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8.8 KiB

NAMEN
Verkündet
:
13
.
Dezember
Justizamtsinspektorin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
;
Befindet
Regulierung
Verkehrsunfallschadens
Haftpflichtversicherer
Schädigers
Ersatzleistung
Verzug
sind
Rechtsanwaltskosten
Geschädigte
Zusammenhang
Einholung
Deckungszusage
Rechtsschutzversicherers
verursacht
hat
nur
erstatten
Sicht
Geschädigten
Wahrnehmung
Rechte
erforderlich
zweckmäßig
waren
.
Urteil
13
.
Dezember
AG
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
13
.
Dezember
Vorsitzenden
Richter
Richter
Pauge
Stöhr
Richterin
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
4
.
Zivilkammer
Landgerichts
29
.
September
aufgehoben
.
Berufung
Klägerin
Urteil
Amtsgerichts
31
.
März
wird
zurückgewiesen
.
Kosten
Rechtsmittel
hat
Klägerin
tragen
.
Tatbestand
:
Klägerin
macht
beklagten
Haftpflichtversicherer
restlichen
Schadensersatz
Verkehrsunfall
geltend
.
volle
Einstandspflicht
Beklagten
ist
unstreitig
.
Parteien
streiten
Rechtsmittelverfahren
noch
Interesse
ist
Beklagte
auch
Rechtsanwaltskosten
Herbeiführung
Deckungszusage
Rechtsschutzversicherer
Klägerin
Höhe
ersetzen
hat
.
Amtsgericht
hat
Klage
insoweit
abgewiesen
.
Berufung
Klägerin
hat
Berufungsgericht
Beklagte
auch
insoweit
verurteilt
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
begehrt
Beklagte
Wiederherstellung
Entscheidung
Amtsgerichts
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hat
ausgeführt
:
Herbeiführung
Deckungszusage
liege
selbstständiger
Auftrag
Klägerin
Rechtsanwalt
besonderen
Angelegenheit
Sinne
§
Abs.
führe
.
vorgerichtlichen
Kosten
zählten
ersatzpflichtigen
Aufwendungen
Geschädigten
Schädiger
sein
Haftpflichtversicherer
Verzug
befinde
hier
Fall
gewesen
sei
.
Streitfall
Abrechnung
Mietwagenkosten
Unfallersatztarifen
gegangen
sei
äußerst
umstrittene
Abrechnungsfragen
Berechnungsgrundlagen
juristischen
Laien
überschaubar
seien
seien
Rechtsanwaltskosten
zweckmäßige
Kosten
Rechtsverfolgung
anzusehen
.
II
.
Revision
ist
begründet
führt
Wiederherstellung
Klage
teilweise
abweisenden
Urteils
Amtsgerichts
.
Allerdings
werden
Frage
Herbeiführung
Deckungszusage
Rechtsschutzversicherers
Rechtsanwalt
ten
Innenverhältnis
Anwaltskosten
entstehen
Schädiger
Haftpflichtversicherer
Außenverhältnis
ersetzen
sind
Rechtsprechung
Literatur
unterschiedliche
Auffassungen
vertreten
.
1
.
Teilweise
wird
bereits
Innenverhältnis
geschädigten
Mandanten
Rechtsanwalt
abgestellt
.
Insoweit
wird
"
"
besondere
Angelegenheit
Sinne
§
Abs.
Satz
überwiegend
angenommen
Anwalt
Einholung
Deckungszusage
gesondert
beauftragt
wird
vgl.
Urteil
12
.
Januar
;
Urteil
3
.
Mai
zfs
;
LG
Urteil
6
.
Mai
zfs
521
;
Urteil
8
.
April
zfs
521
;
Urteil
7
.
April
;
AnwaltKommentar
5
.
Aufl
.
.
;
Winkler
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
4
.
Aufl
.
.
56
;
;
241
;
;
Lensing
688
;
Meinel
zfs
f.
;
Niehren
AnwBl
;
dahingestellt
KG
Urteil
19
.
März
;
ablehnend
.
wird
"
"
Angelegenheit
Sinne
§
Abs.
Satz
bejaht
vgl.
etwa
Urteil
4
.
Dezember
noch
§
;
Urteil
2
.
Februar
;
Urteil
20
.
März
;
AG
Schwäbisch
Urteil
6
.
Mai
juris
.
;
zweifelnd
auch
26
.
Aufl
.
Kap
.
.
.
wird
überwiegend
begründet
Einholung
Deckungszusage
sei
Annex
Hauptsache
anzusehen
gesondert
vergüten
.
weit
verbreitete
Praxis
kostenloser
Deckungsanfragen
soll
wettbewerbsrechtlich
unzulässige
Gebührenunterschreitung
verfolgbar
sein
KG
Urteil
19
.
März
.
Ansicht
erkennenden
Senats
spricht
Vorliegen
eigenen
Angelegenheit
verneinen
ist
Berufungsgericht
Streitfall
feststellt
Tätigkeit
Rechtsanwalts
Anforderung
Deckungszusage
Rechtsschutzversicherer
Beifügung
Entwurfs
Klageschrift
erschöpft
Deckungsschutz
umstandslos
bewilligt
wird
.
Annahme
Angelegenheit
gebührenrechtlichen
Sinne
setzt
Anwalt
nur
Prüfungsaufgabe
erfüllen
hat
.
einheitlichen
Rahmen
anwaltlichen
Tätigkeit
kann
vielmehr
grundsätzlich
auch
dann
noch
gesprochen
werden
Anwalt
Wahrnehmung
Rechte
Geschädigten
verschiedene
Voraussetzungen
voneinander
abweichende
Anspruchsgrundlagen
prüfen
getrennte
Prüfungsaufgaben
erfüllen
hat
.
Angelegenheit
gebührenrechtlichen
Sinne
ist
gesamte
Geschäft
verstehen
Rechtsanwalt
Auftraggeber
besorgen
soll
.
Inhalt
bestimmt
Rahmen
Rechtsanwalt
tätig
wird
.
Angelegenheit
ist
Gegenstand
anwaltlichen
Tätigkeit
abzugrenzen
konkrete
Recht
Rechtsverhältnis
bezeichnet
anwaltliche
Tätigkeit
bezieht
so
Angelegenheit
Gegenstände
umfassen
kann
vgl.
Senatsurteile
26
.
Mai
VersR
.
.
;
21
.
Juni
.
.
.
Erwägenswert
ist
auch
Ansicht
Anwalt
Mandanten
belehren
hat
Einholung
Deckungszusage
besondere
Gebühr
entsteht
Leistung
abrechnen
will
etwa
Urteil
12
.
Januar
Schaden-Praxis
266
;
Urteil
9
.
September
juris
.
f.
Anm
.
Anm
.
3
;
AG
Brühl
Urteil
14
.
Oktober
361
;
Meinel
zfs
;
Niehren
AnwBl
;
Schöller
Anm
.
3
;
etwa
243
;
Lensing
.
Greift
Streitfall
möglicherweise
Fall
ist
Einwand
Geschädigten
belehrt
worden
Gebührenanspruch
freizustellen
sein
Anwalt
so
ist
Geschädigte
schon
Innenverhältnis
Zahlung
Rechnung
gestellten
Kosten
verpflichtet
Folge
Erstattungsanspruch
Schädiger
besteht
vgl.
Senatsurteil
26
.
Mai
aaO
.
.
aufgeworfenen
Rechtsfragen
müssen
indes
vorliegenden
Fall
abschließend
beantwortet
werden
geltend
gemachte
Anspruch
jedenfalls
nachfolgend
erörterten
Gründen
verneinen
ist
.
2
.
Gebührenanspruch
Anwalts
bejahen
oben
dahinstehen
lassen
etwa
Urteil
9
.
März
.
.
;
OLG
Urteil
13
.
Oktober
.
wird
Ersatzanspruch
Außenverhältnis
unterschiedlichen
Argumenten
bejaht
verneint
.
Teilweise
wird
Anspruch
nähere
Begründung
bejaht
etwa
OLG
Beschluss
12
.
Januar
juris
.
5
;
Urteil
8
.
April
zfs
521
;
Urteil
26
.
Mai
teilweise
werden
Aufwendungen
erforderlich
zweckmäßig
angesehen
etwa
Urteil
3
.
Mai
zfs
f.
;
Urteil
19
.
Februar
.
35
;
AG
Hersbruck
Urteil
26
November
f.
;
AG
Urteil
9
.
April
.
Gerichte
hier
Berufungsgericht
bejahen
entsprechenden
Anspruch
jedenfalls
Verzug
Haftpflichtversicherers
Urteil
9
.
Dezember
juris
;
aaO
;
AG
Urteil
12
November
juris
;
Urteil
8
.
September
257
;
AG
Urteil
11
.
Juni
zfs
.
Verneint
wird
Ersatzanspruch
unterschiedlichen
Gesichtspunkten
.
Teilweise
wird
abgestellt
konkreten
Einzelfall
Inanspruchnahme
anwaltlicher
Hilfe
Einholung
Deckungszusage
Wahrung
Durchsetzung
Rechte
Umständen
Falles
erforderlich
zweckmäßig
ist
etwa
Urteil
9
.
März
aaO
.
;
Urteil
4
.
Mai
VersR
f.
Anm
.
Nugel
Anm
.
teilweise
vertretener
Ansicht
nur
äußerst
selten
Fall
sein
soll
vgl.
aaO
;
auch
Meinel
aaO
S.
.
verneinen
Ersatzanspruch
grundsätzlichen
Erwägung
Rechtsanwaltskosten
Einholung
Deckungszusage
Schutzzweck
Haftungsnormen
erfasst
seien
vgl.
etwa
KG
Urteil
19
.
April
VersR
;
Urteil
12
.
Januar
aaO
;
Urteil
13
.
Oktober
aaO
.
f.
;
Urteil
9
.
September
.
.
zust
.
Anm
.
Anm
.
3
;
.
3
.
Ansicht
erkennenden
Senats
ist
Haftung
Außenverhältnis
differenzieren
.
Schutzzweckerwägungen
oben
kann
abgestellt
werden
Schadensersatz
Anspruch
genommene
Schädiger
Haftpflichtversicherer
Verzug
befindet
.
Dann
kann
Anspruch
§
Abs.
Abs.
§
ergeben
.
Insoweit
ist
Bedeutung
Vermögensschaden
Verkehrsunfall
Geschädigte
Inanspruchnahme
anwaltlicher
Hilfe
Einholung
Deckungszusage
erleidet
Schutzzweck
§
Abs.
§
Abs.
erfasst
wird
.
Kosten
Einholung
Deckungszusage
Rechtsschutzversicherung
sind
Rechtsverfolgungskosten
Gesichtspunkt
Verzugsschadens
ersetzt
werden
können
Urteil
9
.
März
aaO
.
.
Feststellungen
Berufungsgerichts
befand
beklagte
bereits
Verzug
Ersatz
verlangten
Mietwagenkosten
Anwalt
Klägerin
Vorbereitung
Klage
Einholung
Deckungszusage
verbundenen
Kosten
betraut
wurde
.
Allerdings
hat
Schädiger
auch
Gesichtspunkt
Verzugsschadens
schlechthin
Schadensereignis
adäquat
verursachten
Rechtsverfolgungskosten
ersetzen
nur
Sicht
Geschädigten
Wahrnehmung
Rechte
erforderlich
zweckmäßig
waren
vgl.
etwa
Senatsurteile
8
November
.
;
10
.
Januar
VersR
f.
;
Urteil
9
.
März
aaO
.
.
ist
hier
Fall
.
Anwalt
Klägerin
hat
informatorischen
Anhörung
Berufungsgericht
erklärt
habe
Übernahme
Deckungsschutzes
abklären
sollen
habe
dann
Rechtsschutzversicherung
28
.
August
Klageentwurf
angeschrieben
Deckungsschutz
14
.
September
bewilligt
worden
sei
.
ist
übliche
Verfahren
Deckungsschutz
gewährt
werden
kann
vgl.
.
Sachlage
ist
aber
Inanspruchnahme
anwaltlicher
Hilfe
Einholung
Deckungszusage
erforderlich
;
vielmehr
ist
Geschädigten
Regel
zuzumuten
selbst
anzufordern
.
Überlegungen
Berufungsgerichts
Komplexität
Mietwagenfälle
haben
Streitfall
Anforderung
Deckungszusage
ersichtlich
Rolle
gespielt
.
Rechtsschutzversicherer
Gewährung
Deckungsschutz
maßgeblichen
Gesichtspunkte
ergaben
insoweit
auch
Anfrage
Fertigung
bereits
Geschäftsgebühr
Verfahrensgebühr
abgegolten
ist
.
Klägerin
bestimmter
Umstände
Lage
gewesen
sein
könnte
einfache
Anfrage
Beifügung
Anwalt
gefertigten
Klageentwurfs
Versicherer
senden
ist
ersichtlich
.
4
.
Klage
ist
Kosten
Einholung
Deckungszusage
unbegründet
.
weiteren
Feststellungen
treffen
sind
weist
Senat
Berufung
Klage
Kosten
Deckungszusage
abweisende
Urteil
Amtsgerichts
Aufhebung
Berufungsurteils
zurück
§
Abs.
.
Zoll
Pauge
Pentz
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung