BESCHLUSS 23 . Mai Rechtsstreit XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat Vorsitzenden Richter Richter Dr. Dr. Dr. Dr. 23 . Mai beschlossen : Antrag Klägerin Wert Beschwer Urteil 1 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 19 . Oktober DM festzusetzen wird zurückgewiesen . Gründe : Parteien streiten Berechtigung Fremdgeldkonto erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten Seiten beklagten Sparkasse Jahre Betrag DM hinterlegt worden ist . Klägerin verlangt Klage Zustimmung Beklagten Auszahlung hinterlegten Betrages Zinsen Beklagte begehrt Widerklage entsprechende Zustimmung Klägerin . Landgericht hat Klage abgewiesen Widerklage stattgegeben . Oberlandesgericht hat Berufung Klägerin zurückgewiesen Beschwer Berufungsurteil DM festgesetzt . Klägerin hat Berufungsurteil Revision eingelegt beantragt Wert Beschwer DM festzusetzen . ist Ansicht Berechnung Beschwer seien hinterlegten Betrag auch angefallenen Zinsen berücksichtigen . trägt hinterlegte Betrag DM sei 29 November Festgeld angelegt worden 8 . Mai DM angewachsen . II . § Abs. Satz zulässige Antrag ist begründet . Beschwer Klägerin Berufungsurteil übersteigt DM . Rechtsstreit Zustimmung Auszahlung Hinterlegungsmasse sind zwar hinterlegten Betrag etwa angefallene Zinsen Berechnung Streitwerts Urteilsbeschwer berücksichtigen Gegenstand Nebenforderung Sinne § Abs. gemeinsam hinterlegten Betrag Gegenstand einheitlichen Gesamtanspruchs sind Senatsbeschluß 15 . Februar XI Veröffentlichung Abs. Nutzungsentschädigung vorgesehen ; Nr. . Voraussetzung ist jedoch maßgeblichen Zeitpunkt tatsächlich Zinsen angefallen zumindest Zinsansprüche Grunde entstanden sind . Maßgeblicher Zeitpunkt Bemessung Beschwer Berufungsurteil ist Tag letzten mündlichen Verhandlung Berufungsgericht Senatsbeschluß 25 . April XI m.w . . . vorliegenden Fall hat letzte mündliche Verhandlung Berufungsgericht 12 . Oktober stattgefunden . Zeitpunkt waren eigenen Vortrag Klägerin noch Zinsen angefallen hinterlegte Betrag noch einmal verzinslich angelegt . Klägerin war Berufungsurteil allein hinterlegten Betrag DM beschwert . Dr. Dr. Dr. Dr.