NAMEN Verkündet : 22 Juli Potsch Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Patentnichtigkeitssache Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 27 . Mai Richter Scharen Keukenschrijver Prof. Dr. Recht erkannt : Berufung Beklagten Übrigen zurückgewiesen wird wird 14 . Oktober verkündete Urteil 3 . Senats Bundespatentgerichts abgeändert folgt neu gefasst : europäische Patent wird Wirkung Hoheitsgebiet Bundesrepublik Klageabweisung Übrigen Umfang Patentansprüche weiter teilweise nichtig erklärt Patentanspruch folgende Fassung erhält unveränderten Patentansprüche neu gefassten Patentanspruch rückbezogen werden : " 1 . Verfahren Herstellung wenigstens Wirkstoff vivo schlechter Resorbierbarkeit enthaltenden Pellets gekennzeichnet Gerüstbildner thermoreversiblen sol-gelbildenden hydrophilen Makromolekülen ausgewählt Gruppe bestehend : Gelatine fraktionierte Gelatine wässrigen wässrigorganischen Lösungsmittel löst Wirkstoff mikroemulgierter nanoverkapselter kolloiddisperser Form homogen dispergiert erhaltene Mischung gelöstem Gerüstbildner dispergiertem Wirkstoff tiefkaltes inertes verflüssigtes Gas eintropft so Wege Schockfrostung Pellets formt Wirkstoff mehr auskristallisieren kann so geformten Pellets Verdampfen Sublimieren Lösungsmittels übliche Weise trocknet . " Klägerin trägt Achtel Gerichtskosten erster Instanz Sechzehntel Gerichtskosten zweiter Instanz . Klägerin trägt Hälfte Gerichtskosten erster Instanz Viertel Gerichtskosten zweiter Instanz . Beklagte trägt Achtel Gerichtskosten erster Instanz Sechzehntel Gerichtskosten zweiter Instanz . außergerichtlichen Kosten Klägerin trägt Beklagte Viertel . außergerichtlichen Kosten Beklagten tragen Klägerin Achtel Klägerin Hälfte . Übrigen trägt Partei außergerichtlichen Kosten selbst . beschlossen : festgesetzt . Berufungsverfahren wird Tatbestand : Beklagte ist Inhaberin Inanspruchnahme Priorität u.a. zweier Voranmeldungen 17 . Januar 18 . Januar angemeldeten auch Wirkung Bundesrepublik erteilten europäischen Patents Streitpatents " wirkstoffenthaltende Gerüst hydrophilen Makromolekülen Verfahren Herstellung " betrifft Patentansprüche umfasst . Patentansprüche lauten Fassung erteilten Patents Verfahrenssprache Deutsch : " 1 . Verfahren Herstellung wenigstens Wirkstoff vivo schlechter Resorbierbarkeit enthaltenen Pellets gekennzeichnet Gerüstbildner hydrophilen Makromolekülen ausgewählt Gruppe bestehend : Kollagen Gelatine fraktionierte Gelatine Kollagenhydrolysate Gelatinederivate Pflanzenproteinhydrolysate wässrigen wässrig-organischen Lösungsmittel löst Wirkstoff dispergiert erhaltene Mischung gelöstem Gerüstbildner dispergiertem Wirkstoff tiefkaltes inertes verflüssigtes Gas eintropft so Pellets formt so geformten Pellets Verdampfen Sublimieren Lösungsmittels übliche Weise trocknet . 11 . Wirkstoff enthaltendes Pellet gekennzeichnet Dispersion wenigstens Wirkstoffs Wirkstoffgemisches vivo schlechter Resorbierbarkeit Matrix wesentlichen Gerüstbildner hydrophilen Makromolekülen umfasst ausgewählt wurden Gruppe bestehend : Kollagen Gelatine fraktionierte Gelatine Kollagenhydrolysate Gelatinederivate Pflanzenproteinhydrolysate Mischungen herstellbar Verfahren Ansprüche 10 . " Patentanspruch rückbezogenen Patentansprüche Patentanspruch rückbezogenen Patentansprüche weiteren Patentansprüche wird Patentschrift Streitpatents verwiesen Patentansprüche auch angefochtene Urteil . Klägerinnen haben geltend gemacht Streitpatent eingeführten umfangreichen Stand Technik insbesondere Entgegenhaltungen patentfähig sei . Weiter gingen Patentansprüche Inhalt Anmeldung ursprünglich eingereichten Fassung . Klägerinnen haben beantragt Streitpatent Wirkung Hoheitsgebiet Bundesrepublik vollem Umfang nichtig erklären . Beklagte ist Klage entgegengetreten hat Streitpatent Verfahren Bundespatentgericht erteilten Fassung verteidigt . Bundespatentgericht hat entsprechend Klageantrag erkannt Streitpatent Wirkung Hoheitsgebiet Bundesrepublik vollem Umfang nichtig erklärt . Hiergegen richtet Berufung Beklagten Streitpatent fungsverfahren folgendem Patentanspruch hilfsweise verteidigten Fassungen kursiv eingefügt Einfügungen Patentansprüchen erteilten Patents unterstrichen ; Auslassungen doppelt durchgestrichen verteidigt Patentansprüche 9 12 ganz entfallen Patentansprüche beschränkt verteidigten Patentanspruch unmittelbar mittelbar rückbezogen sein Patentansprüche verteidigten Patentanspruch rückbezogen sein Rückbeziehungen mehr verteidigten Patentansprüche entfallen sollen Patentanspruch Wort " feindispers " " kolloiddispers " ersetzt Patentansprüchen erteilten Patents unveränderter Form : " 1 . Verfahren Herstellung wenigstens Wirkstoff vivo schlechter Resorbierbarkeit enthaltenen Pellets gekennzeichnet thermoreversiblen bildenden hydrophilen Makromolekülen ausgewählt Gruppe bestehend : Gelatine fraktionierte Gelatine Kollagenhydrolysate Gelatinederivate Pflanzenproteinhydrolysate wässrigen wässrig-organischen Lösungsmittel löst Wirkstoff Auskristallisation entfällt hilfsweise verteidigten Fassungen ] mikroemulgierter nanoverkapselter kolloiddisperser Form homogen dispergiert erhaltene Mischung gelöstem Gerüstbildner dispergiertem Wirkstoff tiefkaltes inertes verflüssigtes Gas Temperatur ca. ° hilfsweise verteidigte Fassungen eintropft so Wege Schockfrostung hilfsweise verteidigten Fassungen Pellets formt so geformten Pellets Verdampfen Sublimieren Lösungsmittels übliche Weise trocknet . 11 . Wirkstoff enthaltendes Pellet gekennzeichnet homogene Dispersion mikroemulgierter nanoverkapselter feindisperser Form wenigstens auskristallisierten Wirkstoffs Wirkstoffgemisches vivo schlechter Resorbierbarkeit Matrix wesentlichen thermoreversiblen hydrophilen Makromolekülen umfasst ausgewählt wurden Gruppe bestehend : Kollagen Gelatine fraktionierte Gelatine Kollagenhydrolysate Gelatinederivate Pflanzenproteinhydrolysate Mischungen herstellbar Verfahren Ansprüche 10 . " Klägerin hat Klage Eingang dungsschrift zurückgenommen . Klägerin tritt Rechtsmittel zwar auch hilfsweise verteidigten Anspruchssätzen . Auftrag Senats hat Professor Dr. S. schriftliches Gutachten erstattet mündlichen Verhandlung erläutert ergänzt hat . Beklagte hat schriftliches Gutachten Dr. S. vorgelegt . Entscheidungsgründe : zulässige Rechtsmittel Beklagten hat nur insoweit Erfolg Abänderung angefochtenen Urteils Abweisung Klage führt Patentanspruch Beklagten dritter Linie hilfsweise verteidigten Fassung Patentanspruch genannten Fassung rückbezogenen Patentansprüche 3 4 7 richtet ; Übrigen bleibt Patentgericht ausgesprochenen Nichtigerklärung . 