NAMEN Verkündet : 7 Juli Urkundsbeamter Geschäftsstelle Patentnichtigkeitssache Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 7 Juli Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Dr. Recht erkannt : Berufung 11 Juli zugestellte Urteil 5 . Senats Bundespatentgerichts wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Tatbestand : Beklagte ist Inhaber europäischen Patents 27 November Inanspruchnahme Priorität 29 November angemeldet wurde alternatives Mobilfunksystem betrifft . Patentanspruch weitere Patentansprüche zurückbezogen sind hat folgenden Wortlaut : " Alternativ Telekommunikations-System elektronische Bestellung Bedienung unterstützendes automatisiertes Telekommunikation System verwirklichen drahtlose Telekommunikations-Endgeräte lokalen Nutzung mindestens Basisstation lokales Netzwerk kommunizieren mindestens Basisstation Telekommunikationsleitung Telekommunikationsanbieter verbunden ist Dienste Internets nutzen jeweilige drahtlose Telekommunikationsendgerät Kommunikation Basisstation angemeldet wird Lokalen Netzwerk registrierten Benutzer elektronisches Bedienverfahren abgewickelt wird fremde Benutzer drahtlosen Telekommunikationsendgerät lokale Netzwerk Anbieters einbucht bidirektionalen Kommunikationskanal bekommt lokale Netzwerk fremden Benutzer geöffnet wird digitalen Zugriff bekommt Benutzer Telekommunikationsendgerät Ware Dienstleistung bestellt zahlenden Preis lokale Netzwerk Benutzerabhängig geführten Kontos bezahlt abbuchen lässt Ware Dienstleistung anschließend Automaten persönlichen Diensten zugestellt ausgehändigt wird gekennzeichnet Benutzer Internet Zeichen Signal schickt InternetService-Provider beliebige andere Telekommunikationsprovider gewünschte Telefonnummern andere beliebige Identifikationsmerkmale angibt verbunden werden möchte weiterhin auch automatisch manuell Erreichbarkeit mitteilt Provider -4die gewünschte Verbindung paketvermittelt VoIP leitungsvermittelt durchführt Teilnehmer Verbindungen Anrufe weiterleitet . " Klägerin hat geltend gemacht Gegenstand Streitpatents gehe Inhalt ursprünglich eingereichten Unterlagen sei patentfähig ; ferner sei Gegenstand Patentanspruch so offenbart Fachmann Erfindung ausführen könne . Beklagte hat Streitpatent erteilten Fassung hilfsweise geänderten Fassungen verteidigt . Patentgericht hat Streitpatent fehlender Patentfähigkeit nichtig erklärt . wendet Beklagte Berufung Klägerin entgegentritt . Entscheidungsgründe : zulässige Berufung bleibt Erfolg . Streitpatent betrifft besonderer Weise ausgestaltetes bilfunksystem . 1 . Streitpatentschrift werden verschiedene Stand Technik bekannte Lösungen Kommunikation mobilen Endgeräten aufgezeigt unterschiedlichen Gründen nachteilig bewertet . werden insbesondere Notwendigkeit teuren anspruchsvollen Infrastruktur mangelnde Qualität Bandbreite hohe Umweltbelastung hohen Strahlungsleistung bemängelt . Systeme Beispiel drahtlosen Anschluss Entfernung m ermöglichten stünden überall Verfügung könnten fremden registrierten Nutzern eingesetzt werden Kosten ausschließlich anschlussabhängig ermittelt würden . So genannte Spots stünden ausreichender Zahl Verfügung würden nur Nutzung Internets Senden Empfangen E-Mails benutzt aber direkten Kommunikation Anbieter Kunde ; erforderten umständliche Anmeldung Benutzername funktionierten so einfach Beispiel GSM-Netz . Streitpatent betrifft Hintergrund technische Problem verbessertes System Kommunikation mobilen Endgeräten Verfügung stellen elektronisch angestoßene Liefervorgänge genutzt werden kann . 2 . Lösung Problems schlägt Streitpatent Patentanspruch System mobilen Telekommunikation Merkmale folgt gliedern lassen : 1 . handelt alternatives automatisiertes System mobilen Telekommunikation elektronische Bestellung Bedienung unterstützt . 2 . System kommunizieren drahtlose Telekommunikations-Endgeräte lokalen Nutzung mindestens Basisstation lokales Netzwerk . 3 . Basisstation ist Telekommunikationsleitung Telekommunikationsanbieter verbunden Dienste Internets nutzen . 4 . drahtlosen Telekommunikations-Endgeräte werden Kommunikation Basisstation angemeldet . 5 . lokalen Netzwerk registrierter " fremder " Benutzer drahtlosen Telekommunikations-Endgerät lokale Netzwerk Anbieters einbucht bidirektionalen Kommunikationskanal bekommt wird elektronisches Bedienverfahren abgewickelt . 6 . lokale Netzwerk wird fremden Benutzer geöffnet bekommt digitalen Zugriff . 7 . Benutzer bestellt TelekommunikationsEndgerät Ware Dienstleistung bezahlt Preis lokale Netzwerk benutzerabhängig geführten Kontos lässt abbuchen . -78 . Anschließend wird Ware Dienstleistung Automaten persönlichen Diensten zugestellt ausgehändigt . 9 . Benutzer schickt Internet Zeichen Signal Internet-Service-Provider beliebige andere Telekommunikationsprovider gewünschte Telefonnummern andere beliebige Identifikationsmerkmale angibt verbunden werden möchte . 10 . Benutzer teilt ferner automatisch manuell Erreichbarkeit . 11 . Provider führt gewünschte Verbindung paketvermittelt VoIP leitungsvermittelt . 12 . Provider leitet Teilnehmer Verbindungen Anrufe weiter . 3 . Merkmale bedürfen näherer Erörterung . Merkmal bietet System auch Benutzer lokalen Netzwerk registriert sind Möglichkeit mobilen Gerät lokale Netzwerk einzubuchen bidirektionalen Kommunikationskanal nutzen elektronisches Bedienverfahren durchzuführen . fremden " Benutzer entfällt Beschreibung Streitpatents nachteilhaft dargestellte Notwendigkeit Benutzerkennung Passwort lokalen Netzwerk anzumelden erforderlichenfalls zuvor gesonderten Registriervorgang durchlaufen . Auch -8Nutzer müssen Weise identifiziert werden Datenaustausch ermöglichen . Beschreibung Streitpatents werden geeignete Identifikationsmöglichkeiten beispielhaft Mobiltelefon enthaltene SIM-Karte Subscriber MAC-Adresse angeführt Abs. . Einsatz Mittel automatischen Anmeldung ist Patentanspruch ausdrücklich vorgesehen . Identifikation SIM-Karte eröffnet zugleich Möglichkeit angefallene Entgelte zugehörigen Telefonanschluss abzurechnen Abs. . Identifikation allein MAC-Adresse besteht Möglichkeit ; Konstellation bedarf zusätzlicher Maßnahmen Zahlung angefallener Entgelte gewährleisten . geeignetes Mittel werden Patentanspruch Bargeldkarten-Chip ähnliche Wertspeicher Mobilgerät angeführt . Patentanspruch enthält ausdrücklichen Festlegungen Verhältnis Merkmalen vorgesehene Möglichkeit Bestellung Waren Dienstleistungen Bezahlung Entgelts Lieferung Erbringung Merkmalen vorgesehenen Möglichkeit steht lokale Netz Internet nutzen Telefongespräche führen . Patentgericht angenommen hat folgern ist Dienstleistung Sinne Merkmale Einrichtung Zugriffsmöglichkeit Merkmalen erschöpfen kann bedarf Entscheidung . angefochtene Urteil erweist noch näher darzulegen sein wird auch dann Ergebnis zutreffend Beklagten unterstellt wird Merkmalsgruppen unterschiedliche Leistungen betreffen . Auffassung Beklagten ist Patentanspruch aber auszulegen Merkmal vorgesehene Telefonverbindung genutzt werden muss Merkmal vorgesehenen Bestellvorgang durchzuführen bestätigen sonstiger Weise beeinflussen . Patentanspruch ist System gerichtet bestimmte