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164 lines
1.3 KiB

BESCHLUSS
XI
18
.
Oktober
Rechtsstreit
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
18
.
Oktober
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Klägerin
Nichtzulassung
Revision
Urteil
9
.
Zivilsenats
Hanseatischen
Oberlandesgerichts
7
.
Dezember
wird
unzulässig
verworfen
.
Klägerin
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
Abs.
.
beträgt
.
Gründe
:
Nichtzulassungsbeschwerde
ist
unzulässig
Wert
Klägerin
Revision
geltend
machenden
Beschwer
übersteigt
§
Nr.
§
.
1
.
Beschwer
bestimmt
Klagepartei
formell
Wert
erfolglosen
Klageantrags
.
Klägerin
ist
beschwert
Abweisung
Zahlungsantrages
Höhe
.
angebotene
Gegenleistung
Zug-um-Zug-Verurteilung
erhöht
Wert
Beschwer
vgl.
Zöller/Herget
28
.
Aufl
.
.
Stichwort
:
Zug-um-Zug-Leistung
.
Auch
Feststellung
Annahmeverzuges
Klageantrag
kommt
Fall
Zug-um-Zug-Verurteilung
eigener
wirtschaftlicher
Wert
Senat
Beschluss
21
.
Dezember
XI
ZR
.
2
.
Nichtzulassungsbeschwerde
macht
Erfolg
geltend
Wert
Beschwer
richte
Interesse
Klägerin
Rückabwicklung
Vertrages
Gesamtdarlehensbetrag
Höhe
entspreche
.
Interesse
hat
Klägerin
Streitgegenstand
vorliegenden
Rechtsstreits
gemacht
.
hat
insbesondere
Antrag
Feststellung
gestellt
Beklagten
Darlehensvertrag
Rechte
mehr
zustehen
.
Ellenberger
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
07.12.2010