1 . Streitpatent betrifft Pellets abgerundete Granulatteilchen hydrophilen Makromolekülen Wirkstoffen gegebenenfalls weiteren pharmazeutisch akzeptablen Hilfsstoffen Verfahren Herstellung . wird Wirkstoff Matrix gelöst suspendiert emulgiert dispergiert Berufungsverfahren nur noch verteidigten Fassung Streitpatents Dispersion homogene ist kolloiddisperser Form vorliegt Überzeugung Senats auch Anspruchsalternativen mikroemulgiert nanoverkapselt umfasst vgl. Nanosole Beschr . S. . Herstellung Pellets ist perorale Verabreichung Arzneiformen Bedeutung . Pellets verteilen gleichmäßig Gastrointestinaltrakt weisen Grund geringen Größe kurze Verweildauer Magen lösen Gastrointestinaltrakt schnell ermöglichen gezielte Dosierung vgl. Streitpatent . S. . 2 . Streitpatent sollen derartige Pellets Patentansprüche 30 ; Beschreibung noch " " bezeichnet herstellungstechnisch günstige Verfahren Herstellung Patentansprüche -9- Mischungen Verfügung gestellt werden Bioverfügbarkeit mündliche Verhandlung ergeben hat Sinn schnellen Resorption Dosierung Verträglichkeit Verfügung gestellten Arzneimittel verbessert Lagerfähigkeit erhöht werden . soll insbesondere Arzneimitteln orale perorale Applikation Dihydropyridinderivaten Fall sein schnelle Arzneistofffreisetzung erfolgen soll vgl. Beschr . S. . 3 . beansprucht Patentanspruch Streitpatents Berufungsverfahren verteidigten Fassungen Schutz Verfahren Herstellung wenigstens Wirkstoff enthaltenden Pellets Gerüstbildner thermoreversiblen sol-gel-bildenden hydrophilen Makromolekülen wässrigen wässrig-organischen Lösungsmittel gelöst wird Gerüstbildner Gelatine fraktionierte Gelatine ist schlecht resorbierbare Wirkstoff dispergiert wird homogen nur Fassung Hauptantrag hilfsweise erster zweiter Linie verteidigten Fassungen : Auskristallisation mikroemulgierter nanoverkapselter kolloiddisperser Form Mischung gelösten Gerüstbildner dispergierten Wirkstoff erhalten wird Mischung tiefkaltes inertes verflüssigtes Gas eingetropft wird Pellets formen hilfsweise verteidigten Fassungen 4 : Wege Schockfrostens weiter hilfsweise verteidigten Fassungen 4 : Temperatur ca. ° Pellets Verdampfen Lösungsmittels übliche Weise getrocknet werden . Entsprechend beansprucht Patentanspruch Streitpatents verteidigten Fassung Pellet enthält homogene Dispersion mikroemulgierter nanoverkapselter kolloiddisperser Form wenigstens auskristallisierenden Wirkstoffs Wirkstoffgemisches vivo schlechter Resorbierbarkeit 1.2’ Matrix Wesentlichen Gerüstbildner thermoreversiblen sol-gel-bildenden hydrophilen Makromolekülen umfasst Gelatine fraktionierte Gelatine Mischungen herstellbar ist Verfahren Ansprüche siehe Verfahrensmerkmale Patentanspruch . 4 . Berufungsverfahren nur noch Schutz Gerüstbildner thermoreversiblen sol-gel-bildenden hydrophilen Makromolekülen begehrt wird soll Trocknungsverfahren Merkmal haben konventionelle Trocknung erfolgen könne Berufungsbegründung S. . wird Schutzbegehren Patentanspruch verteidigten Fassungen auch mehr nungs-)verfahren gerichtet ; kommt Wegfall Worte " Sublimieren " eindeutig Ausdruck . sol-gel-bildenden Substanzen sind Solform tropffähig bilden Kryopelletierung Merkmal Auftauen Gel Trocknung stabil sein soll . S. ; Verfahrensvariante . Stabilität ist allerdings lediglich Eigenschaft beanspruchte Verfahren erreichbar sein soll Erörterung gerichtlichen Sachverständigen mündlichen Verhandlung Überzeugung Senats ergeben hat notwendige Folge beliebigen Sublimations-)verfahren durchzuführenden Trocknung . Gerüstbildner Gelatine ist kollagenhaltigem Material gewonnenes Skleroprotein . S. . besteht langkettigen hydrophilen Makromolekülen höherer Temperatur Wasser nur relativ wenig aneinander anlagern ; sind gelöst Sol bezeichnet wird . Hydrolyse Spaltung Reaktion Wasser ist vorgesehen ; wird Charakterisierung sol-gel-bildend auch ausgeschlossen . Temperaturerniedrigung werden Moleküle miteinander verdrillt formen weniger elastisches Gel Festigkeit normiertes Verfahren " " bestimmt wird . Thermoreversibilität bedeutet Veränderung Temperatur Gel festen flüssigen Zustand versetzt werden auch wieder umgekehrt werden kann . Erwärmen Temperatur etwa ° löst auch gerichtliche Sachverständige angegeben hat Gel wieder Sol . Fraktionierte Gelatine wird spezielle Herstellungstechniken Ultrafiltration herkömmlicher Gelatine gewonnen . S. S. . Auch Techniken führen sol-gel-bildenden Gerüstmatrix . S. Z. . Wirkstoff soll Angaben Beschreibung S. vorzugsweise Dihydropyridinderivat Handelsname : u.a. C18H20N2O6 Handelsname : u.a. B. Calciumantagonist sein . Anspruchsgemäß kommen jedenfalls Wirkstoffe Betracht notwendig auskristallisieren vivo schlecht resorbierbar sind . Pellets dienen pharmazeutischen Industrie hauptsächlich Zwischenprodukte Tablettierung . können " multiple-unit"-Arzneiform verwendet Hartgelatinekapseln abgefüllt werden . S. . Formulierung soll physikalisch-chemischen Eigenschaften Wirkstoffs abgestimmt sein ölige Substanzen mikroemulgierter Form stabilisiertes Flüssigkeitsgemisch normalerweise miteinander mischbaren Flüssigkeiten feste Wirkstoffe kolloiddispers Teilchen Größe Nanometer ; m Mikrometer ; m verteilt nanoverkapselt Schicht Hilfsstoffen umhüllt Größe nm Nanometern sein sollen . Inertgas ist Ausführungsbeispielen Streitpatents flüssiger Stickstoff ; wird Beschreibung S. inertes Medium auch ausdrücklich genannt . entspricht leichten Verfügbarkeit molekularem Stickstoff fast % atmosphärischen Luft Anteil hat . weiten Formulierung Patentanspruch sind allerdings auch Gase Edelgasreihe erfasst . kommen auch Mischung inert verhaltende Gase Halogenkohlenwasserstoffe Betracht . II . 1 . Patentinhaberin verteidigt Streitpatent nur dritter vierter Linie hilfsweise verteidigten Fassung Patentanspruchs zulässiger Weise . nämlich Wirkstoff Auskristallisierung dispergiert werden soll ist Streitpatent auch insoweit übereinstimmenden Anmeldeunterlagen WO-Dokument K3 offenbart kann Patentanspruch aufgenommen werden Hauptantrag ersten hilfsweisen Verteidigungslinien aber geschehen soll . Dort ist nämlich nur ausgeführt Streitpatent . S. Z. ; S. Gefrierens gelöster Arzneistoff mehr auskristallisieren kann . Angabe Auskristallisierung schon Dispergierung erfolgt findet . Mangel haftet dritter Linie verteidigten Patentanspruch Streitpatents allerdings dort ist offenbart Unmöglichkeit Auskristallisierens Phase Schockgefrierens bezogen . 2 . Übrigen sind Einschränkungen Beklagte vorgenommen hat ursprünglichen Unterlagen Erfindung gehörend offenbart führen Schutzbereichserweiterung Erstreckung Schutzes bisher erfasste Gegenstände " " . Gegenstand Streitpatents dritter Linie hilfsweise verteidigten Fassung geht auch Sinn Art . § Abs. Nr. Art . Abs. Buchst . Inhalt Patentanmeldung lich eingereichten Fassung ; vorgenommene Änderung würde insoweit Nichtigkeitsgrund geschaffen . Dispersion Wirkstoffs Form Mikroemulsion wird ursprünglich eingereichten Patentansprüchen angesprochen vgl. auch . S. erster Abs. ; S. Z. 25 : Nanoverkapselung . Patentansprüche nennen ebenfalls Formen . kolloide Dispersion ist jedenfalls Beispiel entnehmen mikronisierte Ibuprofen Gelatinelösung homogen dispergiert wird PCT-Anmeldung S. Z. . Gleiches gilt Flurbiprofen Beispiel PCT-Anmeldung