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2640 lines
22 KiB

NAMEN
Verkündet
:
16
.
Mai
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
mündliche
Verhandlung
16
.
Mai
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
Prof.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Urteil
5
.
Zivilsenats
19
.
Januar
wird
Kosten
Klägers
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
wendet
Zwangsvollstreckung
vollstreckbaren
notariellen
Urkunde
.
liegt
folgender
Sachverhalt
zugrunde
:
Kläger
damals
29-jähriger
Maurer
wurde
Jahr
GmbH
tätigen
Vermittler
geworben
Steuerersparnis
Eigenkapital
Eigentumswohnung
LU
.
erwerben
.
6
.
April
unterbreitete
Verwaltungsgesellschaft
mbH
nachfolgend
:
Verkäuferin
notarielles
Kaufangebot
notariell
beurkundeter
Erklärung
15
.
April
annahm
.
zierung
Kaufpreises
DM
schloss
beklagte
Bausparkasse
Vertreterin
Landeskreditbank
Folgenden
:
Kläger
16./22
.
April
Darlehensvertrag
DM
tilgungsfreies
"
Vorausdarlehen
"
Zuteilungsreife
Beklagten
abgeschlossener
Bausparverträge
je
DM
dienen
sollte
.
Darlehensvertrag
nur
Widerrufsbelehrung
Verbraucherkreditgesetz
aber
Haustürwiderrufsgesetz
beigefügt
war
enthält
folgende
Bedingungen
:
"
Kreditsicherheiten
§
genannten
Darlehen
werden
gesichert
:
Grundschuldeintragung
Bausparkasse
DM
mindestens
.
.
Bausparkasse
ist
berechtigt
beantragte
Darlehen
eingeräumten
Sicherheiten
Gläubigerin
treuhänderisch
verwalten
übertragen
.
Besondere
Bedingungen
Vorfinanzierungen
Bausparkasse
kann
Darlehen
Zuteilung
des/der
Bausparvertrages/verträge
ablösen
Umstände
eintreten
Schuldurkunde
Ziffer
a-e
geregelt
sind
Folge
Bausparkasse
bestehende
Vertragsverhältnis
eintritt
.
"
Darlehensvertrag
Bezug
genommene
vorformulierte
Schuldurkunde
Beklagten
enthält
Nr.
folgende
Regelung
:
"
Grundschuld
dient
Sicherung
gegenwärtigen
künftigen
Forderungen
Gläubigerin
Darlehensnehmer
Rechtsgrund
auch
nur
Darlehensnehmer
begründet
sind
;
"
notarieller
Urkunde
15
.
April
wurde
Beklagten
Grundschuld
DM
zuzüglich
%
Jahreszinsen
bestellt
.
V.
Urkunde
übernahm
Kläger
persönliche
Haftung
Zahlung
Grundschuldbetrages
Zinsen
Nebenleistungen
unterwarf
"
persönlichen
Haftung
Gläubigerin
"
sofortigen
Zwangsvollstreckung
gesamtes
Vermögen
.
Kläger
widerrief
April
Abschluss
vertragsgemäß
ausgezahlten
"
Vorausdarlehens
"
gerichtete
Willenserklärung
Berufung
Vorschriften
Haustürwiderrufsgesetzes
.
Rechtsnachfolgerin
31
.
März
Zusammenhang
Darlehensverhältnis
zustehenden
Ansprüche
Beklagte
abgetreten
hat
nimmt
Kläger
notariellen
Urkunde
15
.
April
persönlich
Anspruch
.
Hiergegen
wendet
Kläger
Klage
.
hat
geltend
gemacht
Titel
sei
wirksam
errichtet
worden
Begründung
persönlichen
Haftung
wirksame
Vollmacht
vorgelegen
habe
.
sichere
notarielle
Schuldurkunde
Beklagte
Vollstreckung
betreibe
nur
eigene
Ansprüche
abgetretene
Forderungen
Vorausdarlehen
.
habe
wirksam
widerrufen
.
Beklagte
hat
hilfswiderklagend
Rückzahlung
geleisteten
Nettokreditbetrages
Zinsen
beantragt
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
hiergegen
gerichtete
Berufung
Klägers
ist
erfolglos
geblieben
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
verfolgt
Kläger
Klageantrag
Vollstreckungsgegenklage
betrifft
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
ist
unbegründet
.
Berufungsgericht
hat
Revisionsverfahren
bedeutsam
Wesentlichen
ausgeführt
:
Kläger
sei
Grund
Grundschuldbestellung
persönlicher
Haftungsübernahme
Unterwerfungserklärung
notariellen
Urkunde
15
.
April
verpflichtet
Zwangsvollstreckung
sein
Vermögen
dulden
.
Zwar
habe
Abschluss
Darlehensvertrages
gerichtete
Willenserklärung
wirksam
widerrufen
Grund
Beklagten
zurechenbaren
Haustürsituation
Abschluss
Darlehensvertrags
veranlasst
worden
sei
.
Einrede
gebe
aber
auch
Rückgewähranspruch
Beklagten
§
Parteien
getroffenen
Sicherungsabrede
erfasst
werde
.
sei
weiterhin
wirksam
Kläger
erklärte
Widerruf
ausdrücklich
nur
Vorausdarlehen
beziehe
.
Kläger
könne
Rückzahlung
auch
Hinweis
§
Abs.
VerbrKrG
verweigern
Vorschrift
gemäß
§
Abs.
Nr.
VerbrKrG
Realkredite
anwendbar
sei
.
Einwendungsdurchgriff
§
komme
ebenfalls
Betracht
.
II
.
Ausführungen
halten
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
1
.
Auffassung
Revision
ist
Berufungsgericht
Recht
ausgegangen
Grundschuld
persönlicher
Haftungsübernahme
Vollstreckungsunterwerfungserklärung
Darlehensnehmers
nur
erst
Zuteilungsreife
Bausparverträge
auszureichenden
Darlehen
Beklagten
sichert
auch
Abtretung
erworbenen
Ansprüche
"
Vorausdarlehen
"
.
hat
erkennende
Senat
bereits
ebenfalls
Beklagte
betreffenden
Fällen
Finanzierungskonstruktion
identische
Vertragsbedingungen
zugrunde
lagen
entschieden
Einzelnen
begründet
Senatsurteile
5
.
April
XI
20
.
Dezember
XI
Umdruck
S.
.
dortigen
Ausführungen
gelten
vorliegenden
Fall
entsprechend
.
Auch
hier
liegt
Grundschuldbestellung
15
.
April
entsprechende
Sicherungsvereinbarung
Prozessparteien
.
Kläger
geschlossenen
Darlehensvertrag
16./22
.
April
geht
Beklagten
bestellende
Grundschuld
Kreditverhältnissen
resultierenden
Ansprüche
sichern
sollte
.
ursprüngliche
Sicherungsabrede
ist
bestehen
geblieben
Beklagte
31
.
März
geschlossenen
Abtretungsvertrag
§
selbst
Darlehensgläubigerin
verbundenen
Beendigung
Treuhandvertrages
auch
wirtschaftlich
Inhaberin
Grundschuld
haftungserweiternden
persönlichen
Sicherheiten
wurde
.
Ebenso
Senat
bereits
entschiedenen
Fällen
ergibt
ursprüngliche
Treuhandabrede
Beklagten
anders
Revision
meint
Darlehensvertrag
.
Grundschuld
auch
abgetretene
Forderung
Vorausdarlehen
sichert
folgt
auch
hier
Nr.
Schuldurkunde
.
Kreditpraxis
auch
Bausparkassen
übliche
Erstreckung
Grundschuldsicherungszwecks
künftige
Forderungen
ist
Vertragsgegner
überraschend
unangemessen
9
Forderungen
bankmäßigen
Geschäftsverbindung
handelt
.
grundsätzlich
nur
originäre
auch
Abtretung
erworbene
Forderungen
Dritter
allgemeinen
Verkehrsanschauung
bankmäßigen
Geschäftsverbindung
zugerechnet
werden
können
ist
höchstrichterlich
langem
anerkannt
Senatsurteile
5
.
April
XI
20
.
Dezember
XI
Umdruck
.
Recht
ist
Berufungsgericht
auch
ausgegangen
Parteien
V.
Grundschuldbestellungsurkunde
vereinbarte
persönliche
Haftung
Vollstreckungsunterwerfung
Abweichendes
gilt
.
Vielmehr
teilen
Fällen
vorliegenden
Art
abstrakte
Schuldversprechen
diesbezügliche
Unterwerfung
sofortige
Zwangsvollstreckung
Sicherungszweck
Grundschuld
Senatsurteile
5
.
April
20
.
Dezember
XI
Umdruck
.
2
.
Auffassung
Revision
ist
§
Abs.
VerbrKrG
.
jetzt
:
Abs.
abstrakte
Schuldanerkenntnis
Klägers
analog
anwendbar
.
Senat
Abfassung
Revisionsbegründung
entschieden
Einzelnen
begründet
hat
fehlt
bereits
planwidrigen
Regelungslücke
analoge
Anwendung
rechtfertigen
könnte
Senatsurteile
15
.
März
5
.
April
XI
m.w
.
.
.
3
.
Rechtsfehlerfrei
hat
Berufungsgericht
angenommen
Kläger
Vollstreckung
notariellen
Urkunde
auch
Erfolg
Widerruf
Abschluss
Darlehensvertrages
gerichteten
Willenserklärung
§
Abs.
berufen
kann
.
Feststellung
Berufungsgerichts
Kläger
sei
Grund
Haustürsituation
Sinne
§
Abs.
Satz
Abschluss
Darlehensvertrages
bestimmt
worden
wendet
-9-
Revisionserwiderung
Erfolg
.
ist
Frage
Würdigung
Einzelfalls
Berufungsgericht
revisionsrechtlich
beanstandender
Weise
festgestellt
worden
vgl.
Senatsurteile
21
.
Januar
XI
20
.
Januar
XI
.
gesonderten
Zurechnung
Haustürsituation
entsprechend
§
Abs.
bedarf
neuesten
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
Urteil
12
.
Dezember
f.
Senat
Urteile
14
.
Februar
XI
25
.
April
XI
Umdruck
S.
.
Auffassung
Revisionserwiderung
ist
Berufungsgericht
auch
Recht
ausgegangen
Widerruf
Klägers
April
rechtzeitig
war
erteilte
Widerrufsbelehrung
Verbraucherkreditgesetz
geeignet
war
einwöchige
Widerrufsfrist
§
Abs.
30
.
September
gültigen
Fassung
Gang
setzen
vgl.
Senatsurteil
12
November
XI
.
wirksamen
Widerrufs
hat
Beklagte
Kläger
Berufungsgericht
Recht
angenommen
hat
abgetretenem
Recht
gemäß
§
Abs.
Anspruch
Erstattung
ausgezahlten
Nettokreditbetrages
marktübliche
Verzinsung
Senat
338
;
Senatsurteile
26
November
XI
15
Juli
XI
28
.
Oktober
XI
18
November
XI
21
.
März
XI
weiten
Feststellungen
fungsgerichts
widerrufenen
Sicherungszweckerklärung
ebenfalls
persönliche
Haftungsübernahme
Zwangsvollstreckungsunterwerfung
gesichert
wird
Senatsurteile
26
November
XI
28
.
Oktober
XI
jeweils
m.w
.
.
.
Falle
wirksamen
Widerrufs
Realkreditvertrages
Finanzierung
Kaufs
Immobilie
kann
Darlehensnehmer
Rückzahlung
Kapitals
auch
Hinweis
§
Abs.
VerbrKrG
Begründung
verweigern
Darlehensvertrag
finanzierten
Immobilienerwerb
handele
verbundenes
Geschäft
Senat
;
Senatsurteile
26
November
XI
21
.
März
XI
m.w
.
.
.
VerbrKrG
findet
eindeutigen
Wortlaut
§
Abs.
Nr.
VerbrKrG
Realkreditverträge
grundpfandrechtlich
abgesicherte
Kredite
üblichen
Bedingungen
gewährt
worden
sind
Anwendung
Senat
337
;
25
;
Senatsurteile
26
November
XI
28
.
Oktober
XI
18
November
18
.
Januar
XI
27
.
September
XI
.
Kredit
Sinne
§
Abs.
Nr.
VerbrKrG
handelt
Streit
stehenden
Darlehen
.
Rechtsfehlerfrei
ist
Feststellung
Berufungsgerichts
Vorausdarlehen
grundpfandrechtlich
abgesicherte
Kredite
üblichen
Bedingungen
gewährt
worden
ist
vgl.
teile
18
.
März
XI
18
November
XI
25
.
April
XI
Umdruck
S.
.
greift
Revision
auch
.
macht
jedoch
geltend
treuhänderisch
gehaltene
Grundschuld
persönlicher
Vollstreckungsunterwerfung
sei
grundpfandrechtliche
Sicherheit
Sinne
§
Abs.
Nr.
VerbrKrG.
kann
schon
Erfolg
haben
streitgegenständliche
Grundschuld
oben
näher
ausgeführt
ausdrücklichen
Wortlaut
zugrunde
liegenden
Darlehensvertrages
Zuteilung
jeweiligen
Bausparverträge
auszureichenden
Bauspardarlehen
Beklagten
auch
Vorausdarlehen
absichert
Treuhandvertrag
Abtretung
Ansprüche
Beklagte
mittlerweile
beendet
worden
ist
Beklagte
also
auch
wirtschaftlich
Inhaberin
Grundschuld
geworden
ist
.
Auffassung
Revision
gebieten
auch
europarechtliche
Erwägungen
andere
Beurteilung
.
Richtlinie
87/102/EWG
Rates
22
.
Dezember
Angleichung
Verwaltungsvorschriften
Mitgliedstaaten
Verbraucherkredit
Verbraucherkreditrichtlinie
.
Nr.
S.
.
Änderungsrichtlinie
Rates
22
.
Februar
.
Nr.
S.
ist
Art
.
Abs.
lit
.
Kreditverträge
Erwerb
Eigentumsrechten
Grundstück
Gebäude
bestimmt
sind
anwendbar
.
Auffassung
Revision
findet
§
Abs.
Nr.
VerbrKrG
auch
streitgegenständliche
Zwischenfinanzierung
wendung
.
Zwar
vertritt
Mindermeinung
Literatur
Auffassung
§
Abs.
Nr.
VerbrKrG
greife
nur
Zwischenkredit
seinerseits
grundpfandrechtlich
gesichert
ist
2
.
Aufl
.
§
Rdn
.
m.w
.
.
.
ist
hier
aber
§
Darlehensvertrages
Fall
auch
Vorausdarlehen
Grundschuld
gesichert
wird
.
Zutreffend
hat
Berufungsgericht
auch
Einwendungsdurchgriff
§
hergeleiteten
Grundsätzen
Rechtsprechung
verbundenen
Geschäft
verneint
.
Rückgriff
Rechtsprechung
finanzierten
Abzahlungsgeschäft
entwickelten
Einwendungsdurchgriff
scheidet
Verbraucherkreditgesetz
unterfallenden
Realkrediten
Urteil
27
.
Januar
XI
.
.
.
andere
rechtliche
Beurteilung
ergibt
auch
Berücksichtigung
erst
angefochtenen
Entscheidung
ergangenen
Urteile
Gerichtshofs
Europäischen
Gemeinschaften
25
.
Oktober
.
.
.
.
.
Gerichtshof
hat
Beantwortung
vorgelegten
Fragen
ausdrücklich
betont
Richtlinie
85/577/EWG
Rates
20
.
Dezember
betreffend
Verbraucherschutz
Falle
Geschäftsräumen
geschlossenen
Verträgen
.
Nr.
31
.
Dezember
"
Haustürgeschäfterichtlinie
"
verbietet
Verbraucher
Widerruf
Darlehensvertrages
sofortigen
Rückzahlung
Darlehensvaluta
marktüblicher
Zinsen
verpflichten
Valuta
Kapitalanlage
entwickelten
Konzept
ausschließlich
Finanzierung
Erwerbs
Immobilie
diente
unmittelbar
Verkäufer
ausgezahlt
wurde
.
Rechtsprechung
erkennenden
Senats
ist
bestätigt
worden
.
§
folgenden
Rückzahlungsanspruch
steht
auch
Verbraucher
Ansicht
Gerichtshofs
Europäischen
Gemeinschaften
Folgenden
:
Haustürgeschäfterichtlinie
Folgen
Entscheidungen
angesprochenen
Risiken
Kapitalanlagen
vorliegenden
Art
schützen
ist
Falle
ordnungsgemäßen
Widerrufsbelehrung
kreditgebenden
Bank
hätte
vermeiden
können
.
Literatur
vertretenen
Meinung
;
zustimmend
.
Staudinger
findet
"
richtlinienkonforme
"
Auslegung
analoge
Anwendung
§
Abs.
Satz
Abs.
VerbrKrG
§
Widerrufsbelehrung
§
Abs.
versehenen
Darlehensvertrag
verbundenen
Geschäft
Rückzahlung
Verbraucher
geleisteten
Tilgungsraten
Zug
Zug
Übertragung
Immobilie
rückabzuwickeln
Haustürgeschäfterichtlinie
auch
deutschen
Recht
Stütze
.
vorgenannten
Entscheidungen
Gerichtshofs
Europäischen
Gemeinschaften
25
.
Oktober
steht
§
Abs.
Widerruf
Darlehensvertrages
sofortige
Rückzahlung
marktübliche
Verzinsung
vorsieht
auch
dann
Haustürgeschäfterichtlinie
widerspricht
hen
Kapitalanlage
entwickelten
Konzept
ausschließlich
Finanzierung
Erwerbs
Immobilie
dient
unmittelbar
Verkäufer
ausgezahlt
worden
ist
.
Haustürgeschäfterichtlinie
kennt
verbundenes
Geschäft
.
Gleiches
gilt
eindeutigen
Wortlaut
§
Abs.
Nr.
VerbrKrG
realkreditfinanzierte
Immobiliengeschäfte
Grundpfandkredit
hier
üblichen
Bedingungen
ausgereicht
worden
ist
.
Grundpfandkredit
finanziertes
Immobiliengeschäft
bilden
dann
ständiger
Rechtsprechung
erkennenden
Senats
ausnahmslos
verbundenes
Geschäft
Senat
;
337
;
25
;
Senatsurteile
15
Juli
XI
28
.
Oktober
XI
27
.
Januar
XI
9
November
XI
18
.
Januar
XI
21
.
Juni
XI
27
.
September
XI
so
Einwendungsdurchgriff
Rückabwicklung
§
VerbrKrG
Ansicht
Revision
vornherein
Betracht
kommen
.
gemeint
hat
Art
.
Haustürgeschäfterichtlinie
verpflichte
Mitgliedstaaten
sorgen
Verbraucher
Risiken
kreditfinanzierten
Kapitalanlage
schützen
Falle
Widerrufsbelehrung
kreditgebenden
Bank
hätte
vermeiden
können
ist
richtlinienkonforme
Auslegung
sollte
deutschem
Recht
überhaupt
möglich
sein
nur
Fällen
notwendig
Verbraucher
Darlehensvertrag
anlässlich
Besuchs
Gewerbetreibenden
Verbraucher
beitsplatz
Gewerbetreibenden
Geschäftsräume
organisierten
Ausflugs
abgeschlossen
Angebot
abgegeben
hat
Art
.
Abs.
Haustürgeschäfterichtlinie
Verbraucher
überdies
Erklärung
Abschluss
Hilfe
Darlehens
finanzierenden
Geschäfts
noch
gebunden
war
.
Frage
Darlehensvertrag
finanzierte
Anlage
verbundenes
Geschäft
bilden
kommt
Entscheidungen
Gerichtshofs
Europäischen
Gemeinschaften
25
.
Oktober
.
.
Crailsheimer
.
Auch
verkennt
Mindermeinung
richtlinienkonforme
"
Verbundgeschäftslösung
"
fordert
.
bleibt
Vorgaben
genannten
Entscheidungen
gewünschte
Rückabwicklung
widerrufenen
Darlehensvertrages
abhängig
macht
Immobilienkaufvertrag
verbundenes
Geschäft
Sinne
VerbrKrG
bilden
.
geht
weit
Entscheidungen
Gerichtshofs
Immobilienkaufvertrag
resultierende
Anlagerisiko
Rücksicht
Widerrufsbelehrung
§
Abs.
