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2669 lines
24 KiB

NAMEN
Verkündet
:
22
Juli
Potsch
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Patentnichtigkeitssache
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
27
.
Mai
Richter
Scharen
Keukenschrijver
Prof.
Dr.
Recht
erkannt
:
Berufung
Beklagten
Übrigen
zurückgewiesen
wird
wird
14
.
Oktober
verkündete
Urteil
3
.
Senats
Bundespatentgerichts
abgeändert
folgt
neu
gefasst
:
europäische
Patent
wird
Wirkung
Hoheitsgebiet
Bundesrepublik
Klageabweisung
Übrigen
Umfang
Patentansprüche
weiter
teilweise
nichtig
erklärt
Patentanspruch
folgende
Fassung
erhält
unveränderten
Patentansprüche
neu
gefassten
Patentanspruch
rückbezogen
werden
:
"
1
.
Verfahren
Herstellung
wenigstens
Wirkstoff
vivo
schlechter
Resorbierbarkeit
enthaltenden
Pellets
gekennzeichnet
Gerüstbildner
thermoreversiblen
sol-gelbildenden
hydrophilen
Makromolekülen
ausgewählt
Gruppe
bestehend
:
Gelatine
fraktionierte
Gelatine
wässrigen
wässrigorganischen
Lösungsmittel
löst
Wirkstoff
mikroemulgierter
nanoverkapselter
kolloiddisperser
Form
homogen
dispergiert
erhaltene
Mischung
gelöstem
Gerüstbildner
dispergiertem
Wirkstoff
tiefkaltes
inertes
verflüssigtes
Gas
eintropft
so
Wege
Schockfrostung
Pellets
formt
Wirkstoff
mehr
auskristallisieren
kann
so
geformten
Pellets
Verdampfen
Sublimieren
Lösungsmittels
übliche
Weise
trocknet
.
"
Klägerin
trägt
Achtel
Gerichtskosten
erster
Instanz
Sechzehntel
Gerichtskosten
zweiter
Instanz
.
Klägerin
trägt
Hälfte
Gerichtskosten
erster
Instanz
Viertel
Gerichtskosten
zweiter
Instanz
.
Beklagte
trägt
Achtel
Gerichtskosten
erster
Instanz
Sechzehntel
Gerichtskosten
zweiter
Instanz
.
außergerichtlichen
Kosten
Klägerin
trägt
Beklagte
Viertel
.
außergerichtlichen
Kosten
Beklagten
tragen
Klägerin
Achtel
Klägerin
Hälfte
.
Übrigen
trägt
Partei
außergerichtlichen
Kosten
selbst
.
beschlossen
:
festgesetzt
.
Berufungsverfahren
wird
Tatbestand
:
Beklagte
ist
Inhaberin
Inanspruchnahme
Priorität
u.a.
zweier
Voranmeldungen
17
.
Januar
18
.
Januar
angemeldeten
auch
Wirkung
Bundesrepublik
erteilten
europäischen
Patents
Streitpatents
"
wirkstoffenthaltende
Gerüst
hydrophilen
Makromolekülen
Verfahren
Herstellung
"
betrifft
Patentansprüche
umfasst
.
Patentansprüche
lauten
Fassung
erteilten
Patents
Verfahrenssprache
Deutsch
:
"
1
.
Verfahren
Herstellung
wenigstens
Wirkstoff
vivo
schlechter
Resorbierbarkeit
enthaltenen
Pellets
gekennzeichnet
Gerüstbildner
hydrophilen
Makromolekülen
ausgewählt
Gruppe
bestehend
:
Kollagen
Gelatine
fraktionierte
Gelatine
Kollagenhydrolysate
Gelatinederivate
Pflanzenproteinhydrolysate
wässrigen
wässrig-organischen
Lösungsmittel
löst
Wirkstoff
dispergiert
erhaltene
Mischung
gelöstem
Gerüstbildner
dispergiertem
Wirkstoff
tiefkaltes
inertes
verflüssigtes
Gas
eintropft
so
Pellets
formt
so
geformten
Pellets
Verdampfen
Sublimieren
Lösungsmittels
übliche
Weise
trocknet
.
11
.
Wirkstoff
enthaltendes
Pellet
gekennzeichnet
Dispersion
wenigstens
Wirkstoffs
Wirkstoffgemisches
vivo
schlechter
Resorbierbarkeit
Matrix
wesentlichen
Gerüstbildner
hydrophilen
Makromolekülen
umfasst
ausgewählt
wurden
Gruppe
bestehend
:
Kollagen
Gelatine
fraktionierte
Gelatine
Kollagenhydrolysate
Gelatinederivate
Pflanzenproteinhydrolysate
Mischungen
herstellbar
Verfahren
Ansprüche
10
.
