerverbandes
28
.
Dezember
abgestellt
Fahrlehrer
3
.
Berufsjahr
wenigstens
DM
verdiene
.
Auch
mußte
Berufungsgericht
ausdrücklich
Vortrag
Klägers
Stellung
nehmen
könne
erheblichen
Verbindlichkeiten
GmbH
einfach
liquidieren
.
gerade
Kläger
behauptete
sehr
schlechte
finanzielle
Situation
GmbH
Kläger
verdient
stellt
Grund
Oberlandesgericht
ausführt
notfalls
Wechsel
abhängiges
Beschäftigungsverhältnis
obliegt
.
Weber-Monecke
Bundesrichterin
Frau
ist
krankheitsbedingt
verhindert
unterschreiben
.