Abschluss
Darlehensvertrages
noch
hätte
vermieden
werden
können
kreditgebende
Bank
verlagert
KG
;
.
ist
Haustürgeschäfterichtlinie
noch
Haustürwiderrufsgesetz
rechtfertigen
.
wollen
Verbraucher
Haustürgeschäften
nur
Möglichkeit
geben
Verpflichtungen
Geschäft
noch
einmal
überdenken
6
.
Erwägungsgrund
Haustürgeschäfterichtlinie
aber
Geschäften
lösen
unterbliebene
Widerrufsbelehrung
kausal
geworden
ist
.
vereinzelt
gebliebenen
Ansicht
Derleder
;
s.
auch
EWiR
fehlt
auch
"
richtlinienkonforme
"
Auslegung
§
Abs.
Darlehensnehmer
Falle
unterbliebenen
Widerrufsbelehrung
bereicherungsrechtlich
Empfänger
Darlehensvaluta
anzusehen
tragfähige
Grundlage
.
Abs.
ist
Entscheidungen
25
.
Oktober
.
Schulte
.
Einschränkung
richtlinienkonform
.
ständiger
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
337
;
Urteile
17
.
Januar
ZR
insoweit
abgedruckt
7
.
März
25
.
April
12
.
Juni
ZR
1659
;
Senatsurteile
27
.
September
XI
25
.
April
XI
Umdruck
S.
XI
Umdruck
S.
gesamten
Kommentarliteratur
vgl.
Verbraucherkreditrecht
5
.
Aufl
.
Rdn
.
;
11
.
Aufl
.
§
Rdn
.
4
;
MünchKommBGB/Ulmer
4
.
Aufl
.
Rdn
.
;
65
.
Aufl
.
§
Rdn
.
7
;
.
Rdn
.
Rdn
.
;
landt/Putzo
.
Aufl
.
§
Rdn
.
9
;
RGRK/Ballhaus
12
.
Aufl
.
Rdn
.
7
;
Soergel/Häuser
12
.
Aufl
.
§
Rdn
.
hat
Darlehensnehmer
Darlehensbetrag
Sinne
§
.
auch
dann
empfangen
Empfänger
namhaft
gemachte
Dritte
Geld
Darlehensgeber
erhalten
hat
sei
denn
Dritte
ist
überwiegend
Interesse
Darlehensnehmers
sozusagen
verlängerter
Arm
"
Darlehensgebers
tätig
geworden
.
Auch
Gerichtshof
Europäischen
Gemeinschaften
ist
Entscheidung
25
.
Oktober
.
Nr.
Schulte
ausdrücklich
ausgegangen
Darlehensnehmer
kreditgebenden
Bank
unmittelbar
Immobilienverkäufer
ausgezahlte
Darlehensvaluta
erhalten
haben
.
spricht
Empfang
Darlehens
§
Abs.
lediglich
Rückabwicklung
empfangener
Leistungen
regelt
anders
verstehen
§
.
§
VerbrKrG
ergibt
Senatsurteile
25
.
April
XI
Umdruck
S.
.
XI
Umdruck
S.
.
.
Hinweis
Derleder
widerrufenen
Darlehensvertrag
sei
auch
Auszahlungsanweisung
Darlehensnehmers
unwirksam
übersieht
bereicherungsrechtlich
anerkannt
ist
Rückabwicklung
auch
dann
Anweisungsverhältnis
Deckungsverhältnis
erfolgen
hat
Anweisende
zurechenbaren
Anlass
Zahlungsvorgang
gesetzt
hat
etwa
zunächst
erteilte
Anweisung
widerruft
.
;
.
;
.
;
f.
;
.
.
Gleiches
gilt
§
Abs.
insbesondere
§
§
.
angeht
82
besonders
ausgestalteten
Bereicherungsanspruch
regelt
.
haltbar
ist
auch
Ansicht
Knops
Kulke
Investition
Immobilie
Widerrufsrecht
belehrten
Darlehensnehmer
sei
unverschuldeten
Untergang
empfangenen
Leistung
Sinne
§
Abs.
gehen
.
bereits
dargelegt
hat
Kreditnehmer
weisungsgemäßen
Auszahlung
Immobilienverkäufer
empfangen
.
ist
Falle
Widerrufs
Darlehensvertrages
gegebene
Rückgewähranspruch
kreditgebenden
Bank
§
Abs.
Satz
entstanden
.
Darlehensnehmer
lediglich
bestimmte
Geldsumme
zurückzahlen
muss
kann
Untergang
Valuta
Sinne
§
Abs.
nur
Sachen
aber
Wertsummenschuld
gilt
so
auch
Derleder
Rede
sein
Valuta
bestimmungsgemäß
Bezahlung
Kaufpreises
ausreichend
werthaltige
Immobilie
verwendet
worden
ist
.
anders
sieht
verschiebt
Verwendungsrisiko
unvertretbarer
Weise
Kredit
Finanzierung
Erwerbs
bestimmten
Sache
aufgenommen
wird
kreditgebende
Bank
.
ist
insbesondere
dann
rechtfertigen
Kreditnehmer
verbundenen
Geschäft
hier
zunächst
Immobilienkaufvertrag
erst
später
Finanzierung
Kaufpreises
notwendigen
Darlehensvertrag
erforderliche
Widerrufsbelehrung
§
Abs.
fehlt
abschließt
.
Auch
Hinweis
.
Rechtsgedanken
§
§
Satz
Abs.
Anwendung
Kenntnis
Darlehensgebers
Immobilienerwerb
verbundenen
Risiko
ändert
.
genannten
Normen
sind
nämlich
Rückgewähranspruch
§
Abs.
Anwendung
§
§
.
grundsätzlich
ausschließt
82
anwendbar
.
Gesetzgeber
hat
Bereicherungsrecht
§
jedenfalls
§
.
angeht
bewusst
derogiert
.
kann
auch
Wege
richtlinienkonformer
Auslegung
§
hier
dargelegt
Übrigen
Grund
besteht
abgewichen
werden
vgl.
Piekenbrock
.
Abgesehen
kann
Wegfall
Bereicherung
§
Abs.
Empfang
Erwerb
ausreichend
werthaltigen
Immobilie
verwendeten
Darlehensnehmer
weiß
nur
begrenzte
Zeit
Verfügung
stehen
soll
Berücksichtigung
§
Abs.
ständiger
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
Rede
sein
295
;
f.
;
Urteile
14
.
April
;
Senatsurteile
17
.
Februar
XI
2
.
Februar
XI
27
.
Januar
XI
.
4
.
Vollstreckungsgegenklage
ist
schließlich
auch
begründet
Kläger
Anspruch
Beklagten
Schadensersatzanspruch
Verschulden
Vertragsschluss
entgegenhalten
kann
§
.
Zwar
wird
Anschluss
erst
Erlass
Berufungsurteils
ergangenen
Entscheidungen
Gerichtshofs
Europäischen
Gemeinschaften
25
.
Oktober
.
.
.
.
diskutiert
Hinblick
dort
geforderten
Schutz
Verbrauchers
Folgen
bestimmter
Risiken
Kapitalanlagen
hier
vorliegenden
Art
Falle
Darlehensvertrag
verbundenen
Widerrufsbelehrung
hätte
vermeiden
können
unterbliebenen
Widerrufsbelehrung
Schadensersatzanspruch
bestehen
kann
.
Hier
scheidet
Anspruch
vornherein
.
kann
dahinstehen
Unterlassen
Art
.
Haustürgeschäfterichtlinie
erforderlichen
Belehrung
Widerruf
bislang
ganz
überwiegend
vertretenen
Auffassung
bloße
Obliegenheitsverletzung
echte
Pflichtverletzung
anzusehen
ist
vgl.
763
;
Derleder
;
.
Offen
bleiben
kann
auch
Haftung
ohnedies
Verschuldens
ausscheidet
Beklagte
Jahre
geschlossenen
Darlehensvertrag
erfolgreich
berufen
könnte
gemäß
§
Abs.
habe
Widerrufsbelehrung
§
Abs.
entbehrlich
halten
dürfen
so
Freitag
69
;
93
;
Lang/Rösler
;
Piekenbrock
;
Sauer
;
wohl
auch
;
;
zweifelnd
:
;
Lechner
f.
;
.
58
Knops/Kulke
;
453
;
Woitkewitsch
.
sei
insoweit
nur
hingewiesen
Gesetzgeber
gewählte
Wortlaut
§
Abs.
Haustürwiderrufsgesetz
Haustürgeschäfte
zugleich
Voraussetzungen
Geschäfts
Verbraucherkreditgesetz
erfüllen
anwendbar
ist
deutlich
Notwendigkeit
Widerrufsbelehrung
§
Abs.
spricht
.
Auch
erkennende
Senat
hat
Belehrung
Übereinstimmung
damals
einhelligen
Meinung
Obergerichte
f.
;
OLG
herrschenden
Ansicht
Literatur
vgl.
Nachweise
26
Beschluss
29
November
XI
26
.
erforderlich
angesehen
Meinung
erst
anders
lautenden
Urteils
Gerichtshofs
Europäischen
Gemeinschaften
13
.
Dezember
.
.
Heininger
geändert
.
.
Dahinstehen
kann
schließlich
Auffassung
Verschulden
Kreditinstitute
sei
Rücksicht
Vorgaben
Gerichtshofs
Europäischen
Gemeinschaften
erforderlich
;
;
;
Reich/Rörig
453
;
Wielsch
haltbar
ist
§
Abs.
Satz
.
bestimmt
ist
nur
Vorsatz
Fahrlässigkeit
gehaftet
wird
vgl.
auch
Lang/Rösler
;
.
Schadensersatzanspruch
Nichterteilung
Widerrufsbelehrung
ist
nämlich
jedenfalls
Kausalität
unterlassener
Widerrufsbelehrung
Schaden
Gestalt
Realisierung
Anlagerisiken
zumindest
immer
dann
ausgeschlossen
Verbraucher
hier
notariell
beurkundeten
Immobilienkaufvertrag
Darlehensvertrag
abgeschlossen
hat
.
Dann
hätte
Verbraucher
auch
Belehrung
Recht
Widerruf
Darlehensvertrages
vermeiden
können
Anlagerisiken
auszusetzen
;
OLG
;
KG
;
65
.
Aufl
.
Rdn
.
4
;
Ehricke
;
;
;
;
Lang/Rösler
;
Lechner
;
141
;
Piekenbrock
;
101
Tonner/Tonner
;
Thume/
Edelmann
483
;
differenzierend
:
f.
;
.
Anspruch
Verschulden
Vertragsschluss
Ersatz
Schadens
unterstellte
Pflichtverletzung
unterbliebene
Widerrufsbelehrung
§
Abs.
verursacht
worden
ist
ist
deutschen
Recht
fremd
.
wird
Entscheidungen
Gerichtshofs
Europäischen
Gemeinschaften
25
.
Oktober
.
.
auch
gefordert
.
klarem
Wortlaut
haben
Mitgliedstaaten
Verbraucher
nur
Folgen
Risiken
Kapitalanlagen
vorliegenden
Art
schützen
Falle
Widerrufsbelehrung
kreditgebenden
Bank
Abschluss
Darlehensvertrages
Haustürsituation
hätte
vermeiden
können
.
ist
Anlagerisiken
Abschluss
Darlehensvertrages
eingegangen
ist
Fall
.
Entscheidungen
Gerichtshofs
Europäischen
Gemeinschaften
lassen
Mindermeinung
Literatur
versucht
Derleder
;
f.
;
;
uminterpretieren
zeitliche
Reihenfolge
Anlagegeschäft
Darlehensvertrag
spiele
Haftung
kreditgebenden
Bank
Rolle
.
Abgesehen
wäre
nende
Senat
deutschem
Recht
Lage
Widerrufsrecht
belehrten
Darlehensnehmer
Anspruch
Ersatz
Schäden
geben
unterbliebene
Widerrufsbelehrung
verursacht
worden
sind
.
Anknüpfungstatsachen
Schadensersatzanspruch
Verletzung
eigenen
Aufklärungspflicht
Beklagten
bestehen
.
.
Revision
war
somit
zurückzuweisen
.
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
ist
erkrankt
Unterzeichnung
gehindert
.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung