You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

2346 lines
21 KiB

NAMEN
Verkündet
:
7
Juli
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Patentnichtigkeitssache
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
7
Juli
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Berufung
11
Juli
zugestellte
Urteil
5
.
Senats
Bundespatentgerichts
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Beklagte
ist
Inhaber
europäischen
Patents
27
November
Inanspruchnahme
Priorität
29
November
angemeldet
wurde
alternatives
Mobilfunksystem
betrifft
.
Patentanspruch
weitere
Patentansprüche
zurückbezogen
sind
hat
folgenden
Wortlaut
:
"
Alternativ
Telekommunikations-System
elektronische
Bestellung
Bedienung
unterstützendes
automatisiertes
Telekommunikation
System
verwirklichen
drahtlose
Telekommunikations-Endgeräte
lokalen
Nutzung
mindestens
Basisstation
lokales
Netzwerk
kommunizieren
mindestens
Basisstation
Telekommunikationsleitung
Telekommunikationsanbieter
verbunden
ist
Dienste
Internets
nutzen
jeweilige
drahtlose
Telekommunikationsendgerät
Kommunikation
Basisstation
angemeldet
wird
Lokalen
Netzwerk
registrierten
Benutzer
elektronisches
Bedienverfahren
abgewickelt
wird
fremde
Benutzer
drahtlosen
Telekommunikationsendgerät
lokale
Netzwerk
Anbieters
einbucht
bidirektionalen
Kommunikationskanal
bekommt
lokale
Netzwerk
fremden
Benutzer
geöffnet
wird
digitalen
Zugriff
bekommt
Benutzer
Telekommunikationsendgerät
Ware
Dienstleistung
bestellt
zahlenden
Preis
lokale
Netzwerk
Benutzerabhängig
geführten
Kontos
bezahlt
abbuchen
lässt
Ware
Dienstleistung
anschließend
Automaten
persönlichen
Diensten
zugestellt
ausgehändigt
wird
gekennzeichnet
Benutzer
Internet
Zeichen
Signal
schickt
InternetService-Provider
beliebige
andere
Telekommunikationsprovider
gewünschte
Telefonnummern
andere
beliebige
Identifikationsmerkmale
angibt
verbunden
werden
möchte
weiterhin
auch
automatisch
manuell
Erreichbarkeit
mitteilt
Provider
-4die
gewünschte
Verbindung
paketvermittelt
VoIP
leitungsvermittelt
durchführt
Teilnehmer
Verbindungen
Anrufe
weiterleitet
.
"
Klägerin
hat
geltend
gemacht
Gegenstand
Streitpatents
gehe
Inhalt
ursprünglich
eingereichten
Unterlagen
sei
patentfähig
;
ferner
sei
Gegenstand
Patentanspruch
so
offenbart
Fachmann
Erfindung
ausführen
könne
.
Beklagte
hat
Streitpatent
erteilten
Fassung
hilfsweise
geänderten
Fassungen
verteidigt
.
Patentgericht
hat
Streitpatent
fehlender
Patentfähigkeit
nichtig
erklärt
.
wendet
Beklagte
Berufung
Klägerin
entgegentritt
.
Entscheidungsgründe
:
zulässige
Berufung
bleibt
Erfolg
.
Streitpatent
betrifft
besonderer
Weise
ausgestaltetes
bilfunksystem
.
1
.
Streitpatentschrift
werden
verschiedene
Stand
Technik
bekannte
Lösungen
Kommunikation
mobilen
Endgeräten
aufgezeigt
unterschiedlichen
Gründen
nachteilig
bewertet
.
werden
insbesondere
Notwendigkeit
teuren
anspruchsvollen
Infrastruktur
mangelnde
Qualität
Bandbreite
hohe
Umweltbelastung
hohen
Strahlungsleistung
bemängelt
.
Systeme
Beispiel
drahtlosen
Anschluss
Entfernung
m
ermöglichten
stünden
überall
Verfügung
könnten
fremden
registrierten
Nutzern
eingesetzt
werden
Kosten
ausschließlich
anschlussabhängig
ermittelt
würden
.
So
genannte
Spots
stünden
ausreichender
Zahl
Verfügung
würden
nur
Nutzung
Internets
Senden
Empfangen
E-Mails
benutzt
aber
direkten
Kommunikation
Anbieter
Kunde
;
erforderten
umständliche
Anmeldung
Benutzername
funktionierten
so
einfach
Beispiel
GSM-Netz
.
Streitpatent
betrifft
Hintergrund
technische
Problem
verbessertes
System
Kommunikation
mobilen
Endgeräten
Verfügung
stellen
elektronisch
angestoßene
Liefervorgänge
genutzt
werden
kann
.
2
.
Lösung
Problems
schlägt
Streitpatent
Patentanspruch
System
mobilen
Telekommunikation
Merkmale
folgt
gliedern
lassen
:
1
.
handelt
alternatives
automatisiertes
System
mobilen
Telekommunikation
elektronische
Bestellung
Bedienung
unterstützt
.
2
.
System
kommunizieren
drahtlose
Telekommunikations-Endgeräte
lokalen
Nutzung
mindestens
Basisstation
lokales
Netzwerk
.
3
.
Basisstation
ist
Telekommunikationsleitung
Telekommunikationsanbieter
verbunden
Dienste
Internets
nutzen
.
4
.
drahtlosen
Telekommunikations-Endgeräte
werden
Kommunikation
Basisstation
angemeldet
.
5
.
lokalen
Netzwerk
registrierter
"
fremder
"
Benutzer
drahtlosen
Telekommunikations-Endgerät
lokale
Netzwerk
Anbieters
einbucht
bidirektionalen
Kommunikationskanal
bekommt
wird
elektronisches
Bedienverfahren
abgewickelt
.
6
.
lokale
Netzwerk
wird
fremden
Benutzer
geöffnet
bekommt
digitalen
Zugriff
.
7
.
Benutzer
bestellt
TelekommunikationsEndgerät
Ware
Dienstleistung
bezahlt
Preis
lokale
Netzwerk
benutzerabhängig
geführten
Kontos
lässt
abbuchen
.
-78
.
Anschließend
wird
Ware
Dienstleistung
Automaten
persönlichen
Diensten
zugestellt
ausgehändigt
.
9
.
Benutzer
schickt
Internet
Zeichen
Signal
Internet-Service-Provider
beliebige
andere
Telekommunikationsprovider
gewünschte
Telefonnummern
andere
beliebige
Identifikationsmerkmale
angibt
verbunden
werden
möchte
.
10
.
Benutzer
teilt
ferner
automatisch
manuell
Erreichbarkeit
.
11
.
Provider
führt
gewünschte
Verbindung
paketvermittelt
VoIP
leitungsvermittelt
.
12
.
Provider
leitet
Teilnehmer
Verbindungen
Anrufe
weiter
.
3
.
Merkmale
bedürfen
näherer
Erörterung
.
Merkmal
bietet
System
auch
Benutzer
lokalen
Netzwerk
registriert
sind
Möglichkeit
mobilen
Gerät
lokale
Netzwerk
einzubuchen
bidirektionalen
Kommunikationskanal
nutzen
elektronisches
Bedienverfahren
durchzuführen
.
fremden
"
Benutzer
entfällt
Beschreibung
Streitpatents
nachteilhaft
dargestellte
Notwendigkeit
Benutzerkennung
Passwort
lokalen
Netzwerk
anzumelden
erforderlichenfalls
zuvor
gesonderten
Registriervorgang
durchlaufen
.
Auch
-8Nutzer
müssen
Weise
identifiziert
werden
Datenaustausch
ermöglichen
.
Beschreibung
Streitpatents
werden
geeignete
Identifikationsmöglichkeiten
beispielhaft
Mobiltelefon
enthaltene
SIM-Karte
Subscriber
MAC-Adresse
angeführt
Abs.
.
Einsatz
Mittel
automatischen
Anmeldung
ist
Patentanspruch
ausdrücklich
vorgesehen
.
Identifikation
SIM-Karte
eröffnet
zugleich
Möglichkeit
angefallene
Entgelte
zugehörigen
Telefonanschluss
abzurechnen
Abs.
.
Identifikation
allein
MAC-Adresse
besteht
Möglichkeit
;
Konstellation
bedarf
zusätzlicher
Maßnahmen
Zahlung
angefallener
Entgelte
gewährleisten
.
geeignetes
Mittel
werden
Patentanspruch
Bargeldkarten-Chip
ähnliche
Wertspeicher
Mobilgerät
angeführt
.
Patentanspruch
enthält
ausdrücklichen
Festlegungen
Verhältnis
Merkmalen
vorgesehene
Möglichkeit
Bestellung
Waren
Dienstleistungen
Bezahlung
Entgelts
Lieferung
Erbringung
Merkmalen
vorgesehenen
Möglichkeit
steht
lokale
Netz
Internet
nutzen
Telefongespräche
führen
.
Patentgericht
angenommen
hat
folgern
ist
Dienstleistung
Sinne
Merkmale
Einrichtung
Zugriffsmöglichkeit
Merkmalen
erschöpfen
kann
bedarf
Entscheidung
.
angefochtene
Urteil
erweist
noch
näher
darzulegen
sein
wird
auch
dann
Ergebnis
zutreffend
Beklagten
unterstellt
wird
Merkmalsgruppen
unterschiedliche
Leistungen
betreffen
.
Auffassung
Beklagten
ist
Patentanspruch
aber
auszulegen
Merkmal
vorgesehene
Telefonverbindung
genutzt
werden
muss
Merkmal
vorgesehenen
Bestellvorgang
durchzuführen
bestätigen
sonstiger
Weise
beeinflussen
.
Patentanspruch
ist
System
gerichtet
bestimmte
Verwendung
Verfahren
System
Einsatz
kommt
.
Merkmalen
Patentanspruchs
können
allenfalls
Anforderungen
Ausgestaltung
Systems
abgeleitet
werden
Eignung
bestimmte
Zwecke
Verfahren
begründen
.
Auch
Aspekt
ergeben
Patentanspruch
noch
sonstigen
Inhalt
Streitpatentschrift
Hinweise
Merkmalsgruppen
genannte
Zusammenhang
bestehen
muss
.
Bestellung
Dienstleistungen
Waren
Herstellung
Verbindung
Internet
werden
Beschreibung
Möglichkeiten
angeführt
Benutzer
alternativ
kumulativ
Verfügung
gestellt
werden
können
.
mag
Nutzer
Einzelfall
Möglichkeit
eröffnen
eingerichtete
Telefonverbindung
Bestellvorgang
nutzen
.
Zwingend
erforderlich
ist
indes
.
II
.
Patentgericht
hat
Entscheidung
Wesentlichen
folgt
begründet
:
Streitpatent
komme
Zeitrang
Prioritätsanmeldung
.
gingen
jedenfalls
Merkmale
4
5
9
.
Gegenstand
Patentanspruch
sei
Prioritätsintervall
veröffentlichte
internationale
Patentanmeldung
vollständig
offenbart
.
Entgegenhaltung
sei
System
mobilen
Telekommunikation
beschrieben
drahtlose
Endgeräte
mindestens
Basisstation
lokales
Netzwerk
kommunizierten
auch
übrigen
Merkmale
Patentanspruch
aufweise
.
Einwand
Beklagten
beschreibe
e-commerce-Lösung
greife
schon
Streitpatent
Bestellmöglichkeit
beliebiger
Waren
beanspruche
.
System
Merkmalen
Patentanspruch
sei
ferner
auch
ebenfalls
veröffentlichten
US-Patentanmeldung
offenbart
.
.
Beurteilung
hält
Angriffen
Berufung
stand
.
1
.
Recht
ist
Patentgericht
Ergebnis
gelangt
Streitpatent
Priorität
deutschen
Patentanmeldung
wirksam
Anspruch
nimmt
.
Art
.
Abs.
kann
Priorität
früheren
Anmeldung
nur
dann
Anspruch
genommen
werden
Erfindung
betrifft
.
setzt
späteren
Anmeldung
beanspruchte
Merkmalskombination
Fachmann
früheren
Anmeldung
Gesamtheit
angemeldeten
Erfindung
gehörend
offenbart
ist
Urteil
11
.
September
Luftverteiler
.
Beurteilung
identischen
Offenbarung
gelten
Prinzipien
Neuheitsprüfung
Urteil
14
.
Oktober
Elektronische
Funktionseinheit
;
Urteil
14
.
August
.
UV-unempfindliche
.
ist
Verfahren
bargeldlosen
Bezahlen
Waren
Dienstleistungen
Mobiltelefons
enthaltenen
Geldkartenchips
sonstigen
Bargeldspeichers
offenbart
.
Beschreibung
wird
ausgeführt
Umstand
Mobiltelefone
Lage
seien
auch
WLAN
kommunizieren
eröffne
Möglichkeit
mobiles
Verkaufsterminal
nutzen
.
entfalle
eigens
Bezahlung
Geldkarten
eingesetzten
Terminals
werde
Umfang
Daten
teure
Fernverbindungen
übertragen
werden
müssten
reduziert
.
Fähigkeit
Mobiltelefone
gleichzeitig
Netzwerken
verbinden
ermögliche
ferner
Benutzer
Mobilfunkprovider
voll
erreichbar
bleibe
gleichzeitig
aber
beliebige
Waren
Dienstleistungen
anfordern
bezahlen
könne
.
besonders
vorteilhaftes
Verfahren
wird
vorgeschlagen
sofort
Eintritt
Benutzers
lokale
Funkzelle
Verbindung
Mobiltelefon
Server
aufzubauen
Benutzer
fragen
Leistungen
Anspruch
nehmen
wolle
bereit
sei
erbringende
Leistungen
bezahlen
Inanspruchnahme
Leistung
vereinbarte
Summe
abzubuchen
.
könne
Guthaben
Chip
direkt
Verkäuferserver
übertragen
werden
.
Anruf
Besuch
könne
Bargeldkartenchip
wieder
aufgeladen
werden
.
Mobiltelefon
Subscriber
jederzeit
identifiziert
werden
könne
könnten
ferner
auch
personifizierte
Dienste
angeboten
werden
.
könnten
Internet
Verknüpfungen
anderen
Netzwerken
aufgebaut
werden
.
sind
Patentgericht
zutreffend
dargelegt
hat
auch
Berufung
Zweifel
zieht
jedenfalls
Merkmale
Erfindung
gehörend
offenbart
.
Zwar
wird
Möglichkeit
aufgezeigt
Nutzer
lokale
Netz
Zugang
Internet
verschaffen
.
Merkmal
vorgesehene
Möglichkeit
Weg
Telefonnummern
sonstige
Identitätsmerkmale
anzugeben
Benutzer
verbunden
werden
will
ist
aber
unmittelbar
eindeutig
offenbart
.
wird
ferner
dargelegt
Benutzer
Mobiltelefons
bleibe
Ausführung
dort
offenbarten
Verfahrens
vollem
Umfang
bar
.
wird
aber
Ausführungen
Beschreibung
S.
Z.
auch
Anspruch
S.
Telekommunikationsnetzwerk
Mobilfunkanbieters
eingesetzt
.
offenbart
ist
Erreichbarkeit
Internetverbindung
sichergestellt
wird
Merkmal
vorgesehen
ist
.
ist
Einwand
Berufung
Prioritätsfrage
sei
Hinblick
NK23
anders
beurteilen
unbegründet
.
frühere
Anmeldung
späteren
Anmeldung
beanspruchte
Merkmalskombination
Gesamtheit
Erfindung
gehörend
offenbart
kann
Priorität
Art
.
Abs.
Anspruch
genommen
werden
.
Rechtsfolge
ist
Hinblick
Frage
kommenden
Entgegenhaltungen
einheitlich
beurteilen
.
Differenzierung
unterschiedlichen
Entgegenhaltungen
ist
ausgeschlossen
Merkmalskombination
Patentfähigkeit
beurteilen
ist
unverändert
bleibt
.
2
.
Ergebnis
zutreffend
hat
Patentgericht
entschieden
Gegenstand
Patentanspruch
erteilten
Fassung
patentfähig
ist
.
Auffassung
Patentgerichts
sind
allerdings
Merkmale
Patentanspruch
offenbart
.
sind
Verfahren
System
Verbindung
mobilen
Endgeräten
ortsfesten
Netzwerk
offenbart
.
Beschreibung
werden
Stand
Technik
bekannte
Standards
Datenübertragung
mobilen
Endgeräten
I-Mode
begrenzten
Bandbreite
komplexer
Autorisierungsumgebungen
nachteilig
bezeichnet
S.
unten
.
mögliche
tive
werden
Bluetooth
IrDa
aufgezeigt
.
erforderten
aber
häufig
hohen
Aufwand
erstmalige
Einrichtung
physikalischen
logischen
Verbindung
S.
.
Überwindung
Nachteile
wird
System
vorgeschlagen
Herstellung
logischen
Verbindung
gegebenenfalls
Abrechnung
Verbindungsentgelte
spezielle
Software
eingesetzt
wird
Cooperative
bezeichnet
wird
.
beschriebenen
Ausführungsbeispiel
nimmt
Client
bezeichnetes
mobiles
Gerät
Beispiel
mobiler
Computer
Personal
Mobiltelefon
Bluetooth
Kontakt
Host
bezeichneten
Internet
verbundenen
Gerät
Reichweite
kommt
S.
.
Aufbau
physikalischen
Verbindung
leitet
Host
Client
stammenden
Datenverkehr
.
überprüft
Zugangsberechtigung
zunächst
lokal
vorhandenen
Daten
.
Berechtigung
feststellen
kann
nimmt
Internet
Kontakt
Server
.
Wege
Zugangsberechtigung
ergibt
wird
logische
Verbindung
aufgebaut
Client
ermöglicht
Internetverbindung
Host
Zugangsberechtigung
definierte
Dienste
nutzen
S.
f.
Figur
.
vorgehaltenen
Daten
Benutzers
beispielhaft
Figur
wiedergegeben
werden
gehören
Angaben
Sprachverbindungen
aufgebaut
werden
dürfen
Benutzer
gleichzeitig
aktiv
sein
dürfen
Verbindungskosten
anfallen
Kostenbudget
Tag
maximal
Anspruch
genommen
werden
soll
.
Ferner
können
auch
Angaben
Mobilfunkanbieter
Telefonnummer
hinterlegt
werden
.
können
genutzt
werden
Internet
Sprachverbindung
VoIP
aufzubauen
so
Benutzer
ausgehende
Gespräche
Internet
führen
kann
S.
.
Abschließend
wird
ausgeführt
offenbarte
Technologie
ermögliche
Reihe
neuen
kommerziellen
leistungen
.
Beispiel
werden
automatische
Herstellung
Internetverbindungen
hoher
Bandbreite
Synchronisation
Musikdateibeständen
Festplatte
eigenen
Computers
Kaufen
Herunterladen
Filmen
Aufenthalts
Tankstelle
angeführt
.
sind
auch
Berufung
Zweifel
zieht
Merkmale
2
3
4
9
10
offenbart
.
Auffassung
Berufung
sind
ferner
auch
Merkmale
offenbart
.
kann
dahingestellt
bleiben
Dienstleistung
Sinne
Merkmale
auch
Herstellen
Sprachverbindung
Sinne
Merkmale
anzusehen
ist
erfindungsgemäßes
System
Sprachverbindung
zusätzlich
Bestellung
Bezahlung
Lieferung
anderen
Ware
Dienstleistung
ermöglichen
muss
.
Auch
offenbarte
System
bietet
Möglichkeiten
nur
Aufbau
Sprachverbindung
ermöglicht
auch
Kaufen
Herunterladen
Films
.
auch
Berufung
Ansatz
verkennt
ist
nur
Vorgang
Herunterladens
Videomaterials
offenbart
auch
Kauf
.
näher
beschrieben
ist
erfolgen
soll
Vorbringen
Berufung
Zeitpunkt
Veröffentlichung
noch
Bezahlsysteme
PayPal
dergleichen
gab
führt
abweichenden
Beurteilung
.
Auch
Streitpatent
enthält
näheren
Festlegungen
Weise
Merkmal
vorgesehene
Bestellung
getätigt
wird
.
sieht
auch
Einsatz
bestimmten
Bezahlsystems
lässt
Abbuchung
genügen
.
Möglichkeiten
stehen
auch
offenbarten
System
Verfügung
.
dort
ausdrücklich
genannt
werden
nähere
Ausgestaltung
Fachmann
überlassen
wird
ist
unerheblich
auch
Streitpatent
insoweit
allgemein
gehaltenen
Vorgaben
begnügt
.
abweichende
Beurteilung
kann
auch
abgeleitet
werden
Möglichkeit
Videokaufs
nur
mögliche
Erweiterung
ramification
dort
Fokus
stehenden
Systems
erwähnt
wird
.
