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- BESCHLUSS
- 24
- Juli
- Rechtsstreit
- XI
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 24
- Juli
- Vorsitzenden
- Richter
- Richter
- Dr.
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Ellenberger
- Prof.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Klägerin
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 19
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 11
- .
- Mai
- wird
- zurückgewiesen
- Rechtssache
- grundsätzliche
- Bedeutung
- hat
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- Entscheidung
- Revisionsgerichts
- erfordern
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Senat
- hat
- Rüge
- Klägerin
- Art
- .
- Abs.
- GG
- geprüft
- durchgreifend
- erachtet
- .
- Zwar
- hat
- Berufungsgericht
- Klägerin
- Art
- Geschäftstätigkeit
- GmbH
- künftig
- :
- GmbH
- übergangen
- .
- ist
- aber
- entscheidungserheblich
- .
- fehlt
- ausreichend
- substantiiertes
- Beweis
- gestelltes
- Vorbringen
- Klägerin
- GmbH
- 1
- .
- August
- erzielten
- Gewinnen
- .
- beabsichtigten
- stillen
- sollte
- Klägerin
- nur
- erzielten
- Steuerbilanz
- ermittelten
- Gewinnen
- mindestens
- %
- Jahr
- erhalten
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Halbs
- .
- abgesehen
- .
- Klägerin
- trägt
- Kosten
- §
- Abs.
- jedoch
- tragen
- Streithelfer
- außergerichtlichen
- Kosten
- jeweils
- selbst
- §
- Abs.
- .
- Gegenstandswert
- Beschwerdeverfahren
- beträgt
- €
- .
- Ellenberger
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 3/04
- OLG
- Entscheidung
- 11.05.2006
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