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- BESCHLUSS
- 11
- November
- Patentnichtigkeitssache
- Xa-Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 11
- November
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Streitwert
- Nichtigkeitsverfahren
- erster
- Instanz
- Berufungsverfahren
- wird
- 3.000.000,--
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Festsetzung
- erfolgt
- erstinstanzliche
- Verfahren
- Abänderung
- Streitwertfestsetzung
- Bundespatentgericht
- 10
- .
- Februar
- ;
- beruht
- insoweit
- §
- Abs.
- .
- Berufungsverfahren
- beruht
- Festsetzung
- §
- §
- .
- .
- V.m
- .
- Abs.
- Satz
- Bemessung
- Streitwerts
- sind
- Parteien
- erster
- Instanz
- übereinstimmend
- angegebenen
- ersichtlich
- erheblich
- niedrig
- gegriffenen
- Werte
- maßgeblich
- ;
- abzustellen
- ist
- vielmehr
- gemeinen
- Wert
- Patents
- Zeitpunkt
- Einleitung
- Verfahrens
- jeweiligen
- Instanz
- Betrags
- entstandenen
- Schadensersatzansprüche
- grundlegend
- .
- Streitwert
- .
- substantiiert
- vorgetragenen
- Angabe
- Beklagten
- sei
- eigenen
- Gesamtumsatz
- €
- bezifferten
- Umsätzen
- Verletzer
- auszugehen
- ist
- Klägerin
- nur
- Rechnungsposten
- aber
- Ergebnis
- entgegengetreten
- .
- Senat
- geht
- Streitwertberechnung
- bereits
- Eigenumsätze
- Beklagten
- Höhe
- einfließen
- .
- Auch
- Beklagten
- angegebenen
- Lizenzsatz
- %
- ist
- Klägerin
- entgegengetreten
- .
- Grund
- Umstände
- bemisst
- Senat
- Streitwert
- Instanzen
- übereinstimmend
- 3.000.000,--
- €
- .
- hat
- auch
- berücksichtigt
- Streitpatent
- Patente
- geschützt
- war
- vgl.
- Schadensersatz
- Lizenzanalogie
- .
- .
- Meier-Beck
- Keukenschrijver
- Vorinstanz
- :
- Bundespatentgericht
- Entscheidung
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