"
Patentanspruch
rückbezogenen
Patentansprüche
Patentanspruch
rückbezogenen
Patentansprüche
weiteren
Patentansprüche
wird
Patentschrift
Streitpatents
verwiesen
Patentansprüche
auch
angefochtene
Urteil
.
Klägerinnen
haben
geltend
gemacht
Streitpatent
eingeführten
umfangreichen
Stand
Technik
insbesondere
Entgegenhaltungen
patentfähig
sei
.
Weiter
gingen
Patentansprüche
Inhalt
Anmeldung
ursprünglich
eingereichten
Fassung
.
Klägerinnen
haben
beantragt
Streitpatent
Wirkung
Hoheitsgebiet
Bundesrepublik
vollem
Umfang
nichtig
erklären
.
Beklagte
ist
Klage
entgegengetreten
hat
Streitpatent
Verfahren
Bundespatentgericht
erteilten
Fassung
verteidigt
.
Bundespatentgericht
hat
entsprechend
Klageantrag
erkannt
Streitpatent
Wirkung
Hoheitsgebiet
Bundesrepublik
vollem
Umfang
nichtig
erklärt
.
Hiergegen
richtet
Berufung
Beklagten
Streitpatent
fungsverfahren
folgendem
Patentanspruch
hilfsweise
verteidigten
Fassungen
kursiv
eingefügt
Einfügungen
Patentansprüchen
erteilten
Patents
unterstrichen
;
Auslassungen
doppelt
durchgestrichen
verteidigt
Patentansprüche
9
12
ganz
entfallen
Patentansprüche
beschränkt
verteidigten
Patentanspruch
unmittelbar
mittelbar
rückbezogen
sein
Patentansprüche
verteidigten
Patentanspruch
rückbezogen
sein
Rückbeziehungen
mehr
verteidigten
Patentansprüche
entfallen
sollen
Patentanspruch
Wort
"
feindispers
"
"
kolloiddispers
"
ersetzt
Patentansprüchen
erteilten
Patents
unveränderter
Form
:
"
1
.
Verfahren
Herstellung
wenigstens
Wirkstoff
vivo
schlechter
Resorbierbarkeit
enthaltenen
Pellets
gekennzeichnet
thermoreversiblen
bildenden
hydrophilen
Makromolekülen
ausgewählt
Gruppe
bestehend
:
Gelatine
fraktionierte
Gelatine
Kollagenhydrolysate
Gelatinederivate
Pflanzenproteinhydrolysate
wässrigen
wässrig-organischen
Lösungsmittel
löst
Wirkstoff
Auskristallisation
entfällt
hilfsweise
verteidigten
Fassungen
]
mikroemulgierter
nanoverkapselter
kolloiddisperser
Form
homogen
dispergiert
erhaltene
Mischung
gelöstem
Gerüstbildner
dispergiertem
Wirkstoff
tiefkaltes
inertes
verflüssigtes
Gas
Temperatur
ca.
°
hilfsweise
verteidigte
Fassungen
eintropft
so
Wege
Schockfrostung
hilfsweise
verteidigten
Fassungen
Pellets
formt
so
geformten
Pellets
Verdampfen
Sublimieren
Lösungsmittels
übliche
Weise
trocknet
.
11
.
Wirkstoff
enthaltendes
Pellet
gekennzeichnet
homogene
Dispersion
mikroemulgierter
nanoverkapselter
feindisperser
Form
wenigstens
auskristallisierten
Wirkstoffs
Wirkstoffgemisches
vivo
schlechter
Resorbierbarkeit
Matrix
wesentlichen
thermoreversiblen
hydrophilen
Makromolekülen
umfasst
ausgewählt
wurden
Gruppe
bestehend
:
Kollagen
Gelatine
fraktionierte
Gelatine
Kollagenhydrolysate
Gelatinederivate
Pflanzenproteinhydrolysate
Mischungen
herstellbar
Verfahren
Ansprüche
10
.
"
Klägerin
hat
Klage
Eingang
dungsschrift
zurückgenommen
.
Klägerin
tritt
Rechtsmittel
zwar
auch
hilfsweise
verteidigten
Anspruchssätzen
.
Auftrag
Senats
hat
Professor
Dr.
S.
schriftliches
Gutachten
erstattet
mündlichen
Verhandlung
erläutert
ergänzt
hat
.
Beklagte
hat
schriftliches
Gutachten
Dr.
S.
vorgelegt
.
Entscheidungsgründe
:
zulässige
Rechtsmittel
Beklagten
hat
nur
insoweit
Erfolg
Abänderung
angefochtenen
Urteils
Abweisung
Klage
führt
Patentanspruch
Beklagten
dritter
Linie
hilfsweise
verteidigten
Fassung
Patentanspruch
genannten
Fassung
rückbezogenen
Patentansprüche
3
4
7
richtet
;
Übrigen
bleibt
Patentgericht
ausgesprochenen
Nichtigerklärung
.
1
.
Streitpatent
betrifft
Pellets
abgerundete
Granulatteilchen
hydrophilen
Makromolekülen
Wirkstoffen
gegebenenfalls
weiteren
pharmazeutisch
akzeptablen
Hilfsstoffen
Verfahren
Herstellung
.
wird
Wirkstoff
Matrix
gelöst
suspendiert
emulgiert
dispergiert
Berufungsverfahren
nur
noch
verteidigten
Fassung
Streitpatents
Dispersion
homogene
ist
kolloiddisperser
Form
vorliegt
Überzeugung
Senats
auch
Anspruchsalternativen
mikroemulgiert
nanoverkapselt
umfasst
vgl.
Nanosole
Beschr
.
S.
.
Herstellung
Pellets
ist
perorale
Verabreichung
Arzneiformen
Bedeutung
.
Pellets
verteilen
gleichmäßig
Gastrointestinaltrakt
weisen
Grund
geringen
Größe
kurze
Verweildauer
Magen
lösen
Gastrointestinaltrakt
schnell
ermöglichen
gezielte
Dosierung
vgl.
Streitpatent
.
S.
.
2
.
Streitpatent
sollen
derartige
Pellets
Patentansprüche
30
;
Beschreibung
noch
"
"
bezeichnet
herstellungstechnisch
günstige
Verfahren
Herstellung
Patentansprüche
-9-
Mischungen
Verfügung
gestellt
werden
Bioverfügbarkeit
mündliche
Verhandlung
ergeben
hat
Sinn
schnellen
Resorption
Dosierung
Verträglichkeit
Verfügung
gestellten
Arzneimittel
verbessert
Lagerfähigkeit
erhöht
werden
.
soll
insbesondere
Arzneimitteln
orale
perorale
Applikation
Dihydropyridinderivaten
Fall
sein
schnelle
Arzneistofffreisetzung
erfolgen
soll
vgl.
Beschr
.
S.
.
3
.
beansprucht
Patentanspruch
Streitpatents
Berufungsverfahren
verteidigten
Fassungen
Schutz
Verfahren
Herstellung
wenigstens
Wirkstoff
enthaltenden
Pellets
Gerüstbildner
thermoreversiblen
sol-gel-bildenden
hydrophilen
Makromolekülen
wässrigen
wässrig-organischen
Lösungsmittel
gelöst
wird
Gerüstbildner
Gelatine
fraktionierte
Gelatine
ist
schlecht
resorbierbare
Wirkstoff
dispergiert
wird
homogen
nur
Fassung
Hauptantrag
hilfsweise
erster
zweiter
Linie
verteidigten
Fassungen
:
Auskristallisation
mikroemulgierter
nanoverkapselter
kolloiddisperser
Form
Mischung
gelösten
Gerüstbildner
dispergierten
Wirkstoff
erhalten
wird
Mischung
tiefkaltes
inertes
verflüssigtes
Gas
eingetropft
wird
Pellets
formen
hilfsweise
verteidigten
Fassungen
4
:
Wege
Schockfrostens
weiter
hilfsweise
verteidigten
Fassungen
4
:
Temperatur
ca.
°
Pellets
Verdampfen
Lösungsmittels
übliche
Weise
getrocknet
werden
.
Entsprechend
beansprucht
Patentanspruch
Streitpatents
verteidigten
Fassung
Pellet
enthält
homogene
Dispersion
mikroemulgierter
nanoverkapselter
kolloiddisperser
Form
wenigstens
auskristallisierenden
Wirkstoffs
Wirkstoffgemisches
vivo
schlechter
Resorbierbarkeit
1.2’
Matrix
Wesentlichen
Gerüstbildner
thermoreversiblen
sol-gel-bildenden
hydrophilen
Makromolekülen
umfasst
Gelatine
fraktionierte
Gelatine
Mischungen
herstellbar
ist
Verfahren
Ansprüche
siehe
Verfahrensmerkmale
Patentanspruch
.
4
.
Berufungsverfahren
nur
noch
Schutz
Gerüstbildner
thermoreversiblen
sol-gel-bildenden
hydrophilen
Makromolekülen
begehrt
wird
soll
Trocknungsverfahren
Merkmal
haben
konventionelle
Trocknung
erfolgen
könne
Berufungsbegründung
S.
.
wird
Schutzbegehren
Patentanspruch
verteidigten
Fassungen
auch
mehr
nungs-)verfahren
gerichtet
;
kommt
Wegfall
Worte
"
Sublimieren
"
eindeutig
Ausdruck
.
sol-gel-bildenden
Substanzen
sind
Solform
tropffähig
bilden
Kryopelletierung
Merkmal
Auftauen
Gel
Trocknung
stabil
sein
soll
.
S.
;
Verfahrensvariante
.
Stabilität
ist
allerdings
lediglich
Eigenschaft
beanspruchte
Verfahren
erreichbar
sein
soll
Erörterung
gerichtlichen
Sachverständigen
mündlichen
Verhandlung
Überzeugung
Senats
ergeben
hat
notwendige
Folge
beliebigen
Sublimations-)verfahren
durchzuführenden
Trocknung
.
Gerüstbildner
Gelatine
ist
kollagenhaltigem
Material
gewonnenes
Skleroprotein
.
S.
.
besteht
langkettigen
hydrophilen
Makromolekülen
höherer
Temperatur
Wasser
nur
relativ
wenig
aneinander
anlagern
;
sind
gelöst
Sol
bezeichnet
wird
.
Hydrolyse
Spaltung
Reaktion
Wasser
ist
vorgesehen
;
wird
Charakterisierung
sol-gel-bildend
auch
ausgeschlossen
.
Temperaturerniedrigung
werden
Moleküle
miteinander
verdrillt
formen
weniger
elastisches
Gel
Festigkeit
normiertes
Verfahren
"
"
bestimmt
wird
.
Thermoreversibilität
bedeutet
Veränderung
Temperatur
Gel
festen
flüssigen
Zustand
versetzt
werden
auch
wieder
umgekehrt
werden
kann
.
Erwärmen
Temperatur
etwa
°
löst
auch
gerichtliche
Sachverständige
angegeben
hat
Gel
wieder
Sol
.
Fraktionierte
Gelatine
wird
spezielle
Herstellungstechniken
Ultrafiltration
herkömmlicher
Gelatine
gewonnen
.
S.
S.
.
Auch
Techniken
führen
sol-gel-bildenden
Gerüstmatrix
.
S.
Z.
.
Wirkstoff
soll
Angaben
Beschreibung
S.
vorzugsweise
Dihydropyridinderivat
Handelsname
:
u.a.
C18H20N2O6
Handelsname
:
u.a.
B.
Calciumantagonist
sein
.
Anspruchsgemäß
kommen
jedenfalls
Wirkstoffe
Betracht
notwendig
auskristallisieren
vivo
schlecht
resorbierbar
sind
.
Pellets
dienen
pharmazeutischen
Industrie
hauptsächlich
Zwischenprodukte
Tablettierung
.
können
"
multiple-unit"-Arzneiform
verwendet
Hartgelatinekapseln
abgefüllt
werden
.
S.
.
Formulierung
soll
physikalisch-chemischen
Eigenschaften
Wirkstoffs
abgestimmt
sein
ölige
Substanzen
mikroemulgierter
Form
stabilisiertes
Flüssigkeitsgemisch
normalerweise
miteinander
mischbaren
Flüssigkeiten
feste
Wirkstoffe
kolloiddispers
Teilchen
Größe
Nanometer
;
m
Mikrometer
;
m
verteilt
nanoverkapselt
Schicht
Hilfsstoffen
umhüllt
Größe
nm
Nanometern
sein
sollen
.
Inertgas
ist
Ausführungsbeispielen
Streitpatents
flüssiger
Stickstoff
;
wird
Beschreibung
S.
inertes
Medium
auch
ausdrücklich
genannt
.
entspricht
leichten
Verfügbarkeit
molekularem
Stickstoff
fast
%
atmosphärischen
Luft
Anteil
hat
.
weiten
Formulierung
Patentanspruch
sind
allerdings
auch
Gase
Edelgasreihe
erfasst
.
kommen
auch
Mischung
inert
verhaltende
Gase
Halogenkohlenwasserstoffe
Betracht
.
