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- BESCHLUSS
- 20
- .
- Dezember
- Zwangsvollstreckungsverfahren
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- Gläubiger
- Drittschuldnerprozess
- entstandenen
- notwendigen
- Kosten
- können
- Drittschuldner
- beigetrieben
- werden
- können
- Verfahren
- §
- festgesetzt
- werden
- .
- ArbGG
- §
- Abs.
- Satz
- gilt
- entstandener
- Anwaltskosten
- auch
- dann
- Drittschuldnerprozess
- Arbeitsgericht
- geführt
- wird
- .
- Beschluss
- 20
- .
- Dezember
- AG
- VII
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 20
- .
- Dezember
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richterinnen
- Dr.
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Schuldnerin
- Beschluss
- 4
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 3
- .
- März
- wird
- kostenpflichtig
- zurückgewiesen
- .
- :
- €
- Gründe
- :
- Gläubiger
- begehrt
- Festsetzung
- Drittschuldnerprozess
- entstandenen
- Anwaltskosten
- Schuldnerin
- .
- Rahmen
- Zwangsvollstreckung
- Schuldnerin
- ließ
- Gläubiger
- Lohnansprüche
- Firma
- Drittschuldnerin
- pfänden
- Einziehung
- überweisen
- .
- Sodann
- erhob
- Arbeitsgericht
- Drittschuldnerin
- Zahlungsklage
- .
- Prozess
- entstanden
- Anwaltskosten
- Höhe
- €
- .
- Gläubiger
- hat
- beantragt
- Kosten
- gemäß
- §
- Schuldnerin
- festzusetzen
- .
- Amtsgericht
- hat
- Antrag
- zurückgewiesen
- Beschwerdegericht
- hat
- stattgegeben
- .
- richtet
- Beschwerdegericht
- zugelassene
- Rechtsbeschwerde
- Schuldnerin
- .
- erstrebt
- weiterhin
- Zurückweisung
- Kostenfestsetzungsantrags
- .
- II
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- begründet
- .
- 1
- .
- Beschwerdeentscheidung
- wurde
- gesetzlichen
- Richter
- erlassen
- .
- Unterschriften
- ergibt
- hat
- Zivilkammer
- Übertragung
- Verfahrens
- grundsätzlicher
- Bedeutung
- voller
- Besetzung
- entschieden
- .
- Rubrum
- nur
- Einzelrichterin
- entscheidende
- Richterin
- genannt
- ist
- beruht
- ersichtlich
- Versehen
- .
- 2
- .
- Beschwerdegericht
- ist
- Auffassung
- Drittschuldnerprozess
- ausgelösten
- Kosten
- könnten
- grundsätzlich
- Kosten
- Zwangsvollstreckung
- §
- festgesetzt
- werden
- .
- Schuldner
- Zwangsvollstreckung
- veranlasst
- habe
- müsse
- entstehenden
- Kosten
- haften
- .
- Prozessrisiko
- Gläubigers
- Drittschuldnerprozess
- aufzuerlegen
- stehe
- Einklang
- Normzweck
- §
- .
- Schuldner
- sei
- nur
- notwendigen
- Kosten
- erstatten
- habe
- ausreichend
- geschützt
- .
- Handele
- arbeitsgerichtliches
- Verfahren
- stehe
- Erstattungsfähigkeit
- Kosten
- auch
- §
- ArbGG
- .
- gelte
- nur
- Parteien
- arbeitsgerichtlichen
- Verfahrens
- also
- Gläubiger
- habe
- aber
- Auswirkungen
- Kostenfestsetzung
- §
- .
- Einschaltung
- Anwalts
- Gläubiger
- sei
- auch
- notwendig
- gewesen
- .
- 3
- .
- hält
- rechtlichen
- Überprüfung
- stand
- .
- Kosten
- Rechtsstreits
- Gläubiger
- Drittschuldner
- gepfändete
- Gläubiger
- Einziehung
- überwiesene
- Forderung
- Schuldners
- Drittschuldner
- Kosten
- Zwangsvollstreckung
- §
- festgesetzt
- werden
- können
- ist
- Rechtsprechung
- Instanzgerichte
- Literatur
- umstritten
- .
- Überwiegend
- wird
- Frage
- bejaht
- vgl.
- Nachweise
- 25
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- Stichwort
- "
- Rechtsstreit
- "
- 22
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- Gegenmeinung
- wird
- Oberlandesgericht
- folgend
- Oberlandesgerichten
- vertreten
- .
- herrschende
- Meinung
- trifft
- .
- Kosten
- Drittschuldnerprozesses
- sind
- Kosten
- Zwangsvollstreckung
- .
- .
- Abs.
- .
- Vorschrift
- fallen
- Kosten
- Zwangsvollstreckung
- notwendig
- waren
- Schuldner
- Last
- .
- Kosten
- Zwangsvollstreckung
- sind
- jedenfalls
- Aufwendungen
- gemacht
- werden
- unmittelbar
- Vollstreckung
- Titel
- vorzubereiten
- einzelnen
- Vollstreckungsakte
- durchzuführen
- 3
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- weitergehend
- Zöller/Stöber
- aaO.
- Rdn
- .
- 3
- ;
- vgl.
- Meinungsstand
- Beschluss
- 14
- .
- April
- .
- Schuldner
- hat
- Kosten
- tragen
- verursacht
- hat
- .
- hat
- titulierten
- Anspruch
- Gläubigers
- erfüllt
- Veranlassungsprinzip
- vgl.
- 2
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- Kosten
- Drittschuldnerprozesses
- sind
- Kosten
- Zwangsvollstreckung
- Sinne
- .
- handelt
- Vollstreckungsmaßnahme
- Gläubigers
- .
- dient
- unmittelbar
- Forderung
- Schuldners
- Drittschuldner
- betreffenden
- Überweisungsbeschluss
- vollziehen
- vgl.
- OLG
- .
- Schuldner
- hat
- Kosten
- veranlasst
- .
- Ergebnis
- vorgebrachten
- Argumente
- Mindermeinung
- auch
- Rechtsbeschwerde
- Eigen
- macht
- sind
- stichhaltig
- .
- Zwar
- trifft
- Kosten
- Prozesse
- Zwangsvollstreckung
- geführt
- werden
- etwa
- Vollstreckungsabwehrklage
- Drittwiderspruchsklage
- §
- festgesetzt
- werden
- können
- .
- Dort
- geht
- jedoch
- gerichtlichen
- Schutz
- Vollstreckung
- also
- Verhinderung
- Anspruchsverfolgung
- .
- dient
- unmittelbar
- Durchführung
- Zwangsvollstreckung
- .
- ist
- vergleichbar
- .
- ist
- unbillig
- §
- Schuldner
- Kostenrisiko
- Drittschuldnerprozesses
- aufzuerlegen
- .
- Hinweis
- Gläubiger
- Forderung
- Klagewege
- verfolgen
- müsse
- trage
- geht
- .
- Kosten
- Drittschuldnerprozesses
- sind
- Verhältnis
- Gläubiger
- Schuldner
- Prozesskosten
- Vollstreckungskosten
- .
- gilt
- Veranlassungsprinzip
- .
- Gläubiger
- ist
- Ansprüche
- Misserfolg
- Drittschuldnerklage
- Schuldner
- unzureichender
- Auskunft
- §
- Abs.
- Drittschuldner
- Verstoßes
- Verpflichtung
- Abgabe
- Drittschuldnererklärung
- §
- Abs.
- Satz
- zustehen
- können
- ausreichend
- geschützt
- .
- Ansprüche
- erfassen
- Fälle
- anderen
- Gründen
- Abweisung
- Drittschuldnerklage
- kommt
- .
- Auch
- würde
- Gläubiger
- Wege
- Kostenerstattung
- kommen
- weiteren
- Prozess
- gedrängt
- §
- rasches
- einfaches
- Verfahren
- Durchsetzung
- Anspruchs
- Verfügung
- stellt
- .
- Interessen
- Schuldners
- sind
- ausreichend
- gewahrt
- .
- hat
- nur
- dann
- Kosten
- Drittschuldnerprozesses
- tragen
- vornherein
- aussichtslos
- war
- Kosten
- auch
- sonst
- notwendig
- waren
- Drittschuldner
- beigetrieben
- werden
- konnten
- .
- Annahme
- herrschende
- Meinung
- verleite
- Gläubiger
- leichtfertig
- Prozesse
- führen
- ist
- belegt
- .
- Kostenfestsetzung
- §
- Abs.
- Rechtspfleger
- übertragen
- ist
- prüfen
- hat
- entstandenen
- Kosten
- notwendig
- waren
- Drittschuldnerprozess
- vornherein
- aussichtslos
- war
- rechtfertigt
- andere
- Beurteilung
- .
- handelt
- summarische
- Prüfung
- Zeitpunkt
- Klageerhebung
- abzustellen
- ist
- .
- Rpfleger
- Rechtspfleger
- Gerichtsakten
- vornehmen
- kann
- .
- Schuldner
- bleibt
- unbenommen
- negatives
- Ergebnis
- Prüfung
- Rechtsmittelwege
- überprüfen
- lassen
- .
- Behauptung
- Rechtsbeschwerde
- Schuldner
- seien
- Lage
- Belange
- Einlegung
- Rechtsbehelfs
- wahren
- trifft
- jedenfalls
- Allgemeinheit
- .
- §
- Satz
- ArbGG
- steht
- Festsetzung
- Gläubiger
- Arbeitsgericht
- entstandenen
- Anwaltskosten
- .
- Vorschrift
- besteht
- Arbeitsgericht
- Urteilsverfahren
- ersten
- Rechtszugs
- Anspruch
- obsiegenden
- Partei
- Erstattung
- Kosten
- Hinzuziehung
- Prozessbevollmächtigten
- .
- Vorschrift
- ist
- sozialpolitisch
- motiviert
- .
- soll
- arbeitsgerichtlichen
- Prozess
- ersten
- Rechtszugs
- verbilligen
- Weise
- Kostenrisiko
- Parteien
- beschränken
- Schwab/Weth/Vollstädt
- ArbGG
- §
- .
- 4
- ;
- Urteil
- 16
- .
- Mai
- .
- Zielsetzung
- betrifft
- nur
- Parteien
- Arbeitsgerichtsprozesses
- hier
- also
- Gläubiger
- .
- lässt
- Frage
- Kosten
- Rahmen
- §
- Abs.
- Verhältnis
- Gläubiger
- Schuldner
- festzusetzen
- sind
- übertragen
- vgl.
- MünchKommZPO/Karsten
- 2
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- Wieczorek/Schütze/Steiner
- 3
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- sind
- Gläubiger
- geltend
- gemachten
- Anwaltskosten
- Drittschuldnerprozesses
- Verfahren
- §
- festzusetzen
- .
- Schuldnerin
- bezweifelt
- notwendig
- waren
- .
- Erstattung
- Drittschuldnerin
- scheidet
- selbst
- Obsiegen
- Gläubigers
- Abs.
- Satz
- ArbGG
- .
- Kuffer
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- 09.12.2004
- M
- Entscheidung
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