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1005 lines
8.1 KiB

NAMEN
ZR
Verkündet
:
28
.
April
Ring
Justizhauptsekretärin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Vermieter
ist
gehindert
§
Abs.
geschuldete
Abrechnung
Betriebskosten
Nachforderung
Gunsten
ausweist
nur
Mietern
vorzunehmen
lediglich
Ausgleich
hieraus
ergebenden
Nachzahlungsbetrags
Anspruch
nehmen
.
Urteil
28
.
April
ZR
AG
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
28
.
April
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
Urteil
Zivilkammer
Landgerichts
16
.
Juni
Fassung
Berichtigungsbeschlusses
17
Juli
wird
zurückgewiesen
.
Beklagte
hat
Kosten
Revisionsverfahrens
tragen
.
Tatbestand
:
Beklagte
ist
Ehemann
Mieterin
Wohnung
Klägerin
.
§
Mietvertrags
ist
monatliche
Vorauszahlung
Wasserkosten
vereinbart
.
Beklagte
Ehemann
gerichtetem
Schreiben
5
.
Dezember
rechnete
Klägerin
Nebenkosten
Abrechnungsjahr
.
Abrechnung
ergab
Nachzahlungsbetrag
Teilbetrag
Höhe
Schreiben
näher
aufgeschlüsselte
Heizkosten
entfiel
.
Einzelheiten
Berechnung
Heizkostensaldos
ergeben
jedoch
S.
GmbH
Jahr
erstellten
tenabrechnung
27
November
.
Allerdings
ist
nur
Beklagte
adressiert
worden
auch
nur
zugegangen
.
Beklagte
Ehemann
haben
Ausgleich
Klägerin
Korrektur
Rechnungspostens
"
Schornsteinfeger
zuletzt
geforderten
Nachzahlungsbetrags
abgelehnt
.
Amtsgericht
hat
Mieter
Gesamtschuldner
Zahlung
kalten
Betriebskosten
"
Beklagte
Nachzahlung
Heizkosten
jeweils
Zinsen
verurteilt
.
hiergegen
gerichtete
Berufung
Mieter
hat
Landgericht
Verurteilung
Zahlung
kalten
Betriebskosten
"
aufgehoben
jedoch
Verpflichtung
Beklagten
Tragung
Heizkosten
bestätigt
.
Landgericht
zugelassenen
Revision
erstrebt
Beklagte
vollständige
Abweisung
Klage
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
hat
Erfolg
.
Berufungsgericht
hat
Begründung
Entscheidung
Revisionsverfahren
Interesse
Wesentlichen
ausgeführt
:
Heizkostenabrechnung
ergebende
Nachzahlungsforderung
sei
Zugang
Beklagte
gerichteten
Heizkostenabrechnung
fällig
geworden
.
Fälligkeit
abgerechneten
Heizkosten
setze
Abrechnung
auch
Ehemann
weiterem
Mieter
zugegangen
auch
fällig
geworden
sei
.
Betriebskostenabrechnung
handele
Willenserklärung
noch
Gestaltungserklärung
etwa
Kündigung
nur
einheitlich
Mieter
wirken
könne
.
Mieter
hafteten
Vermieter
Ausgleich
nachforderungen
ebenso
Miete
Gesamtschuldner
.
Vermieter
sei
§
.
berechtigt
Ausgleich
noch
ausstehender
Nebenkostenzahlungen
nur
Mitmieter
verfolgen
.
II
.
Beurteilung
hält
revisionsrechtlicher
Nachprüfung
stand
so
Revision
zurückzuweisen
ist
.
Recht
hat
Berufungsgericht
angenommen
unterbliebene
Übersendung
Heizkostenabrechnung
weiteren
Mitmieter
Fälligkeit
abgerechneten
Nachforderung
Beklagten
Frage
stellt
.
1
.
Mieten
Personen
Wohnung
haften
vereinbart
worden
ist
Mietforderungen
Vermieters
Nebenkosten
Gesamtschuldner
.
Vermieter
ist
berechtigt
Belieben
Schuldner
ganz
teilweise
Anspruch
nehmen
§
Satz
.
Auch
Gesamtschuldnern
Tilgungsgemeinschaft
besteht
Bewirkung
gesamten
Leistung
bleiben
Schuldner
verpflichtet
Satz
handelt
Gesamtschuld
verbundenen
Forderungen
selbständige
Ansprüche
Gläubigers
.
Bestimmung
zeigt
ist
Gesamtschuld
Grundgedanken
Einzelwirkung
geprägt
vgl.
m.w
.
.
können
einzelnen
Gesamtschulden
Hinsicht
unterschiedlich
entwickeln
vgl.
69
.
Aufl
.
.
1
;
.
1
;
vgl.
ferner
5
.
Aufl
.
.
.
Lediglich
§
§
erfassten
Umstände
Erfüllung
Erlass
nur
Erlass
Einzelwirkung
anzunehmen
ist
vgl.
Urteil
19
.
Dezember
;
Gläubigerverzug
vergleichbare
Fallgestaltungen
wirken
Gesamtschuldner
.
Allerdings
endet
Unabhängigkeit
einzelnen
Gesamtschuldverhältnisse
dort
getroffenen
Abreden
ergibt
Fällen
rechtliche
Umstände
Frage
stehen
notwendigerweise
Gesamtwirkung
haben
müssen
vgl.
etwa
aaO
.
2
;
Staudinger/Noack
aaO
.
.
So
ist
Rechtsprechung
anerkannt
Kündigung
Dauerschuldverhältnisses
etwa
Mietvertrages
nur
einheitlich
Mietern
ausgeübt
werden
kann
m.w
.
;
Senatsurteil
16
.
März
.
bedeutet
aber
auch
Mehrheit
Mietern
erfüllenden
Mietzahlungsverpflichtungen
einheitliches
Schicksal
teilen
müssen
vgl.
auch
aaO
.
.
2
.
Ausgehend
Grundsätzen
ist
Vermieter
gehindert
§
Abs.
geschuldete
Abrechnung
Betriebskosten
Nachforderung
Gunsten
ausweist
nur
Mietern
vorzunehmen
lediglich
Ausgleich
hieraus
ergebenden
Nachzahlungsbetrags
Anspruch
nehmen
so
auch
Mietrecht
9
.
Aufl
.
.
;
;
aA
LG
;
;
Kinne/Schach/Bieber
Mietprozessrecht
5
.
Aufl
.
.
;
.
Abrechnung
Betriebskosten
kommt
rechtsgeschäftlicher
Erklärungswert
.
ist
lediglich
Rechenvorgang
Sinne
§
vgl.
Senatsurteil
23
November
aa
;
vgl.
ferner
aaO
.
;
aaO
S.
;
teilweise
wird
auch
Begriff
"
Wissenserklärung
"
verwendet
:
aaO
.
;
aaO
.
Übermittlung
formell
ordnungsgemäßen
Abrechnung
Mieter
dient
Fälligkeit
hieraus
ergebenden
Saldos
also
eventuellen
Nachforderung
Vermieters
Guthabens
Mieters
herbeizuführen
194
;
Senatsurteil
8
.
März
.
20
;
jeweils
m.w
.
.
Fälligstellung
Forderung
ist
aber
Umstand
nur
einheitlich
Gesamtschuldnern
erfolgen
kann
aaO
S.
;
aaO
.
Gemeinschaftsverhältnis
besteht
kann
Forderung
§
regelmäßig
nur
Schuldner
gesondert
fällig
gestellt
werden
vgl.
m.w
.
Fall
Fälligkeitskündigung
Darlehens
.
3
.
Revision
hält
Mieter
zustehenden
Anspruchs
rechtzeitige
ordnungsgemäße
Abrechnung
Mitgläubiger
Sinne
§
einzustufen
seien
Vermieter
Abrechnungspflicht
nur
gemeinsame
Abrechnung
erfüllen
könne
.
Selbst
zutreffen
sollte
vorliegend
dahinstehen
kann
stünde
Inanspruchnahme
nur
Mieters
Begleichung
nur
abgerechneten
Nachforderung
Vermieters
.
ist
unterscheiden
Anspruch
Erteilung
Abrechnung
Geltendmachung
abgerechneten
Nachforderung
Rückzahlung
überschüssiger
Nebenkostenvorauszahlungen
.
handelt
eigenständige
Tatbestände
unterschiedlichen
rechtlichen
Regelungen
unterworfen
sind
.
Auch
Vermieter
gemeinsamen
Abrechnung
Mietern
verpflichtet
sein
sollte
nur
Mietern
abrechnet
ändert
Abrechnung
Verhältnis
Mieter
erteilt
wird
Funktion
Zusammenstellung
gaben
Einnahmen
;
Herstellung
Fälligkeit
erfüllt
.
betroffene
Mieter
kann
auch
Mitwirkung
Mitmieter
prüfen
verlangte
Nachforderung
berechtigt
ist
.
mögliche
Verletzung
Verpflichtung
gemeinsamen
Abrechnung
bleibt
Vermieter
bestehende
eigenständige
Verbindlichkeit
Bedeutung
.
Auch
Revision
angestellten
Erwägungen
Durchsetzung
Ansprüchen
Mieter
Auszahlung
Abrechnung
ergebenden
Guthabens
führen
vorliegend
Frage
stehenden
umgekehrten
Fall
abgerechneten
Nachzahlungsforderung
Vermieters
anderen
Beurteilung
.
Mieter
Abrechnung
zugegangen
ist
ist
zwar
gehalten
Auszahlung
hieraus
ergebenden
Guthabens
Mieter
fordern
Gesamtheit
Überzahlung
erbracht
haben
vgl.
Senatsurteil
2
.
März
;
Schmidt-Futter/
aaO
.
;
Schmidt-Futterer/Blank
aaO
§
.
;
aaO
S.
.
Nachforderung
Vermieters
liegen
Dinge
aber
Hinblick
Besonderheiten
Gesamtschuld
anders
.
legt
Vermieter
gerade
Verpflichtung
gemeinsamen
Inanspruchnahme
Mieter
.
§
ist
Fall
auch
gezwungen
Einforderung
noch
offen
stehenden
Betrages
Gesamtschuldnern
Abrechnung
zukommen
lassen
abweichenden
Vereinbarungen
getroffen
worden
sind
.
4
.
Auffassung
Revision
ist
einheitliche
Herbeiführung
Fälligkeit
Mietern
auch
fordern
ansonsten
Anspruch
genommenen
Mieter
Möglichkeit
verwehrt
wäre
Mitmieter
§
Regress
nehmen
.
billigt
§
Gläubiger
Recht
Rücksicht
Gesamtschuldnern
freien
Wahl
Anspruch
nehmen
.
verbleibt
Mieter
fällig
gewordene
Nebenkostenforderung
Vermieters
befriedigt
Möglichkeit
übergegangene
Forderung
Vermieters
§
Abs.
Mitmietern
fällig
stellen
neuer
Gläubiger
Frist
§
Abs.
Satz
Abrechnung
zugehen
lässt
.
wird
Mietergemeinschaft
ohnehin
zumindest
schlüssig
vereinbarte
Abrede
bestehen
anfallenden
Kosten
Kopfteilen
tragen
Mieter
Vorlage
getreten
ist
aufgewendeten
Auslagen
anteilig
erstatten
.
Schließlich
ist
berücksichtigen
Fällen
Mietpartei
Eheleuten
besteht
§
intakter
Ehe
häufig
ohnehin
Handhabung
ehelichen
Lebensgemeinschaft
überlagert
wird
vgl.
etwa
Urteile
13
.
April
ZR
aa
;
11
.
Mai
;
jeweils
m.w
.
.
5
.
Gemessen
Maßstäben
hat
Berufungsgericht
zutreffend
Beklagte
Ausgleich
fällig
gestellten
Forderung
Nachzahlung
Heizkosten
verpflichtet
gesehen
.
Parteien
-9-
chung
§
einheitliche
Abrechnung
Mietern
vereinbart
haben
ist
vorgetragen
ersichtlich
.
Ball
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
LG
Entscheidung