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6.4 KiB

BESCHLUSS
20
.
Dezember
Zwangsvollstreckungsverfahren
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Gläubiger
Drittschuldnerprozess
entstandenen
notwendigen
Kosten
können
Drittschuldner
beigetrieben
werden
können
Verfahren
§
festgesetzt
werden
.
ArbGG
§
Abs.
Satz
gilt
entstandener
Anwaltskosten
auch
dann
Drittschuldnerprozess
Arbeitsgericht
geführt
wird
.
Beschluss
20
.
Dezember
AG
VII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
20
.
Dezember
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Richterinnen
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Schuldnerin
Beschluss
4
.
Zivilkammer
Landgerichts
3
.
März
wird
kostenpflichtig
zurückgewiesen
.
:
Gründe
:
Gläubiger
begehrt
Festsetzung
Drittschuldnerprozess
entstandenen
Anwaltskosten
Schuldnerin
.
Rahmen
Zwangsvollstreckung
Schuldnerin
ließ
Gläubiger
Lohnansprüche
Firma
Drittschuldnerin
pfänden
Einziehung
überweisen
.
Sodann
erhob
Arbeitsgericht
Drittschuldnerin
Zahlungsklage
.
Prozess
entstanden
Anwaltskosten
Höhe
.
Gläubiger
hat
beantragt
Kosten
gemäß
§
Schuldnerin
festzusetzen
.
Amtsgericht
hat
Antrag
zurückgewiesen
Beschwerdegericht
hat
stattgegeben
.
richtet
Beschwerdegericht
zugelassene
Rechtsbeschwerde
Schuldnerin
.
erstrebt
weiterhin
Zurückweisung
Kostenfestsetzungsantrags
.
II
.
Rechtsbeschwerde
ist
begründet
.
1
.
Beschwerdeentscheidung
wurde
gesetzlichen
Richter
erlassen
.
Unterschriften
ergibt
hat
Zivilkammer
Übertragung
Verfahrens
grundsätzlicher
Bedeutung
voller
Besetzung
entschieden
.
Rubrum
nur
Einzelrichterin
entscheidende
Richterin
genannt
ist
beruht
ersichtlich
Versehen
.
2
.
Beschwerdegericht
ist
Auffassung
Drittschuldnerprozess
ausgelösten
Kosten
könnten
grundsätzlich
Kosten
Zwangsvollstreckung
§
festgesetzt
werden
.
Schuldner
Zwangsvollstreckung
veranlasst
habe
müsse
entstehenden
Kosten
haften
.
Prozessrisiko
Gläubigers
Drittschuldnerprozess
aufzuerlegen
stehe
Einklang
Normzweck
§
.
Schuldner
sei
nur
notwendigen
Kosten
erstatten
habe
ausreichend
geschützt
.
Handele
arbeitsgerichtliches
Verfahren
stehe
Erstattungsfähigkeit
Kosten
auch
§
ArbGG
.
gelte
nur
Parteien
arbeitsgerichtlichen
Verfahrens
also
Gläubiger
habe
aber
Auswirkungen
Kostenfestsetzung
§
.
Einschaltung
Anwalts
Gläubiger
sei
auch
notwendig
gewesen
.
3
.
hält
rechtlichen
Überprüfung
stand
.
Kosten
Rechtsstreits
Gläubiger
Drittschuldner
gepfändete
Gläubiger
Einziehung
überwiesene
Forderung
Schuldners
Drittschuldner
Kosten
Zwangsvollstreckung
§
festgesetzt
werden
können
ist
Rechtsprechung
Instanzgerichte
Literatur
umstritten
.
Überwiegend
wird
Frage
bejaht
vgl.
Nachweise
25
.
Aufl
.
Rdn
.
Stichwort
"
Rechtsstreit
"
22
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Gegenmeinung
wird
Oberlandesgericht
folgend
Oberlandesgerichten
vertreten
.
herrschende
Meinung
trifft
.
Kosten
Drittschuldnerprozesses
sind
Kosten
Zwangsvollstreckung
.
.
Abs.
.
Vorschrift
fallen
Kosten
Zwangsvollstreckung
notwendig
waren
Schuldner
Last
.
Kosten
Zwangsvollstreckung
sind
jedenfalls
Aufwendungen
gemacht
werden
unmittelbar
Vollstreckung
Titel
vorzubereiten
einzelnen
Vollstreckungsakte
durchzuführen
3
.
Aufl
.
Rdn
.
;
weitergehend
Zöller/Stöber
aaO.
Rdn
.
3
;
vgl.
Meinungsstand
Beschluss
14
.
April
.
Schuldner
hat
Kosten
tragen
verursacht
hat
.
hat
titulierten
Anspruch
Gläubigers
erfüllt
Veranlassungsprinzip
vgl.
2
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Kosten
Drittschuldnerprozesses
sind
Kosten
Zwangsvollstreckung
Sinne
.
handelt
Vollstreckungsmaßnahme
Gläubigers
.
dient
unmittelbar
Forderung
Schuldners
Drittschuldner
betreffenden
Überweisungsbeschluss
vollziehen
vgl.
OLG
.
Schuldner
hat
Kosten
veranlasst
.
Ergebnis
vorgebrachten
Argumente
Mindermeinung
auch
Rechtsbeschwerde
Eigen
macht
sind
stichhaltig
.
Zwar
trifft
Kosten
Prozesse
Zwangsvollstreckung
geführt
werden
etwa
Vollstreckungsabwehrklage
Drittwiderspruchsklage
§
festgesetzt
werden
können
.
Dort
geht
jedoch
gerichtlichen
Schutz
Vollstreckung
also
Verhinderung
Anspruchsverfolgung
.
dient
unmittelbar
Durchführung
Zwangsvollstreckung
.
ist
vergleichbar
.
ist
unbillig
§
Schuldner
Kostenrisiko
Drittschuldnerprozesses
aufzuerlegen
.
Hinweis
Gläubiger
Forderung
Klagewege
verfolgen
müsse
trage
geht
.
Kosten
Drittschuldnerprozesses
sind
Verhältnis
Gläubiger
Schuldner
Prozesskosten
Vollstreckungskosten
.
gilt
Veranlassungsprinzip
.
Gläubiger
ist
Ansprüche
Misserfolg
Drittschuldnerklage
Schuldner
unzureichender
Auskunft
§
Abs.
Drittschuldner
Verstoßes
Verpflichtung
Abgabe
Drittschuldnererklärung
§
Abs.
Satz
zustehen
können
ausreichend
geschützt
.
Ansprüche
erfassen
Fälle
anderen
Gründen
Abweisung
Drittschuldnerklage
kommt
.
Auch
würde
Gläubiger
Wege
Kostenerstattung
kommen
weiteren
Prozess
gedrängt
§
rasches
einfaches
Verfahren
Durchsetzung
Anspruchs
Verfügung
stellt
.
Interessen
Schuldners
sind
ausreichend
gewahrt
.
hat
nur
dann
Kosten
Drittschuldnerprozesses
tragen
vornherein
aussichtslos
war
Kosten
auch
sonst
notwendig
waren
Drittschuldner
beigetrieben
werden
konnten
.
Annahme
herrschende
Meinung
verleite
Gläubiger
leichtfertig
Prozesse
führen
ist
belegt
.
Kostenfestsetzung
§
Abs.
Rechtspfleger
übertragen
ist
prüfen
hat
entstandenen
Kosten
notwendig
waren
Drittschuldnerprozess
vornherein
aussichtslos
war
rechtfertigt
andere
Beurteilung
.
handelt
summarische
Prüfung
Zeitpunkt
Klageerhebung
abzustellen
ist
.
Rpfleger
Rechtspfleger
Gerichtsakten
vornehmen
kann
.
Schuldner
bleibt
unbenommen
negatives
Ergebnis
Prüfung
Rechtsmittelwege
überprüfen
lassen
.
Behauptung
Rechtsbeschwerde
Schuldner
seien
Lage
Belange
Einlegung
Rechtsbehelfs
wahren
trifft
jedenfalls
Allgemeinheit
.
§
Satz
ArbGG
steht
Festsetzung
Gläubiger
Arbeitsgericht
entstandenen
Anwaltskosten
.
Vorschrift
besteht
Arbeitsgericht
Urteilsverfahren
ersten
Rechtszugs
Anspruch
obsiegenden
Partei
Erstattung
Kosten
Hinzuziehung
Prozessbevollmächtigten
.
Vorschrift
ist
sozialpolitisch
motiviert
.
soll
arbeitsgerichtlichen
Prozess
ersten
Rechtszugs
verbilligen
Weise
Kostenrisiko
Parteien
beschränken
Schwab/Weth/Vollstädt
ArbGG
§
.
4
;
Urteil
16
.
Mai
.
Zielsetzung
betrifft
nur
Parteien
Arbeitsgerichtsprozesses
hier
also
Gläubiger
.
lässt
Frage
Kosten
Rahmen
§
Abs.
Verhältnis
Gläubiger
Schuldner
festzusetzen
sind
übertragen
vgl.
MünchKommZPO/Karsten
2
.
Aufl
.
Rdn
.
Wieczorek/Schütze/Steiner
3
.
Aufl
.
Rdn
.
.
sind
Gläubiger
geltend
gemachten
Anwaltskosten
Drittschuldnerprozesses
Verfahren
§
festzusetzen
.
Schuldnerin
bezweifelt
notwendig
waren
.
Erstattung
Drittschuldnerin
scheidet
selbst
Obsiegen
Gläubigers
Abs.
Satz
ArbGG
.
Kuffer
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
09.12.2004
M
Entscheidung