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- BESCHLUSS
- 11
- .
- Februar
- Patentnichtigkeitssache
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 11
- .
- Februar
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- beschlossen
- :
- Wert
- Gegenstands
- anwaltlichen
- Tätigkeit
- Prozessbevollmächtigten
- Klägerin
- Berufungsverfahren
- wird
- Euro
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Schreiben
- Prozessbevollmächtigten
- Beklagten
- 19
- .
- Dezember
- ist
- Beschwerde
- Festsetzung
- Streitwerts
- Bundesgerichtshof
- statthaft
- ist
- §
- Abs.
- Satz
- .
- V.m
- .
- §
- Abs.
- Satz
- Gegenvorstellung
- behandeln
- .
- Aufteilung
- Berufungsverfahren
- festgesetzten
- Streitwerts
- kommt
- Betracht
- .
- angegriffene
- Patent
- hat
- Klage
- gleichen
- Wert
- .
- wird
- einzelnen
- Kläger
- reduziert
- noch
- weitere
- Kläger
- vorhanden
- sind
- .
- Klägerin
- Patent
- jedoch
- nur
- geringerem
- Umfang
- angegriffen
- hat
- Klägerin
- ist
- Anwaltsgebühren
- geringerer
- Wert
- maßgeblich
- .
- Meier-Beck
- Vorinstanz
- :
- Bundespatentgericht
- Entscheidung
- 25.03.2010
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