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833 lines
7.2 KiB

BESCHLUSS
25
.
Oktober
Nachprüfungsverfahren
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
Wird
Nachprüfungsantrag
zulässigen
Divergenzvorlage
gemäß
Abs.
Satz
zurückgenommen
so
obliegt
Sachentscheidung
treffende
Kostenentscheidung
Bundesgerichtshof
.
§
Abs.
121
;
§
Abs.
Satz
entsprechender
Anwendung
§
trägt
Vergabestelle
auch
dann
Kosten
zurückgenommenen
Antrag
Vorabgestattung
Zuschlags
gemäß
§
Abs.
entstanden
sind
Nachprüfungsantrag
Beschwerdeinstanz
zurückgenommen
wird
.
.
25
.
Oktober
OLG
Vergabekammer
Thüringer
Landesverwaltungsamt
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
25
.
Oktober
Richter
Scharen
Richterinnen
Ambrosius
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Antragstellerin
hat
Kosten
Beschwerdeverfahrens
Ausnahme
Kosten
Verfahrens
§
Vergabekammer
entstandenen
Kosten
tragen
.
Kosten
Verfahrens
§
fallen
Antragsgegner
Last
.
Vergabekammer
entstandenen
Auslagen
tragen
Beteiligten
jeweils
selbst
.
II
.
Geschäftswert
Beschwerdeverfahrens
Verfahrens
§
Verfahrens
Vergabekammer
wird
8.516.543,68
festgesetzt
.
Gründe
:
Beschluss
22
.
März
hat
Vergabekammer
Thüringer
Landesverwaltungsamt
Antragsgegner
verpflichtet
Vergabeverfahren
Erweiterung
Rekonstruktion
Kläranlage
heben
.
haben
Antragsgegner
Beigeladene
sofortige
Beschwerde
Thüringer
Oberlandesgericht
erhoben
.
Antragsgegner
hat
zugleich
gemäß
§
Abs.
beantragt
Zuschlag
vorab
gestatten
.
Auflagenbeschluss
21
.
April
hat
Thüringer
Oberlandesgericht
mitgeteilt
Antrag
§
Abs.
zurückweisen
wollen
.
Antragsgegner
hat
Schriftsatz
3
.
Mai
Rücknahme
Antrags
erklärt
.
Thüringer
Oberlandesgericht
hat
Sache
§
Abs.
Beschluss
20
.
Juni
Bundesgerichtshof
Entscheidung
vorgelegt
.
Schriftsatz
24
.
Juni
hat
Antragstellerin
Nachprüfungsantrag
zurückgenommen
.
II
.
Rücknahme
Nachprüfungsantrags
hat
Bundesgerichtshof
Kosten
Nachprüfungsverfahrens
entscheiden
.
Vorlage
§
Abs.
war
zulässig
Thüringer
Oberlandesgericht
entscheidungserheblichen
Frage
Rechtsprechung
Oberlandesgerichts
abweichen
wollte
.
Vorlage
Sache
Bundesgerichtshof
war
berufen
Oberlandesgerichts
entscheiden
§
Abs.
Satz
.
zulässigen
Vorlage
erstreckt
Entscheidungskompetenz
Bundesgerichtshofs
nur
Divergenzfrage
Grund
Vorlage
ist
grundsätzlich
samte
Nachprüfungsverfahren
.
Rücknahme
Nachprüfungsantrags
tritt
Stelle
Sachentscheidung
Kostenentscheidung
.
Wird
Nachprüfungsantrag
Anschluss
Vorlage
Bundesgerichtshof
Abs.
zurückgenommen
trifft
Kostenentscheidung
.
.
unterscheiden
ist
Kosten
Verfahrens
sofortigen
Beschwerde
Verfahrens
Vergabekammer
.
1
.
Antragstellerin
hat
entsprechender
Anwendung
§
Abs.
Satz
Beschwerdeverfahren
entstandenen
Kosten
Antragsgegners
Beigeladenen
tragen
.
Senat
hat
bereits
Beschluss
19
.
Dezember
entschieden
vergaberechtliche
Beschwerdeverfahren
streitiges
Verfahren
ordentlichen
Gericht
Kostenvorschriften
analog
anzuwenden
sind
.
hat
Beschluss
9
.
Februar
ausdrücklich
auch
Kosten
bestätigt
.
Beschwerdeverfahren
hat
Beigeladene
Beteiligte
gemäß
§
Anträge
gestellt
Schriftsätze
eingereicht
mündlich
verhandelt
.
Beigeladene
gemäß
§
Abs.
Beschwerdegericht
deutschen
Gericht
zugelassenen
Rechtsanwalt
vertreten
lassen
musste
gehören
Gebühren
zweckentsprechenden
Rechtsverteidigung
Beigeladenen
Beschwerdeverfahren
notwendigen
Kosten
.
bedarf
besonderen
Ausspruchs
aaO
.
entsprechender
Anwendung
§
sind
allerdings
Kosten
Hinweisbeschlusses
Thüringer
richts
zurückgenommenen
Antrag
Vorabgestattung
Zuschlags
gemäß
Abs.
entstanden
sind
Antragsgegner
tragen
Antrag
gestellt
hat
.
Verfahren
§
ist
Zwischenverfahren
Rahmen
sofortigen
Beschwerde
.
verursacht
ausscheidbare
Kosten
KV
.
ist
geboten
Kosten
Kosten
Erfolg
gebliebenen
Verteidigungsmittels
Sinne
§
behandeln
.
2
.
Antragstellerin
hat
Tätigkeit
Vergabekammer
anfallenden
Kosten
Gebühren
Auslagen
tragen
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
§
Abs.
Nr.
VwKostG
vgl.
Sen
.
.
NZBau
.
Hingegen
findet
Erstattung
außergerichtlichen
Kosten
Antragsgegners
Beigeladenen
Verfahren
Vergabekammer
Sen
.
.
noch
veröffentlicht
.
§
Abs.
Satz
hat
Antragsteller
Antragsgegner
Rechtsverteidigung
Verfahren
Vergabekammer
entstandenen
notwendigen
Auslagen
nur
erstatten
Nachprüfungsverfahren
unterliegt
.
Hier
ist
Antragstellerin
unterlegen
.
Unterliegen
Sinne
Vorschrift
ist
nur
gegeben
Vergabekammer
Entscheidung
getroffen
hat
Begehren
Antragstellers
ganz
teilweise
unzulässig
unbegründet
zurückweist
.
Erfordernis
zurückweisenden
Entscheidung
steht
Einklang
anderen
Verfahrensgesetzen
.
So
wird
bezweifelt
§
§
ebenfalls
Unterliegen
voraussetzen
Fall
Klagerücknahme
erfassen
Gunsten
Partei
nur
eingreifen
angerufene
Instanz
Gegner
beschwerende
Entscheidung
getroffen
hat
.
Regelung
Absatz
§
§
Abs.
Satz
verwiesen
wird
war
bereits
Zeitpunkt
Schaffung
Vergaberecht
regelnden
Vierten
Teils
Gesetzes
Wettbewerbsbeschränkungen
höchstrichterlicher
Rechtsprechung
verstehen
Auslagenerstattung
nur
Betracht
kommt
dort
:
behördliche
Entscheidung
beanstandete
Maßnahme
ergangen
ist
64
;
vgl.
auch
Sen
.
.
NZBau
m.w
.
.
ist
ersichtlich
Gesetzgeber
§
Abs.
Satz
abweichende
Regelung
hat
schaffen
wollen
auch
eingreift
Nachprüfungsantrag
verfolgte
Rechtsschutzziel
anderen
Grund
zurückweisenden
Entscheidung
erreicht
wird
.
Auch
§
Abs.
Satz
vorausgesetzte
Unterliegen
Beteiligten
kann
nur
gegeben
sein
Vergabekammer
Nachprüfungsverfahren
Entscheidung
Antrag
getroffen
hat
.
Wird
Nachprüfungsverfahren
andere
Weise
beendet
beantwortet
Frage
Kosten
Amtshandlungen
Vergabekammer
Gebühren
Auslagen
tragen
hat
§
Abs.
Satz
.
§
Abs.
Nr.
dort
Bezug
genommenen
Verwaltungskostengesetzes
trifft
Fällen
Antragsteller
insoweit
Kostenlast
Stellung
Nachprüfungsantrags
Verfahren
Gang
gesetzt
hat
.
hat
Senat
bereits
Fall
ausgesprochen
Nachprüfungsverfahren
Hauptsache
erledigt
hat
.
aaO
;
gilt
gleichermaßen
auch
dann
soweit
Nachprüfungsantrag
zurückgenommen
worden
ist
.
Wird
Verfahren
Antragsgegner
günstige
Entscheidung
Vergabekammer
Nachprüfungsantrag
Rücknahme
Einstellung
Nachprüfungsverfahrens
beendet
ist
auch
entsprechende
Anwendung
anderer
Kostenvorschriften
etwa
Abs.
VwGO
§
Abs.
Satz
geboten
.
zitierten
Vorschriften
ist
Falle
Antragsrücknahme
Antragsteller
verpflichtet
Kosten
tragen
§
Abs.
VwGO
§
Abs.
Satz
auch
Gegner
entsprechende
Rechtsverteidigung
erwachsenen
Kosten
gehören
.
§
Abs.
Satz
Satz
ergibt
Gesetzgeber
Fall
Beendigung
Nachprüfungsverfahrens
Rücknahme
Nachprüfungsantrags
anderweitige
Erledigung
gesehen
hat
.
Gleichwohl
hat
nur
Regelung
Höhe
Fällen
entrichtenden
Gebühr
§
Abs.
getroffen
.
Umständen
kann
planwidrige
Regelungslücke
Heranziehung
Grundsätze
Analogie
notwendig
wäre
gesehen
werden
Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer
anders
verwaltungsgerichtliche
zivilgerichtliche
Streitverfahren
Kostenerstattung
auch
Falle
Antragsrücknahme
vorgesehen
ist
.
IV
.
beträgt
Streitwert
Beschwerdeverfahren
%
Bruttoauftragssumme
.
Auftrag
erteilt
wurde
ist
Bruttoangebotssumme
Bieters
maßgeblich
Nachprüfungsverfahren
eingeleitet
hat
.
so
bemessene
Streitwert
gilt
Verfahren
sofortigen
Beschwerde
§
auch
Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer
.
maßgebliche
Bruttoangebotssumme
ergibt
Hauptangebot
Antragstellerin
8.516.543,68
.
Anhaltspunkte
vorliegen
Vergabestelle
Kosten
steigernde
Kosten
mindernde
Antragstellerin
angenommen
hätte
bleiben
Auffassung
Vergabekammer
unberücksichtigt
.
Scharen
Meier-Beck
Kirchhoff
Vorinstanz
:
OLG
Entscheidung
20.06.2005