BESCHLUSS 20 . Dezember Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk : ja : : ja § Gläubiger Drittschuldnerprozess entstandenen notwendigen Kosten können Drittschuldner beigetrieben werden können Verfahren § festgesetzt werden . ArbGG § Abs. Satz gilt entstandener Anwaltskosten auch dann Drittschuldnerprozess Arbeitsgericht geführt wird . Beschluss 20 . Dezember AG VII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 20 . Dezember Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Richterinnen Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Schuldnerin Beschluss 4 . Zivilkammer Landgerichts 3 . März wird kostenpflichtig zurückgewiesen . : € Gründe : Gläubiger begehrt Festsetzung Drittschuldnerprozess entstandenen Anwaltskosten Schuldnerin . Rahmen Zwangsvollstreckung Schuldnerin ließ Gläubiger Lohnansprüche Firma Drittschuldnerin pfänden Einziehung überweisen . Sodann erhob Arbeitsgericht Drittschuldnerin Zahlungsklage . Prozess entstanden Anwaltskosten Höhe € . Gläubiger hat beantragt Kosten gemäß § Schuldnerin festzusetzen . Amtsgericht hat Antrag zurückgewiesen Beschwerdegericht hat stattgegeben . richtet Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde Schuldnerin . erstrebt weiterhin Zurückweisung Kostenfestsetzungsantrags . II . Rechtsbeschwerde ist begründet . 1 . Beschwerdeentscheidung wurde gesetzlichen Richter erlassen . Unterschriften ergibt hat Zivilkammer Übertragung Verfahrens grundsätzlicher Bedeutung voller Besetzung entschieden . Rubrum nur Einzelrichterin entscheidende Richterin genannt ist beruht ersichtlich Versehen . 2 . Beschwerdegericht ist Auffassung Drittschuldnerprozess ausgelösten Kosten könnten grundsätzlich Kosten Zwangsvollstreckung § festgesetzt werden . Schuldner Zwangsvollstreckung veranlasst habe müsse entstehenden Kosten haften . Prozessrisiko Gläubigers Drittschuldnerprozess aufzuerlegen stehe Einklang Normzweck § . Schuldner sei nur notwendigen Kosten erstatten habe ausreichend geschützt . Handele arbeitsgerichtliches Verfahren stehe Erstattungsfähigkeit Kosten auch § ArbGG . gelte nur Parteien arbeitsgerichtlichen Verfahrens also Gläubiger habe aber Auswirkungen Kostenfestsetzung § . Einschaltung Anwalts Gläubiger sei auch notwendig gewesen . 3 . hält rechtlichen Überprüfung stand . Kosten Rechtsstreits Gläubiger Drittschuldner gepfändete Gläubiger Einziehung überwiesene Forderung Schuldners Drittschuldner Kosten Zwangsvollstreckung § festgesetzt werden können ist Rechtsprechung Instanzgerichte Literatur umstritten . Überwiegend wird Frage bejaht vgl. Nachweise 25 . Aufl . Rdn . Stichwort " Rechtsstreit " 22 . Aufl . Rdn . . Gegenmeinung wird Oberlandesgericht folgend Oberlandesgerichten vertreten . herrschende Meinung trifft . Kosten Drittschuldnerprozesses sind Kosten Zwangsvollstreckung . . Abs. . Vorschrift fallen Kosten Zwangsvollstreckung notwendig waren Schuldner Last . Kosten Zwangsvollstreckung sind jedenfalls Aufwendungen gemacht werden unmittelbar Vollstreckung Titel vorzubereiten einzelnen Vollstreckungsakte durchzuführen 3 . Aufl . Rdn . ; weitergehend Zöller/Stöber aaO. Rdn . 3 ; vgl. Meinungsstand Beschluss 14 . April . Schuldner hat Kosten tragen verursacht hat . hat titulierten Anspruch Gläubigers erfüllt Veranlassungsprinzip vgl. 2 . Aufl . Rdn . . Kosten Drittschuldnerprozesses sind Kosten Zwangsvollstreckung Sinne . handelt Vollstreckungsmaßnahme Gläubigers . dient unmittelbar Forderung Schuldners Drittschuldner betreffenden Überweisungsbeschluss vollziehen vgl. OLG . Schuldner hat Kosten veranlasst . Ergebnis vorgebrachten Argumente Mindermeinung auch Rechtsbeschwerde Eigen macht sind stichhaltig . Zwar trifft Kosten Prozesse Zwangsvollstreckung geführt werden etwa Vollstreckungsabwehrklage Drittwiderspruchsklage § festgesetzt werden können . Dort geht jedoch gerichtlichen Schutz Vollstreckung also Verhinderung Anspruchsverfolgung . dient unmittelbar Durchführung Zwangsvollstreckung . ist vergleichbar . ist unbillig § Schuldner Kostenrisiko Drittschuldnerprozesses aufzuerlegen . Hinweis Gläubiger Forderung Klagewege verfolgen müsse trage geht . Kosten Drittschuldnerprozesses sind Verhältnis Gläubiger Schuldner Prozesskosten Vollstreckungskosten . gilt Veranlassungsprinzip . Gläubiger ist Ansprüche Misserfolg Drittschuldnerklage Schuldner unzureichender Auskunft § Abs. Drittschuldner Verstoßes Verpflichtung Abgabe Drittschuldnererklärung § Abs. Satz zustehen können ausreichend geschützt . Ansprüche erfassen Fälle anderen Gründen Abweisung Drittschuldnerklage kommt . Auch würde Gläubiger Wege Kostenerstattung kommen weiteren Prozess gedrängt § rasches einfaches Verfahren Durchsetzung Anspruchs Verfügung stellt . Interessen Schuldners sind ausreichend gewahrt . hat nur dann Kosten Drittschuldnerprozesses tragen vornherein aussichtslos war Kosten auch sonst notwendig waren Drittschuldner beigetrieben werden konnten . Annahme herrschende Meinung verleite Gläubiger leichtfertig Prozesse führen ist belegt . Kostenfestsetzung § Abs. Rechtspfleger übertragen ist prüfen hat entstandenen Kosten notwendig waren Drittschuldnerprozess vornherein aussichtslos war rechtfertigt andere Beurteilung . handelt summarische Prüfung Zeitpunkt Klageerhebung abzustellen ist . Rpfleger Rechtspfleger Gerichtsakten vornehmen kann . Schuldner bleibt unbenommen negatives Ergebnis Prüfung Rechtsmittelwege überprüfen lassen . Behauptung Rechtsbeschwerde Schuldner seien Lage Belange Einlegung Rechtsbehelfs wahren trifft jedenfalls Allgemeinheit . § Satz ArbGG steht Festsetzung Gläubiger Arbeitsgericht entstandenen Anwaltskosten . Vorschrift besteht Arbeitsgericht Urteilsverfahren ersten Rechtszugs Anspruch obsiegenden Partei Erstattung Kosten Hinzuziehung Prozessbevollmächtigten . Vorschrift ist sozialpolitisch motiviert . soll arbeitsgerichtlichen Prozess ersten Rechtszugs verbilligen Weise Kostenrisiko Parteien beschränken Schwab/Weth/Vollstädt ArbGG § . 4 ; Urteil 16 . Mai . Zielsetzung betrifft nur Parteien Arbeitsgerichtsprozesses hier also Gläubiger . lässt Frage Kosten Rahmen § Abs. Verhältnis Gläubiger Schuldner festzusetzen sind übertragen vgl. MünchKommZPO/Karsten 2 . Aufl . Rdn . Wieczorek/Schütze/Steiner 3 . Aufl . Rdn . . sind Gläubiger geltend gemachten Anwaltskosten Drittschuldnerprozesses Verfahren § festzusetzen . Schuldnerin bezweifelt notwendig waren . Erstattung Drittschuldnerin scheidet selbst Obsiegen Gläubigers Abs. Satz ArbGG . Kuffer Vorinstanzen : AG Entscheidung 09.12.2004 M Entscheidung