BESCHLUSS 24 . Februar Rechtsstreit Nachschlagewerk : : ja § Abs. Unternehmer Außenanlage ist lediglich Rodungsarbeiten sonstigen Arbeiten beauftragt ist dienen Baugrundstück Bebauung frei machen . Beschluß 24 . Februar VII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 24 . Februar Vorsitzenden Richter Dr. Richter Prof. Dr. Dr. Prof. Dr. beschlossen : Beklagte trägt Kosten Rechtsstreits . Streitwert übereinstimmenden Erledigungserklärung wird € festgesetzt . Streitwert wird € festgesetzt . Gründe : Klägerin hat Beklagte Zahlung € DM Bürgschaft Anspruch genommen . Firma beauftragte Klägerin Rodungsarbeiten Bebauung Grundstücks notwendig waren . Parteien vereinbarten Pauschalpreis DM . Klägerin unterbreitete Ausführung Arbeiten Angebot zusätzliche Leistungen . machte abhängig Firma Bürgschaft Sicherung Vergütungsanspruchs gesamte Auftragssumme stellte . Firma nahm Nachtragsangebot teilweise übermittelte Klägerin Bürgschaft Beklagten . Bürgschaftsurkunde 6 . März wurde unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft Höchstbetrag DM Hinweis übernommen Firma Klägerin Zahlungsbürgschaft Höhe stellen hat . Beklagte hat Einreden gemäß § § verzichtet . Kündigung Vertrages hat Klägerin Einbeziehung weiteren Nachtragsauftrags Angebot 9 . April Forderung DM errechnet . hat Beklagte Zahlung Bürgschaft Anspruch genommen . Landgericht hat Klage stattgegeben . Berufung ist erfolglos geblieben . Berufungsgericht hat wesentlichen ausgeführt Beklagte habe substantiiert Höhe Forderung gewandt . Zahlungsverweigerungsrecht Beklagten ergebe § Abs. Satz . Parteien hätten Sicherheit vereinbart . Abs. Satz Abs. seien Fall anwendbar . Vertragsschließenden bleibe unbenommen nachträglich andere Sicherungen einigen § vorgegeben seien . gesetzliche Regelung 648a sehe Fall fehlender Einigung bestimmten Voraussetzungen ausgestatteten Anspruch Unternehmers Besteller . Fall sei § verfahren . Berufungsgericht hat Revision zugelassen . Einlegung Begründung Revision haben Parteien Rechtsstreit übereinstimmend Hauptsache erledigt erklärt beantragt jeweils Gegenseite Kosten Rechtsstreits aufzuerlegen . II . Senat hat gemäß § Kosten Rechtsstreits Berücksichtigung bisherigen Streitstandes billigem Ermessen entscheiden . Revision wäre Erfolg geblieben so Beklagte Kosten Rechtsstreits tragen hat . 1 . Ausführungen Berufungsgerichts sind Revisionsbegründung zutreffend hervorhebt unbedenklich . dürften Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Einklang stehen vgl. Urteil 26 . April IX ZR NZBau . kommt jedoch . § Abs. Satz steht Durchsetzung Forderung schon Regelung anderen Gründen anwendbar ist . Abs. gibt Unternehmer Bauwerks Außenanlage Teils gesetzliche Möglichkeit Besteller Sicherheit verlangen . Klägerin war Unternehmerin Bauwerks noch Außenanlage . war Bebauung Grundstücks erforderlichen Rodungsarbeiten beauftragt . Nachträgen wurde Fällen weiterer Bäume Entfernen zwischenzeitlich nachgewachsenen Trieben Beseitigung Gartenhütte vereinbart . ungewöhnlichen sprachlichen Fassung Gesetzes hat Gesetzgeber Fassung § angelehnt . Dort ist Unternehmer Bauwerks Rede . Gemeint ist Unternehmer Arbeiten Bauwerk beauftragt worden ist . Bauwerk versteht Rechtsprechung sachenrechtliche Zuordnung ankäme unbewegliche Verwendung Arbeit Material Verbindung Erdboden hergestellte Sache Urteil 20 . Mai NZBau ZfBR . sind jedenfalls Arbeiten Herstellung Gebäudes verstehen . gehören auch Arbeiten Erneuerung Bestand Gebäudes wesentlicher Bedeutung sind eingebauten Teile Gebäude fest verbunden werden Urteil 16 . September ZfBR . Isoliert Auftrag gegebene Abbrucharbeiten Arbeiten Beseitigung Altlasten sind Arbeiten Bauwerk Sinne . entfernen wertender Betrachtung anderen Vorbereitung Bebauung dienenden Arbeiten Grundstück allein noch Errichtung Bauwerks zugeordnet werden können Urteil 9 . März . Arbeiten isoliert beauftragte Unternehmer kann Sicherheit § fordern . Unternehmer Außenanlage ist Unternehmer gemeint Arbeiten Außenanlage beauftragt ist . muß Arbeiten handeln Arbeiten Bauwerk weitesten Sinne vergleichbar sind . Schon sprachlichen Fassung ergibt Arbeiten Grundstück erfaßt sind . muß lediglich Außenarbeiten Arbeiten Außenanlage handeln . Begründung Gesetzes erwähnt landschaftsgestalterische Arbeiten Gartenarbeiten Sportplatzbau BT-Drucks . S. . wird erkennbar jedenfalls gestalterische Arbeiten Außenanlage vorzunehmen sind Errichtung Anlage Bestand dienen . erfaßt sind hingegen isoliert Auftrag gegebenen Arbeiten lediglich dienen Grundstück Bebauung frei machen . Arbeiten entsprechen Abbrucharbeiten Bauwerk . gibt Grund unterschiedliche Behandlung Unternehmers Zwecke Bebauung Abbrucharbeiten vornimmt Unternehmers Zwecke Bebauung beiten vornimmt . unterschiedliche Behandlung Anwendungsbereich würde auch Schwierigkeiten führen Arbeiten häufig Zusammenhang vergeben werden . 2 . Revision geltend macht Kündigung Vergütung DM nachträglichen Beauftragung 9 . April sei Bürgschaft abgesichert ändert Kostenentscheidung . Revision kann erstmaligen Vortrag gehört werden Bürgschaft sichere Vergütung Nachtragsvereinbarung . hat Beklagte Instanzen verteidigt . Bürgschaftsurkunde noch Vortrag Sicherungsvereinbarung schließen auch Vergütung Nachträgen Bürgschaft erfaßt ist . Thode Kuffer