Umstand
eher
allgemein
gehaltenen
Formulierungen
"
")
belegen
zwar
offenbarte
System
besonderen
Stand
Technik
abweichenden
Mittel
umfasst
.
geht
Stand
Technik
bereits
Mittel
Erwerb
Filmen
Internet
gab
Nutzung
Mittel
Mobilgeräten
lediglich
Internetverbindung
hinreichender
Bandbreite
voraussetzt
offenbarte
System
Verfügung
gestellt
wird
.
handelt
bloße
Spekulation
mögliche
künftige
Weiterentwicklungen
hinreichend
konkreten
Hinweis
Nutzung
offenbarten
Systems
Stand
Technik
bereits
Verfügung
stehenden
Kontext
.
weitergehenden
Vorschläge
unterbreitet
werden
etwa
auch
Tankrechnung
eingerichtete
Netzwerkverbindung
bezahlen
steht
Offenbarung
Merkmale
Auffassung
Berufung
ebenfalls
.
bereits
Patentgericht
zutreffend
dargelegt
hat
erfordern
Merkmale
schlechthin
denkbare
Art
Waren
Dienstleitungen
Weg
beziehbar
sein
muss
.
Zwar
ist
Kreis
Waren
Dienstleistungen
Patentanspruch
eingeschränkt
.
folgt
aber
gerade
Merkmale
schon
dann
erfüllt
sind
zumindest
bestimmte
Dienstleistung
Wege
bestellt
geliefert
bezahlt
werden
kann
.
genannten
Merkmalen
kann
hingegen
entnommen
werden
Vorgänge
erfindungsgemäßen
System
beliebigen
Art
Waren
Dienstleistungen
möglich
sein
müssen
.
offenbart
ist
hingegen
Merkmal
.
Beschreibung
wird
ausgeführt
Server
vorhandenen
Daten
Zugangsberechtigung
ergebe
werde
Benutzer
informiert
Lage
versetzt
Vorgaben
ändern
neuen
Verbindungsversuch
starten
S.
Abs.
Mitte
.
ergibt
Auffassung
Patentgerichts
bislang
registrierter
Benutzer
Weise
Möglichkeit
erhält
Registrierung
anzumelden
.
angesprochene
Möglichkeit
Änderung
Vorgaben
bezieht
vielmehr
lediglich
bereits
hinterlegten
Informationen
Zustandekommen
Verbindung
Bedeutung
sind
beispielhaft
Figur
aufgelistet
werden
.
So
kann
Aufbau
Verbindung
Beispiel
scheitern
Nutzer
hohen
Verschlüsselungsgrad
verlangt
vorgegebenes
Kostenbudget
überschritten
wird
.
Fall
kann
Nutzer
Ändern
betreffenden
Vorgaben
doch
noch
Verbindung
bringen
.
setzt
aber
Nutzer
bereits
registriert
ist
Konto
angelegt
wurde
Rede
stehenden
Informationen
hinterlegen
kann
.
Registrierung
neuen
Nutzers
wird
offenbarten
System
Server
eingerichtete
Web-Schnittstelle
angesprochen
S.
unten
.
setzt
bereits
bestehenden
Zugang
Server
.
Registrierung
ist
also
möglich
Einrichtung
Verbindung
fehlender
Benutzerdaten
zulässt
.
muss
andere
Internetverbindung
erfolgen
.
Zwar
könnte
offenbarte
so
konfiguriert
werden
Zugriffe
Registrierungsseite
stets
zulässt
.
Ausgestaltung
ist
jedoch
offenbart
.
Zumindest
zweifelsfrei
ist
Auffassung
Patentgerichts
Merkmale
Patentanspruch
seien
offenbart
.
sind
Verfahren
System
Anbindung
mobilen
Endgeräten
vorhandene
breitbandige
Netzwerkanschlüsse
offenbart
.
Beschreibung
werden
mobile
Netzwerkzugänge
relativ
großen
Radien
Funkzellen
begrenzten
Bandbreite
nachteilig
eingestuft
.
damals
Entwicklung
befindlichen
Netze
dritten
Generation
G
werden
ebenfalls
Hinsicht
befriedigend
angesehen
Abs.
.
Alternative
werden
Protokoll
Bluetooth
aufgezeigt
.
Nachteil
Systeme
wird
angeführt
seien
erster
Linie
Nutzung
lokalen
Netzen
vorgesehen
verfügten
noch
effektive
Methoden
leichten
Wechsel
verschiedenen
Netzen
Abs.
.
Überwindung
Probleme
wird
System
vorgeschlagen
mobile
Endgeräte
Beispiel
Mobiltelefon
mobiler
Computer
Bluetooth
Kontakt
Zugangspunkt
point
aufnehmen
Funkbereich
gelangen
.
Identifikation
übermittelt
mobile
Endgerät
zugeordnete
Hardware-Adresse
.
Zugangspunkt
leitet
Datenverkehr
Zugangsserver
network
server
.
überprüft
lokalen
Datenbank
erforderlichenfalls
zusätzlich
Kontaktaufnahme
anderen
Dienstleister
operator
Endgerät
Zugangsberechtigung
verfügt
.
Fall
ist
löst
Zugangsserver
Aufbau
verschlüsselten
Verbindung
Endgerät
Zugang
öffentlichen
Netz
erhält
Abs.
.
ermöglicht
Zugangsserver
Aufbau
Sprachverbindungen
ISDN-Schnittstelle
öffentliche
leitungsvermittelte
Netze
Abs.
.
übermittelte
MAC-Adresse
lokalen
entfernten
Datenbank
auffindbar
ist
wird
Mobilgerät
eingeschränkter
Zugang
eröffnet
.
führt
Registrierungsseite
Benutzer
Angabe
erforderlichen
Informationen
Beispiel
Name
Adresse
Kreditkartennummer
registrieren
kann
Abs.
.
Aufbau
Sprachverbindung
kann
Zugangsserver
selbst
Server
anderen
Anbieters
erfolgen
.
kann
Zugangsserver
hinterlegte
Präferenzen
Kosten
Verbindungsqualität
berücksichtigen
.
Informationen
geführte
Gespräche
angefallene
Entgelte
speichert
Zugangsserver
lokalen
Datenbank
Benutzer
Rechnung
gestellt
werden
können
Abs.
.
werden
Beispiel
Adresse
mobilen
Endgeräts
Zeitpunkt
Verbindungsaufbaus
angerufene
Nummer
Dauer
Verbindung
gespeichert
.
weiteren
Tabelle
werden
Informationen
gestellte
Rechnungen
erfolgte
Zahlungen
vorgehalten
Abs.
.
sind
auch
Berufung
Zweifel
zieht
Merkmale
offenbart
.
Zumindest
zweifelsfrei
erscheint
Auffassung
Patentgerichts
auch
Merkmale
offenbart
seien
.
Beurteilung
Frage
hängt
angebotenen
Waren
Dienstleistungen
Sinne
Merkmale
zwingend
andere
Leistungen
handeln
muss
Merkmalen
näher
beschriebenen
Zugang
Internet
.
Frage
könnte
abweichend
Patentgericht
beantworten
sein
Leistungsarten
Beschreibung
Streitpatents
unabhängig
voneinander
geschildert
werden
Möglichkeit
lokale
Netzwerk
Waren
kaufen
bezahlen
schon
einleitenden
Abschnitten
Abs.
zusätzlicher
Vorteil
herausgestellt
wird
.
Frage
bedarf
jedoch
abschließenden
Entscheidung
.
Selbst
abweichend
Patentgericht
Beklagten
beantwortet
wird
sind
Merkmale
jedenfalls
Zusammenschau
nahegelegt
.
betreffen
Systeme
Aufbau
Funktion
weitgehend
decken
.
Weiterentwicklung
Systems
betraute
Fachmann
hatte
mithin
Entgegenhaltungen
Zusammenhang
betrachten
Frage
stellen
einzelne
Merkmale
nur
Entgegenhaltungen
offenbart
sind
auch
jeweils
anderen
System
ergänzt
werden
können
.
Betrachtung
ergab
Fachmann
offenbarte
Möglichkeit
Einrichtung
Sprachverbindungen
Bestellung
Lieferung
Bezahlung
anderer
Waren
Dienstleistungen
ermöglichen
auch
offenbarten
System
realisieren
kann
.
Umgekehrt
ergab
offenbarte
Möglichkeit
noch
registrierten
Benutzer
Registrierungsseite
leiten
Weise
Zugang
Netz
ermöglichen
auch
offenbarten
System
eingesetzt
werden
kann
.
Überlegungen
legten
Fachmann
Gegenstand
Streitpatents
.
Berufung
geltend
gemachte
Gesichtspunkt
Kombinationserfindung
führt
abweichenden
Beurteilung
.
Auffassung
Berufung
sind
Merkmale
Streitpatents
nur
inhaltlich
zusammenhängender
Kumulation
offenbart
aufeinander
abgestimmten
Kombination
.
Entsprechendes
gilt
offenbarten
Merkmale
.
IV
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
PatG
§
Abs.
.
Meier-Beck
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung
EP