II
.
1
.
Patentinhaberin
verteidigt
Streitpatent
nur
dritter
vierter
Linie
hilfsweise
verteidigten
Fassung
Patentanspruchs
zulässiger
Weise
.
nämlich
Wirkstoff
Auskristallisierung
dispergiert
werden
soll
ist
Streitpatent
auch
insoweit
übereinstimmenden
Anmeldeunterlagen
WO-Dokument
K3
offenbart
kann
Patentanspruch
aufgenommen
werden
Hauptantrag
ersten
hilfsweisen
Verteidigungslinien
aber
geschehen
soll
.
Dort
ist
nämlich
nur
ausgeführt
Streitpatent
.
S.
Z.
;
S.
Gefrierens
gelöster
Arzneistoff
mehr
auskristallisieren
kann
.
Angabe
Auskristallisierung
schon
Dispergierung
erfolgt
findet
.
Mangel
haftet
dritter
Linie
verteidigten
Patentanspruch
Streitpatents
allerdings
dort
ist
offenbart
Unmöglichkeit
Auskristallisierens
Phase
Schockgefrierens
bezogen
.
2
.
Übrigen
sind
Einschränkungen
Beklagte
vorgenommen
hat
ursprünglichen
Unterlagen
Erfindung
gehörend
offenbart
führen
Schutzbereichserweiterung
Erstreckung
Schutzes
bisher
erfasste
Gegenstände
"
"
.
Gegenstand
Streitpatents
dritter
Linie
hilfsweise
verteidigten
Fassung
geht
auch
Sinn
Art
.
§
Abs.
Nr.
Art
.
Abs.
Buchst
.
Inhalt
Patentanmeldung
lich
eingereichten
Fassung
;
vorgenommene
Änderung
würde
insoweit
Nichtigkeitsgrund
geschaffen
.
Dispersion
Wirkstoffs
Form
Mikroemulsion
wird
ursprünglich
eingereichten
Patentansprüchen
angesprochen
vgl.
auch
.
S.
erster
Abs.
;
S.
Z.
25
:
Nanoverkapselung
.
Patentansprüche
nennen
ebenfalls
Formen
.
kolloide
Dispersion
ist
jedenfalls
Beispiel
entnehmen
mikronisierte
Ibuprofen
Gelatinelösung
homogen
dispergiert
wird
PCT-Anmeldung
S.
Z.
.
Gleiches
gilt
Flurbiprofen
Beispiel
PCT-Anmeldung
S.
;
Angaben
finden
auch
Beschreibung
erteilten
Streitpatents
S.
26/27
;
S.
Z.
.
Streitpatent
Verfahren
Herstellung
wenigstens
Wirkstoff
vivo
schlechter
Resorbierbarkeit
enthaltenden
Pellets
betrifft
geht
ursprünglichen
Unterlagen
hinreichender
Deutlichkeit
.
S.
PCT-Anmeldung
heißt
:
"
Herkömmliche
feste
Arzneiformen
können
je
Art
verwendeten
Hilfsstoffe
angewendeten
Herstellungsverfahren
Bioverfügbarkeit
Wirkstoffen
erheblich
herabsetzen
.
"
Weiter
ist
Rede
S.
hydrophoben
schwerlöslichen
Arzneistoffen
Resorption
Bioverfügbarkeit
verbessert
werden
S.
Z.
S.
Arzneistoffen
herkömmlichen
Bedingungen
schlecht
resorbierbar
problematisch
bioverfügbar
gälten
bestimmte
Bioverfügbarkeitssteigerung
erzielt
werden
könne
Vorliegen
erfindungsgemäßen
Zubereitung
stark
erhöhten
Resorption
Arzneimitteldosis
führe
.
ist
insgesamt
nur
andere
Umschreibung
nunmehr
Streitpatent
angesprochenen
Sachverhalt
Wirkstoff
schlecht
resorbierbar
ist
.
"
Bioverfügbarkeit
"
ist
noch
mehrmals
Beschreibung
S.
;
S.
35/36
;
S.
angesprochen
.
.
1
.
Gegenstand
Patentanspruchs
Streitpatents
dritter
Linie
hilfsweise
verteidigten
Fassung
ist
neu
Art
.
auch
Klägerin
ernsthaft
Zweifel
gezogen
wird
.
Würdigung
Stands
Technik
ergibt
Gegenstand
Patentanspruchs
genannten
Fassung
Fachmann
pharmazeutischen
Technologen
Galeniker
akademischer
Ausbildung
Gebiet
Pharmatechnik
Pharmazie
Verfahrenstechnik
Chemie
ausreichender
beruflicher
Erfahrung
Fachwissen
Fachkönnen
nahegelegen
hätte
Art
.
.
2
.
Veröffentlichung
europäischen
Patentanmeldung
Ltd
.
Anlage
beschreibt
Verfahren
Vorrichtung
Gefrieren
flüssigen
Mediums
u.a.
kugelförmige
gefrorene
Teilchen
erhalten
werden
sollen
.
wird
flüssige
Medium
Form
Tröpfchen
Oberfläche
flüssigen
Medium
mischbaren
Bezug
inerten
Kühlflüssigkeit
eingebracht
Kühlflüssigkeit
dichter
ist
flüssige
Medium
resultierenden
gefrorenen
Teilchen
Beschr
.
S.
15
;
deutsche
Übersetzung
zugehörigen
europäischen
Patentschrift
Veröffentlichung
Österreichischen
Patentamts
E
S.
Z.
.
Verfahren
wird
besonders
geeignet
Gefrieren
wässriger
Lösungen
Suspensionen
bezeichnet
anschließend
gefriergetrocknet
werden
.
S.
20
;
Übersetzung
S.
.
Zusammensetzungen
gefroren
werden
können
vorherbestimmten
Anteil
Chemikalie
pharmazeutische
Substanz
enthalten
.
S.
19
;
Übersetzung
S.
.
Hinweis
Wirkstoff
kolloiddisperser
Form
vorliegen
soll
ist
Entgegenhaltung
schon
vorhanden
.
Trägermaterial
kommt
insbesondere
partiell
hydrolysierte
Gelatine
Betracht
Verwendung
Gelatine
allgemein
auch
sol-gelbildenden
Form
allenfalls
ganz
Rand
angesprochen
wird
.
S.
S.
8
;
Übersetzung
S.
Z.
.
Lösungsmittel
ist
vorzugsweise
Wasser
Co-Lösungsmittel
beigegeben
werden
können
.
S.
25
;
Übersetzung
S.
.
erklärt
gerichtliche
Sachverständige
überzeugend
erläutert
hat
partiell
hydrolysierte
Gelatine
spätere
Gefriertrocknen
besonders
geeignet
ist
.
Gefrieren
erfolgt
vorzugsweise
Säule
Kühlflüssigkeit
Zusammensetzung
Basis
flüssiger
Tropfen
eingebracht
wird
aufschwimmt
gefriert
.
S.
15
;
Übersetzung
S.
Z.
S.
8)
.
geeignete
Kühlflüssigkeiten
werden
"
trichloroethane
;
Summenformel
:
"
trichloroethylene
"
Trichlorethen
;
Summenformel
:
"
dichloromethane
;
Summenformel
:
"
diethyl
ether
"
Diethylether
;
Summenformel
:
"
fluorotrichloromethane
"
;
Summenformel
:
genannt
.
S.
25
;
Übersetzung
S.
.
Veröffentlichung
europäischen
Patentanmeldung
offenbart
zwar
Gerüstbildner
Gelatine
leitet
aber
letztlich
nur
verteidigten
Fassung
Streitpatents
mehr
beanspruchten
partiell
hydrolysierten
Gelatine
.
Trocknung
bedient
Entgegenhaltung
Methode
Gefriertrockung
Lyophilisation
Streitpatent
verteidigten
Fassung
ausschließt
.
müsste
Fachmann
Entgegenhaltung
Verfahren
kommen
Streitpatent
noch
beansprucht
wird
zunächst
sehen
Verfahren
Gerüstbildners
auch
Trocknungsverfahrens
abzuändern
.
Veranlassung
haben
sollte
ist
Senat
ersichtlich
.
Verwendung
teilweise
hydrolysierter
Gelatine
Gefriertrocknung
sind
ersichtlich
gut
aufeinander
abgestimmte
Verfahrensschritte
günstigen
Verfahrensergebnis
führen
.
Schritte
Gefriertrocknung
abzusehen
sol-gel-bildende
Gelatine
einzusetzen
mögen
zwar
Kenntnis
Streitpatents
einfach
auch
Vereinfachungen
Verfahrensablaufs
erscheinen
können
Sicht
Prioritätszeitpunkt
aber
naheliegend
beurteilt
werden
.
Fachmann
anderen
Bereichen
etwa
Auswahl
Inertgases
gehabt
haben
mag
Änderungen
Verfahren
vorzunehmen
führt
naheliegender
Weise
Patentanspruch
noch
verteidigten
eingeschränkten
Lehre
.
weiteren
Entgegenhaltungen
liegen
weiter
können
Schutzfähigkeit
verteidigten
Patentanspruchs
noch
Zusammenschau
Frage
stellen
.
So
beschreibt
deutsche
Offenlegungsschrift
Messer
GmbH
;
Anlage
K11
zwar
Einbringen
Tropfen
wirkstoffhaltigen
Lösung
Eiweißlösung
Vitaminlösung
Impfseren
Beschr
.
Sp
.
tiefkaltes
Kühlmittel
flüssigen
Stickstoff
Pelletbildung
.
übrigen
Merkmale
verteidigten
Patentanspruchs
werden
aber
gelehrt
.
US-Patentschrift
Anlage
K12
Anmeldung
Jahr
zurückgeht
beschreibt
Verfahren
flüssigen
Stickstoff
gefrorene
Partikel
Pellets
so
schnell
hergestellt
werden
Wasserkristalle
bilden
.
Materialien
Partikel
gebildet
sind
werden
näheren
Angaben
gemacht
genannt
wird
jedoch
Kaffeeextrakt
.
Sp
.
.
Tröpfchen
werden
Niedertemperatur-Flüssigkeitsbad
isolierten
Tank
sehr
kalten
Flüssigkeit
gefüllt
ist
eingeführt
.
Sp
.
gefroren
Beschr
.
Sp
.
Z.
.
Niedertemperaturflüssigkeit
wird
Streitpatent
erster
Linie
flüssiger
Stickstoff
verwendet
.
Sp
.
Z.
.
führt
Materialportion
sehr
schnell
gefriert
.
Sp
.
Sp
.
5
;
Merkmal
.
gefrorene
wird
aufgefangen
anschließende
Behandlung
bereitgestellt
.
Sp
.
anschließend
erfolgt
Gasentfernung
.
übrigen
Merkmale
verteidigten
Patentanspruchs
Streitpatents
werden
offenbart
.
Veröffentlichung
britischen
Patentanmeldung
Anlage
beschreibt
Verfestigung
wässrigen
Sols
Gelatine
Patentanspruch
wässriger
Lösung
Träger
pharmazeutischen
Wirkstoff
.
S.
Z.
S.
bestehen
.
S.
Z.
Wasser
gelöstem
pharmazeutischem
Material
gemischt
werden
kann
Patentanspruch
mischbares
flüssiges
Kältemittel
kaltes
Öl
;
.
S.
Z.
gegeben
wird
.
S.
Z.
pharmazeutischen
Perlen
"
beads
"
.
Kältemittel
wird
anschließend
abgewaschen
Perlen
werden
getrocknet
.
S.
.
Perlen
entsprechen
zwar
Struktur
Pellets
Streitpatents
.
hier
beschriebene
Verfahren
unterscheidet
verteidigten
Patentanspruch
Streitpatents
aber
insbesondere
Kältemittel
tiefkaltes
Inertgas
benutzt
wird
.
hat
gerichtliche
Sachverständige
plausibel
ausgeführt
Fachmann
Verwendung
kalten
Öls
anhaften
werde
aufwändig
entfernt
werden
müsse
Rückgriff
Lehre
abhalten
werde
.
3
.
so
verteidigten
Patentanspruch
haben
auch
rückbezogenen
noch
verteidigten
Patentansprüche
Rückbeziehung
Bestand
.
IV
.
1
.
erweist
Patentanspruch
auch
erteilten
Patent
eingeschränkten
Fassung
bestandsfähig
Lehre
Veröffentlichung
europäischen
meldung
AG
Anlage
Veröffentlichung
weitgehend
korrespondierende
Beitrag
Preparation
Herstellung
Charakterisierung
mikrodispersen
bioverfügbaren
Carotinoidhydrosolen
:
"
Angewandte
Chemie
"
S.
Anlage
Fachmann
geben
neuen
Erzeugnissen
führt
.
Verfahren
erfolgreich
eingeschränkt
verteidigten
Patentanspruch
Patentanspruch
Schutz
gestellten
Pellets
führen
kann
begründet
Schutzfähigkeit
Pellets
schutzfähiges
Herstellungsverfahren
bekannten
Erzeugnis
führt
Schutzfähigkeit
Erzeugnisses
allenfalls
§
Satz
Nr.