Verwendung Verfahren System Einsatz kommt . Merkmalen Patentanspruchs können allenfalls Anforderungen Ausgestaltung Systems abgeleitet werden Eignung bestimmte Zwecke Verfahren begründen . Auch Aspekt ergeben Patentanspruch noch sonstigen Inhalt Streitpatentschrift Hinweise Merkmalsgruppen genannte Zusammenhang bestehen muss . Bestellung Dienstleistungen Waren Herstellung Verbindung Internet werden Beschreibung Möglichkeiten angeführt Benutzer alternativ kumulativ Verfügung gestellt werden können . mag Nutzer Einzelfall Möglichkeit eröffnen eingerichtete Telefonverbindung Bestellvorgang nutzen . Zwingend erforderlich ist indes . II . Patentgericht hat Entscheidung Wesentlichen folgt begründet : Streitpatent komme Zeitrang Prioritätsanmeldung . gingen jedenfalls Merkmale 4 5 9 . Gegenstand Patentanspruch sei Prioritätsintervall veröffentlichte internationale Patentanmeldung vollständig offenbart . Entgegenhaltung sei System mobilen Telekommunikation beschrieben drahtlose Endgeräte mindestens Basisstation lokales Netzwerk kommunizierten auch übrigen Merkmale Patentanspruch aufweise . Einwand Beklagten beschreibe e-commerce-Lösung greife schon Streitpatent Bestellmöglichkeit beliebiger Waren beanspruche . System Merkmalen Patentanspruch sei ferner auch ebenfalls veröffentlichten US-Patentanmeldung offenbart . . Beurteilung hält Angriffen Berufung stand . 1 . Recht ist Patentgericht Ergebnis gelangt Streitpatent Priorität deutschen Patentanmeldung wirksam Anspruch nimmt . Art . Abs. kann Priorität früheren Anmeldung nur dann Anspruch genommen werden Erfindung betrifft . setzt späteren Anmeldung beanspruchte Merkmalskombination Fachmann früheren Anmeldung Gesamtheit angemeldeten Erfindung gehörend offenbart ist Urteil 11 . September Luftverteiler . Beurteilung identischen Offenbarung gelten Prinzipien Neuheitsprüfung Urteil 14 . Oktober Elektronische Funktionseinheit ; Urteil 14 . August . UV-unempfindliche . ist Verfahren bargeldlosen Bezahlen Waren Dienstleistungen Mobiltelefons enthaltenen Geldkartenchips sonstigen Bargeldspeichers offenbart . Beschreibung wird ausgeführt Umstand Mobiltelefone Lage seien auch WLAN kommunizieren eröffne Möglichkeit mobiles Verkaufsterminal nutzen . entfalle eigens Bezahlung Geldkarten eingesetzten Terminals werde Umfang Daten teure Fernverbindungen übertragen werden müssten reduziert . Fähigkeit Mobiltelefone gleichzeitig Netzwerken verbinden ermögliche ferner Benutzer Mobilfunkprovider voll erreichbar bleibe gleichzeitig aber beliebige Waren Dienstleistungen anfordern bezahlen könne . besonders vorteilhaftes Verfahren wird vorgeschlagen sofort Eintritt Benutzers lokale Funkzelle Verbindung Mobiltelefon Server aufzubauen Benutzer fragen Leistungen Anspruch nehmen wolle bereit sei erbringende Leistungen bezahlen Inanspruchnahme Leistung vereinbarte Summe abzubuchen . könne Guthaben Chip direkt Verkäuferserver übertragen werden . Anruf Besuch könne Bargeldkartenchip wieder aufgeladen werden . Mobiltelefon Subscriber jederzeit identifiziert werden könne könnten ferner auch personifizierte Dienste angeboten werden . könnten Internet Verknüpfungen anderen Netzwerken aufgebaut werden . sind Patentgericht zutreffend dargelegt hat auch Berufung Zweifel zieht jedenfalls Merkmale Erfindung gehörend offenbart . Zwar wird Möglichkeit aufgezeigt Nutzer lokale Netz Zugang Internet verschaffen . Merkmal vorgesehene Möglichkeit Weg Telefonnummern sonstige Identitätsmerkmale anzugeben Benutzer verbunden werden will ist aber unmittelbar eindeutig offenbart . wird ferner dargelegt Benutzer Mobiltelefons bleibe Ausführung dort offenbarten Verfahrens vollem Umfang bar . wird aber Ausführungen Beschreibung S. Z. auch Anspruch S. Telekommunikationsnetzwerk Mobilfunkanbieters eingesetzt . offenbart ist Erreichbarkeit Internetverbindung sichergestellt wird Merkmal vorgesehen ist . ist Einwand Berufung Prioritätsfrage sei Hinblick NK23 anders beurteilen unbegründet . frühere Anmeldung späteren Anmeldung beanspruchte Merkmalskombination Gesamtheit Erfindung gehörend offenbart kann Priorität Art . Abs. Anspruch genommen werden . Rechtsfolge ist Hinblick Frage kommenden Entgegenhaltungen einheitlich beurteilen . Differenzierung unterschiedlichen Entgegenhaltungen ist ausgeschlossen Merkmalskombination Patentfähigkeit beurteilen ist unverändert bleibt . 2 . Ergebnis zutreffend hat Patentgericht entschieden Gegenstand Patentanspruch erteilten Fassung patentfähig ist . Auffassung Patentgerichts sind allerdings Merkmale Patentanspruch offenbart . sind Verfahren System Verbindung mobilen Endgeräten ortsfesten Netzwerk offenbart . Beschreibung werden Stand Technik bekannte Standards Datenübertragung mobilen Endgeräten I-Mode begrenzten Bandbreite komplexer Autorisierungsumgebungen nachteilig bezeichnet S. unten . mögliche tive werden Bluetooth IrDa aufgezeigt . erforderten aber häufig hohen Aufwand erstmalige Einrichtung physikalischen logischen Verbindung S. . Überwindung Nachteile wird System vorgeschlagen Herstellung logischen Verbindung gegebenenfalls Abrechnung Verbindungsentgelte spezielle Software eingesetzt wird Cooperative bezeichnet wird . beschriebenen Ausführungsbeispiel nimmt Client bezeichnetes mobiles Gerät Beispiel mobiler Computer Personal Mobiltelefon Bluetooth Kontakt Host bezeichneten Internet verbundenen Gerät Reichweite kommt S. . Aufbau physikalischen Verbindung leitet Host Client stammenden Datenverkehr . überprüft Zugangsberechtigung zunächst lokal vorhandenen Daten . Berechtigung feststellen kann nimmt Internet Kontakt Server . Wege Zugangsberechtigung ergibt wird logische Verbindung aufgebaut Client ermöglicht Internetverbindung Host Zugangsberechtigung definierte Dienste nutzen S. f. Figur . vorgehaltenen Daten Benutzers beispielhaft Figur wiedergegeben werden gehören Angaben Sprachverbindungen aufgebaut werden dürfen Benutzer gleichzeitig aktiv sein dürfen Verbindungskosten anfallen Kostenbudget Tag maximal Anspruch genommen werden soll . Ferner können auch Angaben Mobilfunkanbieter Telefonnummer hinterlegt werden . können genutzt werden Internet Sprachverbindung VoIP aufzubauen so Benutzer ausgehende Gespräche Internet führen kann S. . Abschließend wird ausgeführt offenbarte Technologie ermögliche Reihe neuen kommerziellen leistungen . Beispiel werden automatische Herstellung Internetverbindungen hoher Bandbreite Synchronisation Musikdateibeständen Festplatte eigenen Computers Kaufen Herunterladen Filmen Aufenthalts Tankstelle angeführt . sind auch Berufung Zweifel zieht Merkmale 2 3 4 9 10 offenbart . Auffassung Berufung sind ferner auch Merkmale offenbart . kann dahingestellt bleiben Dienstleistung Sinne Merkmale auch Herstellen Sprachverbindung Sinne Merkmale anzusehen ist erfindungsgemäßes System Sprachverbindung zusätzlich Bestellung Bezahlung Lieferung anderen Ware Dienstleistung ermöglichen muss . Auch offenbarte System bietet Möglichkeiten nur Aufbau Sprachverbindung ermöglicht auch Kaufen Herunterladen Films . auch Berufung Ansatz verkennt ist nur Vorgang Herunterladens Videomaterials offenbart auch Kauf . näher beschrieben ist erfolgen soll Vorbringen Berufung Zeitpunkt Veröffentlichung noch Bezahlsysteme PayPal dergleichen gab führt abweichenden Beurteilung . Auch Streitpatent enthält näheren Festlegungen Weise Merkmal vorgesehene Bestellung getätigt wird . sieht auch Einsatz bestimmten Bezahlsystems lässt Abbuchung genügen . Möglichkeiten stehen auch offenbarten System Verfügung . dort ausdrücklich genannt werden nähere Ausgestaltung Fachmann überlassen wird ist unerheblich auch Streitpatent insoweit allgemein gehaltenen Vorgaben begnügt . abweichende Beurteilung kann auch abgeleitet werden Möglichkeit Videokaufs nur mögliche Erweiterung ramification dort Fokus stehenden Systems erwähnt wird . Umstand eher allgemein gehaltenen Formulierungen " ") belegen zwar offenbarte System besonderen Stand Technik abweichenden Mittel umfasst . geht Stand Technik bereits Mittel Erwerb Filmen Internet gab Nutzung Mittel Mobilgeräten lediglich Internetverbindung hinreichender Bandbreite voraussetzt offenbarte System Verfügung gestellt wird . handelt bloße Spekulation mögliche künftige Weiterentwicklungen hinreichend konkreten Hinweis Nutzung offenbarten Systems Stand Technik bereits Verfügung stehenden Kontext . weitergehenden Vorschläge unterbreitet werden etwa auch Tankrechnung eingerichtete Netzwerkverbindung bezahlen steht Offenbarung Merkmale Auffassung Berufung ebenfalls . bereits Patentgericht zutreffend dargelegt hat erfordern Merkmale schlechthin denkbare Art Waren Dienstleitungen Weg beziehbar sein muss . Zwar ist Kreis Waren Dienstleistungen Patentanspruch eingeschränkt . folgt aber gerade Merkmale schon dann erfüllt sind zumindest bestimmte Dienstleistung Wege bestellt geliefert bezahlt werden kann . genannten Merkmalen kann hingegen entnommen werden Vorgänge erfindungsgemäßen System beliebigen Art Waren Dienstleistungen möglich sein müssen . offenbart ist hingegen Merkmal . Beschreibung wird ausgeführt Server vorhandenen Daten Zugangsberechtigung ergebe werde Benutzer informiert Lage versetzt Vorgaben ändern neuen Verbindungsversuch starten S. Abs. Mitte . ergibt Auffassung Patentgerichts bislang registrierter Benutzer Weise Möglichkeit erhält Registrierung anzumelden . angesprochene Möglichkeit Änderung Vorgaben bezieht vielmehr lediglich bereits hinterlegten Informationen Zustandekommen Verbindung Bedeutung sind beispielhaft Figur aufgelistet werden . So kann Aufbau Verbindung Beispiel scheitern Nutzer hohen Verschlüsselungsgrad verlangt vorgegebenes Kostenbudget überschritten wird . Fall kann Nutzer Ändern betreffenden Vorgaben doch noch Verbindung bringen . setzt aber Nutzer bereits registriert ist Konto angelegt wurde Rede stehenden Informationen hinterlegen kann . Registrierung neuen Nutzers wird offenbarten System Server eingerichtete Web-Schnittstelle angesprochen S. unten . setzt bereits bestehenden Zugang Server . Registrierung ist also möglich Einrichtung Verbindung fehlender Benutzerdaten zulässt . muss andere Internetverbindung erfolgen . Zwar könnte offenbarte so konfiguriert werden Zugriffe Registrierungsseite stets zulässt . Ausgestaltung ist jedoch offenbart . Zumindest zweifelsfrei ist Auffassung Patentgerichts Merkmale Patentanspruch seien offenbart . sind Verfahren System Anbindung mobilen Endgeräten vorhandene breitbandige Netzwerkanschlüsse offenbart . Beschreibung werden mobile Netzwerkzugänge relativ großen Radien Funkzellen begrenzten Bandbreite nachteilig eingestuft . damals Entwicklung befindlichen Netze dritten Generation G werden ebenfalls Hinsicht befriedigend angesehen Abs. . Alternative werden Protokoll Bluetooth aufgezeigt . Nachteil Systeme wird angeführt seien erster Linie Nutzung lokalen Netzen vorgesehen verfügten noch effektive Methoden leichten Wechsel verschiedenen Netzen Abs. . Überwindung Probleme wird System vorgeschlagen mobile Endgeräte Beispiel Mobiltelefon mobiler Computer Bluetooth Kontakt Zugangspunkt point aufnehmen Funkbereich gelangen . Identifikation übermittelt mobile Endgerät zugeordnete Hardware-Adresse . Zugangspunkt leitet Datenverkehr Zugangsserver network server . überprüft lokalen Datenbank erforderlichenfalls zusätzlich Kontaktaufnahme anderen Dienstleister operator Endgerät Zugangsberechtigung verfügt . Fall ist löst Zugangsserver Aufbau verschlüsselten Verbindung Endgerät Zugang öffentlichen Netz erhält Abs. . ermöglicht Zugangsserver Aufbau Sprachverbindungen ISDN-Schnittstelle öffentliche leitungsvermittelte Netze Abs. . übermittelte MAC-Adresse lokalen entfernten Datenbank auffindbar ist wird Mobilgerät eingeschränkter Zugang eröffnet . führt Registrierungsseite Benutzer Angabe erforderlichen Informationen Beispiel Name Adresse Kreditkartennummer registrieren kann Abs. . Aufbau Sprachverbindung kann Zugangsserver selbst Server anderen Anbieters erfolgen . kann Zugangsserver hinterlegte Präferenzen Kosten Verbindungsqualität berücksichtigen . Informationen geführte Gespräche angefallene Entgelte speichert Zugangsserver lokalen Datenbank Benutzer Rechnung gestellt werden können Abs. . werden Beispiel Adresse mobilen Endgeräts Zeitpunkt Verbindungsaufbaus angerufene Nummer Dauer Verbindung gespeichert . weiteren Tabelle werden Informationen gestellte Rechnungen erfolgte Zahlungen vorgehalten Abs. . sind auch Berufung Zweifel zieht Merkmale offenbart . Zumindest zweifelsfrei erscheint Auffassung Patentgerichts auch Merkmale offenbart seien . Beurteilung Frage hängt angebotenen Waren Dienstleistungen Sinne Merkmale zwingend andere Leistungen handeln muss Merkmalen näher beschriebenen Zugang Internet . Frage könnte abweichend Patentgericht beantworten sein Leistungsarten Beschreibung Streitpatents unabhängig voneinander geschildert werden Möglichkeit lokale Netzwerk Waren kaufen bezahlen schon einleitenden Abschnitten Abs. zusätzlicher Vorteil herausgestellt wird . Frage bedarf jedoch abschließenden Entscheidung . Selbst abweichend Patentgericht Beklagten beantwortet wird sind Merkmale jedenfalls Zusammenschau nahegelegt . betreffen Systeme Aufbau Funktion weitgehend decken . Weiterentwicklung Systems betraute Fachmann hatte mithin Entgegenhaltungen Zusammenhang betrachten Frage stellen einzelne Merkmale nur Entgegenhaltungen offenbart sind auch jeweils anderen System ergänzt werden können . Betrachtung ergab Fachmann offenbarte Möglichkeit Einrichtung Sprachverbindungen Bestellung Lieferung Bezahlung anderer Waren Dienstleistungen ermöglichen auch offenbarten System realisieren kann . Umgekehrt ergab offenbarte Möglichkeit noch registrierten Benutzer Registrierungsseite leiten Weise Zugang Netz ermöglichen auch offenbarten System eingesetzt werden kann . Überlegungen legten Fachmann Gegenstand Streitpatents . Berufung geltend gemachte Gesichtspunkt Kombinationserfindung führt abweichenden Beurteilung . Auffassung Berufung sind Merkmale Streitpatents nur inhaltlich zusammenhängender Kumulation offenbart aufeinander abgestimmten Kombination . Entsprechendes gilt offenbarten Merkmale . IV . Kostenentscheidung beruht § Abs. PatG § Abs. . Meier-Beck Vorinstanz : Bundespatentgericht Entscheidung EP