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2236 lines
18 KiB

NAMEN
XI
9/15
Verkündet
:
25
.
Oktober
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
ja
:
ja
§
Abs.
Satz
Abs.
Nr.
Abs.
Satz
Bl
Bestimmungen
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Kreditinstituts
geduldete
Überziehungen
Girokontos
Kosten
Höhe
Rechnungsabschluss
Ende
Kalenderquartals
anfallen
angefallenen
Sollzinsen
Kosten
übersteigen
Sollzinsen
Fall
erhoben
werden
unterliegen
§
Abs.
Satz
richterlichen
Inhaltskontrolle
sind
Bankverkehr
Verbrauchern
gemäß
§
Abs.
Satz
Abs.
Nr.
unwirksam
.
Urteil
25
.
Oktober
XI
9/15
ECLI
:
:
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
25
.
Oktober
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterinnen
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
Urteil
1
.
Zivilsenats
4
.
Dezember
wird
Kosten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
D.
gehört
gemäß
§
UKlaG
eingetragenen
qualifizierten
Einrichtungen
.
beklagte
Bank
verwendet
Privatkunden
"
Bedingungen
geduldete
Überziehungen
Folgenden
:
Bedingungen
u.a.
folgende
Klauseln
enthalten
:
"
5
.
Höhe
Sollzinssatzes
geduldete
Überziehungen
Zeitpunkt
Überziehung
anfällt
beträgt
%
p.
Stand
August
.
Sollzinsen
geduldete
Überziehungen
fallen
Kosten
geduldeten
Überziehung
siehe
Nr.
8)
übersteigen
.
8
.
Kosten
geduldete
Überziehungen
Zeitpunkt
Überziehung
anfallen
betragen
Euro
Stand
werden
Falle
geduldeten
Überziehung
einmal
Rechnungsabschluss
berechnet
.
Kosten
geduldete
Überziehung
fallen
jedoch
angefallenen
Sollzinsen
geduldete
Überziehungen
Kosten
übersteigen
.
10
.
jeweils
aktuellen
Kosten
geduldete
Überziehungen
kann
Kontoinhaber
Rechnungsabschluss
entnehmen
vereinbart
ist
jeweils
Ende
Kalenderquartals
erteilt
wird
.
"
Kläger
begehrt
Beklagten
Unterlassung
Verwendung
Ziffer
Satz
Bedingungen
.
fordert
Beklagte
unterlässt
Verbrauchern
Inanspruchnahme
geduldeten
Kontoüberziehung
pauschalierten
Mindestbetrag
Quartal
fordern
.
Schließlich
begehrt
Erstattung
Abmahnkosten
Höhe
Zinsen
.
Kläger
ist
Ansicht
Ziffer
Satz
Bedingungen
Preisnebenabrede
Inhaltskontrolle
§
Abs.
unterliege
standhalte
.
Beklagte
habe
Nr.
Bedingungen
Gefahr
geschaffen
unabhängig
Verwendung
beanstandeten
Klausel
Kundenkonten
Betrag
belaste
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Berufungsgericht
hat
stattgegeben
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
erstrebt
Beklagte
Wiederherstellung
erstinstanzlichen
Urteils
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
Beklagten
ist
unbegründet
.
Berufungsgericht
hat
Begründung
veröffentlichten
Entscheidung
Wesentlichen
ausgeführt
:
Kläger
könne
gemäß
§
Abs.
Satz
Nr.
UKlaG
Beklagten
verlangen
weitere
Verwendung
Klausel
unterlasse
Inhaltskontrolle
gemäß
§
Abs.
standhalte
.
Inhaltskontrolle
sei
gemäß
§
Abs.
Satz
ausgeschlossen
handele
Klausel
kontrollfähige
Preisnebenabrede
.
könne
dahinstehen
Konstellationen
denkbar
seien
Beklagte
geduldete
Überziehungen
festes
laufzeitunabhängiges
Entgelt
verlangen
könne
.
Jedenfalls
Kombination
laufzeitabhängigen
Entgelts
Gestalt
Ziffer
Bedingungen
vorgesehenen
Sollzinsen
laufzeitunabhängigen
Mindestentgelts
Ziffer
Bedingungen
stelle
Bestimmung
kontrollfähige
Preisnebenabrede
.
Grund
Kombination
Sollzinsen
Höhe
%
Kosten
Höhe
könnten
Kosten
Stelle
vereinbarten
Sollzinsen
träten
zwar
teilweise
Entgeltcharakter
haben
.
Bedingungen
bezeichneten
Betrag
aber
ausdrücklich
Kosten
Gelddarlehen
Gegenseitigkeitsverhältnis
stehende
Hauptleistungspflicht
Darlehensnehmers
Rückzahlung
bestehe
vertraglich
vereinbarten
Zins
zahlen
.
etwa
§
ausfüllenden
Art
.
§
EGBGB
weiteren
Vorschriften
Verbraucherdarlehensrecht
"
Zinsen
"
auch
"
Kosten
"
Rede
sei
lasse
Schluss
Verbraucherdarlehen
nur
Zins
Inhaltskontrolle
entzogene
Preishauptabrede
sei
.
Zins
Rechtssinne
sei
nur
Laufzeit
Darlehens
bemessene
Vergütung
Möglichkeit
Kapitalnutzung
.
anfallenden
Kosten
seien
laufzeitunabhängig
ausgestaltet
.
laufzeitunabhängige
Ausgestaltung
Kosten
verdeutliche
auch
Sollzinsen
erhoben
würden
gerade
geringfügigen
Überziehungen
allein
Entgelt
gewährte
Darlehen
eingepreist
sei
Höhe
auch
andere
Faktoren
geprägt
sei
.
Beklagten
geltend
gemachten
höheren
Arbeitsaufwand
werde
geduldeten
Überziehungen
aber
bereits
Vereinbarung
höheren
Zinssatzes
Rechnung
getragen
.
sei
somit
Kosten
zusätzlicher
Aufwand
eingestellt
Beklagte
Erfüllung
eigener
Pflichten
eigenen
Interesse
erbringe
.
könne
Klausel
insgesamt
Inhaltskontrolle
unterworfene
Preishauptabrede
eingestuft
werden
.
Klausel
halte
Inhaltskontrolle
stand
Vereinbarung
Sollzinssatzes
vorgesehene
Erhebung
laufzeitunabhängigen
Entgelts
Gewährung
Verbraucherdarlehens
wesentlichen
Grundgedanken
gesetzlichen
Regelung
unvereinbar
sei
Kunden
Beklagten
Geboten
Glauben
unangemessen
benachteilige
.
werde
Ziffer
Bedingungen
vereinbarten
Zinsen
Betrag
blieben
Aufwand
Tätigkeiten
Verwenders
Kunden
abgewälzt
.
Derartige
Entgeltklauseln
seien
gemäß
§
Abs.
Nr.
unwirksam
.
anderen
weiche
Leitbild
§
Abs.
Satz
Entgelt
Gewährung
Kapitalnutzung
laufzeitunabhängig
ausgestaltet
sei
.
Abweichung
indiziere
bereits
unangemessene
Benachteiligung
.
Gründe
Klausel
gleichwohl
angemessen
erscheinen
ließen
seien
ersichtlich
laufzeitunabhängigen
Kosten
gerade
geringfügigen
Überziehungen
Verhältnis
exorbitante
Höhe
erreichten
.
geltend
gemachte
Unterlassungsanspruch
stehe
Kläger
gemäß
UKlaG
auch
angegriffene
Klausel
§
Abs.
verstoße
.
Ferner
könne
Kläger
§
Abs.
Nr.
UKlaG
verlangen
Beklagte
unterlasse
Betrag
rein
faktisch
verlangen
.
Kläger
wende
Antrag
Ziffer
Bedingungen
tatsächliche
Verhalten
Beklagten
Grundlage
Klausel
Ziffer
Bedingungen
genannten
Betrag
Kundenkonten
belasten
also
Realakt
.
Verbraucherschutzvorschriften
Sinne
§
UKlaG
gehörten
auch
§
jedenfalls
Kollektivinteresse
Verbrauchern
berührt
sei
§
.
Verstoß
Umgehungsverbot
liege
Beklagte
Kontoinhabern
Regelung
Ziffer
Bedingungen
"
jeweils
aktuelle
Kosten
geduldete
Überziehungen
"
Betrag
Rechnung
stelle
.
sei
Gestaltung
gegeben
Beklagte
§
Abs.
Satz
Abs.
Nr.
verstoße
Erhebung
Mindestgebühr
Gewährung
Verbraucherdarlehens
Gestalt
geduldeten
Überziehung
wesentlichen
Gedanken
gesetzlichen
Regelung
unvereinbar
sei
.
liege
Verstoß
§
Abs.
Beklagte
Anspruch
nehme
Mindestentgelt
erheben
dürfen
Höhe
Verhältnis
Umfang
gerade
geringer
Überziehungen
stehe
.
Wiederholungsgefahr
sei
Unterlassungsansprüche
vermuten
Beklagte
festhalte
angegriffene
Klausel
wirksam
Handhabung
Ziffer
Bedingungen
rechtlich
beanstanden
sei
.
Anspruch
Ersatz
Abmahnkosten
Höhe
nebst
Zinsen
sei
gemäß
§
UKlaG
.
V.m
.
§
Abs.
Satz
begründet
.
II
.
Ausführungen
halten
revisionsrechtlicher
Prüfung
stand
so
Revision
zurückzuweisen
ist
.
1
.
Kläger
hat
Beklagte
gemäß
§
Abs.
Satz
Nr.
UKlaG
Anspruch
Unterlassung
Verwendung
angegriffenen
inhaltsgleichen
Klausel
Verbrauchern
.
streitbefangenen
Klausel
handelt
Allgemeine
Geschäftsbedingung
Sinne
§
Abs.
Satz
.
Bestimmung
Ziffer
Bedingungen
unterliegt
auch
nur
Teil
Gegenstand
Unterlassungsbegehrens
Klägers
ist
gemäß
§
Abs.
Satz
Inhaltskontrolle
§
Abs.
kontrollfreie
Preishauptabrede
handelt
.
§
Abs.
Satz
sind
Gegenstand
Inhaltskontrolle
Bestimmungen
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Rechtsvorschriften
abweichende
ergänzende
Regelungen
vereinbart
werden
.
Inhaltskontrolle
unterliegen
Abreden
unmittelbaren
Gegenstand
Vertrages
also
Bestimmungen
Art
Umfang
Güte
geschuldeten
Hauptleistung
anderen
Teil
zahlende
Entgelt
festlegen
.
Klauseln
Hauptleistungsversprechen
abweichend
Gesetz
Glauben
geschuldeten
Leistung
einschränken
verändern
ausgestalten
modifizieren
sind
inhaltlich
kontrollieren
.
Inhaltskontrolle
entzogen
ist
nur
enge
Bereich
Leistungsbestimmungen
Vorliegen
Bestimmtheit
Bestimmbarkeit
wesentlichen
Vertragsinhalts
wirksamer
Vertrag
mehr
angenommen
werden
kann
vgl.
Senatsurteil
12
.
Juni
XI
78
;
Urteile
12
.
März
.
9
.
April
.
f.
.
Demgemäß
unterliegen
Klauseln
unmittelbar
Preis
vertraglichen
Hauptleistung
regeln
Entgelt
rechtlich
geregelte
zusätzlich
angebotene
Sonderleistung
bestimmen
sog.
Preishauptabreden
grundsätzlich
Inhaltskontrolle
sei
denn
Gesetz
selbst
enthält
Vorgaben
Preisgestaltung
vgl.
Senatsurteil
17
.
Dezember
XI
.
.
Kontrollfähig
sind
hingegen
sog.
Preisnebenabreden
Klauseln
nur
mittelbar
Preis
auswirken
Stelle
Fehlen
wirksamen
vertraglichen
Regelung
dispositives
Gesetzesrecht
allgemeine
Rechtsgrundsätze
Natur
Vertrages
Wege
ergänzenden
Vertragsauslegung
ableitbare
Rechte
treten
können
vgl.
Senatsurteile
30
November
XI
14
.
Oktober
XI
ZR
27
Regelungen
Entgelt
Leistung
Gegenstand
haben
Kunden
rechtsgeschäftlicher
Grundlage
erbracht
wird
-9-
nen
Verwender
allgemeine
Betriebskosten
Aufwand
Erfüllung
eigener
Pflichten
Tätigkeiten
eigenen
Interesse
liegen
Kunden
abwälzt
vgl.
Senatsurteile
21
.
April
XI
.
7
.
Dezember
XI
.
13
November
XI
.
13
.
Mai
XI
.
27
.
Januar
XI
.
20
.
Oktober
XI
.
.
Klausel
Grundsätzen
Preisnebenabrede
enthält
ist
Auslegung
ermitteln
Senat
selbst
vornehmen
kann
vgl.
Senatsurteile
13
November
XI
.
13
.
Mai
XI
.
.
ist
ausgehend
Verständnismöglichkeiten
rechtlich
vorgebildeten
Durchschnittskunden
objektiven
Gehalt
typischen
Sinn
Rede
stehenden
Klausel
fragen
.
ist
so
auszulegen
Wortlaut
verständigen
redlichen
Vertragspartnern
Abwägung
Interessen
regelmäßig
beteiligten
Verkehrskreise
verstanden
wird
vgl.
Senatsurteile
20
.
Oktober
XI
.
19
.
Januar
XI
.
jeweils
.
Sind
Auslegungsmöglichkeiten
rechtlich
vertretbar
kommt
Unklarheitenregel
§
305c
Anwendung
Senatsurteile
8
.
Mai
XI
.
20
.
Oktober
XI
.
19
.
Januar
XI
.
jeweils
.
ist
scheinbar
kundenfeindlichste
"
Auslegung
Ergebnis
regelmäßig
Kunden
günstigste
häufig
erst
Inhaltskontrolle
eröffnet
unangemessenen
Benachteiligung
Unwirksamkeit
beanstandeten
Klausel
führt
Senatsurteile
7
.
Dezember
XI
.
8
.
Mai
XI
.
20
.
Oktober
XI
.
19
.
Januar
XI
.
.
Betracht
bleiben
haben
Verständnismöglichkeiten
zwar
theoretisch
denkbar
praktisch
fernliegend
ernstlich
Erwägung
ziehen
sind
Senatsurteile
13
.
Mai
XI
.
27
.
Januar
XI
.
20
.
Oktober
XI
.
19
.
Januar
XI
.
.
Anwendung
Unklarheitenregel
§
305c
Abs.
ist
auszugehen
Ziffer
Bedingungen
kontrollfreie
Preishauptabrede
unmittelbar
Preis
vertraglichen
Hauptleistung
Beklagten
regelt
kontrollfähige
Preisnebenabrede
verdecktes
Bearbeitungsentgelt
vorsieht
.
Auslegung
Klausel
führt
eindeutigen
Ergebnis
.
Klausel
kann
rechtlich
vertretbar
Preishauptabrede
angesehen
werden
.
Begründung
Auslegung
kann
allerdings
angeführt
werden
Klausel
habe
Entgelt
rechtlich
geregelte
zusätzlich
angebotene
Sonderleistung
Gegenstand
.
Senat
hat
zwar
Urteil
14
.
April
Rahmen
Inhaltskontrolle
Klausel
Zinsregelung
geduldete
Überziehungen
Gegenstand
hatte
ausgeführt
geduldete
Überziehung
zusätzliche
Leistung
darstelle
Kunde
Grund
vorher
getroffenen
Vereinbarung
Anspruch
habe
Senatsurteil
14
.
April
XI
.
Einstufung
Zusatzleistung
ist
aber
neueren
Gesetzessystematik
§
Berücksichtigung
neueren
Senatsrechtsprechung
festzuhalten
.
geduldete
Überziehung
wird
konkludent
Verbraucherdarlehensvertrag
abgeschlossen
§
Abs.
.
Abschluss
Darlehensvertrages
ist
aber
allgemeinen
schuldrechtlichen
Grundsätzen
Sonderleistung
Grundlage
Entstehung
vertraglichen
Hauptleistungspflichten
löst
überhaupt
erst
vertraglichen
Vergütungsanspruch
Senatsurteil
13
.
Mai
XI
.
.
Qualifizierung
Klausel
Preishauptabrede
spricht
aber
Regelungszusammenhang
Ziffern
Bedingungen
Pauschalbetrag
Fällen
erhoben
wird
einzige
Gegenleistung
Einräumung
Möglichkeit
Gebrauchs
Zeit
überlassenen
Kapitals
ist
.
Hingegen
wird
Annahme
kontrollfähigen
Preisnebenabrede
verdecktes
Bearbeitungsentgelt
vgl.
Kontrollfähigkeit
:
Senatsurteil
13
.
Mai
XI
.
.
vorsieht
nahegelegt
Pauschalbetrag
Revision
ausführt
gerade
erhoben
wird
Sollzinsen
allein
Fällen
Bearbeitungsaufwands
auskömmlich
sind
.
wirtschaftlichen
Betrachtung
deckt
Pauschalbetrag
Zinsen
Kostenaufwand
Beklagten
Bearbeitung
geduldeten
Überziehung
etwa
Bonitätsprüfung
Kunden
Beklagte
mündlichen
Verhandlung
ausgeführt
hat
eigenen
Interesse
entsteht
führt
Ergebnis
Erhebung
stehenden
Bearbeitungsentgelts
Preis
Hauptleistung
Beklagten
nämlich
Einräumung
Möglichkeit
Gebrauchs
Zeit
überlassenen
Kapital
angesehen
werden
kann
.
zuletzt
genannten
Auslegung
Klausel
ist
Kunden
Beklagten
auszugehen
.
Zweifel
Auslegung
Klausel
gehen
zulasten
Beklagten
Verwenderin
.
Klausel
ist
kontrollfähig
.
Frage
Verstoß
gesetzliche
Vorgaben
Preisgestaltung
vorliegt
kommt
somit
.
somit
eröffneten
Inhaltskontrolle
hält
Klausel
stand
wesentlichen
Grundgedanken
gesetzlichen
Regelung
abweicht
Kunden
Beklagten
Geboten
Glauben
unangemessen
benachteiligt
§
Abs.
Satz
Abs.
Nr.
.
Abweichung
wesentlichen
Grundgedanken
gesetzlichen
Regelung
liegt
angegriffene
Klausel
Kunden
Beklagten
Aufwand
Tätigkeiten
belastet
eigenen
Interesse
erbringt
vgl.
Senatsurteile
21
.
April
XI
.
13
.
Mai
XI
.
.
unangemessene
Benachteiligung
wird
Abweichungen
indiziert
Senatsurteile
18
.
Mai
XI
21
.
April
XI
.
13
.
Mai
XI
.
19
.
Januar
XI
.
.
Vermutung
ist
zwar
widerlegt
anzusehen
Klausel
Grundlage
umfassenden
Interessenabwägung
Kunden
gleichwohl
unangemessen
benachteiligt
Senatsurteile
14
.
Januar
XI
.
13
.
Mai
XI
.
.
ist
insbesondere
auszugehen
Abweichung
gesetzlichen
Leitbild
sachlich
gerechtfertigt
gesetzliche
Schutzzweck
andere
Weise
sichergestellt
ist
Senatsurteil
14
.
Januar
XI
.
.
Derartige
Umstände
sind
indes
vorgetragen
sonst
ersichtlich
.
Gegenteil
führt
angegriffene
Klausel
niedrigen
Überziehungsbeträgen
kurzen
Laufzeiten
Lasten
Kunden
Darlehensnehmer
Entgelt
zahlen
hat
gesetzlichen
Leitbild
ausgestalteten
Darlehen
Kosten
Bearbeitung
laufzeitabhängigen
Zins
eingepreist
sind
nur
Zinssatz
erzielt
werden
kann
Vereinbarung
objektiven
Tatbestand
wucherähnlichen
Geschäfts
Sinne
§
Abs.
erfüllt
vgl.
;
.
ständigen
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
sind
Darlehensverträge
gemäß
§
Abs.
sittenwidrig
Leistung
Gegenleistung
auffälliges
Missverhältnis
besteht
Darlehensgeber
schwächere
Lage
anderen
Teils
bewusst
Vorteil
ausnutzt
leichtfertig
Erkenntnis
verschließt
Darlehensnehmer
nur
schwächeren
Lage
bedrückenden
Bedingungen
einlässt
vgl.
Urteile
12
.
März
24
.
März
.
;
MünchKommBGB/Armbrüster
7
.
Aufl
.
.
f.
;
75
.
Aufl
.
.
.
auffälliges
Missverhältnis
Leistung
Gegenleistung
liegt
effektive
marktüblichen
relativ
etwa
%
absolut
Prozentpunkte
überschreitet
Senatsurteile
13
.
März
XI
29
November
XI
.
;
MünchKommBGB/Armbrüster
7
.
Aufl
.
.
;
75
.
Aufl
.
.
.
Vorliegen
Voraussetzungen
kann
ausgegangen
werden
.
geduldeten
Überziehung
beispielsweise
Tag
Rechnung
gestellten
Kosten
August
wäre
Gegenleistung
Zinssatz
%
p.a.
vereinbaren
.
durchschnittliche
effektive
Zinssatz
revolvierende
Kredite
Überziehungskredite
private
Haushalte
MFI-Zinsstatistik
Effektivzinssätze
Banken
DE/Neugeschäft/Revolvierende
Kredite
Überziehungskredite
private
Haushalte
siehe
www.bundesbank.de
zwar
allein
Überziehungskredite
Gegenstand
hat
dennoch
hinreichenden
Anhaltspunkt
Größenordnung
effektiven
Marktzinses
Überziehungskredite
liefert
betrug
August
lediglich
%
.
Hintergrund
kommt
Kunden
Beklagten
geduldeten
Überziehung
erhebliches
Interesse
haben
können
etwa
Kosten
Rücklastschriften
vermeiden
vgl.
Nietsch
EWiR
.
Umstand
rechtfertigt
geduldete
Überziehungen
Bedingungen
gewähren
Leistung
Gegenleistung
auffälligen
Missverhältnis
stehen
.
unangemessene
Benachteiligung
kann
Ansicht
Revision
auch
Verweis
bankbetriebswirtschaftliche
Erwägungen
verneint
werden
.
Revision
gestützt
wird
Erhebung
Kostenbetrages
notwendig
sei
anderenfalls
geduldete
Überziehungen
auskömmlichen
Preisen
erbracht
insbesondere
Refinanzierungskosten
Bearbeitungsaufwand
gedeckt
werden
können
legt
bereits
hoch
Kosten
sind
.
kommt
aber
auch
.
Revision
führt
selbst
Erhebung
tenbetrages
komplexes
Zinsmodell
gestaffelten
Zinssätzen
eingeführt
Zinssatz
geduldete
Überziehungen
insgesamt
erhöht
werden
müsste
mithin
Erhebung
Kostenbetrages
zwingend
erforderlich
ist
.
Revision
aufgezeigten
Maßnahmen
stellen
Berücksichtigung
Umstandes
gemäß
§
Abs.