PatG
Weg
geschützte
Verfahren
vermittelten
Schutzes
Verfahrenserzeugnis
begründen
aber
Rechtsbeständigkeit
angegriffenen
Erzeugnispatents
führen
kann
.
Sachmerkmale
verteidigten
Patentanspruchs
sind
allesamt
schon
Carotinoidpräparaten
Veröffentlichung
europäischen
Patentanmeldung
Anlage
verwirklicht
.
kontinuierliche
Mischung
notwendig
homogenen
kolloiddispersen
Lösung
führt
ist
Beispiel
europäischen
Patentanmeldung
S.
8)
ausdrücklich
beschrieben
.
kolloid-disperse
Lösung
ist
S.
Beschreibung
verschiedenen
Ausführungsbeispielen
ausdrücklich
angesprochen
.
Auskristallisation
kommen
kann
hängt
überzeugenden
Darstellung
gerichtlichen
Sachverständigen
Senat
eigen
macht
einmal
gewählten
Trocknungsverfahren
anderen
Verfahrensführung
Verfahren
.
ist
Vorbild
möglich
Auskristallisation
erreichen
auch
Trocknung
hier
vorzugsweise
Sprühtrocknung
erfolgen
soll
Anlage
.
S.
Z.
so
Ausführungen
gerichtlichen
Sachverständigen
Regelfall
Auskristallisieren
rechnen
ist
.
Anlage
genannten
Wirkstoffen
Retinoide
handelt
Sinn
Streitpatents
vivo
schlechte
Resorbierbarkeit
aufweisen
folgt
schon
β-Carotin
Retinol
Beschreibung
Streitpatents
ausdrücklich
"
Falle
Erfindung
geeignete[r
"
benannt
werden
.
S.
S.
.
β-Carotin
wird
Anlage
besonders
bevorzugt
benannt
Anlage
.
S.
.
Teilchengröße
liegt
hier
Mikrometern
sogar
Bereich
auch
Streitpatent
beansprucht
Anlage
Patentansprüche
.
quellbares
Kolloid
wird
auch
hier
Gelatine
benannt
Anlage
.
S.
je
Wahl
gelartig
erstarren
kann
Anlage
.
S.
.
Auch
Anlage
beschreibt
Überführung
grobkristallinen
Ausgangsmaterials
u.a.
β-Carotin
mikrodispersen
Zustand
Überführung
kolloidales
Hydrosol
Herstellung
vorübergehenden
Hochtemperatursolutzustands
Carotinoids
Wasser
mischbaren
Lösungsmittel
verbunden
anschließender
schneller
wässriger
Fällung
Anwesenheit
stabilisierenden
Polymerkolloids
nimmt
Sachmerkmale
verteidigten
Patentanspruchs
ebenfalls
vorweg
.
gerichtliche
Sachverständige
Überzeugung
Senats
ausgeführt
hat
führen
Verfahrensschritte
Verfahrensansprüchen
erhaltenen
Pellets
besondere
unterscheidbarer
Weise
Präparaten
Anlage
abgrenzende
Merkmale
aufweisen
.
Insbesondere
folgt
Senat
Bekundung
gerichtlichen
Sachverständigen
Endzustand
Pellets
tung
Matrix
Trocknung
abhängt
.
hier
Ausschluss
Gefriertrocknung
aber
verbindlichen
Vorgaben
gemacht
werden
kann
geschützte
Verfahren
auch
besonderen
Sacheigenschaften
führen
.
Auch
Beklagte
hat
dargetan
konkreten
Merkmal
hinausgehenden
Sacheigenschaften
beanspruchten
Pellets
Verfahren
Patentanspruch
aufgeprägt
werden
sollen
.
2
.
unmittelbar
mittelbar
Patentanspruch
rückbezogenen
Unteransprüche
Verwendungsansprüche
Mittelansprüche
sind
Gesichtspunkte
führen
könnten
anders
Patentanspruch
allein
Verbindung
Patentanspruch
erfinderischen
Gehalt
aufweisen
könnten
ersichtlich
geworden
;
Beklagte
hat
auch
geltend
gemacht
.
ist
Senat
überzeugt
Schicksal
verteidigten
Patentanspruchs
teilen
haben
.
V.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
§
Abs.
Abs.
Satz
vgl.
.
.
Senat
hat
zugrunde
gelegt
Anteil
Streitpatent
Nichtigkeitsverfahren
Bestand
hat
etwa
Viertel
angenommen
werden
kann
.
Scharen
Keukenschrijver
Meier-Beck
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung