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- BESCHLUSS
- XI
- 18
- .
- Oktober
- Rechtsstreit
- XI
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 18
- .
- Oktober
- Vorsitzenden
- Richter
- Richter
- Dr.
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Klägerin
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 9
- .
- Zivilsenats
- Hanseatischen
- Oberlandesgerichts
- 7
- .
- Dezember
- wird
- unzulässig
- verworfen
- .
- Klägerin
- trägt
- Kosten
- Beschwerdeverfahrens
- Abs.
- .
- beträgt
- €
- .
- Gründe
- :
- Nichtzulassungsbeschwerde
- ist
- unzulässig
- Wert
- Klägerin
- Revision
- geltend
- machenden
- Beschwer
- €
- übersteigt
- §
- Nr.
- §
- .
- 1
- .
- Beschwer
- bestimmt
- Klagepartei
- formell
- Wert
- erfolglosen
- Klageantrags
- .
- Klägerin
- ist
- beschwert
- Abweisung
- Zahlungsantrages
- Höhe
- €
- .
- angebotene
- Gegenleistung
- Zug-um-Zug-Verurteilung
- erhöht
- Wert
- Beschwer
- vgl.
- Zöller/Herget
- 28
- .
- Aufl
- .
- .
- Stichwort
- :
- Zug-um-Zug-Leistung
- .
- Auch
- Feststellung
- Annahmeverzuges
- Klageantrag
- kommt
- Fall
- Zug-um-Zug-Verurteilung
- eigener
- wirtschaftlicher
- Wert
- Senat
- Beschluss
- 21
- .
- Dezember
- XI
- ZR
- .
- 2
- .
- Nichtzulassungsbeschwerde
- macht
- Erfolg
- geltend
- Wert
- Beschwer
- richte
- Interesse
- Klägerin
- Rückabwicklung
- Vertrages
- Gesamtdarlehensbetrag
- Höhe
- €
- entspreche
- .
- Interesse
- hat
- Klägerin
- Streitgegenstand
- vorliegenden
- Rechtsstreits
- gemacht
- .
- hat
- insbesondere
- Antrag
- Feststellung
- gestellt
- Beklagten
- Darlehensvertrag
- Rechte
- mehr
- zustehen
- .
- Ellenberger
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
- 07.12.2010
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