You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

148 lines
1.1 KiB

BESCHLUSS
24
Juli
Rechtsstreit
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
24
Juli
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
Ellenberger
Prof.
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Klägerin
Nichtzulassung
Revision
Urteil
19
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
11
.
Mai
wird
zurückgewiesen
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
hat
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
erfordern
§
Abs.
Satz
.
Senat
hat
Rüge
Klägerin
Art
.
Abs.
GG
geprüft
durchgreifend
erachtet
.
Zwar
hat
Berufungsgericht
Klägerin
Art
Geschäftstätigkeit
GmbH
künftig
:
GmbH
übergangen
.
ist
aber
entscheidungserheblich
.
fehlt
ausreichend
substantiiertes
Beweis
gestelltes
Vorbringen
Klägerin
GmbH
1
.
August
erzielten
Gewinnen
.
beabsichtigten
stillen
sollte
Klägerin
nur
erzielten
Steuerbilanz
ermittelten
Gewinnen
mindestens
%
Jahr
erhalten
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
Halbs
.
abgesehen
.
Klägerin
trägt
Kosten
§
Abs.
jedoch
tragen
Streithelfer
außergerichtlichen
Kosten
jeweils
selbst
§
Abs.
.
Gegenstandswert
Beschwerdeverfahren
beträgt
.
Ellenberger
Vorinstanzen
:
Entscheidung
3/04
OLG
Entscheidung
11.05.2006