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- NAMEN
- Verkündet
- :
- 16
- .
- Mai
- Justizangestellte
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- XI
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofes
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 16
- .
- Mai
- Vorsitzenden
- Richter
- Richter
- Dr.
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Prof.
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Urteil
- 5
- .
- Zivilsenats
- 19
- .
- Januar
- wird
- Kosten
- Klägers
- zurückgewiesen
- .
- Tatbestand
- :
- Kläger
- wendet
- Zwangsvollstreckung
- vollstreckbaren
- notariellen
- Urkunde
- .
- liegt
- folgender
- Sachverhalt
- zugrunde
- :
- Kläger
- damals
- 29-jähriger
- Maurer
- wurde
- Jahr
- GmbH
- tätigen
- Vermittler
- geworben
- Steuerersparnis
- Eigenkapital
- Eigentumswohnung
- LU
- .
- erwerben
- .
- 6
- .
- April
- unterbreitete
- Verwaltungsgesellschaft
- mbH
- nachfolgend
- :
- Verkäuferin
- notarielles
- Kaufangebot
- notariell
- beurkundeter
- Erklärung
- 15
- .
- April
- annahm
- .
- zierung
- Kaufpreises
- DM
- schloss
- beklagte
- Bausparkasse
- Vertreterin
- Landeskreditbank
- Folgenden
- :
- Kläger
- 16./22
- .
- April
- Darlehensvertrag
- DM
- tilgungsfreies
- "
- Vorausdarlehen
- "
- Zuteilungsreife
- Beklagten
- abgeschlossener
- Bausparverträge
- je
- DM
- dienen
- sollte
- .
- Darlehensvertrag
- nur
- Widerrufsbelehrung
- Verbraucherkreditgesetz
- aber
- Haustürwiderrufsgesetz
- beigefügt
- war
- enthält
- folgende
- Bedingungen
- :
- "
- Kreditsicherheiten
- §
- genannten
- Darlehen
- werden
- gesichert
- :
- Grundschuldeintragung
- Bausparkasse
- DM
- mindestens
- .
- .
- Bausparkasse
- ist
- berechtigt
- beantragte
- Darlehen
- eingeräumten
- Sicherheiten
- Gläubigerin
- treuhänderisch
- verwalten
- übertragen
- .
- Besondere
- Bedingungen
- Vorfinanzierungen
- Bausparkasse
- kann
- Darlehen
- Zuteilung
- des/der
- Bausparvertrages/verträge
- ablösen
- Umstände
- eintreten
- Schuldurkunde
- Ziffer
- a-e
- geregelt
- sind
- Folge
- Bausparkasse
- bestehende
- Vertragsverhältnis
- eintritt
- .
- "
- Darlehensvertrag
- Bezug
- genommene
- vorformulierte
- Schuldurkunde
- Beklagten
- enthält
- Nr.
- folgende
- Regelung
- :
- "
- Grundschuld
- dient
- Sicherung
- gegenwärtigen
- künftigen
- Forderungen
- Gläubigerin
- Darlehensnehmer
- Rechtsgrund
- auch
- nur
- Darlehensnehmer
- begründet
- sind
- ;
- "
- notarieller
- Urkunde
- 15
- .
- April
- wurde
- Beklagten
- Grundschuld
- DM
- zuzüglich
- %
- Jahreszinsen
- bestellt
- .
- V.
- Urkunde
- übernahm
- Kläger
- persönliche
- Haftung
- Zahlung
- Grundschuldbetrages
- Zinsen
- Nebenleistungen
- unterwarf
- "
- persönlichen
- Haftung
- Gläubigerin
- "
- sofortigen
- Zwangsvollstreckung
- gesamtes
- Vermögen
- .
- Kläger
- widerrief
- April
- Abschluss
- vertragsgemäß
- ausgezahlten
- "
- Vorausdarlehens
- "
- gerichtete
- Willenserklärung
- Berufung
- Vorschriften
- Haustürwiderrufsgesetzes
- .
- Rechtsnachfolgerin
- 31
- .
- März
- Zusammenhang
- Darlehensverhältnis
- zustehenden
- Ansprüche
- Beklagte
- abgetreten
- hat
- nimmt
- Kläger
- notariellen
- Urkunde
- 15
- .
- April
- persönlich
- Anspruch
- .
- Hiergegen
- wendet
- Kläger
- Klage
- .
- hat
- geltend
- gemacht
- Titel
- sei
- wirksam
- errichtet
- worden
- Begründung
- persönlichen
- Haftung
- wirksame
- Vollmacht
- vorgelegen
- habe
- .
- sichere
- notarielle
- Schuldurkunde
- Beklagte
- Vollstreckung
- betreibe
- nur
- eigene
- Ansprüche
- abgetretene
- Forderungen
- Vorausdarlehen
- .
- habe
- wirksam
- widerrufen
- .
- Beklagte
- hat
- hilfswiderklagend
- Rückzahlung
- geleisteten
- Nettokreditbetrages
- Zinsen
- beantragt
- .
- Landgericht
- hat
- Klage
- abgewiesen
- .
- hiergegen
- gerichtete
- Berufung
- Klägers
- ist
- erfolglos
- geblieben
- .
- Berufungsgericht
- zugelassenen
- Revision
- verfolgt
- Kläger
- Klageantrag
- Vollstreckungsgegenklage
- betrifft
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- ist
- unbegründet
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Revisionsverfahren
- bedeutsam
- Wesentlichen
- ausgeführt
- :
- Kläger
- sei
- Grund
- Grundschuldbestellung
- persönlicher
- Haftungsübernahme
- Unterwerfungserklärung
- notariellen
- Urkunde
- 15
- .
- April
- verpflichtet
- Zwangsvollstreckung
- sein
- Vermögen
- dulden
- .
- Zwar
- habe
- Abschluss
- Darlehensvertrages
- gerichtete
- Willenserklärung
- wirksam
- widerrufen
- Grund
- Beklagten
- zurechenbaren
- Haustürsituation
- Abschluss
- Darlehensvertrags
- veranlasst
- worden
- sei
- .
- Einrede
- gebe
- aber
- auch
- Rückgewähranspruch
- Beklagten
- §
- Parteien
- getroffenen
- Sicherungsabrede
- erfasst
- werde
- .
- sei
- weiterhin
- wirksam
- Kläger
- erklärte
- Widerruf
- ausdrücklich
- nur
- Vorausdarlehen
- beziehe
- .
- Kläger
- könne
- Rückzahlung
- auch
- Hinweis
- §
- Abs.
- VerbrKrG
- verweigern
- Vorschrift
- gemäß
- §
- Abs.
- Nr.
- VerbrKrG
- Realkredite
- anwendbar
- sei
- .
- Einwendungsdurchgriff
- §
- komme
- ebenfalls
- Betracht
- .
- II
- .
- Ausführungen
- halten
- rechtlicher
- Nachprüfung
- stand
- .
- 1
- .
- Auffassung
- Revision
- ist
- Berufungsgericht
- Recht
- ausgegangen
- Grundschuld
- persönlicher
- Haftungsübernahme
- Vollstreckungsunterwerfungserklärung
- Darlehensnehmers
- nur
- erst
- Zuteilungsreife
- Bausparverträge
- auszureichenden
- Darlehen
- Beklagten
- sichert
- auch
- Abtretung
- erworbenen
- Ansprüche
- "
- Vorausdarlehen
- "
- .
- hat
- erkennende
- Senat
- bereits
- ebenfalls
- Beklagte
- betreffenden
- Fällen
- Finanzierungskonstruktion
- identische
- Vertragsbedingungen
- zugrunde
- lagen
- entschieden
- Einzelnen
- begründet
- Senatsurteile
- 5
- .
- April
- XI
- 20
- .
- Dezember
- XI
- Umdruck
- S.
- .
- dortigen
- Ausführungen
- gelten
- vorliegenden
- Fall
- entsprechend
- .
- Auch
- hier
- liegt
- Grundschuldbestellung
- 15
- .
- April
- entsprechende
- Sicherungsvereinbarung
- Prozessparteien
- .
- Kläger
- geschlossenen
- Darlehensvertrag
- 16./22
- .
- April
- geht
- Beklagten
- bestellende
- Grundschuld
- Kreditverhältnissen
- resultierenden
- Ansprüche
- sichern
- sollte
- .
- ursprüngliche
- Sicherungsabrede
- ist
- bestehen
- geblieben
- Beklagte
- 31
- .
- März
- geschlossenen
- Abtretungsvertrag
- §
- selbst
- Darlehensgläubigerin
- verbundenen
- Beendigung
- Treuhandvertrages
- auch
- wirtschaftlich
- Inhaberin
- Grundschuld
- haftungserweiternden
- persönlichen
- Sicherheiten
- wurde
- .
- Ebenso
- Senat
- bereits
- entschiedenen
- Fällen
- ergibt
- ursprüngliche
- Treuhandabrede
- Beklagten
- anders
- Revision
- meint
- Darlehensvertrag
- .
- Grundschuld
- auch
- abgetretene
- Forderung
- Vorausdarlehen
- sichert
- folgt
- auch
- hier
- Nr.
- Schuldurkunde
- .
- Kreditpraxis
- auch
- Bausparkassen
- übliche
- Erstreckung
- Grundschuldsicherungszwecks
- künftige
- Forderungen
- ist
- Vertragsgegner
- überraschend
- unangemessen
- 9
- Forderungen
- bankmäßigen
- Geschäftsverbindung
- handelt
- .
- grundsätzlich
- nur
- originäre
- auch
- Abtretung
- erworbene
- Forderungen
- Dritter
- allgemeinen
- Verkehrsanschauung
- bankmäßigen
- Geschäftsverbindung
- zugerechnet
- werden
- können
- ist
- höchstrichterlich
- langem
- anerkannt
- Senatsurteile
- 5
- .
- April
- XI
- 20
- .
- Dezember
- XI
- Umdruck
- .
- Recht
- ist
- Berufungsgericht
- auch
- ausgegangen
- Parteien
- V.
- Grundschuldbestellungsurkunde
- vereinbarte
- persönliche
- Haftung
- Vollstreckungsunterwerfung
- Abweichendes
- gilt
- .
- Vielmehr
- teilen
- Fällen
- vorliegenden
- Art
- abstrakte
- Schuldversprechen
- diesbezügliche
- Unterwerfung
- sofortige
- Zwangsvollstreckung
- Sicherungszweck
- Grundschuld
- Senatsurteile
- 5
- .
- April
- 20
- .
- Dezember
- XI
- Umdruck
- .
- 2
- .
- Auffassung
- Revision
- ist
- §
- Abs.
- VerbrKrG
- .
- jetzt
- :
- Abs.
- abstrakte
- Schuldanerkenntnis
- Klägers
- analog
- anwendbar
- .
- Senat
- Abfassung
- Revisionsbegründung
- entschieden
- Einzelnen
- begründet
- hat
- fehlt
- bereits
- planwidrigen
- Regelungslücke
- analoge
- Anwendung
- rechtfertigen
- könnte
- Senatsurteile
- 15
- .
- März
- 5
- .
- April
- XI
- m.w
- .
- .
- .
- 3
- .
- Rechtsfehlerfrei
- hat
- Berufungsgericht
- angenommen
- Kläger
- Vollstreckung
- notariellen
- Urkunde
- auch
- Erfolg
- Widerruf
- Abschluss
- Darlehensvertrages
- gerichteten
- Willenserklärung
- §
- Abs.
- berufen
- kann
- .
- Feststellung
- Berufungsgerichts
- Kläger
- sei
- Grund
- Haustürsituation
- Sinne
- §
- Abs.
- Satz
- Abschluss
- Darlehensvertrages
- bestimmt
- worden
- wendet
- -9-
- Revisionserwiderung
- Erfolg
- .
- ist
- Frage
- Würdigung
- Einzelfalls
- Berufungsgericht
- revisionsrechtlich
- beanstandender
- Weise
- festgestellt
- worden
- vgl.
- Senatsurteile
- 21
- .
- Januar
- XI
- 20
- .
- Januar
- XI
- .
- gesonderten
- Zurechnung
- Haustürsituation
- entsprechend
- §
- Abs.
- bedarf
- neuesten
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- Urteil
- 12
- .
- Dezember
- f.
- Senat
- Urteile
- 14
- .
- Februar
- XI
- 25
- .
- April
- XI
- Umdruck
- S.
- .
- Auffassung
- Revisionserwiderung
- ist
- Berufungsgericht
- auch
- Recht
- ausgegangen
- Widerruf
- Klägers
- April
- rechtzeitig
- war
- erteilte
- Widerrufsbelehrung
- Verbraucherkreditgesetz
- geeignet
- war
- einwöchige
- Widerrufsfrist
- §
- Abs.
- 30
- .
- September
- gültigen
- Fassung
- Gang
- setzen
- vgl.
- Senatsurteil
- 12
- November
- XI
- .
- wirksamen
- Widerrufs
- hat
- Beklagte
- Kläger
- Berufungsgericht
- Recht
- angenommen
- hat
- abgetretenem
- Recht
- gemäß
- §
- Abs.
- Anspruch
- Erstattung
- ausgezahlten
- Nettokreditbetrages
- marktübliche
- Verzinsung
- Senat
- 338
- ;
- Senatsurteile
- 26
- November
- XI
- 15
- Juli
- XI
- 28
- .
- Oktober
- XI
- 18
- November
- XI
- 21
- .
- März
- XI
- weiten
- Feststellungen
- fungsgerichts
- widerrufenen
- Sicherungszweckerklärung
- ebenfalls
- persönliche
- Haftungsübernahme
- Zwangsvollstreckungsunterwerfung
- gesichert
- wird
- Senatsurteile
- 26
- November
- XI
- 28
- .
- Oktober
- XI
- jeweils
- m.w
- .
- .
- .
- Falle
- wirksamen
- Widerrufs
- Realkreditvertrages
- Finanzierung
- Kaufs
- Immobilie
- kann
- Darlehensnehmer
- Rückzahlung
- Kapitals
- auch
- Hinweis
- §
- Abs.
- VerbrKrG
- Begründung
- verweigern
- Darlehensvertrag
- finanzierten
- Immobilienerwerb
- handele
- verbundenes
- Geschäft
- Senat
- ;
- Senatsurteile
- 26
- November
- XI
- 21
- .
- März
- XI
- m.w
- .
- .
- .
- VerbrKrG
- findet
- eindeutigen
- Wortlaut
- §
- Abs.
- Nr.
- VerbrKrG
- Realkreditverträge
- grundpfandrechtlich
- abgesicherte
- Kredite
- üblichen
- Bedingungen
- gewährt
- worden
- sind
- Anwendung
- Senat
- 337
- ;
- 25
- ;
- Senatsurteile
- 26
- November
- XI
- 28
- .
- Oktober
- XI
- 18
- November
- 18
- .
- Januar
- XI
- 27
- .
- September
- XI
- .
- Kredit
- Sinne
- §
- Abs.
- Nr.
- VerbrKrG
- handelt
- Streit
- stehenden
- Darlehen
- .
- Rechtsfehlerfrei
- ist
- Feststellung
- Berufungsgerichts
- Vorausdarlehen
- grundpfandrechtlich
- abgesicherte
- Kredite
- üblichen
- Bedingungen
- gewährt
- worden
- ist
- vgl.
- teile
- 18
- .
- März
- XI
- 18
- November
- XI
- 25
- .
- April
- XI
- Umdruck
- S.
- .
- greift
- Revision
- auch
- .
- macht
- jedoch
- geltend
- treuhänderisch
- gehaltene
- Grundschuld
- persönlicher
- Vollstreckungsunterwerfung
- sei
- grundpfandrechtliche
- Sicherheit
- Sinne
- §
- Abs.
- Nr.
- VerbrKrG.
- kann
- schon
- Erfolg
- haben
- streitgegenständliche
- Grundschuld
- oben
- näher
- ausgeführt
- ausdrücklichen
- Wortlaut
- zugrunde
- liegenden
- Darlehensvertrages
- Zuteilung
- jeweiligen
- Bausparverträge
- auszureichenden
- Bauspardarlehen
- Beklagten
- auch
- Vorausdarlehen
- absichert
- Treuhandvertrag
- Abtretung
- Ansprüche
- Beklagte
- mittlerweile
- beendet
- worden
- ist
- Beklagte
- also
- auch
- wirtschaftlich
- Inhaberin
- Grundschuld
- geworden
- ist
- .
- Auffassung
- Revision
- gebieten
- auch
- europarechtliche
- Erwägungen
- andere
- Beurteilung
- .
- Richtlinie
- 87/102/EWG
- Rates
- 22
- .
- Dezember
- Angleichung
- Verwaltungsvorschriften
- Mitgliedstaaten
- Verbraucherkredit
- Verbraucherkreditrichtlinie
- .
- Nr.
- S.
- .
- Änderungsrichtlinie
- Rates
- 22
- .
- Februar
- .
- Nr.
- S.
- ist
- Art
- .
- Abs.
- lit
- .
- Kreditverträge
- Erwerb
- Eigentumsrechten
- Grundstück
- Gebäude
- bestimmt
- sind
- anwendbar
- .
- Auffassung
- Revision
- findet
- §
- Abs.
- Nr.
- VerbrKrG
- auch
- streitgegenständliche
- Zwischenfinanzierung
- wendung
- .
- Zwar
- vertritt
- Mindermeinung
- Literatur
- Auffassung
- §
- Abs.
- Nr.
- VerbrKrG
- greife
- nur
- Zwischenkredit
- seinerseits
- grundpfandrechtlich
- gesichert
- ist
- 2
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- m.w
- .
- .
- .
- ist
- hier
- aber
- §
- Darlehensvertrages
- Fall
- auch
- Vorausdarlehen
- Grundschuld
- gesichert
- wird
- .
- Zutreffend
- hat
- Berufungsgericht
- auch
- Einwendungsdurchgriff
- §
- hergeleiteten
- Grundsätzen
- Rechtsprechung
- verbundenen
- Geschäft
- verneint
- .
- Rückgriff
- Rechtsprechung
- finanzierten
- Abzahlungsgeschäft
- entwickelten
- Einwendungsdurchgriff
- scheidet
- Verbraucherkreditgesetz
- unterfallenden
- Realkrediten
- Urteil
- 27
- .
- Januar
- XI
- .
- .
- .
- andere
- rechtliche
- Beurteilung
- ergibt
- auch
- Berücksichtigung
- erst
- angefochtenen
- Entscheidung
- ergangenen
- Urteile
- Gerichtshofs
- Europäischen
- Gemeinschaften
- 25
- .
- Oktober
- .
- .
- .
- .
- .
- Gerichtshof
- hat
- Beantwortung
- vorgelegten
- Fragen
- ausdrücklich
- betont
- Richtlinie
- 85/577/EWG
- Rates
- 20
- .
- Dezember
- betreffend
- Verbraucherschutz
- Falle
- Geschäftsräumen
- geschlossenen
- Verträgen
- .
- Nr.
- 31
- .
- Dezember
- "
- Haustürgeschäfterichtlinie
- "
- verbietet
- Verbraucher
- Widerruf
- Darlehensvertrages
- sofortigen
- Rückzahlung
- Darlehensvaluta
- marktüblicher
- Zinsen
- verpflichten
- Valuta
- Kapitalanlage
- entwickelten
- Konzept
- ausschließlich
- Finanzierung
- Erwerbs
- Immobilie
- diente
- unmittelbar
- Verkäufer
- ausgezahlt
- wurde
- .
- Rechtsprechung
- erkennenden
- Senats
- ist
- bestätigt
- worden
- .
- §
- folgenden
- Rückzahlungsanspruch
- steht
- auch
- Verbraucher
- Ansicht
- Gerichtshofs
- Europäischen
- Gemeinschaften
- Folgenden
- :
- Haustürgeschäfterichtlinie
- Folgen
- Entscheidungen
- angesprochenen
- Risiken
- Kapitalanlagen
- vorliegenden
- Art
- schützen
- ist
- Falle
- ordnungsgemäßen
- Widerrufsbelehrung
- kreditgebenden
- Bank
- hätte
- vermeiden
- können
- .
- Literatur
- vertretenen
- Meinung
- ;
- zustimmend
- .
- Staudinger
- findet
- "
- richtlinienkonforme
- "
- Auslegung
- analoge
- Anwendung
- §
- Abs.
- Satz
- Abs.
- VerbrKrG
- §
- Widerrufsbelehrung
- §
- Abs.
- versehenen
- Darlehensvertrag
- verbundenen
- Geschäft
- Rückzahlung
- Verbraucher
- geleisteten
- Tilgungsraten
- Zug
- Zug
- Übertragung
- Immobilie
- rückabzuwickeln
- Haustürgeschäfterichtlinie
- auch
- deutschen
- Recht
- Stütze
- .
- vorgenannten
- Entscheidungen
- Gerichtshofs
- Europäischen
- Gemeinschaften
- 25
- .
- Oktober
- steht
- §
- Abs.
- Widerruf
- Darlehensvertrages
- sofortige
- Rückzahlung
- marktübliche
- Verzinsung
- vorsieht
- auch
- dann
- Haustürgeschäfterichtlinie
- widerspricht
- hen
- Kapitalanlage
- entwickelten
- Konzept
- ausschließlich
- Finanzierung
- Erwerbs
- Immobilie
- dient
- unmittelbar
- Verkäufer
- ausgezahlt
- worden
- ist
- .
- Haustürgeschäfterichtlinie
- kennt
- verbundenes
- Geschäft
- .
- Gleiches
- gilt
- eindeutigen
- Wortlaut
- §
- Abs.
- Nr.
- VerbrKrG
- realkreditfinanzierte
- Immobiliengeschäfte
- Grundpfandkredit
- hier
- üblichen
- Bedingungen
- ausgereicht
- worden
- ist
- .
- Grundpfandkredit
- finanziertes
- Immobiliengeschäft
- bilden
- dann
- ständiger
- Rechtsprechung
- erkennenden
- Senats
- ausnahmslos
- verbundenes
- Geschäft
- Senat
- ;
- 337
- ;
- 25
- ;
- Senatsurteile
- 15
- Juli
- XI
- 28
- .
- Oktober
- XI
- 27
- .
- Januar
- XI
- 9
- November
- XI
- 18
- .
- Januar
- XI
- 21
- .
- Juni
- XI
- 27
- .
- September
- XI
- so
- Einwendungsdurchgriff
- Rückabwicklung
- §
- VerbrKrG
- Ansicht
- Revision
- vornherein
- Betracht
- kommen
- .
- gemeint
- hat
- Art
- .
- Haustürgeschäfterichtlinie
- verpflichte
- Mitgliedstaaten
- sorgen
- Verbraucher
- Risiken
- kreditfinanzierten
- Kapitalanlage
- schützen
- Falle
- Widerrufsbelehrung
- kreditgebenden
- Bank
- hätte
- vermeiden
- können
- ist
- richtlinienkonforme
- Auslegung
- sollte
- deutschem
- Recht
- überhaupt
- möglich
- sein
- nur
- Fällen
- notwendig
- Verbraucher
- Darlehensvertrag
- anlässlich
- Besuchs
- Gewerbetreibenden
- Verbraucher
- beitsplatz
- Gewerbetreibenden
- Geschäftsräume
- organisierten
- Ausflugs
- abgeschlossen
- Angebot
- abgegeben
- hat
- Art
- .
- Abs.
- Haustürgeschäfterichtlinie
- Verbraucher
- überdies
- Erklärung
- Abschluss
- Hilfe
- Darlehens
- finanzierenden
- Geschäfts
- noch
- gebunden
- war
- .
- Frage
- Darlehensvertrag
- finanzierte
- Anlage
- verbundenes
- Geschäft
- bilden
- kommt
- Entscheidungen
- Gerichtshofs
- Europäischen
- Gemeinschaften
- 25
- .
- Oktober
- .
- .
- Crailsheimer
- .
- Auch
- verkennt
- Mindermeinung
- richtlinienkonforme
- "
- Verbundgeschäftslösung
- "
- fordert
- .
- bleibt
- Vorgaben
- genannten
- Entscheidungen
- gewünschte
- Rückabwicklung
- widerrufenen
- Darlehensvertrages
- abhängig
- macht
- Immobilienkaufvertrag
- verbundenes
- Geschäft
- Sinne
- VerbrKrG
- bilden
- .
