BESCHLUSS 25 . Oktober Nachprüfungsverfahren Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. Wird Nachprüfungsantrag zulässigen Divergenzvorlage gemäß Abs. Satz zurückgenommen so obliegt Sachentscheidung treffende Kostenentscheidung Bundesgerichtshof . § Abs. 121 ; § Abs. Satz entsprechender Anwendung § trägt Vergabestelle auch dann Kosten zurückgenommenen Antrag Vorabgestattung Zuschlags gemäß § Abs. entstanden sind Nachprüfungsantrag Beschwerdeinstanz zurückgenommen wird . . 25 . Oktober OLG Vergabekammer Thüringer Landesverwaltungsamt Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 25 . Oktober Richter Scharen Richterinnen Ambrosius Richter Prof. Dr. Dr. beschlossen : Antragstellerin hat Kosten Beschwerdeverfahrens Ausnahme Kosten Verfahrens § Vergabekammer entstandenen Kosten tragen . Kosten Verfahrens § fallen Antragsgegner Last . Vergabekammer entstandenen Auslagen tragen Beteiligten jeweils selbst . II . Geschäftswert Beschwerdeverfahrens Verfahrens § Verfahrens Vergabekammer wird 8.516.543,68 € festgesetzt . Gründe : Beschluss 22 . März hat Vergabekammer Thüringer Landesverwaltungsamt Antragsgegner verpflichtet Vergabeverfahren Erweiterung Rekonstruktion Kläranlage heben . haben Antragsgegner Beigeladene sofortige Beschwerde Thüringer Oberlandesgericht erhoben . Antragsgegner hat zugleich gemäß § Abs. beantragt Zuschlag vorab gestatten . Auflagenbeschluss 21 . April hat Thüringer Oberlandesgericht mitgeteilt Antrag § Abs. zurückweisen wollen . Antragsgegner hat Schriftsatz 3 . Mai Rücknahme Antrags erklärt . Thüringer Oberlandesgericht hat Sache § Abs. Beschluss 20 . Juni Bundesgerichtshof Entscheidung vorgelegt . Schriftsatz 24 . Juni hat Antragstellerin Nachprüfungsantrag zurückgenommen . II . Rücknahme Nachprüfungsantrags hat Bundesgerichtshof Kosten Nachprüfungsverfahrens entscheiden . Vorlage § Abs. war zulässig Thüringer Oberlandesgericht entscheidungserheblichen Frage Rechtsprechung Oberlandesgerichts abweichen wollte . Vorlage Sache Bundesgerichtshof war berufen Oberlandesgerichts entscheiden § Abs. Satz . zulässigen Vorlage erstreckt Entscheidungskompetenz Bundesgerichtshofs nur Divergenzfrage Grund Vorlage ist grundsätzlich samte Nachprüfungsverfahren . Rücknahme Nachprüfungsantrags tritt Stelle Sachentscheidung Kostenentscheidung . Wird Nachprüfungsantrag Anschluss Vorlage Bundesgerichtshof Abs. zurückgenommen trifft Kostenentscheidung . . unterscheiden ist Kosten Verfahrens sofortigen Beschwerde Verfahrens Vergabekammer . 1 . Antragstellerin hat entsprechender Anwendung § Abs. Satz Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten Antragsgegners Beigeladenen tragen . Senat hat bereits Beschluss 19 . Dezember entschieden vergaberechtliche Beschwerdeverfahren streitiges Verfahren ordentlichen Gericht Kostenvorschriften analog anzuwenden sind . hat Beschluss 9 . Februar ausdrücklich auch Kosten bestätigt . Beschwerdeverfahren hat Beigeladene Beteiligte gemäß § Anträge gestellt Schriftsätze eingereicht mündlich verhandelt . Beigeladene gemäß § Abs. Beschwerdegericht deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen musste gehören Gebühren zweckentsprechenden Rechtsverteidigung Beigeladenen Beschwerdeverfahren notwendigen Kosten . bedarf besonderen Ausspruchs aaO . entsprechender Anwendung § sind allerdings Kosten Hinweisbeschlusses Thüringer richts zurückgenommenen Antrag Vorabgestattung Zuschlags gemäß Abs. entstanden sind Antragsgegner tragen Antrag gestellt hat . Verfahren § ist Zwischenverfahren Rahmen sofortigen Beschwerde . verursacht ausscheidbare Kosten KV . ist geboten Kosten Kosten Erfolg gebliebenen Verteidigungsmittels Sinne § behandeln . 2 . Antragstellerin hat Tätigkeit Vergabekammer anfallenden Kosten Gebühren Auslagen tragen § Abs. Satz . V.m . § Abs. Nr. VwKostG vgl. Sen . . NZBau . Hingegen findet Erstattung außergerichtlichen Kosten Antragsgegners Beigeladenen Verfahren Vergabekammer Sen . . noch veröffentlicht . § Abs. Satz hat Antragsteller Antragsgegner Rechtsverteidigung Verfahren Vergabekammer entstandenen notwendigen Auslagen nur erstatten Nachprüfungsverfahren unterliegt . Hier ist Antragstellerin unterlegen . Unterliegen Sinne Vorschrift ist nur gegeben Vergabekammer Entscheidung getroffen hat Begehren Antragstellers ganz teilweise unzulässig unbegründet zurückweist . Erfordernis zurückweisenden Entscheidung steht Einklang anderen Verfahrensgesetzen . So wird bezweifelt § § ebenfalls Unterliegen voraussetzen Fall Klagerücknahme erfassen Gunsten Partei nur eingreifen angerufene Instanz Gegner beschwerende Entscheidung getroffen hat . Regelung Absatz § § Abs. Satz verwiesen wird war bereits Zeitpunkt Schaffung Vergaberecht regelnden Vierten Teils Gesetzes Wettbewerbsbeschränkungen höchstrichterlicher Rechtsprechung verstehen Auslagenerstattung nur Betracht kommt dort : behördliche Entscheidung beanstandete Maßnahme ergangen ist 64 ; vgl. auch Sen . . NZBau m.w . . ist ersichtlich Gesetzgeber § Abs. Satz abweichende Regelung hat schaffen wollen auch eingreift Nachprüfungsantrag verfolgte Rechtsschutzziel anderen Grund zurückweisenden Entscheidung erreicht wird . Auch § Abs. Satz vorausgesetzte Unterliegen Beteiligten kann nur gegeben sein Vergabekammer Nachprüfungsverfahren Entscheidung Antrag getroffen hat . Wird Nachprüfungsverfahren andere Weise beendet beantwortet Frage Kosten Amtshandlungen Vergabekammer Gebühren Auslagen tragen hat § Abs. Satz . § Abs. Nr. dort Bezug genommenen Verwaltungskostengesetzes trifft Fällen Antragsteller insoweit Kostenlast Stellung Nachprüfungsantrags Verfahren Gang gesetzt hat . hat Senat bereits Fall ausgesprochen Nachprüfungsverfahren Hauptsache erledigt hat . aaO ; gilt gleichermaßen auch dann soweit Nachprüfungsantrag zurückgenommen worden ist . Wird Verfahren Antragsgegner günstige Entscheidung Vergabekammer Nachprüfungsantrag Rücknahme Einstellung Nachprüfungsverfahrens beendet ist auch entsprechende Anwendung anderer Kostenvorschriften etwa Abs. VwGO § Abs. Satz geboten . zitierten Vorschriften ist Falle Antragsrücknahme Antragsteller verpflichtet Kosten tragen § Abs. VwGO § Abs. Satz auch Gegner entsprechende Rechtsverteidigung erwachsenen Kosten gehören . § Abs. Satz Satz ergibt Gesetzgeber Fall Beendigung Nachprüfungsverfahrens Rücknahme Nachprüfungsantrags anderweitige Erledigung gesehen hat . Gleichwohl hat nur Regelung Höhe Fällen entrichtenden Gebühr § Abs. getroffen . Umständen kann planwidrige Regelungslücke Heranziehung Grundsätze Analogie notwendig wäre gesehen werden Nachprüfungsverfahren Vergabekammer anders verwaltungsgerichtliche zivilgerichtliche Streitverfahren Kostenerstattung auch Falle Antragsrücknahme vorgesehen ist . IV . beträgt Streitwert Beschwerdeverfahren % Bruttoauftragssumme . Auftrag erteilt wurde ist Bruttoangebotssumme Bieters maßgeblich Nachprüfungsverfahren eingeleitet hat . so bemessene Streitwert gilt Verfahren sofortigen Beschwerde § auch Nachprüfungsverfahren Vergabekammer . maßgebliche Bruttoangebotssumme ergibt Hauptangebot Antragstellerin 8.516.543,68 € . Anhaltspunkte vorliegen Vergabestelle Kosten steigernde Kosten mindernde Antragstellerin angenommen hätte bleiben Auffassung Vergabekammer unberücksichtigt . Scharen Meier-Beck Kirchhoff Vorinstanz : OLG Entscheidung 20.06.2005