S. ; Angaben finden auch Beschreibung erteilten Streitpatents S. 26/27 ; S. Z. . Streitpatent Verfahren Herstellung wenigstens Wirkstoff vivo schlechter Resorbierbarkeit enthaltenden Pellets betrifft geht ursprünglichen Unterlagen hinreichender Deutlichkeit . S. PCT-Anmeldung heißt : " Herkömmliche feste Arzneiformen können je Art verwendeten Hilfsstoffe angewendeten Herstellungsverfahren Bioverfügbarkeit Wirkstoffen erheblich herabsetzen . " Weiter ist Rede S. hydrophoben schwerlöslichen Arzneistoffen Resorption Bioverfügbarkeit verbessert werden S. Z. S. Arzneistoffen herkömmlichen Bedingungen schlecht resorbierbar problematisch bioverfügbar gälten bestimmte Bioverfügbarkeitssteigerung erzielt werden könne Vorliegen erfindungsgemäßen Zubereitung stark erhöhten Resorption Arzneimitteldosis führe . ist insgesamt nur andere Umschreibung nunmehr Streitpatent angesprochenen Sachverhalt Wirkstoff schlecht resorbierbar ist . " Bioverfügbarkeit " ist noch mehrmals Beschreibung S. ; S. 35/36 ; S. angesprochen . . 1 . Gegenstand Patentanspruchs Streitpatents dritter Linie hilfsweise verteidigten Fassung ist neu Art . auch Klägerin ernsthaft Zweifel gezogen wird . Würdigung Stands Technik ergibt Gegenstand Patentanspruchs genannten Fassung Fachmann pharmazeutischen Technologen Galeniker akademischer Ausbildung Gebiet Pharmatechnik Pharmazie Verfahrenstechnik Chemie ausreichender beruflicher Erfahrung Fachwissen Fachkönnen nahegelegen hätte Art . . 2 . Veröffentlichung europäischen Patentanmeldung Ltd . Anlage beschreibt Verfahren Vorrichtung Gefrieren flüssigen Mediums u.a. kugelförmige gefrorene Teilchen erhalten werden sollen . wird flüssige Medium Form Tröpfchen Oberfläche flüssigen Medium mischbaren Bezug inerten Kühlflüssigkeit eingebracht Kühlflüssigkeit dichter ist flüssige Medium resultierenden gefrorenen Teilchen Beschr . S. 15 ; deutsche Übersetzung zugehörigen europäischen Patentschrift Veröffentlichung Österreichischen Patentamts E S. Z. . Verfahren wird besonders geeignet Gefrieren wässriger Lösungen Suspensionen bezeichnet anschließend gefriergetrocknet werden . S. 20 ; Übersetzung S. . Zusammensetzungen gefroren werden können vorherbestimmten Anteil Chemikalie pharmazeutische Substanz enthalten . S. 19 ; Übersetzung S. . Hinweis Wirkstoff kolloiddisperser Form vorliegen soll ist Entgegenhaltung schon vorhanden . Trägermaterial kommt insbesondere partiell hydrolysierte Gelatine Betracht Verwendung Gelatine allgemein auch sol-gelbildenden Form allenfalls ganz Rand angesprochen wird . S. S. 8 ; Übersetzung S. Z. . Lösungsmittel ist vorzugsweise Wasser Co-Lösungsmittel beigegeben werden können . S. 25 ; Übersetzung S. . erklärt gerichtliche Sachverständige überzeugend erläutert hat partiell hydrolysierte Gelatine spätere Gefriertrocknen besonders geeignet ist . Gefrieren erfolgt vorzugsweise Säule Kühlflüssigkeit Zusammensetzung Basis flüssiger Tropfen eingebracht wird aufschwimmt gefriert . S. 15 ; Übersetzung S. Z. S. 8) . geeignete Kühlflüssigkeiten werden " trichloroethane ; Summenformel : " trichloroethylene " Trichlorethen ; Summenformel : " dichloromethane ; Summenformel : " diethyl ether " Diethylether ; Summenformel : " fluorotrichloromethane " ; Summenformel : genannt . S. 25 ; Übersetzung S. . Veröffentlichung europäischen Patentanmeldung offenbart zwar Gerüstbildner Gelatine leitet aber letztlich nur verteidigten Fassung Streitpatents mehr beanspruchten partiell hydrolysierten Gelatine . Trocknung bedient Entgegenhaltung Methode Gefriertrockung Lyophilisation Streitpatent verteidigten Fassung ausschließt . müsste Fachmann Entgegenhaltung Verfahren kommen Streitpatent noch beansprucht wird zunächst sehen Verfahren Gerüstbildners auch Trocknungsverfahrens abzuändern . Veranlassung haben sollte ist Senat ersichtlich . Verwendung teilweise hydrolysierter Gelatine Gefriertrocknung sind ersichtlich gut aufeinander abgestimmte Verfahrensschritte günstigen Verfahrensergebnis führen . Schritte Gefriertrocknung abzusehen sol-gel-bildende Gelatine einzusetzen mögen zwar Kenntnis Streitpatents einfach auch Vereinfachungen Verfahrensablaufs erscheinen können Sicht Prioritätszeitpunkt aber naheliegend beurteilt werden . Fachmann anderen Bereichen etwa Auswahl Inertgases gehabt haben mag Änderungen Verfahren vorzunehmen führt naheliegender Weise Patentanspruch noch verteidigten eingeschränkten Lehre . weiteren Entgegenhaltungen liegen weiter können Schutzfähigkeit verteidigten Patentanspruchs noch Zusammenschau Frage stellen . So beschreibt deutsche Offenlegungsschrift Messer GmbH ; Anlage K11 zwar Einbringen Tropfen wirkstoffhaltigen Lösung Eiweißlösung Vitaminlösung Impfseren Beschr . Sp . tiefkaltes Kühlmittel flüssigen Stickstoff Pelletbildung . übrigen Merkmale verteidigten Patentanspruchs werden aber gelehrt . US-Patentschrift Anlage K12 Anmeldung Jahr zurückgeht beschreibt Verfahren flüssigen Stickstoff gefrorene Partikel Pellets so schnell hergestellt werden Wasserkristalle bilden . Materialien Partikel gebildet sind werden näheren Angaben gemacht genannt wird jedoch Kaffeeextrakt . Sp . . Tröpfchen werden Niedertemperatur-Flüssigkeitsbad isolierten Tank sehr kalten Flüssigkeit gefüllt ist eingeführt . Sp . gefroren Beschr . Sp . Z. . Niedertemperaturflüssigkeit wird Streitpatent erster Linie flüssiger Stickstoff verwendet . Sp . Z. . führt Materialportion sehr schnell gefriert . Sp . Sp . 5 ; Merkmal . gefrorene wird aufgefangen anschließende Behandlung bereitgestellt . Sp . anschließend erfolgt Gasentfernung . übrigen Merkmale verteidigten Patentanspruchs Streitpatents werden offenbart . Veröffentlichung britischen Patentanmeldung Anlage beschreibt Verfestigung wässrigen Sols Gelatine Patentanspruch wässriger Lösung Träger pharmazeutischen Wirkstoff . S. Z. S. bestehen . S. Z. Wasser gelöstem pharmazeutischem Material gemischt werden kann Patentanspruch mischbares flüssiges Kältemittel kaltes Öl ; . S. Z. gegeben wird . S. Z. pharmazeutischen Perlen " beads " . Kältemittel wird anschließend abgewaschen Perlen werden getrocknet . S. . Perlen entsprechen zwar Struktur Pellets Streitpatents . hier beschriebene Verfahren unterscheidet verteidigten Patentanspruch Streitpatents aber insbesondere Kältemittel tiefkaltes Inertgas benutzt wird . hat gerichtliche Sachverständige plausibel ausgeführt Fachmann Verwendung kalten Öls anhaften werde aufwändig entfernt werden müsse Rückgriff Lehre abhalten werde . 3 . so verteidigten Patentanspruch haben auch rückbezogenen noch verteidigten Patentansprüche Rückbeziehung Bestand . IV . 1 . erweist Patentanspruch auch erteilten Patent eingeschränkten Fassung bestandsfähig Lehre Veröffentlichung europäischen meldung AG Anlage Veröffentlichung weitgehend korrespondierende Beitrag Preparation Herstellung Charakterisierung mikrodispersen bioverfügbaren Carotinoidhydrosolen : " Angewandte Chemie " S. Anlage Fachmann geben neuen Erzeugnissen führt . Verfahren erfolgreich eingeschränkt verteidigten Patentanspruch Patentanspruch Schutz gestellten Pellets führen kann begründet Schutzfähigkeit Pellets schutzfähiges Herstellungsverfahren bekannten Erzeugnis führt Schutzfähigkeit Erzeugnisses allenfalls § Satz Nr. PatG Weg geschützte Verfahren vermittelten Schutzes Verfahrenserzeugnis begründen aber Rechtsbeständigkeit angegriffenen Erzeugnispatents führen kann . Sachmerkmale verteidigten Patentanspruchs sind allesamt schon Carotinoidpräparaten Veröffentlichung europäischen Patentanmeldung Anlage verwirklicht . kontinuierliche Mischung notwendig homogenen kolloiddispersen Lösung führt ist Beispiel europäischen Patentanmeldung S. 8) ausdrücklich beschrieben . kolloid-disperse Lösung ist S. Beschreibung verschiedenen Ausführungsbeispielen ausdrücklich angesprochen . Auskristallisation kommen kann hängt überzeugenden Darstellung gerichtlichen Sachverständigen Senat eigen macht einmal gewählten Trocknungsverfahren anderen Verfahrensführung Verfahren . ist Vorbild möglich Auskristallisation erreichen auch Trocknung hier vorzugsweise Sprühtrocknung erfolgen soll Anlage . S. Z. so Ausführungen gerichtlichen Sachverständigen Regelfall Auskristallisieren rechnen ist . Anlage genannten Wirkstoffen Retinoide handelt Sinn Streitpatents vivo schlechte Resorbierbarkeit aufweisen folgt schon β-Carotin Retinol Beschreibung Streitpatents ausdrücklich " Falle Erfindung geeignete[r " benannt werden . S. S. . β-Carotin wird Anlage besonders bevorzugt benannt Anlage . S. . Teilchengröße liegt hier Mikrometern sogar Bereich auch Streitpatent beansprucht Anlage Patentansprüche . quellbares Kolloid wird auch hier Gelatine benannt Anlage . S. je Wahl gelartig erstarren kann Anlage . S. . Auch Anlage beschreibt Überführung grobkristallinen Ausgangsmaterials u.a. β-Carotin mikrodispersen Zustand Überführung kolloidales Hydrosol Herstellung vorübergehenden Hochtemperatursolutzustands Carotinoids Wasser mischbaren Lösungsmittel verbunden anschließender schneller wässriger Fällung Anwesenheit stabilisierenden Polymerkolloids nimmt Sachmerkmale verteidigten Patentanspruchs ebenfalls vorweg . gerichtliche Sachverständige Überzeugung Senats ausgeführt hat führen Verfahrensschritte Verfahrensansprüchen erhaltenen Pellets besondere unterscheidbarer Weise Präparaten Anlage abgrenzende Merkmale aufweisen . Insbesondere folgt Senat Bekundung gerichtlichen Sachverständigen Endzustand Pellets tung Matrix Trocknung abhängt . hier Ausschluss Gefriertrocknung aber verbindlichen Vorgaben gemacht werden kann geschützte Verfahren auch besonderen Sacheigenschaften führen . Auch Beklagte hat dargetan konkreten Merkmal hinausgehenden Sacheigenschaften beanspruchten Pellets Verfahren Patentanspruch aufgeprägt werden sollen . 2 . unmittelbar mittelbar Patentanspruch rückbezogenen Unteransprüche Verwendungsansprüche Mittelansprüche sind Gesichtspunkte führen könnten anders Patentanspruch allein Verbindung Patentanspruch erfinderischen Gehalt aufweisen könnten ersichtlich geworden ; Beklagte hat auch geltend gemacht . ist Senat überzeugt Schicksal verteidigten Patentanspruchs teilen haben . V. Kostenentscheidung beruht § Abs. Satz . V.m . § Abs. Abs. Satz vgl. . . Senat hat zugrunde gelegt Anteil Streitpatent Nichtigkeitsverfahren Bestand hat etwa Viertel angenommen werden kann . Scharen Keukenschrijver Meier-Beck Vorinstanz : Bundespatentgericht Entscheidung