NAMEN Verkündet : 16 . Mai Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat mündliche Verhandlung 16 . Mai Vorsitzenden Richter Richter Dr. Richterin Richter Dr. Prof. Dr. Recht erkannt : Revision Urteil 5 . Zivilsenats 19 . Januar wird Kosten Klägers zurückgewiesen . Tatbestand : Kläger wendet Zwangsvollstreckung vollstreckbaren notariellen Urkunde . liegt folgender Sachverhalt zugrunde : Kläger damals 29-jähriger Maurer wurde Jahr GmbH tätigen Vermittler geworben Steuerersparnis Eigenkapital Eigentumswohnung LU . erwerben . 6 . April unterbreitete Verwaltungsgesellschaft mbH nachfolgend : Verkäuferin notarielles Kaufangebot notariell beurkundeter Erklärung 15 . April annahm . zierung Kaufpreises DM schloss beklagte Bausparkasse Vertreterin Landeskreditbank Folgenden : Kläger 16./22 . April Darlehensvertrag DM tilgungsfreies " Vorausdarlehen " Zuteilungsreife Beklagten abgeschlossener Bausparverträge je DM dienen sollte . Darlehensvertrag nur Widerrufsbelehrung Verbraucherkreditgesetz aber Haustürwiderrufsgesetz beigefügt war enthält folgende Bedingungen : " Kreditsicherheiten § genannten Darlehen werden gesichert : Grundschuldeintragung Bausparkasse DM mindestens . . Bausparkasse ist berechtigt beantragte Darlehen eingeräumten Sicherheiten Gläubigerin treuhänderisch verwalten übertragen . Besondere Bedingungen Vorfinanzierungen Bausparkasse kann Darlehen Zuteilung des/der Bausparvertrages/verträge ablösen Umstände eintreten Schuldurkunde Ziffer a-e geregelt sind Folge Bausparkasse bestehende Vertragsverhältnis eintritt . " Darlehensvertrag Bezug genommene vorformulierte Schuldurkunde Beklagten enthält Nr. folgende Regelung : " Grundschuld dient Sicherung gegenwärtigen künftigen Forderungen Gläubigerin Darlehensnehmer Rechtsgrund auch nur Darlehensnehmer begründet sind ; " notarieller Urkunde 15 . April wurde Beklagten Grundschuld DM zuzüglich % Jahreszinsen bestellt . V. Urkunde übernahm Kläger persönliche Haftung Zahlung Grundschuldbetrages Zinsen Nebenleistungen unterwarf " persönlichen Haftung Gläubigerin " sofortigen Zwangsvollstreckung gesamtes Vermögen . Kläger widerrief April Abschluss vertragsgemäß ausgezahlten " Vorausdarlehens " gerichtete Willenserklärung Berufung Vorschriften Haustürwiderrufsgesetzes . Rechtsnachfolgerin 31 . März Zusammenhang Darlehensverhältnis zustehenden Ansprüche Beklagte abgetreten hat nimmt Kläger notariellen Urkunde 15 . April persönlich Anspruch . Hiergegen wendet Kläger Klage . hat geltend gemacht Titel sei wirksam errichtet worden Begründung persönlichen Haftung wirksame Vollmacht vorgelegen habe . sichere notarielle Schuldurkunde Beklagte Vollstreckung betreibe nur eigene Ansprüche abgetretene Forderungen Vorausdarlehen . habe wirksam widerrufen . Beklagte hat hilfswiderklagend Rückzahlung geleisteten Nettokreditbetrages Zinsen beantragt . Landgericht hat Klage abgewiesen . hiergegen gerichtete Berufung Klägers ist erfolglos geblieben . Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt Kläger Klageantrag Vollstreckungsgegenklage betrifft . Entscheidungsgründe : Revision ist unbegründet . Berufungsgericht hat Revisionsverfahren bedeutsam Wesentlichen ausgeführt : Kläger sei Grund Grundschuldbestellung persönlicher Haftungsübernahme Unterwerfungserklärung notariellen Urkunde 15 . April verpflichtet Zwangsvollstreckung sein Vermögen dulden . Zwar habe Abschluss Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen Grund Beklagten zurechenbaren Haustürsituation Abschluss Darlehensvertrags veranlasst worden sei . Einrede gebe aber auch Rückgewähranspruch Beklagten § Parteien getroffenen Sicherungsabrede erfasst werde . sei weiterhin wirksam Kläger erklärte Widerruf ausdrücklich nur Vorausdarlehen beziehe . Kläger könne Rückzahlung auch Hinweis § Abs. VerbrKrG verweigern Vorschrift gemäß § Abs. Nr. VerbrKrG Realkredite anwendbar sei . Einwendungsdurchgriff § komme ebenfalls Betracht . II . Ausführungen halten rechtlicher Nachprüfung stand . 1 . Auffassung Revision ist Berufungsgericht Recht ausgegangen Grundschuld persönlicher Haftungsübernahme Vollstreckungsunterwerfungserklärung Darlehensnehmers nur erst Zuteilungsreife Bausparverträge auszureichenden Darlehen Beklagten sichert auch Abtretung erworbenen Ansprüche " Vorausdarlehen " . hat erkennende Senat bereits ebenfalls Beklagte betreffenden Fällen Finanzierungskonstruktion identische Vertragsbedingungen zugrunde lagen entschieden Einzelnen begründet Senatsurteile 5 . April XI 20 . Dezember XI Umdruck S. . dortigen Ausführungen gelten vorliegenden Fall entsprechend . Auch hier liegt Grundschuldbestellung 15 . April entsprechende Sicherungsvereinbarung Prozessparteien . Kläger geschlossenen Darlehensvertrag 16./22 . April geht Beklagten bestellende Grundschuld Kreditverhältnissen resultierenden Ansprüche sichern sollte . ursprüngliche Sicherungsabrede ist bestehen geblieben Beklagte 31 . März geschlossenen Abtretungsvertrag § selbst Darlehensgläubigerin verbundenen Beendigung Treuhandvertrages auch wirtschaftlich Inhaberin Grundschuld haftungserweiternden persönlichen Sicherheiten wurde . Ebenso Senat bereits entschiedenen Fällen ergibt ursprüngliche Treuhandabrede Beklagten anders Revision meint Darlehensvertrag . Grundschuld auch abgetretene Forderung Vorausdarlehen sichert folgt auch hier Nr. Schuldurkunde . Kreditpraxis auch Bausparkassen übliche Erstreckung Grundschuldsicherungszwecks künftige Forderungen ist Vertragsgegner überraschend unangemessen 9 Forderungen bankmäßigen Geschäftsverbindung handelt . grundsätzlich nur originäre auch Abtretung erworbene Forderungen Dritter allgemeinen Verkehrsanschauung bankmäßigen Geschäftsverbindung zugerechnet werden können ist höchstrichterlich langem anerkannt Senatsurteile 5 . April XI 20 . Dezember XI Umdruck . Recht ist Berufungsgericht auch ausgegangen Parteien V. Grundschuldbestellungsurkunde vereinbarte persönliche Haftung Vollstreckungsunterwerfung Abweichendes gilt . Vielmehr teilen Fällen vorliegenden Art abstrakte Schuldversprechen diesbezügliche Unterwerfung sofortige Zwangsvollstreckung Sicherungszweck Grundschuld Senatsurteile 5 . April 20 . Dezember XI Umdruck . 2 . Auffassung Revision ist § Abs. VerbrKrG . jetzt : Abs. abstrakte Schuldanerkenntnis Klägers analog anwendbar . Senat Abfassung Revisionsbegründung entschieden Einzelnen begründet hat fehlt bereits planwidrigen Regelungslücke analoge Anwendung rechtfertigen könnte Senatsurteile 15 . März 5 . April XI m.w . . . 3 . Rechtsfehlerfrei hat Berufungsgericht angenommen Kläger Vollstreckung notariellen Urkunde auch Erfolg Widerruf Abschluss Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung § Abs. berufen kann . Feststellung Berufungsgerichts Kläger sei Grund Haustürsituation Sinne § Abs. Satz Abschluss Darlehensvertrages bestimmt worden wendet -9- Revisionserwiderung Erfolg . ist Frage Würdigung Einzelfalls Berufungsgericht revisionsrechtlich beanstandender Weise festgestellt worden vgl. Senatsurteile 21 . Januar XI 20 . Januar XI . gesonderten Zurechnung Haustürsituation entsprechend § Abs. bedarf neuesten Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Urteil 12 . Dezember f. Senat Urteile 14 . Februar XI 25 . April XI Umdruck S. . Auffassung Revisionserwiderung ist Berufungsgericht auch Recht ausgegangen Widerruf Klägers April rechtzeitig war erteilte Widerrufsbelehrung Verbraucherkreditgesetz geeignet war einwöchige Widerrufsfrist § Abs. 30 . September gültigen Fassung Gang setzen vgl. Senatsurteil 12 November XI . wirksamen Widerrufs hat Beklagte Kläger Berufungsgericht Recht angenommen hat abgetretenem Recht gemäß § Abs. Anspruch Erstattung ausgezahlten Nettokreditbetrages marktübliche Verzinsung Senat 338 ; Senatsurteile 26 November XI 15 Juli XI 28 . Oktober XI 18 November XI 21 . März XI weiten Feststellungen fungsgerichts widerrufenen Sicherungszweckerklärung ebenfalls persönliche Haftungsübernahme Zwangsvollstreckungsunterwerfung gesichert wird Senatsurteile 26 November XI 28 . Oktober XI jeweils m.w . . . Falle wirksamen Widerrufs Realkreditvertrages Finanzierung Kaufs Immobilie kann Darlehensnehmer Rückzahlung Kapitals auch Hinweis § Abs. VerbrKrG Begründung verweigern Darlehensvertrag finanzierten Immobilienerwerb handele verbundenes Geschäft Senat ; Senatsurteile 26 November XI 21 . März XI m.w . . . VerbrKrG findet eindeutigen Wortlaut § Abs. Nr. VerbrKrG Realkreditverträge grundpfandrechtlich abgesicherte Kredite üblichen Bedingungen gewährt worden sind Anwendung Senat 337 ; 25 ; Senatsurteile 26 November XI 28 . Oktober XI 18 November 18 . Januar XI 27 . September XI . Kredit Sinne § Abs. Nr. VerbrKrG handelt Streit stehenden Darlehen . Rechtsfehlerfrei ist Feststellung Berufungsgerichts Vorausdarlehen grundpfandrechtlich abgesicherte Kredite üblichen Bedingungen gewährt worden ist vgl. teile 18 . März XI 18 November XI 25 . April XI Umdruck S. . greift Revision auch . macht jedoch geltend treuhänderisch gehaltene Grundschuld persönlicher Vollstreckungsunterwerfung sei grundpfandrechtliche Sicherheit Sinne § Abs. Nr. VerbrKrG. kann schon Erfolg haben streitgegenständliche Grundschuld oben näher ausgeführt ausdrücklichen Wortlaut zugrunde liegenden Darlehensvertrages Zuteilung jeweiligen Bausparverträge auszureichenden Bauspardarlehen Beklagten auch Vorausdarlehen absichert Treuhandvertrag Abtretung Ansprüche Beklagte mittlerweile beendet worden ist Beklagte also auch wirtschaftlich Inhaberin Grundschuld geworden ist . Auffassung Revision gebieten auch europarechtliche Erwägungen andere Beurteilung . Richtlinie 