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644 lines
5.3 KiB

NAMEN
Verkündet
:
4
.
Dezember
Justizamtsinspektorin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
4
.
Dezember
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Weber-Monecke
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
17
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
17
.
Januar
aufgehoben
.
Sache
wird
erneuten
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Oberlandesgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
verlangen
Beklagten
rückständigen
Mietzins
Zeit
Juli
Oktober
.
Vertrag
26
Juli
vermieteten
Kläger
Gesellschafter
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
Beklagten
Gewerberäume
Zeit
1
Juli
30
.
Juni
monatlichen
Mietzins
DM
Mehrwertsteuer
.
Juli
zog
Beklagte
Mieträumen
.
Folgezeit
einigten
Parteien
vorzeitige
Entlassung
Beklagten
Mietvertrag
Verkauf
Anwesens
Stellen
Nachmieters
.
Einzelheiten
Abrede
sind
insbesondere
Stellung
Nachmieters
betrifft
Parteien
.
Vortrag
Kläger
sollte
Beklagte
Mietvertrag
entlassen
werden
Nachmieter
Restlaufzeit
30
.
Juni
endenden
Mietvertrages
stellt
.
Vortrag
Beklagten
sollte
Nachmieter
abzuschließende
Mietvertrag
Dauer
Jahren
Option
weitere
Jahre
haben
.
Juli
stellte
Beklagte
Teil
Objekts
Juli
September
untervermietet
hatte
Mietzahlungen
.
Kläger
räumten
Vertrag
1
.
August
Firma
Option
Kauf
Anwesens
30
.
September
ausübte
.
Schreiben
5
.
August
kündigte
Beklagte
Mietverhältnis
fristlos
Kläger
benannte
ernsthafte
Mietinteressenten
akzeptiert
Entlassung
Mietvertrag
treuwidrig
vereitelt
hätten
.
Landgericht
hat
Klage
stattgegeben
.
Berufung
Beklagten
blieb
Erfolg
.
Revision
Senat
angenommen
hat
verfolgt
Beklagte
Klagabweisungsbegehren
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
führt
Aufhebung
angefochtenen
Urteils
Zurückverweisung
Sache
Berufungsgericht
.
1
.
Berufungsgericht
hat
angenommen
Beklagte
habe
bewiesen
Kläger
Entlassung
Mietvertrag
vereitelt
hätten
.
hat
offengelassen
Vereinbarung
Parteien
Entlassung
Beklagten
Mietvertrag
ausreicht
Nachmieter
nennt
Abschluß
Mietvertrages
30
.
Juni
Ende
Parteien
vereinbarten
Mietvertrags
Kläger
behaupten
Abschluß
Mietvertrages
Jahren
Option
weiteren
Jahren
Beklagte
behauptet
bereit
ist
.
Ergebnis
Beweisaufnahme
habe
nämlich
Beklagte
Mietvertrag
30
.
Juni
noch
Jahre
Option
weitere
Jahre
geeigneten
Nachmieter
benannt
.
Vernehmung
weiter
Beklagten
benannten
Zeugen
Vorhandensein
Interessenten
Nachmiete
Kauf
habe
schon
bedurft
Zeuge
Landgericht
vernommenen
Zeugen
Fr.
weiteren
Interessenten
namentlich
habe
benennen
können
.
übrigen
sei
Vortrag
Beklagten
insoweit
pauschal
unschlüssig
.
2
.
Urteil
kann
Bestand
haben
Berufungsgericht
Feststellung
Beklagte
habe
geeigneten
Ersatzmieter
Käufer
benannt
Verletzung
Verfahrensrechts
getroffen
hat
.
Recht
rügt
Revision
Verstoß
§
Berufungsgericht
Beweis
Behauptung
Beklagten
erhoben
hat
habe
bereits
27
.
Mai
Firma
AG
folgenden
:
Firma
vertreten
Vorstandsvorsitzenden
Mietinteressenten
Jahre
genannt
;
Firma
sei
auch
reit
gewesen
Objekt
sofort
kaufen
.
Verhandlungen
seien
gescheitert
Kläger
getroffenen
Vereinbarung
Jahre
nur
Mitte
vermieten
frühestens
Zeitpunkt
hätten
verkaufen
wollen
.
Berufungsgericht
offengelassen
hat
Dauer
Nachmieter
abzuschließende
Mietvertrag
haben
sollte
ist
Revisionsinstanz
Vortrag
Beklagten
auszugehen
.
Dann
hätten
Kläger
bestehen
dürfen
Firma
Mietvertrag
nur
30
.
Juni
abschließt
hätten
Firma
Mietvertrag
gewünschten
Mietvertragsdauer
Jahren
abschließen
müssen
.
Behauptung
Beklagten
Bereitschaft
Firma
1
Juli
also
Beklagte
Mietzahlungen
einstellte
Mietvertrag
abzuschließen
ist
somit
erheblich
.
Träfe
hätten
Kläger
vereinbarte
Entlassung
Beklagten
Mietvertrag
vereitelt
.
Vernehmung
Zeugen
war
auch
entbehrlich
Zeuge
Vernehmung
Landgericht
ebenfalls
vernommenen
Zeugen
Fr.
weiteren
Interessenten
Mietvertrag
30
.
Juni
Jahre
zusätzlichen
Optionsmöglichkeit
Jahre
genannt
habe
.
Aussage
Zeugen
kann
Inhalt
Aussage
Zeugen
geschlossen
werden
.
Schluß
wäre
unzulässige
vorweggenommene
Beweiswürdigung
.
weiteren
Verfahrensrügen
Revision
hat
Senat
geprüft
jedoch
durchgreifend
erachtet
.
sieht
insoweit
§
.
Begründung
.
3
.
Sache
war
somit
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
notwendigen
Feststellungen
erforderlichen
Beweiserhebungen
nachholen
kann
.
wird
gegebenenfalls
auch
weiteren
Rüge
sion
nachzugehen
sein
Vertragsverhandlungen
Firma
Objekt
zunächst
habe
anmieten
alternativ
aber
auch
habe
kaufen
wollen
letztlich
gescheitert
seien
Kläger
Absicherung
beabsichtigten
Kauf
verlangt
hätten
Bedingung
Gegenstand
Vereinbarung
Beklagten
gewesen
sei
.
Oberlandesgericht
wird
gegebenenfalls
prüfen
haben
Absicherungsverlangen
Kläger
Grund
Scheitern
Mietvertragsabschlusses
Firma
gewesen
ist
.
übrigen
besteht
Veranlassung
folgenden
Hinweis
:
Oberlandesgericht
hat
treuwidrig
erachtet
Beklagte
Ausübung
Firma
langfristig
eingeräumten
Kaufoption
Mietzahlung
verpflichtet
bleibe
.
habe
freien
Entscheidung
Kläger
gelegen
Nachvermietung
Verkauf
Abschluß
Optionsvertrages
Firma
entscheiden
ausgegangen
werden
könne
Kläger
Nachvermietung
Nachteil
Beklagten
arglistig
vereitelt
hätten
.
Beurteilung
Oberlandesgerichts
läßt
Abwägung
vermissen
Berücksichtigung
beiderseitigen
Interessenlage
Parteien
Sinn
Zweck
getroffenen
Abrede
vorzeitige
Entlassung
Beklagten
Mietvertrag
vereinbaren
ist
Kläger
potentiellen
Käufer
langfristige
Kaufoption
einräumen
sofortige
Nachvermietung
Dritten
einhergehend
Entlassung
Beklagten
Mietvertrag
möglich
wäre
.
Weber-Monecke
Wagenitz