NAMEN Verkündet : 25 . Januar Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : § Klausel Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragspartners Gerichtsstand Streitigkeiten Vertrag Wirksamkeit Sitz Vertragspartners zuständige Gericht ist ist auszulegen ausschließlich staatliche Gericht zuständig ist Vereinbarung Schiedsgerichts nachrangig geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen anderen Vertragspartners ausgeschlossen ist . Urteil 25 . Januar OLG VII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 25 . Januar Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Dr. Prof. Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Klägerin Urteil 4 . Zivilsenats Brandenburgischen Oberlandesgerichts 26 . April wird zurückgewiesen . Klägerin trägt Kosten Revisionsverfahrens . Tatbestand : Klägerin verlangt Klage Vergütung Leistungen Beklagte anlässlich Verbreiterung Instandsetzung Strombrücke Auftrag gab . Beklagte ist Auffassung Klage sei unzulässig Parteien Zuständigkeit Schiedsgerichts vereinbart hätten . Parteien Klägerin vertreten Fachbauleiter unterzeichneten 28 . März Verhandlungsprotokoll . enthält u.a. folgende Regelungen : 20 . Vertragsbestandteile Auftragserteilung sind Vertragsbestandteile nachfolgender Reihenfolge jeweils Vorhergehende Vorrang Nachfolgenden hat : Auftragsschreiben Verhandlungsprotokoll Anlagen Geschäftsbedingungen Allgemeinen Vertragsbedingungen Nachunternehmer Bauunternehmung .. 21 . : " S. S. … " Verhandlungsprotokoll beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nachunternehmerregel regeln Nr. : " Streitigkeiten Vertrag werden ordentlichen Rechtswegs Schiedsgericht Schiedsgerichtsordnung Wirtschaftsvereinigung Bauindustrie jeweils gültigen sung entschieden . ist Sitz Firma . " Klägerin bestätigte Schreiben 31 . März Auftrag wies verpflichtet sei Verträgen Geschäftsbedingungen Mitgliedsfirmen Konditionenkartells " Fahrübergänge Lager Brückenbau " zugrunde legen . bat Rückgabe unterschriebenen Zweitschrift Beklagte Gültigkeit Bedingungen zustimme . unterschriebene Zweitschrift vorliege könne Auftragsbearbeitung begonnen werden . Beklagte hat Schreiben gegengezeichnet . Geschäftsbedingungen Mitgliedsfirmen Konditionenkartells " Fahrübergänge Lager Brückenbau künftig : FLB-Bedingungen enthalten folgende Regelung : " Anwendbarkeit … Entgegenstehende Einkaufsbedingungen Bestellers sind ausdrücklich ausgeschlossen . Streitigkeiten Vertrag Wirksamkeit ist Sitz zuständige Gericht . " Landgericht hat Klage Hinblick Schiedsvereinbarung Vertragsbedingungen Nachunternehmer unzulässig abgewiesen . Berufung ist erfolglos geblieben . Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt Klägerin Klageanspruch . Entscheidungsgründe : Revision ist unbegründet . Schuldverhältnis maßgebliche Recht richtet 31 . Dezember geltenden Gesetzen Art . § Satz . Berufungsgericht lässt Vertrag Parteien 28 . März Unterzeichnung Schreibens 31 . März Beklagte gekommen sei . Fällen beanspruche Schiedsvereinbarung Allgemeinen Vertragsbedingungen Nachunternehmer Geltung . Bedingungen seien nachrangig FLB-Bedingungen Vertrag einbezogen worden . " Auftragsbestätigung 31 . März könne entnommen werden ebenso sonstigen Verhandlungsprotokoll enthaltenen Vereinbarungen gelten sollten . spreche bereits Wortlaut Schreibens . ergebe auch Klägerin erster Linie gegangen sei Beklagten unterzeichnetes Dokument erhalten ausdrücklich Geltung FLB-Bedingungen zustimme . Hätte Klägerin " Auftragsbestätigung " dahingehend verstanden wissen wollen ausdrücklich aufgeführten Bestimmungen weitere Regelungen Bezug genommenen Verhandlungsprotokoll 28 . März hätten Vertragsinhalt werden sollen hätte hinreichend deutlich machen müssen . Schiedsvereinbarung Allgemeinen Vertragsbedingungen Nachunternehmer sei Vorrangs FLB-Bedingungen enthaltenen Abwehrklausel unwirksam . FLB-Bedingungen schlössen Vereinbarung Schiedsgerichts . formularmäßig getroffene Bestimmung Gerichts enthalte Zuweisung ten ordentliche Gerichtsbarkeit . Gericht Sinne Regelung sei lediglich Zivilgericht auch Schiedsgericht . liege Schwerpunkt Ziffer FLB-Bedingungen örtlichen Bestimmung Gerichts . Regelung solle erster Linie sicherstellen Streitigkeiten Gericht Nähe Unternehmersitzes Verwenders ausgetragen werden . Auch Vereinbarung Gerichtsstandes S. S. stehe Wirksamkeit Schiedsvereinbarung . Bestimmung örtlichen Gerichtsstandes sei weitere Regelung getroffen worden . Schiedsvereinbarung sei wirksam . Schriftformerfordernis sei Genüge getan . Behauptung Fachbauleiter sei bevollmächtigt gewesen Schiedsvereinbarung treffen sei unerheblich . müsse jedenfalls bevollmächtigt gelten . sei bereits Abgabe Leistungsangebots Vertreter aufgetreten Klägerin auch Vertragsverhandlungen entsandt worden . Berufungsgericht hat Revision Klärung Frage zugelassen Formularklausel " ist zuständige Gericht " Ausschluss ebenfalls formularmäßig Vertragspartner eingeführten Schiedsvereinbarung bewirkt . II . Urteil Berufungsgerichts hält rechtlichen Nachprüfung stand . Parteien haben wirksame Schiedsvereinbarung geschlossen Klage zugrunde liegende Streitigkeit Entscheidung Schiedsgericht unterworfen Rechtsweg staatlichen Gerichten ausgeschlossen haben § . Klage ist Beginn mündlichen Verhandlung erfolgte Rüge Beklagten unzulässig abzuweisen § . 1 . Revision ist Auffassung Vertrag sei gekommen Beklagte Schreiben Klägerin 31 . März unterschrieben habe . meint Fall sei Schiedsvereinbarung Vertragsbedingungen Nachunternehmer Vertragsinhalt . trifft . Unbegründet ist Rüge Berufungsgericht habe verkannt FLB-Bedingungen Inhalt Schreibens 31 . März vorrangig Allgemeinen Vertragsbedingungen Nachunternehmer anderen Bedingungen Vertrages gelten sollten . Berufungsgericht geht ausdrücklich FLB-Bedingungen vorrangig Allgemeinen Vertragsbedingungen Nachunternehmer vereinbart sind . Vereinbarung 21 . S. S. " wertet Berufungsgericht Individualvereinbarung . gilt vorrangig Allgemeinen Vertragsbedingungen Parteien . geht Übrigen auch Klägerin . Ziff . FLB-Bedingungen schließen formularmäßige Schiedsvereinbarung Allgemeinen Geschäftsbedingungen ners . hat Berufungsgericht Ergebnis zutreffend entschieden . Allerdings kann Berufungsgericht gefolgt werden Ziff . regele auch Fall Schiedsgericht vereinbart ist . " überschriebene Ziff . FLB-Bedingungen regelt örtliche Zuständigkeit staatlichen Gerichts vgl. Beschluss 26 . Juni zitiert . ergibt " Sitz " Lieferers zuständigen Gericht bestimmt . wird ersichtlich Rücksicht Besonderheiten jeweils abzuschließenden Vertrages nur staatliche Gerichte geltenden Zuständigkeitsregelungen Zivilprozessordnung Bezug genommen . ist Gericht zuständig Person allgemeinen Gerichtsstand hat § . Allgemeine Gerichtsstände werden Wohnsitz Person § Verwaltungssitz § Abs. Sitz Niederlassung § Abs. bestimmt . Gerichtsstandsbestimmung Sitz Lieferers kann hingegen Fall beziehen Schiedsgericht vereinbart ist . würde voraussetzen allgemein Sitz zuständige Schiedsgerichte gibt . ist Fall . ausgeschlossen ist allerdings Gerichtsstandsvereinbarung Bestimmung Ortes schiedsrichterlichen Verfahrens berücksichtigen vgl. § Abs. Satz . Berufungsgericht ist jedoch folgen Ziff . FLB-Bedingungen ausschließliche funktionelle Zuständigkeit staatlichen Gerichte ergibt . Regelung kann entnommen werden Vereinbarung Schiedsgerichts ausgeschlossen ist . Zulässigkeit Schiedsvereinbarung beschäftigt Klausel ausdrücklich konkludent . Vereinbarung Gerichtsstandes bedeutet -9- Auffassung Klägerin denknotwendig staatlichen Gerichte Streitigkeiten zuständig sein müssen Schiedsvereinbarungen ausgeschlossen sind . Vereinbarung ergibt vielmehr auch dann Sinn lediglich Fall gelten soll staatlichen Gerichte zuständig sind . So ist Klausel verstehen vgl. 26 . Juni aaO . möglicher Wille Schiedsvereinbarungen auszuschließen hätte Klausel Ausdruck kommen müssen . Wille lässt Auffassung Revision ableiten Schiedsgerichte nur ausnahmsweise vereinbart werden Zuständigkeit staatlichen Gerichte Regelfall bildet . Klausel schließt auch Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragspartners Ausnahmefall vereinbaren Klausel weitgehend Anwendungsbereich entziehen . geringer Anwendungsbereich verbleibt Übrigen § auch Vereinbarung Schiedsgerichts vgl. Brandenburgisches . Anwendbar ist Gerichtsstandsklausel auch Einrede Schiedsabrede erhoben wird . Etwaige Unklarheiten FLB-Bedingungen gingen ohnehin Lasten Klägerin . ist Verwenderin Geschäftsbedingungen . Erfolg bleibt auch Einwand Revision Verhandlungsprotokoll enthaltenen individuellen Abrede " : S. S. " hätten Parteien Ausdruck gebracht Schiedsgericht ausgeschlossen ist . Auslegung Individualabrede unterliegt lediglich beschränkten Kontrolle Revisionsgericht Auslegungsgrundsätze Denkgesetze Erfahrungssätze verstoßen worden ist gesetzliche Vorschriften beachtet worden sind . ist Rechtsgründen beanstanden Berufungsgericht Abrede nur Regelung örtlichen Zuständigkeit gesehen hat formularmäßige Vereinbarung Schiedsgerichts ausgeschlossen wird . Selbst Vereinbarung Erwartung geschlossen sein mag staatliche Gerichte zuständig sind regelt ausschließliche Zuständigkeit Gerichte . schließt auch Parteien Geschäftsbedingungen Zuständigkeit Schiedsgerichts vereinbaren . Schiedsvereinbarung ist formwirksam § . Hinblick Unterschrift Vertreters Klägerin Vertragsbedingungen Nachunternehmer Voraussetzungen § Abs. erfüllt sind kann dahinstehen . liegen jedenfalls Voraussetzungen Abs. . gilt zunächst Berufungsgericht offen gelassenen Fall Vertrag 28 . März gekommen ist Verhandlungsprotokoll dokumentiert wird . Seiten unterschriebenen Verhandlungsprotokoll wird Schiedsvereinbarung Bezug genommen . Bezugnahme ist dergestalt Vertragsbedingungen Nachunternehmer enthaltene Schiedsvereinbarung Bestandteil Vertrages macht . ausdrücklicher Hinweis Schiedsvereinbarungsklausel Bedingungen ist erforderlich vgl. 26 . Juni aaO ; 26 . Aufl . Rdn . Ist Vertrag erst gekommen Beklagte " Auftragsbestätigung " Klägerin 31 . März unterschrieben hat so gilt . Vertragsparteien unterschriebene " Auftragsbestätigung nimmt Bezug " Auftrag " 28 . März . Bestandteil " Auftrags " sind Bezug genommenen Vertragsbedingungen . Vergeblich macht Revision geltend Fachbauleiter habe Vollmacht gehabt Schiedsvereinbarung treffen . insoweit Berufungsgericht geäußerten Zweifel Wahrheitsgehalt Behauptung Anscheinsvollmacht kommt . Klägerin hat jedenfalls Auftragsbestätigung 31 . März Einbeziehung Vertragsbedingungen Nachunternehmer Vertrag genehmigt . Auftragbestätigung ist eigenen Vortrag damaligen Prokuristen gegengezeichnet worden . Revision möglicherweise auch wenden will Auffassung Berufungsgerichts Vertragsbedingungen Nachunternehmer Inhalt Auftragsbestätigung überhaupt noch Vertragsgegenstand sind könnte schon Erfolg haben diesbezügliche Auslegung Berufungsgerichts revisionsrechtlich überprüfbare Rechtsfehler erkennen lässt . 2 . Revision wendet Auffassung Berufungsgerichts Schiedsvereinbarung sei auch dann Vertrag einbezogen worden Vertrag bereits 28 . März geschlossen worden sein sollte . Auffassung ist Rechtsgründen beanstanden . vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend . Auch Fall sind Vertragsbedingungen Nachunternehmer nachrangig vereinbart ist Schiedsvereinbarung wirksam . . Kostenentscheidung folgt § Abs. . Haß Wiebel Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung 26.04.2006