- geht
- weit
- Entscheidungen
- Gerichtshofs
- Immobilienkaufvertrag
- resultierende
- Anlagerisiko
- Rücksicht
- Widerrufsbelehrung
- §
- Abs.
- Abschluss
- Darlehensvertrages
- noch
- hätte
- vermieden
- werden
- können
- kreditgebende
- Bank
- verlagert
- KG
- ;
- .
- ist
- Haustürgeschäfterichtlinie
- noch
- Haustürwiderrufsgesetz
- rechtfertigen
- .
- wollen
- Verbraucher
- Haustürgeschäften
- nur
- Möglichkeit
- geben
- Verpflichtungen
- Geschäft
- noch
- einmal
- überdenken
- 6
- .
- Erwägungsgrund
- Haustürgeschäfterichtlinie
- aber
- Geschäften
- lösen
- unterbliebene
- Widerrufsbelehrung
- kausal
- geworden
- ist
- .
- vereinzelt
- gebliebenen
- Ansicht
- Derleder
- ;
- s.
- auch
- EWiR
- fehlt
- auch
- "
- richtlinienkonforme
- "
- Auslegung
- §
- Abs.
- Darlehensnehmer
- Falle
- unterbliebenen
- Widerrufsbelehrung
- bereicherungsrechtlich
- Empfänger
- Darlehensvaluta
- anzusehen
- tragfähige
- Grundlage
- .
- Abs.
- ist
- Entscheidungen
- 25
- .
- Oktober
- .
- Schulte
- .
- Einschränkung
- richtlinienkonform
- .
- ständiger
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- 337
- ;
- Urteile
- 17
- .
- Januar
- ZR
- insoweit
- abgedruckt
- 7
- .
- März
- 25
- .
- April
- 12
- .
- Juni
- ZR
- 1659
- ;
- Senatsurteile
- 27
- .
- September
- XI
- 25
- .
- April
- XI
- Umdruck
- S.
- XI
- Umdruck
- S.
- gesamten
- Kommentarliteratur
- vgl.
- Verbraucherkreditrecht
- 5
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- 11
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- 4
- ;
- MünchKommBGB/Ulmer
- 4
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- 65
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- 7
- ;
- .
- Rdn
- .
- Rdn
- .
- ;
- landt/Putzo
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- 9
- ;
- RGRK/Ballhaus
- 12
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- 7
- ;
- Soergel/Häuser
- 12
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- hat
- Darlehensnehmer
- Darlehensbetrag
- Sinne
- §
- .
- auch
- dann
- empfangen
- Empfänger
- namhaft
- gemachte
- Dritte
- Geld
- Darlehensgeber
- erhalten
- hat
- sei
- denn
- Dritte
- ist
- überwiegend
- Interesse
- Darlehensnehmers
- sozusagen
- verlängerter
- Arm
- "
- Darlehensgebers
- tätig
- geworden
- .
- Auch
- Gerichtshof
- Europäischen
- Gemeinschaften
- ist
- Entscheidung
- 25
- .
- Oktober
- .
- Nr.
- Schulte
- ausdrücklich
- ausgegangen
- Darlehensnehmer
- kreditgebenden
- Bank
- unmittelbar
- Immobilienverkäufer
- ausgezahlte
- Darlehensvaluta
- erhalten
- haben
- .
- spricht
- Empfang
- Darlehens
- §
- Abs.
- lediglich
- Rückabwicklung
- empfangener
- Leistungen
- regelt
- anders
- verstehen
- §
- .
- §
- VerbrKrG
- ergibt
- Senatsurteile
- 25
- .
- April
- XI
- Umdruck
- S.
- .
- XI
- Umdruck
- S.
- .
- .
- Hinweis
- Derleder
- widerrufenen
- Darlehensvertrag
- sei
- auch
- Auszahlungsanweisung
- Darlehensnehmers
- unwirksam
- übersieht
- bereicherungsrechtlich
- anerkannt
- ist
- Rückabwicklung
- auch
- dann
- Anweisungsverhältnis
- Deckungsverhältnis
- erfolgen
- hat
- Anweisende
- zurechenbaren
- Anlass
- Zahlungsvorgang
- gesetzt
- hat
- etwa
- zunächst
- erteilte
- Anweisung
- widerruft
- .
- ;
- .
- ;
- .
- ;
- f.
- ;
- .
- .
- Gleiches
- gilt
- §
- Abs.
- insbesondere
- §
- §
- .
- angeht
- 82
- besonders
- ausgestalteten
- Bereicherungsanspruch
- regelt
- .
- haltbar
- ist
- auch
- Ansicht
- Knops
- Kulke
- Investition
- Immobilie
- Widerrufsrecht
- belehrten
- Darlehensnehmer
- sei
- unverschuldeten
- Untergang
- empfangenen
- Leistung
- Sinne
- §
- Abs.
- gehen
- .
- bereits
- dargelegt
- hat
- Kreditnehmer
- weisungsgemäßen
- Auszahlung
- Immobilienverkäufer
- empfangen
- .