87/102/EWG Rates 22 . Dezember Angleichung Verwaltungsvorschriften Mitgliedstaaten Verbraucherkredit Verbraucherkreditrichtlinie . Nr. S. . Änderungsrichtlinie Rates 22 . Februar . Nr. S. ist Art . Abs. lit . Kreditverträge Erwerb Eigentumsrechten Grundstück Gebäude bestimmt sind anwendbar . Auffassung Revision findet § Abs. Nr. VerbrKrG auch streitgegenständliche Zwischenfinanzierung wendung . Zwar vertritt Mindermeinung Literatur Auffassung § Abs. Nr. VerbrKrG greife nur Zwischenkredit seinerseits grundpfandrechtlich gesichert ist 2 . Aufl . § Rdn . m.w . . . ist hier aber § Darlehensvertrages Fall auch Vorausdarlehen Grundschuld gesichert wird . Zutreffend hat Berufungsgericht auch Einwendungsdurchgriff § hergeleiteten Grundsätzen Rechtsprechung verbundenen Geschäft verneint . Rückgriff Rechtsprechung finanzierten Abzahlungsgeschäft entwickelten Einwendungsdurchgriff scheidet Verbraucherkreditgesetz unterfallenden Realkrediten Urteil 27 . Januar XI . . . andere rechtliche Beurteilung ergibt auch Berücksichtigung erst angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteile Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 25 . Oktober . . . . . Gerichtshof hat Beantwortung vorgelegten Fragen ausdrücklich betont Richtlinie 85/577/EWG Rates 20 . Dezember betreffend Verbraucherschutz Falle Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen . Nr. 31 . Dezember " Haustürgeschäfterichtlinie " verbietet Verbraucher Widerruf Darlehensvertrages sofortigen Rückzahlung Darlehensvaluta marktüblicher Zinsen verpflichten Valuta Kapitalanlage entwickelten Konzept ausschließlich Finanzierung Erwerbs Immobilie diente unmittelbar Verkäufer ausgezahlt wurde . Rechtsprechung erkennenden Senats ist bestätigt worden . § folgenden Rückzahlungsanspruch steht auch Verbraucher Ansicht Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften Folgenden : Haustürgeschäfterichtlinie Folgen Entscheidungen angesprochenen Risiken Kapitalanlagen vorliegenden Art schützen ist Falle ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung kreditgebenden Bank hätte vermeiden können . Literatur vertretenen Meinung ; zustimmend . Staudinger findet " richtlinienkonforme " Auslegung analoge Anwendung § Abs. Satz Abs. VerbrKrG § Widerrufsbelehrung § Abs. versehenen Darlehensvertrag verbundenen Geschäft Rückzahlung Verbraucher geleisteten Tilgungsraten Zug Zug Übertragung Immobilie rückabzuwickeln Haustürgeschäfterichtlinie auch deutschen Recht Stütze . vorgenannten Entscheidungen Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 25 . Oktober steht § Abs. Widerruf Darlehensvertrages sofortige Rückzahlung marktübliche Verzinsung vorsieht auch dann Haustürgeschäfterichtlinie widerspricht hen Kapitalanlage entwickelten Konzept ausschließlich Finanzierung Erwerbs Immobilie dient unmittelbar Verkäufer ausgezahlt worden ist . Haustürgeschäfterichtlinie kennt verbundenes Geschäft . Gleiches gilt eindeutigen Wortlaut § Abs. Nr. VerbrKrG realkreditfinanzierte Immobiliengeschäfte Grundpfandkredit hier üblichen Bedingungen ausgereicht worden ist . Grundpfandkredit finanziertes Immobiliengeschäft bilden dann ständiger Rechtsprechung erkennenden Senats ausnahmslos verbundenes Geschäft Senat ; 337 ; 25 ; Senatsurteile 15 Juli XI 28 . Oktober XI 27 . Januar XI 9 November XI 18 . Januar XI 21 . Juni XI 27 . September XI so Einwendungsdurchgriff Rückabwicklung § VerbrKrG Ansicht Revision vornherein Betracht kommen . gemeint hat Art . Haustürgeschäfterichtlinie verpflichte Mitgliedstaaten sorgen Verbraucher Risiken kreditfinanzierten Kapitalanlage schützen Falle Widerrufsbelehrung kreditgebenden Bank hätte vermeiden können ist richtlinienkonforme Auslegung sollte deutschem Recht überhaupt möglich sein nur Fällen notwendig Verbraucher Darlehensvertrag anlässlich Besuchs Gewerbetreibenden Verbraucher beitsplatz Gewerbetreibenden Geschäftsräume organisierten Ausflugs abgeschlossen Angebot abgegeben hat Art . Abs. Haustürgeschäfterichtlinie Verbraucher überdies Erklärung Abschluss Hilfe Darlehens finanzierenden Geschäfts noch gebunden war . Frage Darlehensvertrag finanzierte Anlage verbundenes Geschäft bilden kommt Entscheidungen Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 25 . Oktober . . Crailsheimer . Auch verkennt Mindermeinung richtlinienkonforme " Verbundgeschäftslösung " fordert . bleibt Vorgaben genannten Entscheidungen gewünschte Rückabwicklung widerrufenen Darlehensvertrages abhängig macht Immobilienkaufvertrag verbundenes Geschäft Sinne VerbrKrG bilden . geht weit Entscheidungen Gerichtshofs Immobilienkaufvertrag resultierende Anlagerisiko Rücksicht Widerrufsbelehrung § Abs. Abschluss Darlehensvertrages noch hätte vermieden werden können kreditgebende Bank verlagert KG ; . ist Haustürgeschäfterichtlinie noch Haustürwiderrufsgesetz rechtfertigen . wollen Verbraucher Haustürgeschäften nur Möglichkeit geben Verpflichtungen Geschäft noch einmal überdenken 6 . Erwägungsgrund Haustürgeschäfterichtlinie aber Geschäften lösen unterbliebene Widerrufsbelehrung kausal geworden ist . vereinzelt gebliebenen Ansicht Derleder ; s. auch EWiR fehlt auch " richtlinienkonforme " Auslegung § Abs. Darlehensnehmer Falle unterbliebenen Widerrufsbelehrung bereicherungsrechtlich Empfänger Darlehensvaluta anzusehen tragfähige Grundlage . Abs. ist Entscheidungen 25 . Oktober . Schulte . Einschränkung richtlinienkonform . ständiger Rechtsprechung Bundesgerichtshofs 337 ; Urteile 17 . Januar ZR insoweit abgedruckt 7 . März 25 . April 12 . Juni ZR 1659 ; Senatsurteile 27 . September XI 25 . April XI Umdruck S. XI Umdruck S. gesamten Kommentarliteratur vgl. Verbraucherkreditrecht 5 . Aufl . Rdn . ; 11 . Aufl . § Rdn . 4 ; MünchKommBGB/Ulmer 4 . Aufl . Rdn . ; 65 . Aufl . § Rdn . 7 ; . Rdn . Rdn . ; landt/Putzo . Aufl . § Rdn . 9 ; RGRK/Ballhaus 12 . Aufl . Rdn . 7 ; Soergel/Häuser 12 . Aufl . § Rdn . hat Darlehensnehmer Darlehensbetrag Sinne § . auch dann empfangen Empfänger namhaft gemachte Dritte Geld Darlehensgeber erhalten hat sei denn Dritte ist überwiegend Interesse Darlehensnehmers sozusagen verlängerter Arm " Darlehensgebers tätig geworden . Auch Gerichtshof Europäischen Gemeinschaften ist Entscheidung 25 . Oktober . Nr. Schulte ausdrücklich ausgegangen Darlehensnehmer kreditgebenden Bank unmittelbar Immobilienverkäufer ausgezahlte Darlehensvaluta erhalten haben . spricht Empfang Darlehens § Abs. lediglich Rückabwicklung empfangener Leistungen regelt anders verstehen § . § VerbrKrG ergibt Senatsurteile 25 . April XI Umdruck S. . XI Umdruck S. . . Hinweis Derleder widerrufenen Darlehensvertrag sei auch Auszahlungsanweisung Darlehensnehmers unwirksam übersieht bereicherungsrechtlich anerkannt ist Rückabwicklung auch dann Anweisungsverhältnis Deckungsverhältnis erfolgen hat Anweisende zurechenbaren Anlass Zahlungsvorgang gesetzt hat etwa zunächst erteilte Anweisung widerruft . ; . ; . ; f. ; . . Gleiches gilt § Abs. insbesondere § § . angeht 82 besonders ausgestalteten Bereicherungsanspruch regelt . haltbar ist auch Ansicht Knops Kulke Investition Immobilie Widerrufsrecht belehrten Darlehensnehmer sei unverschuldeten Untergang empfangenen Leistung Sinne § Abs. gehen . bereits dargelegt hat Kreditnehmer weisungsgemäßen Auszahlung Immobilienverkäufer empfangen . ist Falle Widerrufs Darlehensvertrages gegebene Rückgewähranspruch kreditgebenden Bank § Abs. Satz entstanden . Darlehensnehmer lediglich bestimmte Geldsumme zurückzahlen muss kann Untergang Valuta Sinne § Abs. nur Sachen aber Wertsummenschuld gilt so auch Derleder Rede sein Valuta bestimmungsgemäß Bezahlung Kaufpreises ausreichend werthaltige Immobilie verwendet worden ist . anders sieht verschiebt Verwendungsrisiko unvertretbarer Weise Kredit Finanzierung Erwerbs bestimmten Sache aufgenommen wird kreditgebende Bank . ist insbesondere dann rechtfertigen Kreditnehmer verbundenen Geschäft hier zunächst Immobilienkaufvertrag erst später Finanzierung Kaufpreises notwendigen Darlehensvertrag erforderliche Widerrufsbelehrung § Abs. fehlt abschließt . Auch Hinweis . Rechtsgedanken § § Satz Abs. Anwendung Kenntnis Darlehensgebers Immobilienerwerb verbundenen Risiko ändert . genannten Normen sind nämlich Rückgewähranspruch § Abs. Anwendung § § . grundsätzlich ausschließt 82 anwendbar . Gesetzgeber hat Bereicherungsrecht § jedenfalls § . angeht bewusst derogiert . kann auch Wege richtlinienkonformer Auslegung § hier dargelegt Übrigen Grund besteht abgewichen werden vgl. Piekenbrock . Abgesehen kann Wegfall Bereicherung § Abs. Empfang Erwerb ausreichend werthaltigen Immobilie verwendeten Darlehensnehmer weiß nur begrenzte Zeit Verfügung stehen soll Berücksichtigung § Abs. ständiger Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Rede sein 295 ; f. ; Urteile 14 . April ; Senatsurteile 17 . Februar XI 2 . Februar XI 27 . Januar XI . 4 . Vollstreckungsgegenklage ist schließlich auch begründet Kläger Anspruch Beklagten Schadensersatzanspruch Verschulden Vertragsschluss entgegenhalten kann § . Zwar wird Anschluss erst Erlass Berufungsurteils ergangenen Entscheidungen Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 25 . Oktober . . . . diskutiert Hinblick dort geforderten Schutz Verbrauchers Folgen bestimmter Risiken Kapitalanlagen hier vorliegenden Art Falle Darlehensvertrag verbundenen Widerrufsbelehrung hätte vermeiden können unterbliebenen Widerrufsbelehrung Schadensersatzanspruch bestehen kann . Hier scheidet Anspruch vornherein . kann dahinstehen Unterlassen Art . Haustürgeschäfterichtlinie erforderlichen Belehrung Widerruf bislang ganz überwiegend vertretenen Auffassung bloße Obliegenheitsverletzung echte Pflichtverletzung anzusehen ist vgl. 763 ; Derleder ; . Offen bleiben kann auch Haftung ohnedies Verschuldens ausscheidet Beklagte Jahre geschlossenen Darlehensvertrag erfolgreich berufen könnte gemäß § Abs. habe Widerrufsbelehrung § Abs. entbehrlich halten dürfen so Freitag 69 ; 93 ; Lang/Rösler ; Piekenbrock ; Sauer ; wohl auch ; ; zweifelnd : ; Lechner f. ; . 58 Knops/Kulke ; 453 ; Woitkewitsch . sei insoweit nur hingewiesen Gesetzgeber gewählte Wortlaut § Abs. Haustürwiderrufsgesetz Haustürgeschäfte zugleich Voraussetzungen Geschäfts Verbraucherkreditgesetz erfüllen anwendbar ist deutlich Notwendigkeit Widerrufsbelehrung § Abs. spricht . Auch erkennende Senat hat Belehrung Übereinstimmung damals einhelligen Meinung Obergerichte f. ; OLG herrschenden Ansicht Literatur vgl. Nachweise 26 Beschluss 29 November XI 26 . erforderlich angesehen Meinung erst anders lautenden Urteils Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 13 . Dezember . . Heininger geändert . . Dahinstehen kann schließlich Auffassung Verschulden Kreditinstitute sei Rücksicht Vorgaben Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften erforderlich ; ; ; Reich/Rörig 453 ; Wielsch haltbar ist § Abs. Satz . bestimmt ist nur Vorsatz Fahrlässigkeit gehaftet wird vgl. auch Lang/Rösler ; . Schadensersatzanspruch Nichterteilung Widerrufsbelehrung ist nämlich jedenfalls Kausalität unterlassener Widerrufsbelehrung Schaden Gestalt Realisierung Anlagerisiken zumindest immer dann ausgeschlossen Verbraucher hier notariell beurkundeten Immobilienkaufvertrag Darlehensvertrag abgeschlossen hat . Dann hätte Verbraucher auch Belehrung Recht Widerruf Darlehensvertrages vermeiden können Anlagerisiken auszusetzen ; OLG ; KG ; 65 . Aufl . Rdn . 4 ; Ehricke ; ; ; ; Lang/Rösler ; Lechner ; 141 ; Piekenbrock ; 101 Tonner/Tonner ; Thume/ Edelmann 483 ; differenzierend : f. ; . Anspruch Verschulden Vertragsschluss Ersatz Schadens unterstellte Pflichtverletzung unterbliebene Widerrufsbelehrung § Abs. verursacht worden ist ist deutschen Recht fremd . wird Entscheidungen Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 25 . Oktober . . auch gefordert . klarem Wortlaut haben Mitgliedstaaten Verbraucher nur Folgen Risiken Kapitalanlagen vorliegenden Art schützen Falle Widerrufsbelehrung kreditgebenden Bank Abschluss Darlehensvertrages Haustürsituation hätte vermeiden können . ist Anlagerisiken Abschluss Darlehensvertrages eingegangen ist Fall . Entscheidungen Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften lassen Mindermeinung Literatur versucht Derleder ; f. ; ; uminterpretieren zeitliche Reihenfolge Anlagegeschäft Darlehensvertrag spiele Haftung kreditgebenden Bank Rolle . Abgesehen wäre nende Senat deutschem Recht Lage Widerrufsrecht belehrten Darlehensnehmer Anspruch Ersatz Schäden geben unterbliebene Widerrufsbelehrung verursacht worden sind . Anknüpfungstatsachen Schadensersatzanspruch Verletzung eigenen Aufklärungspflicht Beklagten bestehen . . Revision war somit zurückzuweisen . Richter Bundesgerichtshof Dr. ist erkrankt Unterzeichnung gehindert . Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung