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188 lines
1.4 KiB

BESCHLUSS
14
Juli
Rechtsstreit
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
14
Juli
Vorsitzenden
Richter
Ball
Richter
Dr.
Richterinnen
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Senat
beabsichtigt
zugelassene
Revision
Beklagten
gemäß
§
zurückzuweisen
.
Gründe
:
1
.
Grund
Zulassung
Revision
liegt
§
Satz
§
Abs.
Satz
.
Insbesondere
hat
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
.
hier
stellende
Frage
Voraussetzungen
Vorausverfügung
Sinne
§
Abs.
vorliegt
ist
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
hinreichend
geklärt
Urteil
23
Juli
m.w
.
;
Senatsurteil
25
.
April
.
.
.
.
2
.
Revision
hat
auch
Aussicht
Erfolg
.
Berufungsgericht
hat
Vorausverfügung
Sinne
§
Abs.
hier
zutreffend
bejaht
.
Ansicht
Revision
stellt
Mietvertrag
vereinbarte
Vorauszahlung
Verfügung
Sinne
§
Abs.
bereits
§
Abs.
Satz
ergibt
"
eingezogen
anderer
Weise
verfügt
"
.
Revision
meint
Parteien
vornherein
lediglich
monatliche
Miete
Höhe
vereinbaren
wollten
gibt
Anhaltspunkte
.
revisionsrechtlich
chen
Auslegungsfehler
Berufungsgerichts
zeigt
Revision
insoweit
.
Gegenteil
war
wirksame
Vereinbarung
monatlichen
Miete
Höhe
Betriebskostenpauschale
gerade
erforderlich
Revision
vorträgt
Ablauf
fünfjährigen
Mietzeit
Falle
etwaigen
Vertragsverlängerung
weiterhin
geschuldet
sein
sollte
.
besteht
Gelegenheit
Stellungnahme
Wochen
Zustellung
Beschlusses
.
Ball
Dr.
Dr.
Dr.
Hinweis
:
Revisionsverfahren
ist
Revisionsrücknahme
erledigt
worden
.
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung