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11 KiB

BESCHLUSS
18
.
Juni
Vergabenachprüfungsverfahren
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Abfallentsorgung
§
Abs.
§
.
.
Wird
Anspruch
Einhaltung
Bestimmungen
Vergabeverfahren
gestützt
angekündigte
Beschaffung
Entsorgungsleistungen
Vergabe
Dienstleistungskonzession
gesetzwidrig
sei
nur
Wege
öffentlichen
Auftrags
erfolgen
dürfe
sind
Nachprüfungsinstanzen
Vierten
Teils
Gesetzes
Wettbewerbsbeschränkungen
zuständig
.
Beschluss
18
.
Juni
Vergabekammer
OLG
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
18
.
Juni
Richter
Richterin
Richter
Richterin
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluss
Vergabesenats
Oberlandesgerichts
19
.
Oktober
wird
Kosten
Antragsgegnerin
zurückgewiesen
.
Wert
Gegenstands
Rechtsbeschwerdeverfahrens
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Antragsgegnerin
ist
Jahr
Stadt
leingesellschafterin
gegründete
Gesellschaft
beschränkter
Haftung
Unternehmensgegenstand
Übernahme
kommunaler
Straßenreinigungsaufgaben
"
Erfüllungsgehilfe
Stadt
Präambel
Stadt
"
ist
.
Antragsgegnerin
24
.
Februar
Konzessionsvertrag
geschlossenen
Vereinbarung
ergibt
erfolgte
Gründung
Antragsgegnerin
Wege
Dienstleistungskonzession
Stadt
öffentlich-rechtlichem
Entsorgungsträger
obliegende
gesetzliche
Aufgabe
übertragen
Stadtgebiet
anfallenden
Abfälle
erfassen
Kreis
Verwertung
Beseitigung
lassen
öffentlich-rechtliche
Verantwortung
Aufgabenträger
Stadt
verbleiben
sollte
.
gewährte
Antragsgegnerin
Stadtgebiet
alleinige
Recht
Durchführung
Abfallsatzung
Stadt
erforderlichen
Dienstleistungen
Ausnahme
hoheitlichen
Maßnahmen
auszuführen
.
Antragsgegnerin
sollte
vertraglichen
Regelungen
auch
berechtigt
sein
Rechte
Pflichten
Vertrag
ganz
teilweise
Dritte
übertragen
insbesondere
auch
Unterkonzession
vergeben
.
Bezugnahme
übertragene
ausschließliche
Recht
Sammlung
Transport
andienungspflichtigen
Abfälle
Stadt
machte
Antragsgegnerin
Ende
verschiedenen
zeugnissen
Vergabe
Unterkonzession
Sammlung
Transport
Satzungsabfällen
Stadt
bekannt
Entsorgung
Restabfällen
Papier
Pappe
Schadstoffen
sperrigen
Abfällen
kompostierbaren
Pflanzenabfällen
.
Gegenleistung
sollte
Erteilung
Berechtigung
bestehen
satzungsunterworfenen
Nutzern
öffentlichen
Einrichtung
"
Abfallentsorgung
"
Entgelte
erheben
.
Dienstleistungskonzession
sollte
Verhandlungsverfahren
vergeben
werden
.
Bietergemeinschaften
Einsatz
Nachunternehmern
waren
zugelassen
Zahlung
Tariflöhnen
sollte
zugesichert
werden
.
Antragstellerin
Durchführung
Vergabeverfahrens
vergeblich
Antragsgegnerin
gerügt
hatte
hat
Nachprüfungsverfahren
eingeleitet
näherer
Begründung
erster
Linie
geltend
gemacht
gehe
Vergabe
Dienstleistungskonzession
dern
Dienstleistungsauftrags
Übrigen
sei
Vergabe
Dienstleistungskonzession
§
Abs.
Gesetzes
Förderung
Kreislaufwirtschaft
Sicherung
umweltverträglichen
Beseitigung
Abfällen
Abfallgesetz
KrW-/AbfG
vereinbar
.
hat
Vergabekammer
beantragt
Antragsgegnerin
verpflichten
eingeleitete
Ausschreibungsverfahren
aufzuheben
fortbestehender
Beschaffungsabsicht
Auftrag
Berücksichtigung
Rechtsauffassung
Vergabekammer
vergeben
.
Vergabekammer
hat
Antragsgegnerin
untersagt
ausgeschriebene
Wettbewerbsverfahren
Vertragsabschluss
beenden
.
hat
Antragsgegnerin
sofortige
Beschwerde
eingelegt
Zurückweisung
Antragstellerin
beantragt
hat
.
angefochtenen
Beschluss
hat
Beschwerdegericht
Rechtsweg
Vergabenachprüfungsinstanzen
zulässig
erklärt
Rechtsbeschwerde
zugelassen
.
II
.
zugelassene
Rechtsbeschwerde
ist
statthaft
auch
sonst
zulässig
.
Beschwerdegericht
Begründung
Entscheidung
Rechtsbeschwerde
zuzulassen
anderslautende
Rechtsprechung
hinweist
kann
dahinstehen
Sache
Bundesgerichtshof
auch
Wege
Divergenzvorlage
§
Abs.
hätte
vorgelegt
werden
können
.
Klärung
Zulässigkeit
beschrittenen
Rechtswegs
ist
Zulassung
Rechtsbeschwerde
oberstes
Gesetz
ausdrücklich
vorgesehen
§
Abs.
Satz
.
Regelung
auch
Verhältnis
Vergabesenaten
Oberlandesgerichte
Gerichten
anderer
Rechtswege
gilt
hat
Bundesgerichtshof
bereits
entschieden
vgl.
Beschluss
23
.
Januar
.
Rettungsdienstleistungen
.
.
Sache
ist
Rechtsmittel
begründet
.
1
.
Beschwerdegericht
hat
Zuständigkeit
Vergabenachprüfungsinstanzen
Streitfall
bejaht
Wesentlichen
ausgeführt
:
Antragsgegnerin
habe
zwar
äußeren
Anschein
Dienstleistungskonzession
ausgeschrieben
.
Streitigkeiten
Vergabe
Konzessionen
könnten
auch
Vergabekammer
Vergabesenat
gebracht
werden
.
Jedoch
seien
Vergabenachprüfungsinstanzen
§
Abs.
zuständig
Antragsteller
geltend
mache
beabsichtigte
Vergabe
verletze
Rechten
§
Abs.
.
Norm
schütze
nur
Verstößen
vergaberechtliche
Bestimmungen
Vergabe
öffentlicher
Aufträge
auch
Leistungen
Dienstleistungsaufträge
vergeben
werden
müssten
Umgehung
Vergaberechts
Dienstleistungskonzession
beschafft
werden
sollten
.
So
verhalte
hier
Erteilung
Dienstleistungskonzession
Abs.
KrW-/AbfG
unzulässig
sei
.
Bestimmung
könnten
Dritte
Erfüllung
Aufgaben
entsorgungspflichtigen
Stelle
beauftragt
werden
.
Dritte
werde
dann
Erfüllungsgehilfe
Stelle
tätig
.
Rechtsbeziehungen
Nutzer
entstünden
lediglich
entsorgungspflichtigen
Stelle
Dritten
einerseits
Nutzer
andererseits
.
Dementsprechend
könne
auch
nur
entsorgungspflichtige
Stelle
Entgeltansprüche
Nutzer
erheben
.
Dienstleistungskonzession
sei
Rahmen
unzulässig
.
Pflichtenübertragung
§
Abs.
KrW-/AbfG
Rahmen
Vergabe
Dienstleistungskonzession
Betracht
kommen
könnte
sei
Antragsgegnerin
noch
Stadt
gewollt
Voraussetzungen
§
Abs.
KrW-/AbfG
lägen
auch
.
2
.
Bejahung
Zuständigkeit
Nachprüfungsinstanzen
Beschwerdegericht
greift
Rechtsbeschwerde
Erfolg
.
Begehren
Antragstellerin
Vierten
Teil
Gesetzes
Wettbewerbsbeschränkungen
vorgesehenen
Nachprüfungsinstanzen
gehört
anderer
Rechtsweg
beschreiten
ist
ist
Anlehnung
Grundsätze
beantworten
hier
ausdrücklicher
Rechtswegzuweisung
Gesetzgebers
entscheiden
ist
Streitigkeit
bürgerlich-rechtlich
ist
.
kommt
ständigen
Rechtsprechung
Gemeinsamen
Senats
obersten
Gerichtshöfe
Bundes
Natur
Rechtsverhältnisses
entscheidend
wahre
Natur
Anspruchs
Sachvortrag
Klägers
darstellt
GmS-OGB
Beschluss
10
Juli
GmS-OGB
.
Natur
Antragstellerin
geltend
gemachten
Anspruchs
sind
Nachprüfungsinstanzen
Vierten
Teil
Gesetzes
Wettbewerbsbeschränkungen
zuständig
.
Begehren
Antragstellerin
geht
Antragsgegnerin
Vergabe
Dienstleistungskonzession
untersagen
Wahl
Vertragsart
Vergabestelle
gesetzlich
§
Abs.
KrW-/AbfG
verwehrt
Vergabe
Dienstleistungsaufträgen
einschlägigen
Schwellenwerts
geltende
Vergaberecht
beachten
sei
.
Angriff
Wahl
Vierten
Teil
Gesetzes
Wettbewerbsbeschränkungen
unterliegenden
Vertragstyps
sei
statthaft
macht
Antragstellerin
Sache
Einhaltung
Bestimmungen
Vergabeverfahren
geltend
§
Abs.
.
ist
Zuständigkeit
Vergabekammern
.
Vergabesenate
.
gegeben
.
Annahme
Oberlandesgerichts
Antragstellerin
beanstandete
Vergabeverfahren
sei
Vereinbarung
Dienstleistungskonzession
gerichtet
wird
Rechtsbeschwerde
günstig
angegriffen
begegnet
auch
rechtlichen
Bedenken
.
entspricht
Weiteren
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
Vergabe
Dienstleistungskonzessionen
Anwendungsbereich
Vierten
Teils
Gesetzes
Wettbewerbsbeschränkungen
fällt
Beschluss
8
.
Februar
ZB
.
f.
S-BahnVerkehr
Rhein/Ruhr
;
Beschluss
23
.
Januar
.
.
Rettungsdienstleistungen
.
Hinzutreten
besonderer
Umstände
wären
Vergabekammer
zuständig
.
Streitfall
kommt
jedoch
Beschaffung
fraglichen
Entsorgungsleistungen
Wege
Erteilung
Dienstleistungskonzession
Vorbringen
Antragstellerin
Rechtsbeschwerde
infrage
gestellten
Ausführungen
Oberlandesgerichts
Regelung
Abs.
KrW-/AbfG
entgegensteht
.
Recht
hat
Oberlandesgericht
Rahmen
Zuständigkeitsprüfung
Wahl
Dienstleistungskonzession
Vertragsart
Antragsgegnerin
Voraussetzungen
vergaberechtswidrigen
De-facto-Vergabe
gleichgesetzt
.
handelt
dann
Vergabestelle
öffentlichen
Auftrag
unmittelbar
Unternehmen
erteilt
andere
Unternehmen
gesetzliche
Gestattung
Vergabeverfahren
beteiligt
hat
§
101b
Abs.
Nr.
.
Regelung
will
ermöglichen
vergaberechtswidrig
erteilter
Auftrag
noch
nachträglich
geordneten
Vergabeverfahren
zugeführt
werden
kann
.
Regelungsgegenstand
§
101b
Abs.
Nr.
unterscheidet
Streitfall
nur
graduell
unerheblichen
Umstand
Antragsgegnerin
zwar
Teilnahmewettbewerb
eröffnet
hat
Leistung
Übrigen
frei
Restriktionen
Vergabe
öffentlicher
Aufträge
einschlägigen
Schwellenwerte
geltenden
Vergaberechts
vergeben
will
.
Erfolg
bleibt
Einwand
Rechtsbeschwerde
Nachprüfungsverfahren
seien
nur
Verstöße
vergaberechtliche
Vorschriften
prüfen
Oberlandesgericht
herangezogenen
Bestimmungen
KrW-/AbfG
Abfallgesetzes
Landes
zählten
.
Anspruch
§
Abs.
schließt
Recht
Durchführung
ordnungsgemäßen
Vergabeverfahrens
Beschaffung
Anwendungsbereich
Vierten
Teils
Gesetzes
Wettbewerbsbeschränkungen
unterliegenden
Leistung
erzwingen
Vergabestelle
Beschaffungsvorgang
ausschreibungspflichtig
erachtet
förmliches
Vergabeverfahren
abschließen
will
.
Durchsetzung
Vergabeverfahrens
Vorzeichen
geht
Antragstellerin
Streitfall
.
weist
lediglich
Besonderheit
Erfolg
Lage
Sachverhalts
abhängt
Antragsgegnerin
Beschaffung
Leistung
Vergabe
Dienstleistungskonzession
gesetzlichen
Regelung
untersagt
ist
selbst
unmittelbar
Bestimmungen
Vergabeverfahren
Sinne
§
Abs.
rechnen
ist
hier
:
Abs.
KrW-/AbfG
aufgehoben
-9-
Art
.
Gesetzes
Neuordnung
Abfallrechts
24
.
Februar
.
S.
;
vgl.
Wesentlichen
inhaltsgleiche
Bestimmung
§
Art
.
vorgenannten
Gesetzes
Neuordnung
Abfallrechts
geschaffenen
Gesetzes
Förderung
Kreislaufwirtschaft
Sicherung
umweltverträglichen
Bewirtschaftung
Abfällen
Kreislaufwirtschaftsgesetz
.
Frage
ist
inzidenter
Rahmen
Zuständigkeit
Nachprüfungsinstanzen
fallenden
Prüfung
beantworten
Beschaffungsvorgang
Antragstellerin
geltend
gemacht
Bestimmungen
Vergabeverfahren
Sinne
§
Abs.
unterliegt
.
§
Abs.
KrW-/AbfG
gegebenenfalls
Stelle
Regelung
getretene
Norm
Abschluss
Dienstleistungskonzession
Streitfall
entgegensteht
kann
losgelöst
Frage
beurteilt
werden
auch
Zulässigkeit
anderen
Rechtswegs
begründen
ist
Rahmen
Prüfung
Begründetheit
Nachprüfungsantrags
abschließend
klären
.
zielführend
Standpunkt
Antragstellerin
ist
Einwand
Abgrenzung
Dienstleistungsauftrag
-konzession
diene
Festlegung
Vergaberechtsweg
eröffnet
sei
Abgrenzung
werde
Erwägungen
Oberlandesgerichts
Umgehung
Vergaberechts
konterkariert
.
lässt
vorstehend
erörterten
Umstand
Acht
Antragstellerin
Nachprüfungsinstanzen
gehörende
Verletzung
Rechte
§
Abs.
geltend
macht
Antragsgegnerin
Rede
stehende
Beschaffung
Dienstleistungskonzession
tätigen
wolle
.
Oberlandesgericht
hat
Recht
Auffassung
vertreten
Petitum
Unternehmens
Interesse
Auftrag
§
Abs.
Gegenstand
Dienstleistungskonzession
müsse
Dienstleistungsauftrag
ausgeschrieben
werden
Abschluss
Konzessionsvertrages
gesetzlicher
Regelung
statthaft
sei
Vergabekammer
Beschwerdegericht
geltend
machen
sei
.
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
.
Keukenschrijver
Richter
ist
Urlaub
ortsabwesend
kann
unterschreiben
.
Keukenschrijver
Schuster
Vorinstanz
:
OLG
Entscheidung