- ist
- Falle
- Widerrufs
- Darlehensvertrages
- gegebene
- Rückgewähranspruch
- kreditgebenden
- Bank
- §
- Abs.
- Satz
- entstanden
- .
- Darlehensnehmer
- lediglich
- bestimmte
- Geldsumme
- zurückzahlen
- muss
- kann
- Untergang
- Valuta
- Sinne
- §
- Abs.
- nur
- Sachen
- aber
- Wertsummenschuld
- gilt
- so
- auch
- Derleder
- Rede
- sein
- Valuta
- bestimmungsgemäß
- Bezahlung
- Kaufpreises
- ausreichend
- werthaltige
- Immobilie
- verwendet
- worden
- ist
- .
- anders
- sieht
- verschiebt
- Verwendungsrisiko
- unvertretbarer
- Weise
- Kredit
- Finanzierung
- Erwerbs
- bestimmten
- Sache
- aufgenommen
- wird
- kreditgebende
- Bank
- .
- ist
- insbesondere
- dann
- rechtfertigen
- Kreditnehmer
- verbundenen
- Geschäft
- hier
- zunächst
- Immobilienkaufvertrag
- erst
- später
- Finanzierung
- Kaufpreises
- notwendigen
- Darlehensvertrag
- erforderliche
- Widerrufsbelehrung
- §
- Abs.
- fehlt
- abschließt
- .
- Auch
- Hinweis
- .
- Rechtsgedanken
- §
- §
- Satz
- Abs.
- Anwendung
- Kenntnis
- Darlehensgebers
- Immobilienerwerb
- verbundenen
- Risiko
- ändert
- .
- genannten
- Normen
- sind
- nämlich
- Rückgewähranspruch
- §
- Abs.
- Anwendung
- §
- §
- .
- grundsätzlich
- ausschließt
- 82
- anwendbar
- .
- Gesetzgeber
- hat
- Bereicherungsrecht
- §
- jedenfalls
- §
- .
- angeht
- bewusst
- derogiert
- .
- kann
- auch
- Wege
- richtlinienkonformer
- Auslegung
- §
- hier
- dargelegt
- Übrigen
- Grund
- besteht
- abgewichen
- werden
- vgl.
- Piekenbrock
- .
- Abgesehen
- kann
- Wegfall
- Bereicherung
- §
- Abs.
- Empfang
- Erwerb
- ausreichend
- werthaltigen
- Immobilie
- verwendeten
- Darlehensnehmer
- weiß
- nur
- begrenzte
- Zeit
- Verfügung
- stehen
- soll
- Berücksichtigung
- §
- Abs.
- ständiger
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- Rede
- sein
- 295
- ;
- f.
- ;
- Urteile
- 14
- .
- April
- ;
- Senatsurteile
- 17
- .
- Februar
- XI
- 2
- .
- Februar
- XI
- 27
- .
- Januar
- XI
- .
- 4
- .
- Vollstreckungsgegenklage
- ist
- schließlich
- auch
- begründet
- Kläger
- Anspruch
- Beklagten
- Schadensersatzanspruch
- Verschulden
- Vertragsschluss
- entgegenhalten
- kann
- §
- .
- Zwar
- wird
- Anschluss
- erst
- Erlass
- Berufungsurteils
- ergangenen
- Entscheidungen
- Gerichtshofs
- Europäischen
- Gemeinschaften
- 25
- .
- Oktober
- .
- .
- .
- .
- diskutiert
- Hinblick
- dort
- geforderten
- Schutz
- Verbrauchers
- Folgen
- bestimmter
- Risiken
- Kapitalanlagen
- hier
- vorliegenden
- Art
- Falle
- Darlehensvertrag
- verbundenen
- Widerrufsbelehrung
- hätte
- vermeiden
- können
- unterbliebenen
- Widerrufsbelehrung
- Schadensersatzanspruch
- bestehen
- kann
- .
- Hier
- scheidet
- Anspruch
- vornherein
- .
- kann
- dahinstehen
- Unterlassen
- Art
- .
- Haustürgeschäfterichtlinie
- erforderlichen
- Belehrung
- Widerruf
- bislang
- ganz
- überwiegend
- vertretenen
- Auffassung
- bloße
- Obliegenheitsverletzung
- echte
- Pflichtverletzung
- anzusehen
- ist
- vgl.
- 763
- ;
- Derleder
- ;
- .
- Offen
- bleiben
- kann
- auch
- Haftung
- ohnedies
- Verschuldens
- ausscheidet
- Beklagte
- Jahre
- geschlossenen
- Darlehensvertrag
- erfolgreich
- berufen
- könnte
- gemäß
- §
- Abs.
- habe
- Widerrufsbelehrung
- §
- Abs.
- entbehrlich
- halten
- dürfen
- so
- Freitag
- 69
- ;
- 93
- ;
- Lang/Rösler
- ;
- Piekenbrock
- ;
- Sauer
- ;
- wohl
- auch
- ;
- ;
- zweifelnd
- :
- ;
- Lechner
- f.
- ;
- .
- 58
- Knops/Kulke
- ;
- 453
- ;
- Woitkewitsch
- .
- sei
- insoweit
- nur
- hingewiesen
- Gesetzgeber
- gewählte
- Wortlaut
- §
- Abs.
- Haustürwiderrufsgesetz
- Haustürgeschäfte
- zugleich
- Voraussetzungen
- Geschäfts
- Verbraucherkreditgesetz
- erfüllen
- anwendbar
- ist
- deutlich
- Notwendigkeit
- Widerrufsbelehrung
- §
- Abs.
- spricht
- .
- Auch
- erkennende
- Senat
- hat
- Belehrung
- Übereinstimmung
- damals
- einhelligen
- Meinung
- Obergerichte
- f.
- ;
- OLG
- herrschenden
- Ansicht
- Literatur
- vgl.
- Nachweise
- 26
- Beschluss
- 29
- November
- XI
- 26
- .
- erforderlich
- angesehen
- Meinung
- erst
- anders
- lautenden
- Urteils
- Gerichtshofs
- Europäischen
- Gemeinschaften
- 13
- .
- Dezember
- .
- .
- Heininger
- geändert
- .
- .
- Dahinstehen
- kann
- schließlich
- Auffassung
- Verschulden
- Kreditinstitute
- sei
- Rücksicht
- Vorgaben
- Gerichtshofs
- Europäischen
- Gemeinschaften
- erforderlich
- ;
- ;
- ;
- Reich/Rörig
- 453
- ;
- Wielsch
- haltbar
- ist
- §
- Abs.
- Satz
- .
- bestimmt
- ist
- nur
- Vorsatz
- Fahrlässigkeit
- gehaftet
- wird
- vgl.
- auch
- Lang/Rösler
- ;
- .
- Schadensersatzanspruch
- Nichterteilung
- Widerrufsbelehrung
- ist
- nämlich
- jedenfalls
- Kausalität
- unterlassener
- Widerrufsbelehrung
- Schaden
- Gestalt
- Realisierung
- Anlagerisiken
- zumindest
- immer
- dann
- ausgeschlossen
- Verbraucher
- hier
- notariell
- beurkundeten
- Immobilienkaufvertrag
- Darlehensvertrag
- abgeschlossen
- hat
- .
- Dann
- hätte
- Verbraucher
- auch
- Belehrung
- Recht
- Widerruf
- Darlehensvertrages
- vermeiden
- können
- Anlagerisiken
- auszusetzen
- ;
- OLG
- ;
- KG
- ;
- 65
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- 4
- ;
- Ehricke
- ;
- ;
- ;
- ;
- Lang/Rösler
- ;
- Lechner
- ;
- 141
- ;
- Piekenbrock
- ;
- 101
- Tonner/Tonner
- ;
- Thume/
- Edelmann
- 483
- ;
- differenzierend
- :
- f.
- ;
- .
- Anspruch
- Verschulden
- Vertragsschluss
- Ersatz
- Schadens
- unterstellte
- Pflichtverletzung
- unterbliebene
- Widerrufsbelehrung
- §
- Abs.
- verursacht
- worden
- ist
- ist
- deutschen
- Recht
- fremd
- .
- wird
- Entscheidungen
- Gerichtshofs
- Europäischen
- Gemeinschaften
- 25
- .
- Oktober
- .
- .
- auch
- gefordert
- .
- klarem
- Wortlaut
- haben
- Mitgliedstaaten
- Verbraucher
- nur
- Folgen
- Risiken
- Kapitalanlagen
- vorliegenden
- Art
- schützen
- Falle
- Widerrufsbelehrung
- kreditgebenden
- Bank
- Abschluss
- Darlehensvertrages
- Haustürsituation
- hätte
- vermeiden
- können
- .
- ist
- Anlagerisiken
- Abschluss
- Darlehensvertrages
- eingegangen
- ist
- Fall
- .
- Entscheidungen
- Gerichtshofs
- Europäischen
- Gemeinschaften
- lassen
- Mindermeinung
- Literatur
- versucht
- Derleder
- ;
- f.
- ;
- ;
- uminterpretieren
- zeitliche
- Reihenfolge
- Anlagegeschäft
- Darlehensvertrag
- spiele
- Haftung
- kreditgebenden
- Bank
- Rolle
- .
- Abgesehen
- wäre
- nende
- Senat
- deutschem
- Recht
- Lage
- Widerrufsrecht
- belehrten
- Darlehensnehmer
- Anspruch
- Ersatz
- Schäden
- geben
- unterbliebene
- Widerrufsbelehrung
- verursacht
- worden
- sind
- .
- Anknüpfungstatsachen
- Schadensersatzanspruch
- Verletzung
- eigenen
- Aufklärungspflicht
- Beklagten
- bestehen
- .
- .
- Revision
- war
- somit
- zurückzuweisen
- .
- Richter
- Bundesgerichtshof
- Dr.
- ist
- erkrankt
- Unterzeichnung
- gehindert
- .
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
|