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637 lines
5.2 KiB

BESCHLUSS
24
.
Februar
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
:
ja
§
Abs.
Unternehmer
Außenanlage
ist
lediglich
Rodungsarbeiten
sonstigen
Arbeiten
beauftragt
ist
dienen
Baugrundstück
Bebauung
frei
machen
.
Beschluß
24
.
Februar
VII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
24
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Prof.
Dr.
beschlossen
:
Beklagte
trägt
Kosten
Rechtsstreits
.
Streitwert
übereinstimmenden
Erledigungserklärung
wird
festgesetzt
.
Streitwert
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Klägerin
hat
Beklagte
Zahlung
DM
Bürgschaft
Anspruch
genommen
.
Firma
beauftragte
Klägerin
Rodungsarbeiten
Bebauung
Grundstücks
notwendig
waren
.
Parteien
vereinbarten
Pauschalpreis
DM
.
Klägerin
unterbreitete
Ausführung
Arbeiten
Angebot
zusätzliche
Leistungen
.
machte
abhängig
Firma
Bürgschaft
Sicherung
Vergütungsanspruchs
gesamte
Auftragssumme
stellte
.
Firma
nahm
Nachtragsangebot
teilweise
übermittelte
Klägerin
Bürgschaft
Beklagten
.
Bürgschaftsurkunde
6
.
März
wurde
unbefristete
selbstschuldnerische
Bürgschaft
Höchstbetrag
DM
Hinweis
übernommen
Firma
Klägerin
Zahlungsbürgschaft
Höhe
stellen
hat
.
Beklagte
hat
Einreden
gemäß
§
§
verzichtet
.
Kündigung
Vertrages
hat
Klägerin
Einbeziehung
weiteren
Nachtragsauftrags
Angebot
9
.
April
Forderung
DM
errechnet
.
hat
Beklagte
Zahlung
Bürgschaft
Anspruch
genommen
.
Landgericht
hat
Klage
stattgegeben
.
Berufung
ist
erfolglos
geblieben
.
Berufungsgericht
hat
wesentlichen
ausgeführt
Beklagte
habe
substantiiert
Höhe
Forderung
gewandt
.
Zahlungsverweigerungsrecht
Beklagten
ergebe
§
Abs.
Satz
.
Parteien
hätten
Sicherheit
vereinbart
.
Abs.
Satz
Abs.
seien
Fall
anwendbar
.
Vertragsschließenden
bleibe
unbenommen
nachträglich
andere
Sicherungen
einigen
§
vorgegeben
seien
.
gesetzliche
Regelung
648a
sehe
Fall
fehlender
Einigung
bestimmten
Voraussetzungen
ausgestatteten
Anspruch
Unternehmers
Besteller
.
Fall
sei
§
verfahren
.
Berufungsgericht
hat
Revision
zugelassen
.
Einlegung
Begründung
Revision
haben
Parteien
Rechtsstreit
übereinstimmend
Hauptsache
erledigt
erklärt
beantragt
jeweils
Gegenseite
Kosten
Rechtsstreits
aufzuerlegen
.
II
.
Senat
hat
gemäß
§
Kosten
Rechtsstreits
Berücksichtigung
bisherigen
Streitstandes
billigem
Ermessen
entscheiden
.
Revision
wäre
Erfolg
geblieben
so
Beklagte
Kosten
Rechtsstreits
tragen
hat
.
1
.
Ausführungen
Berufungsgerichts
sind
Revisionsbegründung
zutreffend
hervorhebt
unbedenklich
.
dürften
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
Einklang
stehen
vgl.
Urteil
26
.
April
IX
ZR
NZBau
.
kommt
jedoch
.
§
Abs.
Satz
steht
Durchsetzung
Forderung
schon
Regelung
anderen
Gründen
anwendbar
ist
.
Abs.
gibt
Unternehmer
Bauwerks
Außenanlage
Teils
gesetzliche
Möglichkeit
Besteller
Sicherheit
verlangen
.
Klägerin
war
Unternehmerin
Bauwerks
noch
Außenanlage
.
war
Bebauung
Grundstücks
erforderlichen
Rodungsarbeiten
beauftragt
.
Nachträgen
wurde
Fällen
weiterer
Bäume
Entfernen
zwischenzeitlich
nachgewachsenen
Trieben
Beseitigung
Gartenhütte
vereinbart
.
ungewöhnlichen
sprachlichen
Fassung
Gesetzes
hat
Gesetzgeber
Fassung
§
angelehnt
.
Dort
ist
Unternehmer
Bauwerks
Rede
.
Gemeint
ist
Unternehmer
Arbeiten
Bauwerk
beauftragt
worden
ist
.
Bauwerk
versteht
Rechtsprechung
sachenrechtliche
Zuordnung
ankäme
unbewegliche
Verwendung
Arbeit
Material
Verbindung
Erdboden
hergestellte
Sache
Urteil
20
.
Mai
NZBau
ZfBR
.
sind
jedenfalls
Arbeiten
Herstellung
Gebäudes
verstehen
.
gehören
auch
Arbeiten
Erneuerung
Bestand
Gebäudes
wesentlicher
Bedeutung
sind
eingebauten
Teile
Gebäude
fest
verbunden
werden
Urteil
16
.
September
ZfBR
.
Isoliert
Auftrag
gegebene
Abbrucharbeiten
Arbeiten
Beseitigung
Altlasten
sind
Arbeiten
Bauwerk
Sinne
.
entfernen
wertender
Betrachtung
anderen
Vorbereitung
Bebauung
dienenden
Arbeiten
Grundstück
allein
noch
Errichtung
Bauwerks
zugeordnet
werden
können
Urteil
9
.
März
.
Arbeiten
isoliert
beauftragte
Unternehmer
kann
Sicherheit
§
fordern
.
Unternehmer
Außenanlage
ist
Unternehmer
gemeint
Arbeiten
Außenanlage
beauftragt
ist
.
muß
Arbeiten
handeln
Arbeiten
Bauwerk
weitesten
Sinne
vergleichbar
sind
.
Schon
sprachlichen
Fassung
ergibt
Arbeiten
Grundstück
erfaßt
sind
.
muß
lediglich
Außenarbeiten
Arbeiten
Außenanlage
handeln
.
Begründung
Gesetzes
erwähnt
landschaftsgestalterische
Arbeiten
Gartenarbeiten
Sportplatzbau
BT-Drucks
.
S.
.
wird
erkennbar
jedenfalls
gestalterische
Arbeiten
Außenanlage
vorzunehmen
sind
Errichtung
Anlage
Bestand
dienen
.
erfaßt
sind
hingegen
isoliert
Auftrag
gegebenen
Arbeiten
lediglich
dienen
Grundstück
Bebauung
frei
machen
.
Arbeiten
entsprechen
Abbrucharbeiten
Bauwerk
.
gibt
Grund
unterschiedliche
Behandlung
Unternehmers
Zwecke
Bebauung
Abbrucharbeiten
vornimmt
Unternehmers
Zwecke
Bebauung
beiten
vornimmt
.
unterschiedliche
Behandlung
Anwendungsbereich
würde
auch
Schwierigkeiten
führen
Arbeiten
häufig
Zusammenhang
vergeben
werden
.
2
.
Revision
geltend
macht
Kündigung
Vergütung
DM
nachträglichen
Beauftragung
9
.
April
sei
Bürgschaft
abgesichert
ändert
Kostenentscheidung
.
Revision
kann
erstmaligen
Vortrag
gehört
werden
Bürgschaft
sichere
Vergütung
Nachtragsvereinbarung
.
hat
Beklagte
Instanzen
verteidigt
.
Bürgschaftsurkunde
noch
Vortrag
Sicherungsvereinbarung
schließen
auch
Vergütung
Nachträgen
Bürgschaft
erfaßt
ist
.
Thode
Kuffer