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1.4 KiB

BESCHLUSS
11
November
Patentnichtigkeitssache
Xa-Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
11
November
Richter
Prof.
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Streitwert
Nichtigkeitsverfahren
erster
Instanz
Berufungsverfahren
wird
3.000.000,--
festgesetzt
.
Gründe
:
Festsetzung
erfolgt
erstinstanzliche
Verfahren
Abänderung
Streitwertfestsetzung
Bundespatentgericht
10
.
Februar
;
beruht
insoweit
§
Abs.
.
Berufungsverfahren
beruht
Festsetzung
§
§
.
.
V.m
.
Abs.
Satz
Bemessung
Streitwerts
sind
Parteien
erster
Instanz
übereinstimmend
angegebenen
ersichtlich
erheblich
niedrig
gegriffenen
Werte
maßgeblich
;
abzustellen
ist
vielmehr
gemeinen
Wert
Patents
Zeitpunkt
Einleitung
Verfahrens
jeweiligen
Instanz
Betrags
entstandenen
Schadensersatzansprüche
grundlegend
.
Streitwert
.
substantiiert
vorgetragenen
Angabe
Beklagten
sei
eigenen
Gesamtumsatz
bezifferten
Umsätzen
Verletzer
auszugehen
ist
Klägerin
nur
Rechnungsposten
aber
Ergebnis
entgegengetreten
.
Senat
geht
Streitwertberechnung
bereits
Eigenumsätze
Beklagten
Höhe
einfließen
.
Auch
Beklagten
angegebenen
Lizenzsatz
%
ist
Klägerin
entgegengetreten
.
Grund
Umstände
bemisst
Senat
Streitwert
Instanzen
übereinstimmend
3.000.000,--
.
hat
auch
berücksichtigt
Streitpatent
Patente
geschützt
war
vgl.
Schadensersatz
Lizenzanalogie
.
.
Meier-Beck
Keukenschrijver
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung