NAMEN ZR Verkündet : 28 . April Ring Justizhauptsekretärin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Vermieter ist gehindert § Abs. geschuldete Abrechnung Betriebskosten Nachforderung Gunsten ausweist nur Mietern vorzunehmen lediglich Ausgleich hieraus ergebenden Nachzahlungsbetrags Anspruch nehmen . Urteil 28 . April ZR AG VIII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 28 . April Vorsitzenden Richter Richter Dr. Richterin Dr. Richter Dr. Richterin Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten Urteil Zivilkammer Landgerichts 16 . Juni Fassung Berichtigungsbeschlusses 17 Juli wird zurückgewiesen . Beklagte hat Kosten Revisionsverfahrens tragen . Tatbestand : Beklagte ist Ehemann Mieterin Wohnung Klägerin . § Mietvertrags ist monatliche Vorauszahlung Wasserkosten vereinbart . Beklagte Ehemann gerichtetem Schreiben 5 . Dezember rechnete Klägerin Nebenkosten Abrechnungsjahr . Abrechnung ergab Nachzahlungsbetrag € Teilbetrag Höhe € Schreiben näher aufgeschlüsselte Heizkosten entfiel . Einzelheiten Berechnung Heizkostensaldos ergeben jedoch S. GmbH Jahr erstellten tenabrechnung 27 November . Allerdings ist nur Beklagte adressiert worden auch nur zugegangen . Beklagte Ehemann haben Ausgleich Klägerin Korrektur Rechnungspostens " Schornsteinfeger zuletzt geforderten Nachzahlungsbetrags € abgelehnt . Amtsgericht hat Mieter Gesamtschuldner Zahlung € kalten Betriebskosten " Beklagte Nachzahlung € Heizkosten jeweils Zinsen verurteilt . hiergegen gerichtete Berufung Mieter hat Landgericht Verurteilung Zahlung kalten Betriebskosten " aufgehoben jedoch Verpflichtung Beklagten Tragung Heizkosten bestätigt . Landgericht zugelassenen Revision erstrebt Beklagte vollständige Abweisung Klage . Entscheidungsgründe : Revision hat Erfolg . Berufungsgericht hat Begründung Entscheidung Revisionsverfahren Interesse Wesentlichen ausgeführt : Heizkostenabrechnung ergebende Nachzahlungsforderung € sei Zugang Beklagte gerichteten Heizkostenabrechnung fällig geworden . Fälligkeit abgerechneten Heizkosten setze Abrechnung auch Ehemann weiterem Mieter zugegangen auch fällig geworden sei . Betriebskostenabrechnung handele Willenserklärung noch Gestaltungserklärung etwa Kündigung nur einheitlich Mieter wirken könne . Mieter hafteten Vermieter Ausgleich nachforderungen ebenso Miete Gesamtschuldner . Vermieter sei § . berechtigt Ausgleich noch ausstehender Nebenkostenzahlungen nur Mitmieter verfolgen . II . Beurteilung hält revisionsrechtlicher Nachprüfung stand so Revision zurückzuweisen ist . Recht hat Berufungsgericht angenommen unterbliebene Übersendung Heizkostenabrechnung weiteren Mitmieter Fälligkeit abgerechneten Nachforderung Beklagten Frage stellt . 1 . Mieten Personen Wohnung haften vereinbart worden ist Mietforderungen Vermieters Nebenkosten Gesamtschuldner . Vermieter ist berechtigt Belieben Schuldner ganz teilweise Anspruch nehmen § Satz . Auch Gesamtschuldnern Tilgungsgemeinschaft besteht Bewirkung gesamten Leistung bleiben Schuldner verpflichtet Satz handelt Gesamtschuld verbundenen Forderungen selbständige Ansprüche Gläubigers . Bestimmung zeigt ist Gesamtschuld Grundgedanken Einzelwirkung geprägt vgl. m.w . . können einzelnen Gesamtschulden Hinsicht unterschiedlich entwickeln vgl. 69 . Aufl . . 1 ; . 1 ; vgl. ferner 5 . Aufl . . . Lediglich § § erfassten Umstände Erfüllung Erlass nur Erlass Einzelwirkung anzunehmen ist vgl. Urteil 19 . Dezember ; Gläubigerverzug vergleichbare Fallgestaltungen wirken Gesamtschuldner . Allerdings endet Unabhängigkeit einzelnen Gesamtschuldverhältnisse dort getroffenen Abreden ergibt Fällen rechtliche Umstände Frage stehen notwendigerweise Gesamtwirkung haben müssen vgl. etwa aaO . 2 ; Staudinger/Noack aaO . . So ist Rechtsprechung anerkannt Kündigung Dauerschuldverhältnisses etwa Mietvertrages nur einheitlich Mietern ausgeübt werden kann m.w . ; Senatsurteil 16 . März . bedeutet aber auch Mehrheit Mietern erfüllenden Mietzahlungsverpflichtungen einheitliches Schicksal teilen müssen vgl. auch aaO . . 2 . Ausgehend Grundsätzen ist Vermieter gehindert § Abs. geschuldete Abrechnung Betriebskosten Nachforderung Gunsten ausweist nur Mietern vorzunehmen lediglich Ausgleich hieraus ergebenden Nachzahlungsbetrags Anspruch nehmen so auch Mietrecht 9 . Aufl . . ; ; aA LG ; ; Kinne/Schach/Bieber Mietprozessrecht 5 . Aufl . . ; . Abrechnung Betriebskosten kommt rechtsgeschäftlicher Erklärungswert . ist lediglich Rechenvorgang Sinne § vgl. Senatsurteil 23 November aa ; vgl. ferner aaO . ; aaO S. ; teilweise wird auch Begriff " Wissenserklärung " verwendet : aaO . ; aaO . Übermittlung formell ordnungsgemäßen Abrechnung Mieter dient Fälligkeit hieraus ergebenden Saldos also eventuellen Nachforderung Vermieters Guthabens Mieters herbeizuführen 194 ; Senatsurteil 8 . März . 20 ; jeweils m.w . . Fälligstellung Forderung ist aber Umstand nur einheitlich Gesamtschuldnern erfolgen kann aaO S. ; aaO . Gemeinschaftsverhältnis besteht kann Forderung § regelmäßig nur Schuldner gesondert fällig gestellt werden vgl. m.w . Fall Fälligkeitskündigung Darlehens . 3 . Revision hält Mieter zustehenden Anspruchs rechtzeitige ordnungsgemäße Abrechnung Mitgläubiger Sinne § einzustufen seien Vermieter Abrechnungspflicht nur gemeinsame Abrechnung erfüllen könne . Selbst zutreffen sollte vorliegend dahinstehen kann stünde Inanspruchnahme nur Mieters Begleichung nur abgerechneten Nachforderung Vermieters . ist unterscheiden Anspruch Erteilung Abrechnung Geltendmachung abgerechneten Nachforderung Rückzahlung überschüssiger Nebenkostenvorauszahlungen . handelt eigenständige Tatbestände unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterworfen sind . Auch Vermieter gemeinsamen Abrechnung Mietern verpflichtet sein sollte nur Mietern abrechnet ändert Abrechnung Verhältnis Mieter erteilt wird Funktion Zusammenstellung gaben Einnahmen ; Herstellung Fälligkeit erfüllt . betroffene Mieter kann auch Mitwirkung Mitmieter prüfen verlangte Nachforderung berechtigt ist . mögliche Verletzung Verpflichtung gemeinsamen Abrechnung bleibt Vermieter bestehende eigenständige Verbindlichkeit Bedeutung . Auch Revision angestellten Erwägungen Durchsetzung Ansprüchen Mieter Auszahlung Abrechnung ergebenden Guthabens führen vorliegend Frage stehenden umgekehrten Fall abgerechneten Nachzahlungsforderung Vermieters anderen Beurteilung . Mieter Abrechnung zugegangen ist ist zwar gehalten Auszahlung hieraus ergebenden Guthabens Mieter fordern Gesamtheit Überzahlung erbracht haben vgl. Senatsurteil 2 . März ; Schmidt-Futter/ aaO . ; Schmidt-Futterer/Blank aaO § . ; aaO S. . Nachforderung Vermieters liegen Dinge aber Hinblick Besonderheiten Gesamtschuld anders . legt Vermieter gerade Verpflichtung gemeinsamen Inanspruchnahme Mieter . § ist Fall auch gezwungen Einforderung noch offen stehenden Betrages Gesamtschuldnern Abrechnung zukommen lassen abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind . 4 . Auffassung Revision ist einheitliche Herbeiführung Fälligkeit Mietern auch fordern ansonsten Anspruch genommenen Mieter Möglichkeit verwehrt wäre Mitmieter § Regress nehmen . billigt § Gläubiger Recht Rücksicht Gesamtschuldnern freien Wahl Anspruch nehmen . verbleibt Mieter fällig gewordene Nebenkostenforderung Vermieters befriedigt Möglichkeit übergegangene Forderung Vermieters § Abs. Mitmietern fällig stellen neuer Gläubiger Frist § Abs. Satz Abrechnung zugehen lässt . wird Mietergemeinschaft ohnehin zumindest schlüssig vereinbarte Abrede bestehen anfallenden Kosten Kopfteilen tragen Mieter Vorlage getreten ist aufgewendeten Auslagen anteilig erstatten . Schließlich ist berücksichtigen Fällen Mietpartei Eheleuten besteht § intakter Ehe häufig ohnehin Handhabung ehelichen Lebensgemeinschaft überlagert wird vgl. etwa Urteile 13 . April ZR aa ; 11 . Mai ; jeweils m.w . . 5 . Gemessen Maßstäben hat Berufungsgericht zutreffend Beklagte Ausgleich fällig gestellten Forderung Nachzahlung Heizkosten verpflichtet gesehen . Parteien -9- chung § einheitliche Abrechnung Mietern vereinbart haben ist vorgetragen ersichtlich . Ball Dr. Dr. Dr. Dr. Vorinstanzen : AG Entscheidung LG Entscheidung