Satz
Zins
Entgelt
Darlehensgewährung
ist
lediglich
konsequente
Umsetzung
gesetzlichen
Leitbildes
.
Zins
sind
auch
Darlehensgeber
Zusammenhang
Kapitalüberlassung
entstehenden
Kosten
abzugelten
Senatsurteil
13
.
Mai
XI
.
;
7
.
Aufl
.
.
dementsprechend
kalkuliert
Grenze
§
frei
bestimmt
werden
kann
Senatsurteil
aaO
.
.
Insoweit
ist
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
auch
anerkannt
Gewährung
Überziehungskredits
verbundenen
höheren
Aufwandes
höherer
Zinssatz
verlangt
werden
kann
Senatsurteil
14
.
April
XI
.
kommt
Entgelthöhe
Bezug
einzelne
Geschäft
kalkulieren
ist
gerade
Vielzahl
Geschäftsvorfällen
geduldeten
Überziehungen
typisch
Mischkalkulation
zugänglich
ist
.
Umlegung
Kosten
Darlehensgewährung
einhergehen
Zins
steht
anders
Revision
meint
Überziehungskredite
Regel
nur
kurze
Laufzeiten
haben
insbesondere
Bedingungen
Beklagten
Ziffer
vorsehen
geduldete
Überziehung
unverzüglich
spätestens
Wochen
zurückzuführen
ist
.
nur
kurze
Darlehenslaufzeit
kann
Zinshöhe
insbesondere
Rahmen
Mischkalkulation
Berücksichtigung
finden
.
Unerheblich
ist
Kosten
Höhe
Revision
meint
nur
geringen
Betrag
handelt
.
vermeintlich
geringe
Höhe
Entgelts
ist
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
grundsätzlich
geeignetes
Kriterium
unangemessene
Benachteiligung
rechtfertigen
vgl.
Urteile
29
.
Oktober
29
.
September
12
.
Mai
;
Palandt/
75
.
Aufl
.
.
18
;
MünchKommBGB/Wurmnest
7
.
Aufl
.
.
f.
.
Unwirksamkeit
angegriffenen
Klausel
gemäß
§
Abs.
Satz
Abs.
Nr.
bedarf
Frage
angegriffene
Klausel
Transparenzgebot
§
Abs.
Satz
verstößt
Entscheidung
.
2
.
Kläger
kann
auch
verlangen
Beklagte
unterlässt
Verbrauchern
Inanspruchnahme
geduldeten
Überziehung
Betrag
Höhe
Quartal
fordern
.
entsprechender
Anspruch
folgt
Abs.
Satz
Nr.
UKlaG
.
V.m
.
.
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
kann
§
UKlaG
Unterlassung
tatsächlichen
Verhaltensweisen
begehrt
werden
unwirksamen
Klausel
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
praktischen
Wirksamkeit
verhelfen
Verstoß
Umgehungsverbot
§
darstellen
vgl.
Senatsurteil
8
.
März
XI
.
.
rechtsfehlerfreien
Revision
unbeanstandeten
Feststellungen
Berufungsgerichts
stellt
Beklagte
Kunden
Betrag
"
jeweils
aktuelle
Kosten
geduldete
Überziehungen
"
Ziffer
Bedingungen
Rechnung
.
Praxis
missachtet
Unwirksamkeit
Klausel
Ziffer
Bedingungen
führt
rein
tatsächlichen
Erhebung
Betrages
Verstoß
Umgehungsverbot
§
.
Berufungsgericht
meint
Anspruch
auch
Abs.
Satz
Nr.
UKlaG
.
V.m
.
§
Abs.
folgt
bedarf
Entscheidung
.
3
.
Anspruch
Ersatz
Abmahnkosten
hat
Berufungsgericht
gemäß
§
UKlaG
.
V.m
.
§
Abs.
Satz
rechtsfehlerfrei
begründet
angesehen
.
Ellenberger
Menges
Dauber
Vorinstanzen
:
Entscheidung
21.06.2013
OLG
Entscheidung