BESCHLUSS 11 . Februar Patentnichtigkeitssache Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 11 . Februar Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Richterin Dr. beschlossen : Wert Gegenstands anwaltlichen Tätigkeit Prozessbevollmächtigten Klägerin Berufungsverfahren wird Euro festgesetzt . Gründe : Schreiben Prozessbevollmächtigten Beklagten 19 . Dezember ist Beschwerde Festsetzung Streitwerts Bundesgerichtshof statthaft ist § Abs. Satz . V.m . § Abs. Satz Gegenvorstellung behandeln . Aufteilung Berufungsverfahren festgesetzten Streitwerts kommt Betracht . angegriffene Patent hat Klage gleichen Wert . wird einzelnen Kläger reduziert noch weitere Kläger vorhanden sind . Klägerin Patent jedoch nur geringerem Umfang angegriffen hat Klägerin ist Anwaltsgebühren geringerer Wert maßgeblich . Meier-Beck Vorinstanz : Bundespatentgericht Entscheidung 25.03.2010