NAMEN XI 9/15 Verkündet : 25 . Oktober Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : ja : ja § Abs. Satz Abs. Nr. Abs. Satz Bl Bestimmungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kreditinstituts geduldete Überziehungen Girokontos Kosten Höhe € Rechnungsabschluss Ende Kalenderquartals anfallen angefallenen Sollzinsen Kosten übersteigen Sollzinsen Fall erhoben werden unterliegen § Abs. Satz richterlichen Inhaltskontrolle sind Bankverkehr Verbrauchern gemäß § Abs. Satz Abs. Nr. unwirksam . Urteil 25 . Oktober XI 9/15 ECLI : : XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 25 . Oktober Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Richterinnen Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten Urteil 1 . Zivilsenats 4 . Dezember wird Kosten zurückgewiesen . Tatbestand : Kläger D. gehört gemäß § UKlaG eingetragenen qualifizierten Einrichtungen . beklagte Bank verwendet Privatkunden " Bedingungen geduldete Überziehungen Folgenden : Bedingungen u.a. folgende Klauseln enthalten : " 5 . Höhe Sollzinssatzes geduldete Überziehungen Zeitpunkt Überziehung anfällt beträgt % p. Stand August . Sollzinsen geduldete Überziehungen fallen Kosten geduldeten Überziehung siehe Nr. 8) übersteigen . 8 . Kosten geduldete Überziehungen Zeitpunkt Überziehung anfallen betragen Euro Stand werden Falle geduldeten Überziehung einmal Rechnungsabschluss berechnet . Kosten geduldete Überziehung fallen jedoch angefallenen Sollzinsen geduldete Überziehungen Kosten übersteigen . 10 . jeweils aktuellen Kosten geduldete Überziehungen kann Kontoinhaber Rechnungsabschluss entnehmen vereinbart ist jeweils Ende Kalenderquartals erteilt wird . " Kläger begehrt Beklagten Unterlassung Verwendung Ziffer Satz Bedingungen . fordert Beklagte unterlässt Verbrauchern Inanspruchnahme geduldeten Kontoüberziehung pauschalierten Mindestbetrag € Quartal fordern . Schließlich begehrt Erstattung Abmahnkosten Höhe € Zinsen . Kläger ist Ansicht Ziffer Satz Bedingungen Preisnebenabrede Inhaltskontrolle § Abs. unterliege standhalte . Beklagte habe Nr. Bedingungen Gefahr geschaffen unabhängig Verwendung beanstandeten Klausel Kundenkonten Betrag € belaste . Landgericht hat Klage abgewiesen . Berufungsgericht hat stattgegeben . Berufungsgericht zugelassenen Revision erstrebt Beklagte Wiederherstellung erstinstanzlichen Urteils . Entscheidungsgründe : Revision Beklagten ist unbegründet . Berufungsgericht hat Begründung veröffentlichten Entscheidung Wesentlichen ausgeführt : Kläger könne gemäß § Abs. Satz Nr. UKlaG Beklagten verlangen weitere Verwendung Klausel unterlasse Inhaltskontrolle gemäß § Abs. standhalte . Inhaltskontrolle sei gemäß § Abs. Satz ausgeschlossen handele Klausel kontrollfähige Preisnebenabrede . könne dahinstehen Konstellationen denkbar seien Beklagte geduldete Überziehungen festes laufzeitunabhängiges Entgelt verlangen könne . Jedenfalls Kombination laufzeitabhängigen Entgelts Gestalt Ziffer Bedingungen vorgesehenen Sollzinsen laufzeitunabhängigen Mindestentgelts Ziffer Bedingungen stelle Bestimmung kontrollfähige Preisnebenabrede . Grund Kombination Sollzinsen Höhe % Kosten Höhe € könnten Kosten Stelle vereinbarten Sollzinsen träten zwar teilweise Entgeltcharakter haben . Bedingungen bezeichneten Betrag € aber ausdrücklich Kosten Gelddarlehen Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Hauptleistungspflicht Darlehensnehmers Rückzahlung bestehe vertraglich vereinbarten Zins zahlen . etwa § ausfüllenden Art . § EGBGB weiteren Vorschriften Verbraucherdarlehensrecht " Zinsen " auch " Kosten " Rede sei lasse Schluss Verbraucherdarlehen nur Zins Inhaltskontrolle entzogene Preishauptabrede sei . Zins Rechtssinne sei nur Laufzeit Darlehens bemessene Vergütung Möglichkeit Kapitalnutzung . anfallenden Kosten seien laufzeitunabhängig ausgestaltet . laufzeitunabhängige Ausgestaltung Kosten verdeutliche auch Sollzinsen erhoben würden gerade geringfügigen Überziehungen allein Entgelt gewährte Darlehen eingepreist sei Höhe auch andere Faktoren geprägt sei . Beklagten geltend gemachten höheren Arbeitsaufwand werde geduldeten Überziehungen aber bereits Vereinbarung höheren Zinssatzes Rechnung getragen . sei somit Kosten zusätzlicher Aufwand eingestellt Beklagte Erfüllung eigener Pflichten eigenen Interesse erbringe . könne Klausel insgesamt Inhaltskontrolle unterworfene Preishauptabrede eingestuft werden . Klausel halte Inhaltskontrolle stand Vereinbarung Sollzinssatzes vorgesehene Erhebung laufzeitunabhängigen Entgelts Gewährung Verbraucherdarlehens wesentlichen Grundgedanken gesetzlichen Regelung unvereinbar sei Kunden Beklagten Geboten Glauben unangemessen benachteilige . werde Ziffer Bedingungen vereinbarten Zinsen Betrag € blieben Aufwand Tätigkeiten Verwenders Kunden abgewälzt . Derartige Entgeltklauseln seien gemäß § Abs. Nr. unwirksam . anderen weiche Leitbild § Abs. Satz Entgelt Gewährung Kapitalnutzung laufzeitunabhängig ausgestaltet sei . Abweichung indiziere bereits unangemessene Benachteiligung . Gründe Klausel gleichwohl angemessen erscheinen ließen seien ersichtlich laufzeitunabhängigen Kosten gerade geringfügigen Überziehungen Verhältnis exorbitante Höhe erreichten . geltend gemachte Unterlassungsanspruch stehe Kläger gemäß UKlaG auch angegriffene Klausel § Abs. verstoße . Ferner könne Kläger § Abs. Nr. UKlaG verlangen Beklagte unterlasse Betrag € rein faktisch verlangen . Kläger wende Antrag Ziffer Bedingungen tatsächliche Verhalten Beklagten Grundlage Klausel Ziffer Bedingungen genannten Betrag Kundenkonten belasten also Realakt . Verbraucherschutzvorschriften Sinne § UKlaG gehörten auch § jedenfalls Kollektivinteresse Verbrauchern berührt sei § . Verstoß Umgehungsverbot liege Beklagte Kontoinhabern Regelung Ziffer Bedingungen " jeweils aktuelle Kosten geduldete Überziehungen " Betrag € Rechnung stelle . sei Gestaltung gegeben Beklagte § Abs. Satz Abs. Nr. verstoße Erhebung Mindestgebühr Gewährung Verbraucherdarlehens Gestalt geduldeten Überziehung wesentlichen Gedanken gesetzlichen Regelung unvereinbar sei . liege Verstoß § Abs. Beklagte Anspruch nehme Mindestentgelt erheben dürfen Höhe Verhältnis Umfang gerade geringer Überziehungen stehe . Wiederholungsgefahr sei Unterlassungsansprüche vermuten Beklagte festhalte angegriffene Klausel wirksam Handhabung Ziffer Bedingungen rechtlich beanstanden sei . Anspruch Ersatz Abmahnkosten Höhe € nebst Zinsen sei gemäß § UKlaG . V.m . § Abs. Satz begründet . II . Ausführungen halten revisionsrechtlicher Prüfung stand so Revision zurückzuweisen ist . 1 . Kläger hat Beklagte gemäß § Abs. Satz Nr. UKlaG Anspruch Unterlassung Verwendung angegriffenen inhaltsgleichen Klausel Verbrauchern . streitbefangenen Klausel handelt Allgemeine Geschäftsbedingung Sinne § Abs. Satz . Bestimmung Ziffer Bedingungen unterliegt auch nur Teil Gegenstand Unterlassungsbegehrens Klägers ist gemäß § Abs. Satz Inhaltskontrolle § Abs. kontrollfreie Preishauptabrede handelt . § Abs. Satz sind Gegenstand Inhaltskontrolle Bestimmungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rechtsvorschriften abweichende ergänzende Regelungen vereinbart werden . Inhaltskontrolle unterliegen Abreden unmittelbaren Gegenstand Vertrages also Bestimmungen Art Umfang Güte geschuldeten Hauptleistung anderen Teil zahlende Entgelt festlegen . Klauseln Hauptleistungsversprechen abweichend Gesetz Glauben geschuldeten Leistung einschränken verändern ausgestalten modifizieren sind inhaltlich kontrollieren . Inhaltskontrolle entzogen ist nur enge Bereich Leistungsbestimmungen Vorliegen Bestimmtheit Bestimmbarkeit wesentlichen Vertragsinhalts wirksamer Vertrag mehr angenommen werden kann vgl. Senatsurteil 12 . Juni XI 78 ; Urteile 12 . März . 9 . April . f. . Demgemäß unterliegen Klauseln unmittelbar Preis vertraglichen Hauptleistung regeln Entgelt rechtlich geregelte zusätzlich angebotene Sonderleistung bestimmen sog. Preishauptabreden grundsätzlich Inhaltskontrolle sei denn Gesetz selbst enthält Vorgaben Preisgestaltung vgl. Senatsurteil 17 . Dezember XI . . Kontrollfähig sind hingegen sog. Preisnebenabreden Klauseln nur mittelbar Preis auswirken Stelle Fehlen wirksamen vertraglichen Regelung dispositives Gesetzesrecht allgemeine Rechtsgrundsätze Natur Vertrages Wege ergänzenden Vertragsauslegung ableitbare Rechte treten können vgl. Senatsurteile 30 November XI 14 . Oktober XI ZR 27 Regelungen Entgelt Leistung Gegenstand haben Kunden rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht wird -9- nen Verwender allgemeine Betriebskosten Aufwand Erfüllung eigener Pflichten Tätigkeiten eigenen Interesse liegen Kunden abwälzt vgl. Senatsurteile 21 . April XI . 7 . Dezember XI . 13 November XI . 13 . Mai XI . 27 . Januar XI . 20 . Oktober XI . . Klausel Grundsätzen Preisnebenabrede enthält ist Auslegung ermitteln Senat selbst vornehmen kann vgl. Senatsurteile 13 November XI . 13 . Mai XI . . ist ausgehend Verständnismöglichkeiten rechtlich vorgebildeten Durchschnittskunden objektiven Gehalt typischen Sinn Rede stehenden Klausel fragen . ist so auszulegen Wortlaut verständigen redlichen Vertragspartnern Abwägung Interessen regelmäßig beteiligten Verkehrskreise verstanden wird vgl. Senatsurteile 20 . Oktober XI . 19 . Januar XI . jeweils . Sind Auslegungsmöglichkeiten rechtlich vertretbar kommt Unklarheitenregel § 305c Anwendung Senatsurteile 8 . Mai XI . 20 . Oktober XI . 19 . Januar XI . jeweils . ist scheinbar kundenfeindlichste " Auslegung Ergebnis regelmäßig Kunden günstigste häufig erst Inhaltskontrolle eröffnet unangemessenen Benachteiligung Unwirksamkeit beanstandeten Klausel führt Senatsurteile 7 . Dezember XI . 8 . Mai XI . 20 . Oktober XI . 19 . Januar XI . . Betracht bleiben haben Verständnismöglichkeiten zwar theoretisch denkbar praktisch fernliegend ernstlich Erwägung ziehen sind Senatsurteile 13 . Mai XI . 27 . Januar XI . 20 . Oktober XI . 19 . Januar XI . . Anwendung Unklarheitenregel § 305c Abs. ist auszugehen Ziffer Bedingungen kontrollfreie Preishauptabrede unmittelbar Preis vertraglichen Hauptleistung Beklagten regelt kontrollfähige Preisnebenabrede verdecktes Bearbeitungsentgelt vorsieht . Auslegung Klausel führt eindeutigen Ergebnis . Klausel kann rechtlich vertretbar Preishauptabrede angesehen werden . Begründung Auslegung kann allerdings angeführt werden Klausel habe Entgelt rechtlich geregelte zusätzlich angebotene Sonderleistung Gegenstand . Senat hat zwar Urteil 14 . April Rahmen Inhaltskontrolle Klausel Zinsregelung geduldete Überziehungen Gegenstand hatte ausgeführt geduldete Überziehung zusätzliche Leistung darstelle Kunde Grund vorher getroffenen Vereinbarung Anspruch habe Senatsurteil 14 . April XI . Einstufung Zusatzleistung ist aber neueren Gesetzessystematik § Berücksichtigung neueren Senatsrechtsprechung festzuhalten . geduldete Überziehung wird konkludent Verbraucherdarlehensvertrag abgeschlossen § Abs. . Abschluss Darlehensvertrages ist aber allgemeinen schuldrechtlichen Grundsätzen Sonderleistung Grundlage Entstehung vertraglichen Hauptleistungspflichten löst überhaupt erst vertraglichen Vergütungsanspruch Senatsurteil 13 . Mai XI . . Qualifizierung Klausel Preishauptabrede spricht aber Regelungszusammenhang Ziffern Bedingungen Pauschalbetrag € Fällen erhoben wird einzige Gegenleistung Einräumung Möglichkeit Gebrauchs Zeit überlassenen Kapitals ist . Hingegen wird Annahme kontrollfähigen Preisnebenabrede verdecktes Bearbeitungsentgelt vgl. Kontrollfähigkeit : Senatsurteil 13 . Mai XI . . vorsieht nahegelegt Pauschalbetrag Revision ausführt gerade erhoben wird Sollzinsen allein Fällen Bearbeitungsaufwands auskömmlich sind . wirtschaftlichen Betrachtung deckt Pauschalbetrag Zinsen Kostenaufwand Beklagten Bearbeitung geduldeten Überziehung etwa Bonitätsprüfung Kunden Beklagte mündlichen Verhandlung ausgeführt hat eigenen Interesse entsteht führt Ergebnis Erhebung stehenden Bearbeitungsentgelts Preis Hauptleistung Beklagten nämlich Einräumung Möglichkeit Gebrauchs Zeit überlassenen Kapital angesehen werden kann . zuletzt genannten Auslegung Klausel ist Kunden Beklagten auszugehen . Zweifel Auslegung Klausel gehen zulasten Beklagten Verwenderin . Klausel ist kontrollfähig . Frage Verstoß gesetzliche Vorgaben Preisgestaltung vorliegt kommt somit . somit eröffneten Inhaltskontrolle hält Klausel stand wesentlichen Grundgedanken gesetzlichen Regelung abweicht Kunden Beklagten Geboten Glauben unangemessen benachteiligt § Abs. Satz Abs. Nr. . Abweichung wesentlichen Grundgedanken gesetzlichen Regelung liegt angegriffene Klausel Kunden Beklagten Aufwand Tätigkeiten belastet eigenen Interesse erbringt vgl. Senatsurteile 21 . April XI . 13 . Mai XI . . unangemessene Benachteiligung wird Abweichungen indiziert Senatsurteile 18 . Mai XI 21 . April XI . 13 . Mai XI . 19 . Januar XI . . Vermutung ist zwar widerlegt anzusehen Klausel Grundlage umfassenden Interessenabwägung Kunden gleichwohl unangemessen benachteiligt Senatsurteile 14 . Januar XI . 13 . Mai XI . . ist insbesondere auszugehen Abweichung gesetzlichen Leitbild sachlich gerechtfertigt gesetzliche Schutzzweck andere Weise sichergestellt ist Senatsurteil 14 . Januar XI . . Derartige Umstände sind indes vorgetragen sonst ersichtlich . Gegenteil führt angegriffene Klausel niedrigen Überziehungsbeträgen kurzen Laufzeiten Lasten Kunden Darlehensnehmer Entgelt zahlen hat gesetzlichen Leitbild ausgestalteten Darlehen Kosten Bearbeitung laufzeitabhängigen Zins eingepreist sind nur Zinssatz erzielt werden kann Vereinbarung objektiven Tatbestand wucherähnlichen Geschäfts Sinne § Abs. erfüllt vgl. ; . ständigen Rechtsprechung Bundesgerichtshofs sind Darlehensverträge gemäß § Abs. sittenwidrig Leistung Gegenleistung auffälliges Missverhältnis besteht Darlehensgeber schwächere Lage anderen Teils bewusst Vorteil ausnutzt leichtfertig Erkenntnis verschließt Darlehensnehmer nur schwächeren Lage bedrückenden Bedingungen einlässt vgl. Urteile 12 . März 24 . März . ; MünchKommBGB/Armbrüster 7 . Aufl . . f. ; 75 . Aufl . . . auffälliges Missverhältnis Leistung Gegenleistung liegt effektive marktüblichen relativ etwa % absolut Prozentpunkte überschreitet Senatsurteile 13 . März XI 29 November XI . ; MünchKommBGB/Armbrüster 7 . Aufl . . ; 75 . Aufl . . . Vorliegen Voraussetzungen kann ausgegangen werden . geduldeten Überziehung beispielsweise € Tag Rechnung gestellten Kosten € August wäre Gegenleistung Zinssatz % p.a. vereinbaren . durchschnittliche effektive Zinssatz revolvierende Kredite Überziehungskredite private Haushalte MFI-Zinsstatistik Effektivzinssätze Banken DE/Neugeschäft/Revolvierende Kredite Überziehungskredite private Haushalte siehe www.bundesbank.de zwar allein Überziehungskredite Gegenstand hat dennoch hinreichenden Anhaltspunkt Größenordnung effektiven Marktzinses Überziehungskredite liefert betrug August lediglich % . Hintergrund kommt Kunden Beklagten geduldeten Überziehung erhebliches Interesse haben können etwa Kosten Rücklastschriften vermeiden vgl. Nietsch EWiR . Umstand rechtfertigt geduldete Überziehungen Bedingungen gewähren Leistung Gegenleistung auffälligen Missverhältnis stehen . unangemessene Benachteiligung kann Ansicht Revision auch Verweis bankbetriebswirtschaftliche Erwägungen verneint werden . Revision gestützt wird Erhebung Kostenbetrages € notwendig sei anderenfalls geduldete Überziehungen auskömmlichen Preisen erbracht insbesondere Refinanzierungskosten Bearbeitungsaufwand gedeckt werden können legt bereits hoch Kosten sind . kommt aber auch . Revision führt selbst Erhebung tenbetrages komplexes Zinsmodell gestaffelten Zinssätzen eingeführt Zinssatz geduldete Überziehungen insgesamt erhöht werden müsste mithin Erhebung Kostenbetrages € zwingend erforderlich ist . Revision aufgezeigten Maßnahmen stellen Berücksichtigung Umstandes gemäß § Abs. Satz Zins Entgelt Darlehensgewährung ist lediglich konsequente Umsetzung gesetzlichen Leitbildes . Zins sind auch Darlehensgeber Zusammenhang Kapitalüberlassung entstehenden Kosten abzugelten Senatsurteil 13 . Mai XI . ; 7 . Aufl . . dementsprechend kalkuliert Grenze § frei bestimmt werden kann Senatsurteil aaO . . Insoweit ist Rechtsprechung Bundesgerichtshofs auch anerkannt Gewährung Überziehungskredits verbundenen höheren Aufwandes höherer Zinssatz verlangt werden kann Senatsurteil 14 . April XI . kommt Entgelthöhe Bezug einzelne Geschäft kalkulieren ist gerade Vielzahl Geschäftsvorfällen geduldeten Überziehungen typisch Mischkalkulation zugänglich ist . Umlegung Kosten Darlehensgewährung einhergehen Zins steht anders Revision meint Überziehungskredite Regel nur kurze Laufzeiten haben insbesondere Bedingungen Beklagten Ziffer vorsehen geduldete Überziehung unverzüglich spätestens Wochen zurückzuführen ist . nur kurze Darlehenslaufzeit kann Zinshöhe insbesondere Rahmen Mischkalkulation Berücksichtigung finden . Unerheblich ist Kosten Höhe € Revision meint nur geringen Betrag handelt . vermeintlich geringe Höhe Entgelts ist Rechtsprechung Bundesgerichtshofs grundsätzlich geeignetes Kriterium unangemessene Benachteiligung rechtfertigen vgl. Urteile 29 . Oktober 29 . September 12 . Mai ; Palandt/ 75 . Aufl . . 18 ; MünchKommBGB/Wurmnest 7 . Aufl . . f. . Unwirksamkeit angegriffenen Klausel gemäß § Abs. Satz Abs. Nr. bedarf Frage angegriffene Klausel Transparenzgebot § Abs. Satz verstößt Entscheidung . 2 . Kläger kann auch verlangen Beklagte unterlässt Verbrauchern Inanspruchnahme geduldeten Überziehung Betrag Höhe € Quartal fordern . entsprechender Anspruch folgt Abs. Satz Nr. UKlaG . V.m . . Rechtsprechung Bundesgerichtshofs kann § UKlaG Unterlassung tatsächlichen Verhaltensweisen begehrt werden unwirksamen Klausel Allgemeinen Geschäftsbedingungen praktischen Wirksamkeit verhelfen Verstoß Umgehungsverbot § darstellen vgl. Senatsurteil 8 . März XI . . rechtsfehlerfreien Revision unbeanstandeten Feststellungen Berufungsgerichts stellt Beklagte Kunden Betrag € " jeweils aktuelle Kosten geduldete Überziehungen " Ziffer Bedingungen Rechnung . Praxis missachtet Unwirksamkeit Klausel Ziffer Bedingungen führt rein tatsächlichen Erhebung Betrages Verstoß Umgehungsverbot § . Berufungsgericht meint Anspruch auch Abs. Satz Nr. UKlaG . V.m . § Abs. folgt bedarf Entscheidung . 3 . Anspruch Ersatz Abmahnkosten hat Berufungsgericht gemäß § UKlaG . V.m . § Abs. Satz rechtsfehlerfrei begründet angesehen . Ellenberger Menges Dauber Vorinstanzen : Entscheidung 21.06.2013 OLG Entscheidung