You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

1014 lines
8.7 KiB

BESCHLUSS
19
.
Dezember
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
offensichtliche
Unrichtigkeit
Urteils
ist
allein
hinreichender
Grund
Zulassung
Revision
.
Revision
ist
schon
zuzulassen
Berufungsgericht
Anforderungen
Darlegungslast
Einzelfall
überspannt
hat
.
Zulassung
Revision
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
kommt
Fall
Betracht
Verstoß
Grundrecht
faires
willkürfreies
Verfahren
vorliegt
.
ist
Regel
erst
dann
anzunehmen
Auffassung
Gerichts
denkbaren
Aspekt
rechtlich
vertretbar
ist
sachfremden
Erwägungen
beruht
.
-2c
Revision
ist
nur
dann
zuzulassen
Zulassungsgründe
relevante
Rechtsfrage
entscheidungserheblich
ist
.
ist
Beschwerde
darzulegen
.
Anforderungen
Vortrag
Entscheidungserheblichkeit
Rechtsfrage
Sachverhalt
ergibt
Berufungsurteil
entnehmen
ist
.
Beschluß
19
.
Dezember
VII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
19
.
Dezember
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Hausmann
Dr.
Prof.
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Beklagten
Nichtzulassung
Revision
Urteil
8
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
7
.
Februar
wird
zurückgewiesen
.
Beklagten
tragen
Kosten
Beschwerdeverfahrens
Gegenstandswert
Gründe
:
Kläger
verlangt
Architektenhonorar
.
Beklagten
wenden
Honoraranspruch
machen
Schadensersatzansprüche
geltend
Baukosten
erheblich
überschritten
worden
seien
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
Beklagten
Höhe
Honorarforderung
Schadensersatzansprüche
zustünden
.
Berufung
Klägers
sind
Beklagten
Gesamtschuldner
verurteilt
worden
Zinsen
zahlen
.
Aufrechnung
gestellten
Schadensersatzansprüche
hat
Berufungsgericht
gegeben
angesehen
.
Revision
ist
zugelassen
worden
.
richtet
Beschwerde
Beklagten
.
II
.
Beschwerde
hat
Erfolg
.
1
.
Beschwerde
aufgeworfenen
Fragen
Anforderungen
Mitwirkung
Vergabe
Objektüberwachung
betrauten
Architekten
Interesse
Beschränkung
anfallenden
Kosten
Nötige
bezüglich
Anleitung
Überwachung
Renovierungsarbeiten
Altbau
beauftragten
hier
:
Malers
Anforderungen
Rechtsstreit
bezüglich
Darlegung
Pflichtverletzung
Schadens
Bauherren
Architekten
stellen
seien
sind
grundsätzlicher
Bedeutung
.
Grundsätzliche
Bedeutung
Sinne
§
Abs.
Nr.
hat
Sache
entscheidungserhebliche
klärungsbedürftige
klärungsfähige
Rechtsfrage
aufwirft
unbestimmten
Vielzahl
Fällen
stellen
kann
Beschluß
4
Juli
.
Rechtsfehler
Einzelfall
wirkenden
Rechtsverstoß
erkennen
lassen
begründen
öffentliches
Interesse
Revisionsentscheidung
gesetzlichen
Zulassungsgründe
Beschluß
25
Juli
.
Anforderungen
Darlegung
Pflichtverletzung
Zuge
Bauüberwachung
Darlegung
fehlerhafter
Vergabe
entstandenen
Schadens
stellen
sind
richtet
Umständen
Einzelfalles
.
Selbst
Berufungsgericht
Beschwerde
meint
Grundsätze
sekundären
Darlegungslast
fehlerhaft
angewandt
haben
sollte
rechtfertigt
Zulassung
Revision
grundsätzlicher
Bedeutung
.
Beschwerde
hat
dargelegt
konkrete
Fall
Anlaß
gibt
Grundsätze
Darlegungslast
Einzelfall
hinausgehenden
Weise
ergänzen
vgl.
Beschluß
4
Juli
.
Hinweis
Berufungsgericht
vertretenen
Auffassung
könnten
Bauherren
wohl
niemals
Schadensersatzansprüche
Architekten
schuldhafter
Verteuerung
Baumaßnahmen
durchsetzen
ist
so
richtig
.
Einzelfall
hinausgehende
Bedeutung
Entscheidung
ist
hinreichend
dargelegt
.
2
.
Beschwerde
kann
auch
Auffassung
gefolgt
werden
Revision
sei
zuzulassen
Berufungsurteil
offensichtlich
unrichtig
sei
.
offensichtliche
Unrichtigkeit
Urteils
ist
allein
hinreichender
Grund
Revision
zuzulassen
.
Revision
ist
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
dann
zuzulassen
vermieden
werden
soll
schwer
erträgliche
Unterschiede
Rechtsprechung
entstehen
fortbestehen
ankommt
Bedeutung
angefochtene
Entscheidung
Rechtsprechung
Ganzen
hat
.
Voraussetzungen
sind
Gesetzesbegründung
schon
dann
gegeben
Gericht
Einzelfall
Fehlentscheidung
getroffen
hat
selbst
Rechtsfehler
offensichtlich
ist
.
Zulassung
Revision
kommt
Betracht
materielle
formelle
Fehler
Auslegung
Anwendung
revisiblen
Rechts
Einzelfall
allgemeine
Interessen
nachhaltig
berühren
.
gehören
Fälle
Verfahrensgrundrechte
namentlich
Grundrechte
Gewährung
rechtlichen
Gehörs
objektiv
willkürfreies
Verfahren
verletzt
sind
Gegenvorstellung
erhoben
Verfassungsbeschwerde
eingelegt
werden
könnte
vgl.
amtl
.
.
ZPO-RG
BT-Drucks
.
S.
Beschluß
4
Juli
aaO
S.
;
Beschluß
25
Juli
aaO
.
abweichende
Auffassung
XI
.
Zivilsenats
sei
Frage
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Frage
grundsätzlichen
Bedeutung
Beschluß
1
.
Oktober
XI
.
teilt
.
Zivilsenat
.
Voraussetzungen
liegen
Berufungsgericht
geht
Beschwerde
verkennt
gefestigten
Rechtsprechung
Senats
Anforderungen
Prüffähigkeit
Honorarschlußrechnung
.
kommt
Einzelfall
Rechnung
Kontrollinteressen
Auftraggebers
genügt
Urteil
26
.
Oktober
.
Umstand
Auftraggeber
Prüfung
vorgenommen
hat
kann
Einzelfall
Schluß
gezogen
werden
Rechnung
prüffähig
ist
Urteil
22
November
NZBau
ZfBR
.
Unrichtig
ist
Auffassung
Beschwerde
Anforderungen
Prüffähigkeit
seien
verschärft
Auftraggeber
Einwendungen
bestimmte
Rechnungsansätze
erhebe
.
Rüge
Berufungsgericht
habe
berücksichtigt
§
Abs.
schriftliche
Vereinbarung
anrechenbaren
Kosten
vorhandenen
Bausubstanz
verlange
ist
schon
unbeachtlich
Beschwerde
darlegt
konkreten
Fall
möglicher
Verstoß
§
Abs.
Betracht
kommt
.
Revision
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
ist
nur
dann
zuzulassen
aufgeworfene
Rechtsfrage
Entscheidung
Rechtsstreits
ankommt
.
Insoweit
gilt
Zulassung
Revision
grundsätzlicher
Bedeutung
Rechtssache
.
Zulassung
Revision
setzt
allgemein
klärende
Rechtsfrage
konkreten
Fall
entscheidungserheblich
ist
.
ist
Entscheidung
Rechtsstreits
ankommt
Musielak/Ball
3
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Entscheidungserheblichkeit
ist
Beschwerde
vorzutragen
.
Ergibt
Berufungsurteil
ist
Beschwerde
darzulegen
Parteivortrag
ergibt
gemäß
§
Revision
berücksichtigen
wäre
.
Ist
Entscheidungserheblichkeit
nur
Sachverhalt
bejahen
Berufungsgericht
Auffassung
Beschwerde
verfahrensfehlerhaft
festgestellt
hat
ist
Verfahrensrüge
gemäß
§
Abs.
Nr.
notwendig
.
Revision
zuzulassen
ist
kann
Einbeziehung
Verfahrensrüge
§
Abs.
vorzunehmende
Beurteilung
entschieden
werden
Frage
stellen
kann
Verfahrensfehler
bereits
etwa
Hinblick
Verletzung
Verfahrensgrundrechten
Zulassungsgrund
ergeben
muß
.
Allein
Hinweis
Berufungsgericht
Sachverhaltsvariante
Rechtsfrage
ankäme
Feststellungen
getroffen
hat
reicht
.
Beschwerde
hat
Hinweis
beschränkt
.
hat
schon
dargelegt
auszugehen
wäre
schriftliche
Vereinbarung
anrechenbaren
Kosten
vorhandener
Bausubstanz
getroffen
worden
ist
.
Berufungsurteil
ergibt
.
Gleiches
gilt
Rüge
Berufungsgericht
habe
berücksichtigt
Kläger
Senatsrechtsprechung
Glauben
gehindert
sei
höheres
Verstoß
vereinbarte
Honorar
verlangen
.
habe
Feststellungen
getroffen
.
Beschwerde
führt
Berufungsgericht
überhaupt
Anlaß
hatte
Frage
prüfen
.
Berufungsgericht
Anforderungen
Darlegungslast
Auftraggebers
Pflichtverletzung
Architekten
entstandenen
Schaden
überspannt
hat
kann
stehen
.
derartiger
Einzelfall
bezogener
Fehler
gäbe
Veranlassung
Revision
zuzulassen
.
Zurückweisung
Vorbringen
unschlüssig
unsubstantiiert
kann
Verstoß
Verfahrensgrundrechte
darstellen
rechtliche
Gehör
versagt
wird
Verstoß
Grundsatz
willkürfreien
Verfahrens
vorliegt
.
Revision
ist
Regel
zuzulassen
Darlegungen
Beschwerde
Verstoß
Verfahrensgrundrechte
Einzelfall
klar
Tage
tritt
also
offenkundig
ist
angefochtene
Entscheidung
beruht
Beschluß
4
Juli
aaO
S.
.
ist
hier
Fall
.
Verstoß
Grundrecht
rechtliches
Gehör
kommt
Betracht
.
Art
.
Abs.
GG
gewährt
Schutz
Gericht
Vorbringen
Beteiligten
Gründen
formellen
materiellen
Rechts
ganz
teilweise
unberücksichtigt
läßt
BVerfGE
1
5
;
143
;
.
stellt
Verstoß
Art
.
Abs.
GG
Gericht
Vorbringen
Partei
Kenntnis
nimmt
jedoch
unschlüssig
wertet
.
Betracht
kommt
allenfalls
Verstoß
Grundrecht
betroffenen
Partei
faires
willkürfreies
Verfahren
.
derartiger
Verstoß
kann
sonstigen
Voraussetzungen
Zulassung
Revision
führen
Gericht
Bedeutung
Tragweite
Rechts
faires
-9-
Verfahren
verkannt
hat
rechtsstaatlich
unverzichtbare
Erfordernisse
mehr
gewahrt
sind
Willkürverbot
verletzt
ist
vgl.
BVerfGE
;
.
Fehlerhafte
Rechtsanwendung
allein
belegt
Willkürlichkeit
Gerichtsentscheidung
.
Willkür
liegt
vielmehr
erst
offensichtlich
einschlägige
Norm
berücksichtigt
Inhalt
Norm
krasser
Weise
mißdeutet
wird
vgl.
BVerfGE
192
;
82
85
;
59
.
ist
auch
Zurückweisung
Vortrags
unschlüssig
unsubstantiiert
Regel
erst
dann
Verstoß
Grundrecht
faires
willkürfreies
Verfahren
denkbaren
Aspekt
rechtlich
vertretbar
ist
sachfremden
Erwägungen
beruht
vgl.
Beschluß
4
Juli
aaO
S.
.
Berufungsgericht
hat
Erwägung
leiten
lassen
Vergabe
Stundenlohn
nur
dann
Schaden
führt
Vergabe
Einheitspreisen
günstiger
gewesen
wäre
.
sachfremden
Grundlage
ist
konsequent
Schaden
Differenz
Stundenlohns
Werklohn
Einheitspreisvertrag
sehen
.
Differenz
haben
Beklagten
vorgetragen
.
offen
Tage
tretender
Verstoß
Verfahrensgrundrechte
liegt
Zurückweisung
andersartigen
Schadensberechnung
unsubstantiiert
.
.
Kostenentscheidung
folgt
§
Abs.
.
Hausmann
Kuffer