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6.7 KiB

BESCHLUSS
14
Juli
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
§
§
Abs.
Antrag
Partei
Ladung
Sachverständigen
Erläuterung
schriftlichen
Gutachtens
hat
Gericht
grundsätzlich
entsprechen
auch
schriftliche
Gutachten
überzeugend
hält
selbst
weiteren
Erläuterungsbedarf
sieht
.
Verstoß
Pflicht
verletzt
Anspruch
Partei
rechtliches
Gehör
führt
Rahmen
§
Abs.
Aufhebung
Urteils
Zurückverweisung
Rechtsstreits
Berufungsgericht
.
Beschluss
14
Juli
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
14
Juli
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
beschlossen
:
Nichtzulassungsbeschwerde
Beklagten
wird
Urteil
22
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
10
.
Oktober
aufgehoben
.
Rechtsstreit
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Verfahrens
Nichtzulassungsbeschwerde
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Streitwert
Beschwerdeverfahrens
wird
115.446,30
festgesetzt
.
Gründe
:
Klägerin
ist
Maschinenversicherer
GmbH
Co.
Deponie
betreibt
.
nimmt
Beklagte
abgetretenem
Recht
Maschinenschadens
Anspruch
12
.
September
Motor
Gasverstromungsanlage
ereignete
.
Anlage
hatte
Beklagte
gleichzeitigem
Abschluss
Vollwartungsvertrages
Deponiebetreiberin
geliefert
.
Klägerin
erbrachte
Schaden
Versicherungsleistung
Höhe
Deponiebetreiberin
.
Parteien
streiten
Motorschaden
Sachmangel
Beklagten
gelieferten
Anlage
beruht
zurückzuführen
ist
Versicherungsnehmerin
Klägerin
weit
überhöhten
Schadstoffgehalten
Deponiegas
betrieben
hat
.
Bedienungsanleitung
Herstellerfirma
sind
stoffwerte
bis
zu
mg/m³
.
Silizium
bis
zu
mg/m³
.
Gesamtschwefel
zulässig
.
hatten
Beklagte
Deponiebetreiberin
bezogen
Methangasgehalt
%
Grenzwerte
mg/m³
Silizium
mg/m³
Gesamtschwefel
vereinbart
.
entsprechender
Umrechnung
Bedienungsanleitung
Herstellers
ergaben
Werte
mg/m³
Silizium
mg/m³
Gesamtschwefel
mithin
Herstellervorgaben
liegende
Werte
.
Landgericht
hat
Zahlung
Reparaturkosten
Erstattung
vorgerichtlicher
Anwaltskosten
Zinsen
gerichtete
Klage
abgewiesen
.
Berufungsgericht
hat
Urteil
Landgerichts
abgeändert
Klage
stattgegeben
.
Hiergegen
richtet
Nichtzulassungsbeschwerde
Beklagten
.
II
.
Nichtzulassungsbeschwerde
Beklagten
ist
statthaft
auch
Übrigen
zulässig
§
Abs.
Satz
Nr.
§
;
§
Nr.
.
ist
auch
begründet
führt
gemäß
§
Abs.
Aufhebung
angefochtenen
Urteils
Zurückverweisung
Sache
Berufungsgericht
.
Berufungsgericht
hat
Anspruch
Beklagten
rechtliches
Gehör
Art
.
Abs.
GG
entscheidungserheblicher
Weise
verletzt
.
Grundrecht
rechtliches
Gehör
gebietet
Gericht
wesentlichen
Punkten
Vortrags
Partei
auseinandersetzt
.
Zwar
muss
Erwägung
Urteilsgründen
ausdrücklich
erörtern
.
Gesamtzusammenhang
muss
aber
hervorgehen
wesentlichen
Punkte
berücksichtigt
Überlegungen
einbezogen
hat
5
.
April
.
Hier
hat
Berufungsgericht
Kern
Verteidigungsvorbringens
Beklagten
Deponiebetreiberin
vereinbarten
Schadstoffwerten
massiven
Überschreitung
erhöhten
Werte
Deponiebetreiberin
übergangen
.
1
.
Berufungsgericht
hat
Beklagten
gelieferte
Anlage
mangelhaft
angesehen
Liefervertrag
vereinbarten
Herstellervorgaben
liegenden
Grenzwerte
Gasreinigungsanlage
ausgestattet
gewesen
sei
.
Ansicht
Sachverständigen
Zuführung
Gas
vertraglich
vereinbarter
Qualität
auch
Einbau
Gasreinigungsanlage
Pflichtenkreis
Deponiebetreibers
Anlagenbauers
gehöre
sei
Beklagte
verpflichtet
gewesen
Gasreinigungsanlage
planen
einzubauen
Lieferpflicht
Beklagten
Gesamtkonzeption
Anlage
erstreckt
habe
.
Nichtzulassungsbeschwerde
Recht
geltend
macht
hatte
Beklagte
schon
Klageerwiderung
vorgetragen
Anlage
auch
vereinbarten
leicht
Herstellervorgaben
liegenden
Schadstoffwerten
Gefahr
Motor
betrieben
werden
könne
;
Schaden
sei
ausschließlich
zurückzuführen
Deponiebetreiberin
vereinbarten
erhöhten
Werte
massiv
überschritten
habe
.
Vortrag
wird
Beklagten
bereits
ersten
Instanz
vorgelegte
Gasanalyse
24
.
September
bestätigt
Nichtzulassungsbeschwerde
Bezug
nimmt
.
Analyse
wurde
Silizium
Wert
umgerechnet
mg/m³
Gesamtschwefel
mg/m³
gemessen
so
vertraglich
vereinbarten
Werte
etwa
%
überschritten
wurden
.
Ergänzungsgutachten
30
.
Juni
hat
gerichtliche
Sachverständige
Beklagten
behauptete
Schadensursache
bestätigt
ausgeführt
Vereinbarung
Herstellerangaben
erhöhten
Grenzwerte
lediglich
Deponieerzeugung
allgemein
bekannten
Schwankungen
Rechnung
getragen
habe
.
Einhaltung
erhöhten
Grenzwerte
sei
nur
gewisser
zusätzlicher
Wartungsaufwand
erwarten
gewesen
Parteien
Wartungsvertrag
Basiskosten
kalkulatorisch
Rechnung
getragen
hätten
.
Sachverständige
hat
ferner
auch
Schadensfall
angefallenen
umfangreichen
Reparaturen
geschlossen
Schadstoffe
weit
zulässigen
vereinbarten
Grenzwerten
gelegen
haben
müssten
;
alleinige
Schadensursache
hat
Deponiebetreiberin
gesehen
Verantwortungsbereich
Einhaltung
erhöhten
Grenzwerte
Betrieb
Anlage
gehöre
.
2
.
gerichtliche
Gutachten
bestätigten
zentralen
Verteidigungsvorbringen
Beklagten
auseinanderzusetzen
hat
Berufungsgericht
Urteil
angenommen
Herstellervorgaben
bezüglich
Schadstoffwerte
Fall
einzuhalten
seien
Beklagte
Gasreinigungsanlage
hätte
planen
einbauen
müssen
.
rügt
Nichtzulassungsbeschwerde
Recht
Verletzung
rechtlichen
Gehörs
Beklagten
.
3
.
Ferner
ist
Berufungsgericht
wiederholten
zuletzt
Berufungsverhandlung
gestellten
Antrag
Beklagten
mündliche
Anhörung
Sachverständigen
nachgekommen
;
auch
verletzt
Beklagte
Grundrecht
rechtliches
Gehör
.
Antrag
Partei
Ladung
Sachverständigen
Erläuterung
schriftlichen
Gutachtens
hat
Gericht
grundsätzlich
entsprechen
auch
schriftliche
Gutachten
überzeugend
hält
selbst
weiteren
Erläuterungsbedarf
sieht
.
Partei
hat
Gewährleistung
rechtlichen
Gehörs
§
§
Anspruch
Sachverständigen
Fragen
Erläuterung
Sache
erforderlich
hält
mündlichen
Beantwortung
vorlegen
kann
Urteil
7
.
Oktober
;
22
.
Mai
.
.
.
.
Beschränkungen
Antragsrechts
können
allenfalls
hier
offensichtlich
vorliegendem
Gesichtspunkt
Rechtsmissbrauchs
Prozessverschleppung
ergeben
Urteil
29
.
Oktober
.
Berufungsgericht
durfte
Anhörung
Sachverständigen
Begründung
ablehnen
Beklagten
gestellte
Frage
sei
schon
erstinstanzlichen
Gutachten
Sachverständigen
beantwortet
worden
.
Überdies
hatte
Sachverständige
Frage
Anlage
vereinbarten
erhöhten
Schadstoffwerte
Stand
Technik
entsprach
Annahme
Berufungsgerichts
keineswegs
erstinstanzlichen
Gutachten
ausreichend
Sinne
beantwortet
Berufungsgericht
Ausführungen
beigemessen
hat
.
Landgericht
erstatteten
Gutachten
war
Sachverständige
irrtümlich
ausgegangen
Parteien
noch
niedrigere
also
strengere
werte
Hersteller
angegeben
vereinbart
hätten
.
Erst
Berufungsinstanz
erstatteten
Ergänzungsgutachten
hat
Sachverständige
näher
Umstand
auseinandergesetzt
Liefervertrag
gewisse
Überschreitung
Hersteller
genannten
Schadstoffwerte
vorsah
;
insoweit
hat
aber
ausgeführt
Fehlerfreiheit
Anlage
auch
Gesichtspunkt
ausdrücklich
bejaht
.
Ball
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
I-22