BESCHLUSS 18 . Juni Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk : ja : : ja Abfallentsorgung § Abs. § . . Wird Anspruch Einhaltung Bestimmungen Vergabeverfahren gestützt angekündigte Beschaffung Entsorgungsleistungen Vergabe Dienstleistungskonzession gesetzwidrig sei nur Wege öffentlichen Auftrags erfolgen dürfe sind Nachprüfungsinstanzen Vierten Teils Gesetzes Wettbewerbsbeschränkungen zuständig . Beschluss 18 . Juni Vergabekammer OLG Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 18 . Juni Richter Richterin Richter Richterin beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluss Vergabesenats Oberlandesgerichts 19 . Oktober wird Kosten Antragsgegnerin zurückgewiesen . Wert Gegenstands Rechtsbeschwerdeverfahrens wird € festgesetzt . Gründe : Antragsgegnerin ist Jahr Stadt leingesellschafterin gegründete Gesellschaft beschränkter Haftung Unternehmensgegenstand Übernahme kommunaler Straßenreinigungsaufgaben " Erfüllungsgehilfe Stadt Präambel Stadt " ist . Antragsgegnerin 24 . Februar Konzessionsvertrag geschlossenen Vereinbarung ergibt erfolgte Gründung Antragsgegnerin Wege Dienstleistungskonzession Stadt öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger obliegende gesetzliche Aufgabe übertragen Stadtgebiet anfallenden Abfälle erfassen Kreis Verwertung Beseitigung lassen öffentlich-rechtliche Verantwortung Aufgabenträger Stadt verbleiben sollte . gewährte Antragsgegnerin Stadtgebiet alleinige Recht Durchführung Abfallsatzung Stadt erforderlichen Dienstleistungen Ausnahme hoheitlichen Maßnahmen auszuführen . Antragsgegnerin sollte vertraglichen Regelungen auch berechtigt sein Rechte Pflichten Vertrag ganz teilweise Dritte übertragen insbesondere auch Unterkonzession vergeben . Bezugnahme übertragene ausschließliche Recht Sammlung Transport andienungspflichtigen Abfälle Stadt machte Antragsgegnerin Ende verschiedenen zeugnissen Vergabe Unterkonzession Sammlung Transport Satzungsabfällen Stadt bekannt Entsorgung Restabfällen Papier Pappe Schadstoffen sperrigen Abfällen kompostierbaren Pflanzenabfällen . Gegenleistung sollte Erteilung Berechtigung bestehen satzungsunterworfenen Nutzern öffentlichen Einrichtung " Abfallentsorgung " Entgelte erheben . Dienstleistungskonzession sollte Verhandlungsverfahren vergeben werden . Bietergemeinschaften Einsatz Nachunternehmern waren zugelassen Zahlung Tariflöhnen sollte zugesichert werden . Antragstellerin Durchführung Vergabeverfahrens vergeblich Antragsgegnerin gerügt hatte hat Nachprüfungsverfahren eingeleitet näherer Begründung erster Linie geltend gemacht gehe Vergabe Dienstleistungskonzession dern Dienstleistungsauftrags Übrigen sei Vergabe Dienstleistungskonzession § Abs. Gesetzes Förderung Kreislaufwirtschaft Sicherung umweltverträglichen Beseitigung Abfällen Abfallgesetz KrW-/AbfG vereinbar . hat Vergabekammer beantragt Antragsgegnerin verpflichten eingeleitete Ausschreibungsverfahren aufzuheben fortbestehender Beschaffungsabsicht Auftrag Berücksichtigung Rechtsauffassung Vergabekammer vergeben . Vergabekammer hat Antragsgegnerin untersagt ausgeschriebene Wettbewerbsverfahren Vertragsabschluss beenden . hat Antragsgegnerin sofortige Beschwerde eingelegt Zurückweisung Antragstellerin beantragt hat . angefochtenen Beschluss hat Beschwerdegericht Rechtsweg Vergabenachprüfungsinstanzen zulässig erklärt Rechtsbeschwerde zugelassen . II . zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft auch sonst zulässig . Beschwerdegericht Begründung Entscheidung Rechtsbeschwerde zuzulassen anderslautende Rechtsprechung hinweist kann dahinstehen Sache Bundesgerichtshof auch Wege Divergenzvorlage § Abs. hätte vorgelegt werden können . Klärung Zulässigkeit beschrittenen Rechtswegs ist Zulassung Rechtsbeschwerde oberstes Gesetz ausdrücklich vorgesehen § Abs. Satz . Regelung auch Verhältnis Vergabesenaten Oberlandesgerichte Gerichten anderer Rechtswege gilt hat Bundesgerichtshof bereits entschieden vgl. Beschluss 23 . Januar . Rettungsdienstleistungen . . Sache ist Rechtsmittel begründet . 