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NAMEN
Verkündet
:
25
.
Januar
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
§
Klausel
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Vertragspartners
Gerichtsstand
Streitigkeiten
Vertrag
Wirksamkeit
Sitz
Vertragspartners
zuständige
Gericht
ist
ist
auszulegen
ausschließlich
staatliche
Gericht
zuständig
ist
Vereinbarung
Schiedsgerichts
nachrangig
geltenden
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
anderen
Vertragspartners
ausgeschlossen
ist
.
Urteil
25
.
Januar
OLG
VII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
25
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägerin
Urteil
4
.
Zivilsenats
Brandenburgischen
Oberlandesgerichts
26
.
April
wird
zurückgewiesen
.
Klägerin
trägt
Kosten
Revisionsverfahrens
.
Tatbestand
:
Klägerin
verlangt
Klage
Vergütung
Leistungen
Beklagte
anlässlich
Verbreiterung
Instandsetzung
Strombrücke
Auftrag
gab
.
Beklagte
ist
Auffassung
Klage
sei
unzulässig
Parteien
Zuständigkeit
Schiedsgerichts
vereinbart
hätten
.
Parteien
Klägerin
vertreten
Fachbauleiter
unterzeichneten
28
.
März
Verhandlungsprotokoll
.
enthält
u.a.
folgende
Regelungen
:
20
.
Vertragsbestandteile
Auftragserteilung
sind
Vertragsbestandteile
nachfolgender
Reihenfolge
jeweils
Vorhergehende
Vorrang
Nachfolgenden
hat
:
Auftragsschreiben
Verhandlungsprotokoll
Anlagen
Geschäftsbedingungen
Allgemeinen
Vertragsbedingungen
Nachunternehmer
Bauunternehmung
..
21
.
:
"
S.
S.
"
Verhandlungsprotokoll
beigefügten
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Nachunternehmerregel
regeln
Nr.
:
"
Streitigkeiten
Vertrag
werden
ordentlichen
Rechtswegs
Schiedsgericht
Schiedsgerichtsordnung
Wirtschaftsvereinigung
Bauindustrie
jeweils
gültigen
sung
entschieden
.
ist
Sitz
Firma
.
"
Klägerin
bestätigte
Schreiben
31
.
März
Auftrag
wies
verpflichtet
sei
Verträgen
Geschäftsbedingungen
Mitgliedsfirmen
Konditionenkartells
"
Fahrübergänge
Lager
Brückenbau
"
zugrunde
legen
.
bat
Rückgabe
unterschriebenen
Zweitschrift
Beklagte
Gültigkeit
Bedingungen
zustimme
.
unterschriebene
Zweitschrift
vorliege
könne
Auftragsbearbeitung
begonnen
werden
.
Beklagte
hat
Schreiben
gegengezeichnet
.
Geschäftsbedingungen
Mitgliedsfirmen
Konditionenkartells
"
Fahrübergänge
Lager
Brückenbau
künftig
:
FLB-Bedingungen
enthalten
folgende
Regelung
:
"
Anwendbarkeit
Entgegenstehende
Einkaufsbedingungen
Bestellers
sind
ausdrücklich
ausgeschlossen
.
Streitigkeiten
Vertrag
Wirksamkeit
ist
Sitz
zuständige
Gericht
.
"
Landgericht
hat
Klage
Hinblick
Schiedsvereinbarung
Vertragsbedingungen
Nachunternehmer
unzulässig
abgewiesen
.
Berufung
ist
erfolglos
geblieben
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
verfolgt
Klägerin
Klageanspruch
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
ist
unbegründet
.
Schuldverhältnis
maßgebliche
Recht
richtet
31
.
Dezember
geltenden
Gesetzen
Art
.
§
Satz
.
Berufungsgericht
lässt
Vertrag
Parteien
28
.
März
Unterzeichnung
Schreibens
31
.
März
Beklagte
gekommen
sei
.
Fällen
beanspruche
Schiedsvereinbarung
Allgemeinen
Vertragsbedingungen
Nachunternehmer
Geltung
.
Bedingungen
seien
nachrangig
FLB-Bedingungen
Vertrag
einbezogen
worden
.
"
Auftragsbestätigung
31
.
März
könne
entnommen
werden
ebenso
sonstigen
Verhandlungsprotokoll
enthaltenen
Vereinbarungen
gelten
sollten
.
spreche
bereits
Wortlaut
Schreibens
.
ergebe
auch
Klägerin
erster
Linie
gegangen
sei
Beklagten
unterzeichnetes
Dokument
erhalten
ausdrücklich
Geltung
FLB-Bedingungen
zustimme
.
Hätte
Klägerin
"
Auftragsbestätigung
"
dahingehend
verstanden
wissen
wollen
ausdrücklich
aufgeführten
Bestimmungen
weitere
Regelungen
Bezug
genommenen
Verhandlungsprotokoll
28
.
März
hätten
Vertragsinhalt
werden
sollen
hätte
hinreichend
deutlich
machen
müssen
.
Schiedsvereinbarung
Allgemeinen
Vertragsbedingungen
Nachunternehmer
sei
Vorrangs
FLB-Bedingungen
enthaltenen
Abwehrklausel
unwirksam
.
FLB-Bedingungen
schlössen
Vereinbarung
Schiedsgerichts
.
formularmäßig
getroffene
Bestimmung
Gerichts
enthalte
Zuweisung
ten
ordentliche
Gerichtsbarkeit
.
Gericht
Sinne
Regelung
sei
lediglich
Zivilgericht
auch
Schiedsgericht
.
liege
Schwerpunkt
Ziffer
FLB-Bedingungen
örtlichen
Bestimmung
Gerichts
.
Regelung
solle
erster
Linie
sicherstellen
Streitigkeiten
Gericht
Nähe
Unternehmersitzes
Verwenders
ausgetragen
werden
.
Auch
Vereinbarung
Gerichtsstandes
S.
S.
stehe
Wirksamkeit
Schiedsvereinbarung
.
Bestimmung
örtlichen
Gerichtsstandes
sei
weitere
Regelung
getroffen
worden
.
Schiedsvereinbarung
sei
wirksam
.
Schriftformerfordernis
sei
Genüge
getan
.
Behauptung
Fachbauleiter
sei
bevollmächtigt
gewesen
Schiedsvereinbarung
treffen
sei
unerheblich
.
müsse
jedenfalls
bevollmächtigt
gelten
.
sei
bereits
Abgabe
Leistungsangebots
Vertreter
aufgetreten
Klägerin
auch
Vertragsverhandlungen
entsandt
worden
.
Berufungsgericht
hat
Revision
Klärung
Frage
zugelassen
Formularklausel
"
ist
zuständige
Gericht
"
Ausschluss
ebenfalls
formularmäßig
Vertragspartner
eingeführten
Schiedsvereinbarung
bewirkt
.
II
.
Urteil
Berufungsgerichts
hält
rechtlichen
Nachprüfung
stand
.
Parteien
haben
wirksame
Schiedsvereinbarung
geschlossen
Klage
zugrunde
liegende
Streitigkeit
Entscheidung
Schiedsgericht
unterworfen
Rechtsweg
staatlichen
Gerichten
ausgeschlossen
haben
§
.
Klage
ist
Beginn
mündlichen
Verhandlung
erfolgte
Rüge
Beklagten
unzulässig
abzuweisen
§
.
1
.
Revision
ist
Auffassung
Vertrag
sei
gekommen
Beklagte
Schreiben
Klägerin
31
.
März
unterschrieben
habe
.
meint
Fall
sei
Schiedsvereinbarung
Vertragsbedingungen
Nachunternehmer
Vertragsinhalt
.
trifft
.
Unbegründet
ist
Rüge
Berufungsgericht
habe
verkannt
FLB-Bedingungen
Inhalt
Schreibens
31
.
März
vorrangig
Allgemeinen
Vertragsbedingungen
Nachunternehmer
anderen
Bedingungen
Vertrages
gelten
sollten
.
Berufungsgericht
geht
ausdrücklich
FLB-Bedingungen
vorrangig
Allgemeinen
Vertragsbedingungen
Nachunternehmer
vereinbart
sind
.
Vereinbarung
21
.
S.
S.
"
wertet
Berufungsgericht
Individualvereinbarung
.
gilt
vorrangig
Allgemeinen
Vertragsbedingungen
Parteien
.
geht
Übrigen
auch
Klägerin
.
Ziff
.
FLB-Bedingungen
schließen
formularmäßige
Schiedsvereinbarung
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
ners
.
hat
Berufungsgericht
Ergebnis
zutreffend
entschieden
.
Allerdings
kann
Berufungsgericht
gefolgt
werden
Ziff
.
regele
auch
Fall
Schiedsgericht
vereinbart
ist
.
"
überschriebene
Ziff
.
FLB-Bedingungen
regelt
örtliche
Zuständigkeit
staatlichen
Gerichts
vgl.
Beschluss
26
.
Juni
zitiert
.
ergibt
"
Sitz
"
Lieferers
zuständigen
Gericht
bestimmt
.
wird
ersichtlich
Rücksicht
Besonderheiten
jeweils
abzuschließenden
Vertrages
nur
staatliche
Gerichte
geltenden
Zuständigkeitsregelungen
Zivilprozessordnung
Bezug
genommen
.
ist
Gericht
zuständig
Person
allgemeinen
Gerichtsstand
hat
§
.
Allgemeine
Gerichtsstände
werden
Wohnsitz
Person
§
Verwaltungssitz
§
Abs.
Sitz
Niederlassung
§
Abs.
bestimmt
.
Gerichtsstandsbestimmung
Sitz
Lieferers
kann
hingegen
Fall
beziehen
Schiedsgericht
vereinbart
ist
.
würde
voraussetzen
allgemein
Sitz
zuständige
Schiedsgerichte
gibt
.
ist
Fall
.
ausgeschlossen
ist
allerdings
Gerichtsstandsvereinbarung
Bestimmung
Ortes
schiedsrichterlichen
Verfahrens
berücksichtigen
vgl.
§
Abs.
Satz
.
Berufungsgericht
ist
jedoch
folgen
Ziff
.
FLB-Bedingungen
ausschließliche
funktionelle
Zuständigkeit
staatlichen
Gerichte
ergibt
.
Regelung
kann
entnommen
werden
Vereinbarung
Schiedsgerichts
ausgeschlossen
ist
.
Zulässigkeit
Schiedsvereinbarung
beschäftigt
Klausel
ausdrücklich
konkludent
.
Vereinbarung
Gerichtsstandes
bedeutet
-9-
Auffassung
Klägerin
denknotwendig
staatlichen
Gerichte
Streitigkeiten
zuständig
sein
müssen
Schiedsvereinbarungen
ausgeschlossen
sind
.
Vereinbarung
ergibt
vielmehr
auch
dann
Sinn
lediglich
Fall
gelten
soll
staatlichen
Gerichte
zuständig
sind
.
So
ist
Klausel
verstehen
vgl.
26
.
Juni
aaO
.
möglicher
Wille
Schiedsvereinbarungen
auszuschließen
hätte
Klausel
Ausdruck
kommen
müssen
.
Wille
lässt
Auffassung
Revision
ableiten
Schiedsgerichte
nur
ausnahmsweise
vereinbart
werden
Zuständigkeit
staatlichen
Gerichte
Regelfall
bildet
.
Klausel
schließt
auch
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Vertragspartners
Ausnahmefall
vereinbaren
Klausel
weitgehend
Anwendungsbereich
entziehen
.
geringer
Anwendungsbereich
verbleibt
Übrigen
§
auch
Vereinbarung
Schiedsgerichts
vgl.
Brandenburgisches
.
Anwendbar
ist
Gerichtsstandsklausel
auch
Einrede
Schiedsabrede
erhoben
wird
.
Etwaige
Unklarheiten
FLB-Bedingungen
gingen
ohnehin
Lasten
Klägerin
.
ist
Verwenderin
Geschäftsbedingungen
.
Erfolg
bleibt
auch
Einwand
Revision
Verhandlungsprotokoll
enthaltenen
individuellen
Abrede
"
:
S.
S.
"
hätten
Parteien
Ausdruck
gebracht
Schiedsgericht
ausgeschlossen
ist
.
Auslegung
Individualabrede
unterliegt
lediglich
beschränkten
Kontrolle
Revisionsgericht
Auslegungsgrundsätze
Denkgesetze
Erfahrungssätze
verstoßen
worden
ist
gesetzliche
Vorschriften
beachtet
worden
sind
.
ist
Rechtsgründen
beanstanden
Berufungsgericht
Abrede
nur
Regelung
örtlichen
Zuständigkeit
gesehen
hat
formularmäßige
Vereinbarung
Schiedsgerichts
ausgeschlossen
wird
.
Selbst
Vereinbarung
Erwartung
geschlossen
sein
mag
staatliche
Gerichte
zuständig
sind
regelt
ausschließliche
Zuständigkeit
Gerichte
.
schließt
auch
Parteien
Geschäftsbedingungen
Zuständigkeit
Schiedsgerichts
vereinbaren
.
Schiedsvereinbarung
ist
formwirksam
§
.
Hinblick
Unterschrift
Vertreters
Klägerin
Vertragsbedingungen
Nachunternehmer
Voraussetzungen
§
Abs.
erfüllt
sind
kann
dahinstehen
.
liegen
jedenfalls
Voraussetzungen
Abs.
.
gilt
zunächst
Berufungsgericht
offen
gelassenen
Fall
Vertrag
28
.
März
gekommen
ist
Verhandlungsprotokoll
dokumentiert
wird
.
Seiten
unterschriebenen
Verhandlungsprotokoll
wird
Schiedsvereinbarung
Bezug
genommen
.
Bezugnahme
ist
dergestalt
Vertragsbedingungen
Nachunternehmer
enthaltene
Schiedsvereinbarung
Bestandteil
Vertrages
macht
.
ausdrücklicher
Hinweis
Schiedsvereinbarungsklausel
Bedingungen
ist
erforderlich
vgl.
26
.
Juni
aaO
;
26
.
Aufl
.
Rdn
.
Ist
Vertrag
erst
gekommen
Beklagte
"
Auftragsbestätigung
"
Klägerin
31
.
März
unterschrieben
hat
so
gilt
.
Vertragsparteien
unterschriebene
"
Auftragsbestätigung
nimmt
Bezug
"
Auftrag
"
28
.
März
.
Bestandteil
"
Auftrags
"
sind
Bezug
genommenen
Vertragsbedingungen
.
Vergeblich
macht
Revision
geltend
Fachbauleiter
habe
Vollmacht
gehabt
Schiedsvereinbarung
treffen
.
insoweit
Berufungsgericht
geäußerten
Zweifel
Wahrheitsgehalt
Behauptung
Anscheinsvollmacht
kommt
.
Klägerin
hat
jedenfalls
Auftragsbestätigung
31
.
März
Einbeziehung
Vertragsbedingungen
Nachunternehmer
Vertrag
genehmigt
.
Auftragbestätigung
ist
eigenen
Vortrag
damaligen
Prokuristen
gegengezeichnet
worden
.
Revision
möglicherweise
auch
wenden
will
Auffassung
Berufungsgerichts
Vertragsbedingungen
Nachunternehmer
Inhalt
Auftragsbestätigung
überhaupt
noch
Vertragsgegenstand
sind
könnte
schon
Erfolg
haben
diesbezügliche
Auslegung
Berufungsgerichts
revisionsrechtlich
überprüfbare
Rechtsfehler
erkennen
lässt
.
2
.
Revision
wendet
Auffassung
Berufungsgerichts
Schiedsvereinbarung
sei
auch
dann
Vertrag
einbezogen
worden
Vertrag
bereits
28
.
März
geschlossen
worden
sein
sollte
.
Auffassung
ist
Rechtsgründen
beanstanden
.
vorstehenden
Ausführungen
gelten
entsprechend
.
Auch
Fall
sind
Vertragsbedingungen
Nachunternehmer
nachrangig
vereinbart
ist
Schiedsvereinbarung
wirksam
.
.
Kostenentscheidung
folgt
§
Abs.
.
Haß
Wiebel
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
26.04.2006