NAMEN Verkündet : 2 . Oktober Justizamtsinspektorin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Familiensache Nachschlagewerk : ja : : ja KindUG Art . § Abs. ; § Abgrenzung Abänderungsklage § Korrekturklage Fällen übergangsrechtlichen Dynamisierungsverfahrens Unterhaltstiteln Art . § Abs. KindUG . Urteil 2 . Oktober AG Freudenstadt . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 2 . Oktober Vorsitzende Richterin Dr. Richter Weber-Monecke Fuchs Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Urteil 17 . Zivilsenats Familiensenat Oberlandesgerichts 28 November wird Kosten Klägers zurückgewiesen . Tatbestand : Kläger verlangt Herabsetzung Unterhalts vereinfachten Verfahren Art . § KindUG geänderten Jugendamtsurkunde Beklagten zahlen hat . 23 . März geborene Beklagte ist Sohn Klägers nichtehelichen Beziehung . ist Schüler wohnt Mutter betreut versorgt . Kläger ist verheiratet . Ehe ist geborenes Kind hervorgegangen . Ehefrau Klägers ist Lehrerin öffentlichen Dienst . Kläger ist Geschäftsführer alleiniger Gesellschafter GmbH Fahrschule betreibt . Gehalt belief DM rund verpflichtete Kläger Jugendamtsurkunde Beklagten Regelunterhalt Betrages % bezahlen . Kläger hiergegen erhobene Abänderungsklage wurde Urteil Amtsgerichtes unbegründet abgewiesen . Berufung Klägers hiergegen wurde Landgericht zurückgewiesen . 22 . Dezember verpflichtete Kläger Ersetzung früheren Unterhaltstitels Urkunde Jugendamts Beklagten Regelunterhalt Zuschlags % Vollendung 18 . Lebensjahres bezahlen . wurde Mutter Kindergeld Hälfte angerechnet . Kläger unterwarf sofortigen Zwangsvollstreckung Urkunde . Antrag Beklagten änderte Amtsgericht Beschluß 19 . Oktober Urkunde 22 . Dezember Art . § KindUG dahingehend Kläger Beklagten 1 Juli monatlich % jeweiligen Regelbetrags 3 . Altersstufe gemäß § Regelbetrag-Verordnung anzurechnendes hälftiges Kindergeld erstes Kind Unterhalt bezahlen hat . Rechtskraft Beschlusses erhob Kläger Beklagten gemäß § Klage Ziel monatliche Unterhalt 1 Juli % jeweiligen Regelbetrags 3 . Altersstufe herabgesetzt werde monatlichen NettoEinkommen DM Eigenbedarf monatlich DM Unterhaltsverpflichtung Kindern DM bezahlen könne . Familiengericht hat Klage § zulässig erachtet Beschluß 19 . Oktober dahingehend abgeändert Kläger 1 Juli monatlich nur mehr % jeweiligen trags anzurechnendes hälftiges Kindergeld erstes Kind bezahlen habe . weitergehende Klage hat abgewiesen . Urteil hat Beklagte Berufung Ziel vollständigen Klageabweisung eingelegt . Kläger hat Wege unselbständigen Anschlußberufung 1 Juli Herabsetzung Unterhaltsverpflichtung monatlich % jeweiligen Regelbetrags anteiligen Kindergelds Höhe DM begehrt . Kläger hat vorgetragen GmbH habe zurückliegenden Jahren nur Verluste erwirtschaftet . sei Errichtung Jugendamtsurkunde absehbar gewesen . Konkurs GmbH habe nur Veräußerung Fahrzeugen Vereinbarung Banken abgewendet werden können Brutto-Gehalt DM Abzug Steuern Sozialabgaben lediglich DM ausbezahle Rest GmbH Darlehen Verfügung stelle . Oberlandesgericht hat Berufung Beklagten amtsgerichtliche Urteil geändert Klage abgewiesen . Anschlußberufung Klägers hat zurückgewiesen . zugelassenen Revision verfolgt Kläger sein Anschlußberufung erstrebtes Ziel Herabsetzung Unterhalts % Regelbetrags anteiligen weiter . Entscheidungsgründe : Revision Klägers hat Erfolg . Oberlandesgericht Urteil FamRZ abgedruckt ist hat ausgeführt Kläger könne vorliegenden Fall Rahmen Klage § geltend machen sei Höhe festgesetzten Unterhalts % Regelbetrages leistungsfähig noch könne gehört werden unterhaltsrechtliche Bedarf Beklagten höher veranschlagen sei Regelbetrag . Zwar verweise Art . § KindUG Abs. Beschluß 19 . Oktober ergangen ist Abs. Verfahren auch § . Sinn Zweck Abänderungsklage § bestehe jedoch pauschale Unterhaltsfestsetzung vereinfachten Verfahren § § . konkreten Gegebenheiten Einzelfalls anzupassen . Bedürfnis bestehe Unterhaltshöhe Verfahren Art . § Abs. KindUG anzupassenden Titel geführt habe bereits geprüft worden sei . Würde § Fällen dennoch anwenden wäre Umstellung statischer Alttitel Verfahren Art . § KindUG Unterhaltsberechtigten erheblichen Risiken verbunden Unterhaltsschuldner dann Abänderungsmöglichkeit Bindung Grundlagen ursprünglichen Titels eröffnet wäre . Verschlechterung Rechtsposition unterhaltsberechtigten Kinder habe Gesetzgeber Erlaß Kindesunterhaltsgesetzes beabsichtigt . Bezugnahme § Art . § Abs. KindUG sei mißverständlich . Festzuhalten sei vielmehr Unterhaltsschuldner vollstreckbaren Urkunde Zahlung Unterhalt bestimmten Höhe verpflichtet habe hierin liegenden Anerkenntnis Erhebung Klage befreien könne . könnten Einwendungen Unterhaltsschuldners bereits Umstellung Art . § Abs. KindUG entstanden seien Umstellung zusammenhingen Klage § geltend gemacht werden . Klage sei Abänderungsklage § umzudeuten . sei jedoch unbegründet Kläger Nachweis geführt habe Fortzahlung titulierten Unterhalts unzumutbar sei . II . Ausführungen halten Angriffen Revision stand . 1 . Meinung Revision ist § gestützte Klage unzulässig . Kläger kann Klageart Herabsetzung Unterhalts verlangen bereits Art . § Abs. KindUG anzupassenden Jugendamtsurkunde 22 . Dezember bezahlen hatte Abänderung Anpassung klageweise nur Rahmen § hätte erreichen können . Richtig ist zwar Revision Recht hinweist Art . § Abs. KindUG Abs. angesprochene Verfahren § verweist . Auch kann § Unterhaltsschuldner Unterhaltsfestsetzung vereinfachten Verfahren § Abs. § Abs. rechtskräftig erfolgt ist Herabsetzung Unterhalts verlangen bestimmte Einwendungen beschränkt sein . Wird Klage Monats Rechtskraft Unterhaltsfestsetzung erhoben kann auch rückwirkend abgeändert werden . wesentliche Veränderung Verhältnisse muß Fall vorliegen vgl. 23 . Aufl . Rdn . ; 3 . Aufl . Rdn . . Verweisung Art . § Abs. KindUG § bedeutet jedoch auch Rahmen vereinfachten Verfahrens Art . § Abs. KindUG Vorschrift § uneingeschränkt Rücksicht Anwendung kommt Titel angepaßt werden sollen . ergibt Meinung Revision Wortlaut Verweisungsnorm . ordnet nämlich lediglich entsprechende Anwendung § . aber ist schließen Verfahren Art . § Abs. KindUG Bestimmung § nur soweit angewandt werden soll Sinn Zweck Vorschriften gerechtfertigt ist . Zweck § erschließt Bedeutung Rahmen vereinfachten Verfahrens § § . . ermöglicht minderjährigen Kindern einfachen Verfahren schnell ersten Vollstreckungstitel Elternteil erhalten Haushalt leben vgl. Bericht Rechtsausschusses 13 . Januar BT-Drucks . 13/9596 S. ; § Rdn . . sind erwünschte Schnelligkeit gewährleisten Verteidigungsmöglichkeiten limitiert vgl. Lipp/Wagenitz neue Kindschaftsrecht Rdn . : Verfahren § § Abs. kann Unterhaltsgläubiger höchstens ½-fachen Regelbetrag fordern § Abs. ; Unterhaltsschuldner kann Einwendungen nur engen zungen § vorbringen . Verfahren § Abs. Kindschaftssachen § Abs. Nr. Anwendung kommt kann Kind Unterhalt nur Höhe Regelbetrags geltend machen ; Vater ist Einwand mangelnder eingeschränkter Leistungsfähigkeit vollends ausgeschlossen . Unterhaltsfestsetzungen § Abs. § Abs. Korrektur § allein bezieht erfolgen somit zwangsläufig pauschaler Weise . erfordert Verfahren Parteien Schaffung Unterhaltstitels herbeiführen können jeweiligen individuellen Verhältnissen entspricht . dient Korrekturklage § einerseits Unterhaltsschuldner Möglichkeit gibt Unterhalt Betrag herabsetzen lassen Kind individuellen Verhältnissen zusteht andererseits auch Kind Heraufsetzung Unterhalts erlaubt . Dynamisierungsverfahren Art . § Abs. KindUG entspricht vereinfachten Verfahren § § . nur insoweit Dynamisierung betroffen ist : Urteile Beschlüsse andere Schuldtitel Sinne § auch Jugendamtsurkunden rechnen sind vgl. § können Antrag Wirkung Zukunft dahingehend abgeändert werden Unterhaltsrente entsprechend § § . Prozentsätzen jeweils maßgebenden Regelbeträge festgesetzt wird . Hiergegen kann Schuldner vereinfachten Verfahren § . nur eingeschränktem Umfang wehren . kann insbesondere entsprechenden Anwendung § § Abs. folgt geltend machen Art . § KindUG vorgesehene Dynamisierung betragsmäßigen Erhöhung Unterhaltspflicht führt Leistungsfähigkeit Zahlung Lage sei . Einwand geltend machen ermöglicht Unterhaltsschuldner erst Art . § Abs. KindUG angeordnete Verweisung § -9- wendung insoweit gleichen Gründen geboten ist vereinfachten Verfahren § § . . Hingegen widerspräche Sinn Zweck Korrekturklage § auch Unterhaltsfestsetzung zuzulassen unabhängig späteren Dynamisierung Unterhaltsurteil Vergleich Jugendamtsurkunde erfolgt ist . insoweit sind individuellen Verhältnisse Parteien anders Unterhaltsfestsetzungen § Abs. § Abs. bereits berücksichtigt Unterhaltsschuldner ist Oberlandesgericht Recht hinweist sein Jugendamtsurkunde abgegebenes Anerkenntnis gebunden . Sinn Zweck § ist erstmalige pauschalierte Unterhaltsfestsetzung korrigieren . Voraussetzungen Anwendung Vorschrift liegen Verfahren Art . § KindUG jedoch nur bezug Dynamisierung selbst aber Unterhaltsfestsetzung genannten Alttiteln . Grund ist Anordnung entsprechenden Anwendung § Art . § Abs. KindUG so auszulegen ausschließlich Verfahren Dynamisierung engen Sinne bezieht . bedeutet Schuldner kann Wege Korrekturklage äußerstenfalls erreichen Art . § Abs. KindUG erfolgte Dynamisierung wieder entfällt . kann ursprüngliche Vollstreckungstitel Dynamisierung nur Rahmen § abänderbar war Dynamisierung erleichterten Voraussetzungen § korrigiert werden . ergibt auch Entstehungsgeschichte Art . § KindUG . Begründung Bundesregierung § Übergangsvorschrift ist ausgeführt Vorschrift vereinfachtes gerichtliches Verfahren Umstellung Alttiteln Kindesunterhalt vorsehe Geltendmachung ausgeschlossenen Einwendung Rechtsbehelf Abänderungsklage § Verfügung gestellt werde BT-Drucks . S. . sind ersichtlich Einwendungen gemeint Dynamisierung richten . Hingegen kann Ausführungen geschlossen werden Verweisung § generelle Abänderungsmöglichkeit Alttiteln geschaffen werden sollte Dynamisierung erfolgt sei . gilt so mehr uneingeschränkte Anwendung § Alttitel Art . § KindUG ersichtlich angestrebten Ziel Entlastung Unterhaltsgläubiger Familiengerichtsbarkeit zuwiderliefe . ist worauf auch Oberlandesgericht Recht hingewiesen hat sachlicher Grund ersichtlich Kind Stellung Dynamisierungsantrags erleichterten Abänderung Alttiteln ausgesetzt sehen sollte . würde Verschlechterung unterhaltsrechtlichen Position minderjähriger Kinder bedeuten Intention Gesetzgebers zuwider liefe Kindesunterhaltsgesetz rechtliche Situation unterhaltsbedürftiger Kinder verbessern wollte vgl. Senatsurteil 6 . Februar FamRZ . Kläger Dynamisierung angreift Höhe Jugendamtsurkunde festgesetzten Unterhaltsbetrags ist § gestützte Klage unzulässig . 2 . Berufungsgericht hat Revision unbeanstandet gestützte Klage Recht § umgedeutet . Umdeutung erforderlichen Voraussetzungen lagen vgl. Senatsurteile 6 November § Umdeutung 29 . April § Umdeutung : Klage war eindeutig § erhoben . richtigende Auslegung schied . Klage Abänderung Jugendamtsurkunde ist § zulässig vgl. Senatsurteil 27 . Juni FamRZ . Auch hat Kläger jedenfalls wesentliche Veränderung Verhältnisse Errichtung Urkunde behauptet . Weiter standen Umdeutung Parteiwille noch schutzwürdige Interessen Beklagten . Berufungsgericht hat Abänderungsklage § auch Recht unbegründet abgewiesen Kläger bewiesen hat weitere Zahlung festgesetzten Unterhalts unzumutbar ist . Zutreffend geht Berufungsgericht Abänderung Jugendamtsurkunden Rahmen § Recht richtet . Abänderungsklage Verpflichteten handelt erfolgt Festsetzung frei Grundlagen abzuändernden Titels . Berufungsgericht hat Grundsätze Wegfalls Geschäftsgrundlage angewandt Revision unbeanstandet ausging Parteien Höhe Unterhalts Zahlung Kläger Jugendamtsurkunde verpflichtet hat Regelunterhalt Zuschlages % vorweg vereinbart hatten . ist gerechtfertigt Jugendamtsurkunde Vereinbarung Parteien beruht Ähnlichkeit gerichtlichen notariellen Vereinbarung Grundsätze Wegfall Geschäftsgrundlage anzuwenden vgl. Wendl/Thalmann Unterhaltsrecht gerichtlichen Praxis 5 . Aufl . Rdn . ; Abänderung Unterhaltstiteln 2 . Aufl . Rdn . . Anwendung Grundsätze hat Berufungsgericht Recht abgestellt Kläger nachgewiesen hat Leistungsfähigkeit Zeit Errichtung Jugendamtsurkunde vermindert hat Gegenteil Verluste GmbH Geschäftsführer Gesellschafter Kläger ist Jahren gleichbleibendes Gehalt bezieht ständig vermindert haben . Revision rügt Zusammenhang lediglich Berufungsgericht sei ausgegangen Kläger monatlich nur DM ausbezahlt würden . Dann aber wäre offensichtlich geforderten Unterhalts leistungsunfähig geworden Rücksicht Finanzamt weiterhin Brutto-Lohn DM angebe . dringt Revision . Revision gerügten Ausführungen beruht Berufungsurteil § . . Vielmehr handelt Hilfserwägungen Berufungsgerichts Ausdruck bringen will Kläger Höhe Parteien strittigen Unterhaltsbetrages Einkommensteuer sparen könnte Brutto-Gehaltes DM Gewährung Darlehens GmbH Netto-Gehalt DM übersteigt gleich entsprechend niedrigeres Gehalt GmbH vereinbarte . hat Oberlandesgericht Darlehensbeträge Kläger GmbH gewährt etwa Aufwendungen angesehen unterhaltsrechtlich Leistungsfähigkeit herabsetzen würden . Schließlich rügt Revision Verletzung § Berufungsgericht Möglichkeit Wechsels Klägers anderweitiges Beschäftigungsverhältnis Fahrlehrer Würdigung Sachvortrags Klägers bejaht habe . Auch Rüge hat Erfolg . Ausführungen Berufungsgerichts möglichen Stellenwechsel Klägers sind ebenfalls lediglich Hilfserwägungen Urteil beruht § . . brauchte Berufungsgericht weiter Behauptungen Klägers einzugehen könne angestellter Fahrlehrer monatlich allenfalls DM brutto verdienen . eigenen zung hat ersichtlich Beklagten vorgelegte Auskunft Fahrlehrerverbandes 28 . Dezember abgestellt Fahrlehrer 3 . Berufsjahr wenigstens DM verdiene . Auch mußte Berufungsgericht ausdrücklich Vortrag Klägers Stellung nehmen könne erheblichen Verbindlichkeiten GmbH einfach liquidieren . gerade Kläger behauptete sehr schlechte finanzielle Situation GmbH Kläger verdient stellt Grund Oberlandesgericht ausführt notfalls Wechsel abhängiges Beschäftigungsverhältnis obliegt . Weber-Monecke Bundesrichterin Frau ist krankheitsbedingt verhindert unterschreiben .