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258 lines
2.1 KiB

BESCHLUSS
23
.
Mai
Rechtsstreit
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
23
.
Mai
beschlossen
:
Antrag
Klägerin
Wert
Beschwer
Urteil
1
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
19
.
Oktober
DM
festzusetzen
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Parteien
streiten
Berechtigung
Fremdgeldkonto
erstinstanzlichen
Prozeßbevollmächtigten
Seiten
beklagten
Sparkasse
Jahre
Betrag
DM
hinterlegt
worden
ist
.
Klägerin
verlangt
Klage
Zustimmung
Beklagten
Auszahlung
hinterlegten
Betrages
Zinsen
Beklagte
begehrt
Widerklage
entsprechende
Zustimmung
Klägerin
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
Widerklage
stattgegeben
.
Oberlandesgericht
hat
Berufung
Klägerin
zurückgewiesen
Beschwer
Berufungsurteil
DM
festgesetzt
.
Klägerin
hat
Berufungsurteil
Revision
eingelegt
beantragt
Wert
Beschwer
DM
festzusetzen
.
ist
Ansicht
Berechnung
Beschwer
seien
hinterlegten
Betrag
auch
angefallenen
Zinsen
berücksichtigen
.
trägt
hinterlegte
Betrag
DM
sei
29
November
Festgeld
angelegt
worden
8
.
Mai
DM
angewachsen
.
II
.
§
Abs.
Satz
zulässige
Antrag
ist
begründet
.
Beschwer
Klägerin
Berufungsurteil
übersteigt
DM
.
Rechtsstreit
Zustimmung
Auszahlung
Hinterlegungsmasse
sind
zwar
hinterlegten
Betrag
etwa
angefallene
Zinsen
Berechnung
Streitwerts
Urteilsbeschwer
berücksichtigen
Gegenstand
Nebenforderung
Sinne
§
Abs.
gemeinsam
hinterlegten
Betrag
Gegenstand
einheitlichen
Gesamtanspruchs
sind
Senatsbeschluß
15
.
Februar
XI
Veröffentlichung
Abs.
Nutzungsentschädigung
vorgesehen
;
Nr.
.
Voraussetzung
ist
jedoch
maßgeblichen
Zeitpunkt
tatsächlich
Zinsen
angefallen
zumindest
Zinsansprüche
Grunde
entstanden
sind
.
Maßgeblicher
Zeitpunkt
Bemessung
Beschwer
Berufungsurteil
ist
Tag
letzten
mündlichen
Verhandlung
Berufungsgericht
Senatsbeschluß
25
.
April
XI
m.w
.
.
.
vorliegenden
Fall
hat
letzte
mündliche
Verhandlung
Berufungsgericht
12
.
Oktober
stattgefunden
.
Zeitpunkt
waren
eigenen
Vortrag
Klägerin
noch
Zinsen
angefallen
hinterlegte
Betrag
noch
einmal
verzinslich
angelegt
.
Klägerin
war
Berufungsurteil
allein
hinterlegten
Betrag
DM
beschwert
.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.