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105 lines
872 B

BESCHLUSS
11
.
Februar
Patentnichtigkeitssache
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
11
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
beschlossen
:
Wert
Gegenstands
anwaltlichen
Tätigkeit
Prozessbevollmächtigten
Klägerin
Berufungsverfahren
wird
Euro
festgesetzt
.
Gründe
:
Schreiben
Prozessbevollmächtigten
Beklagten
19
.
Dezember
ist
Beschwerde
Festsetzung
Streitwerts
Bundesgerichtshof
statthaft
ist
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
§
Abs.
Satz
Gegenvorstellung
behandeln
.
Aufteilung
Berufungsverfahren
festgesetzten
Streitwerts
kommt
Betracht
.
angegriffene
Patent
hat
Klage
gleichen
Wert
.
wird
einzelnen
Kläger
reduziert
noch
weitere
Kläger
vorhanden
sind
.
Klägerin
Patent
jedoch
nur
geringerem
Umfang
angegriffen
hat
Klägerin
ist
Anwaltsgebühren
geringerer
Wert
maßgeblich
.
Meier-Beck
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung
25.03.2010