BESCHLUSS 11 November Patentnichtigkeitssache Xa-Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 11 November Richter Prof. Dr. Richterin Richter Dr. Dr. beschlossen : Streitwert Nichtigkeitsverfahren erster Instanz Berufungsverfahren wird 3.000.000,-- € festgesetzt . Gründe : Festsetzung erfolgt erstinstanzliche Verfahren Abänderung Streitwertfestsetzung Bundespatentgericht 10 . Februar ; beruht insoweit § Abs. . Berufungsverfahren beruht Festsetzung § § . . V.m . Abs. Satz Bemessung Streitwerts sind Parteien erster Instanz übereinstimmend angegebenen ersichtlich erheblich niedrig gegriffenen Werte maßgeblich ; abzustellen ist vielmehr gemeinen Wert Patents Zeitpunkt Einleitung Verfahrens jeweiligen Instanz Betrags entstandenen Schadensersatzansprüche grundlegend . Streitwert . substantiiert vorgetragenen Angabe Beklagten sei eigenen Gesamtumsatz € bezifferten Umsätzen Verletzer auszugehen ist Klägerin nur Rechnungsposten aber Ergebnis entgegengetreten . Senat geht Streitwertberechnung bereits Eigenumsätze Beklagten Höhe einfließen . Auch Beklagten angegebenen Lizenzsatz % ist Klägerin entgegengetreten . Grund Umstände bemisst Senat Streitwert Instanzen übereinstimmend 3.000.000,-- € . hat auch berücksichtigt Streitpatent Patente geschützt war vgl. Schadensersatz Lizenzanalogie . . Meier-Beck Keukenschrijver Vorinstanz : Bundespatentgericht Entscheidung