1 . Beschwerdegericht hat Zuständigkeit Vergabenachprüfungsinstanzen Streitfall bejaht Wesentlichen ausgeführt : Antragsgegnerin habe zwar äußeren Anschein Dienstleistungskonzession ausgeschrieben . Streitigkeiten Vergabe Konzessionen könnten auch Vergabekammer Vergabesenat gebracht werden . Jedoch seien Vergabenachprüfungsinstanzen § Abs. zuständig Antragsteller geltend mache beabsichtigte Vergabe verletze Rechten § Abs. . Norm schütze nur Verstößen vergaberechtliche Bestimmungen Vergabe öffentlicher Aufträge auch Leistungen Dienstleistungsaufträge vergeben werden müssten Umgehung Vergaberechts Dienstleistungskonzession beschafft werden sollten . So verhalte hier Erteilung Dienstleistungskonzession Abs. KrW-/AbfG unzulässig sei . Bestimmung könnten Dritte Erfüllung Aufgaben entsorgungspflichtigen Stelle beauftragt werden . Dritte werde dann Erfüllungsgehilfe Stelle tätig . Rechtsbeziehungen Nutzer entstünden lediglich entsorgungspflichtigen Stelle Dritten einerseits Nutzer andererseits . Dementsprechend könne auch nur entsorgungspflichtige Stelle Entgeltansprüche Nutzer erheben . Dienstleistungskonzession sei Rahmen unzulässig . Pflichtenübertragung § Abs. KrW-/AbfG Rahmen Vergabe Dienstleistungskonzession Betracht kommen könnte sei Antragsgegnerin noch Stadt gewollt Voraussetzungen § Abs. KrW-/AbfG lägen auch . 2 . Bejahung Zuständigkeit Nachprüfungsinstanzen Beschwerdegericht greift Rechtsbeschwerde Erfolg . Begehren Antragstellerin Vierten Teil Gesetzes Wettbewerbsbeschränkungen vorgesehenen Nachprüfungsinstanzen gehört anderer Rechtsweg beschreiten ist ist Anlehnung Grundsätze beantworten hier ausdrücklicher Rechtswegzuweisung Gesetzgebers entscheiden ist Streitigkeit bürgerlich-rechtlich ist . kommt ständigen Rechtsprechung Gemeinsamen Senats obersten Gerichtshöfe Bundes Natur Rechtsverhältnisses entscheidend wahre Natur Anspruchs Sachvortrag Klägers darstellt GmS-OGB Beschluss 10 Juli GmS-OGB . Natur Antragstellerin geltend gemachten Anspruchs sind Nachprüfungsinstanzen Vierten Teil Gesetzes Wettbewerbsbeschränkungen zuständig . Begehren Antragstellerin geht Antragsgegnerin Vergabe Dienstleistungskonzession untersagen Wahl Vertragsart Vergabestelle gesetzlich § Abs. KrW-/AbfG verwehrt Vergabe Dienstleistungsaufträgen einschlägigen Schwellenwerts geltende Vergaberecht beachten sei . Angriff Wahl Vierten Teil Gesetzes Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vertragstyps sei statthaft macht Antragstellerin Sache Einhaltung Bestimmungen Vergabeverfahren geltend § Abs. . ist Zuständigkeit Vergabekammern . Vergabesenate . gegeben . Annahme Oberlandesgerichts Antragstellerin beanstandete Vergabeverfahren sei Vereinbarung Dienstleistungskonzession gerichtet wird Rechtsbeschwerde günstig angegriffen begegnet auch rechtlichen Bedenken . entspricht Weiteren Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Vergabe Dienstleistungskonzessionen Anwendungsbereich Vierten Teils Gesetzes Wettbewerbsbeschränkungen fällt Beschluss 8 . Februar ZB . f. S-BahnVerkehr Rhein/Ruhr ; Beschluss 23 . Januar . . Rettungsdienstleistungen . Hinzutreten besonderer Umstände wären Vergabekammer zuständig . Streitfall kommt jedoch Beschaffung fraglichen Entsorgungsleistungen Wege Erteilung Dienstleistungskonzession Vorbringen Antragstellerin Rechtsbeschwerde infrage gestellten Ausführungen Oberlandesgerichts Regelung Abs. KrW-/AbfG entgegensteht . Recht hat Oberlandesgericht Rahmen Zuständigkeitsprüfung Wahl Dienstleistungskonzession Vertragsart Antragsgegnerin Voraussetzungen vergaberechtswidrigen De-facto-Vergabe gleichgesetzt . handelt dann Vergabestelle öffentlichen Auftrag unmittelbar Unternehmen erteilt andere Unternehmen gesetzliche Gestattung Vergabeverfahren beteiligt hat § 101b Abs. Nr. . Regelung will ermöglichen vergaberechtswidrig erteilter Auftrag noch nachträglich geordneten Vergabeverfahren zugeführt werden kann . Regelungsgegenstand § 101b Abs. Nr. unterscheidet Streitfall nur graduell unerheblichen Umstand Antragsgegnerin zwar Teilnahmewettbewerb eröffnet hat Leistung Übrigen frei Restriktionen Vergabe öffentlicher Aufträge einschlägigen Schwellenwerte geltenden Vergaberechts vergeben will . Erfolg bleibt Einwand Rechtsbeschwerde Nachprüfungsverfahren seien nur Verstöße vergaberechtliche Vorschriften prüfen Oberlandesgericht herangezogenen Bestimmungen KrW-/AbfG Abfallgesetzes Landes zählten . Anspruch § Abs. schließt Recht Durchführung ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens Beschaffung Anwendungsbereich Vierten Teils Gesetzes Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Leistung erzwingen Vergabestelle Beschaffungsvorgang ausschreibungspflichtig erachtet förmliches Vergabeverfahren abschließen will . Durchsetzung Vergabeverfahrens Vorzeichen geht Antragstellerin Streitfall . weist lediglich Besonderheit Erfolg Lage Sachverhalts abhängt Antragsgegnerin Beschaffung Leistung Vergabe Dienstleistungskonzession gesetzlichen Regelung untersagt ist selbst unmittelbar Bestimmungen Vergabeverfahren Sinne § Abs. rechnen ist hier : Abs. KrW-/AbfG aufgehoben -9- Art . Gesetzes Neuordnung Abfallrechts 24 . Februar . S. ; vgl. Wesentlichen inhaltsgleiche Bestimmung § Art . vorgenannten Gesetzes Neuordnung Abfallrechts geschaffenen Gesetzes Förderung Kreislaufwirtschaft Sicherung umweltverträglichen Bewirtschaftung Abfällen Kreislaufwirtschaftsgesetz . Frage ist inzidenter Rahmen Zuständigkeit Nachprüfungsinstanzen fallenden Prüfung beantworten Beschaffungsvorgang Antragstellerin geltend gemacht Bestimmungen Vergabeverfahren Sinne § Abs. unterliegt . § Abs. KrW-/AbfG gegebenenfalls Stelle Regelung getretene Norm Abschluss Dienstleistungskonzession Streitfall entgegensteht kann losgelöst Frage beurteilt werden auch Zulässigkeit anderen Rechtswegs begründen ist Rahmen Prüfung Begründetheit Nachprüfungsantrags abschließend klären . zielführend Standpunkt Antragstellerin ist Einwand Abgrenzung Dienstleistungsauftrag -konzession diene Festlegung Vergaberechtsweg eröffnet sei Abgrenzung werde Erwägungen Oberlandesgerichts Umgehung Vergaberechts konterkariert . lässt vorstehend erörterten Umstand Acht Antragstellerin Nachprüfungsinstanzen gehörende Verletzung Rechte § Abs. geltend macht Antragsgegnerin Rede stehende Beschaffung Dienstleistungskonzession tätigen wolle . Oberlandesgericht hat Recht Auffassung vertreten Petitum Unternehmens Interesse Auftrag § Abs. Gegenstand Dienstleistungskonzession müsse Dienstleistungsauftrag ausgeschrieben werden Abschluss Konzessionsvertrages gesetzlicher Regelung statthaft sei Vergabekammer Beschwerdegericht geltend machen sei . . Kostenentscheidung beruht § Abs. . Keukenschrijver Richter ist Urlaub ortsabwesend kann unterschreiben . Keukenschrijver Schuster Vorinstanz : OLG Entscheidung