NAMEN Verkündet : 13 . Dezember Justizamtsinspektorin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § ; Befindet Regulierung Verkehrsunfallschadens Haftpflichtversicherer Schädigers Ersatzleistung Verzug sind Rechtsanwaltskosten Geschädigte Zusammenhang Einholung Deckungszusage Rechtsschutzversicherers verursacht hat nur erstatten Sicht Geschädigten Wahrnehmung Rechte erforderlich zweckmäßig waren . Urteil 13 . Dezember AG . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 13 . Dezember Vorsitzenden Richter Richter Pauge Stöhr Richterin Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 4 . Zivilkammer Landgerichts 29 . September aufgehoben . Berufung Klägerin Urteil Amtsgerichts 31 . März wird zurückgewiesen . Kosten Rechtsmittel hat Klägerin tragen . Tatbestand : Klägerin macht beklagten Haftpflichtversicherer restlichen Schadensersatz Verkehrsunfall geltend . volle Einstandspflicht Beklagten ist unstreitig . Parteien streiten Rechtsmittelverfahren noch Interesse ist Beklagte auch Rechtsanwaltskosten Herbeiführung Deckungszusage Rechtsschutzversicherer Klägerin Höhe € ersetzen hat . Amtsgericht hat Klage insoweit abgewiesen . Berufung Klägerin hat Berufungsgericht Beklagte auch insoweit verurteilt . Berufungsgericht zugelassenen Revision begehrt Beklagte Wiederherstellung Entscheidung Amtsgerichts . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hat ausgeführt : Herbeiführung Deckungszusage liege selbstständiger Auftrag Klägerin Rechtsanwalt besonderen Angelegenheit Sinne § Abs. führe . vorgerichtlichen Kosten zählten ersatzpflichtigen Aufwendungen Geschädigten Schädiger sein Haftpflichtversicherer Verzug befinde hier Fall gewesen sei . Streitfall Abrechnung Mietwagenkosten Unfallersatztarifen gegangen sei äußerst umstrittene Abrechnungsfragen Berechnungsgrundlagen juristischen Laien überschaubar seien seien Rechtsanwaltskosten zweckmäßige Kosten Rechtsverfolgung anzusehen . II . Revision ist begründet führt Wiederherstellung Klage teilweise abweisenden Urteils Amtsgerichts . Allerdings werden Frage Herbeiführung Deckungszusage Rechtsschutzversicherers Rechtsanwalt ten Innenverhältnis Anwaltskosten entstehen Schädiger Haftpflichtversicherer Außenverhältnis ersetzen sind Rechtsprechung Literatur unterschiedliche Auffassungen vertreten . 1 . Teilweise wird bereits Innenverhältnis geschädigten Mandanten Rechtsanwalt abgestellt . Insoweit wird " " besondere Angelegenheit Sinne § Abs. Satz überwiegend angenommen Anwalt Einholung Deckungszusage gesondert beauftragt wird vgl. Urteil 12 . Januar ; Urteil 3 . Mai zfs ; LG Urteil 6 . Mai zfs 521 ; Urteil 8 . April zfs 521 ; Urteil 7 . April ; AnwaltKommentar 5 . Aufl . . ; Winkler Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 4 . Aufl . . 56 ; ; 241 ; ; Lensing 688 ; Meinel zfs f. ; Niehren AnwBl ; dahingestellt KG Urteil 19 . März ; ablehnend . wird " " Angelegenheit Sinne § Abs. Satz bejaht vgl. etwa Urteil 4 . Dezember noch § ; Urteil 2 . Februar ; Urteil 20 . März ; AG Schwäbisch Urteil 6 . Mai juris . ; zweifelnd auch 26 . Aufl . Kap . . . wird überwiegend begründet Einholung Deckungszusage sei Annex Hauptsache anzusehen gesondert vergüten . weit verbreitete Praxis kostenloser Deckungsanfragen soll wettbewerbsrechtlich unzulässige Gebührenunterschreitung verfolgbar sein KG Urteil 19 . März . Ansicht erkennenden Senats spricht Vorliegen eigenen Angelegenheit verneinen ist Berufungsgericht Streitfall feststellt Tätigkeit Rechtsanwalts Anforderung Deckungszusage Rechtsschutzversicherer Beifügung Entwurfs Klageschrift erschöpft Deckungsschutz umstandslos bewilligt wird . Annahme Angelegenheit gebührenrechtlichen Sinne setzt Anwalt nur Prüfungsaufgabe erfüllen hat . einheitlichen Rahmen anwaltlichen Tätigkeit kann vielmehr grundsätzlich auch dann noch gesprochen werden Anwalt Wahrnehmung Rechte Geschädigten verschiedene Voraussetzungen voneinander abweichende Anspruchsgrundlagen prüfen getrennte Prüfungsaufgaben erfüllen hat . Angelegenheit gebührenrechtlichen Sinne ist gesamte Geschäft verstehen Rechtsanwalt Auftraggeber besorgen soll . Inhalt bestimmt Rahmen Rechtsanwalt tätig wird . Angelegenheit ist Gegenstand anwaltlichen Tätigkeit abzugrenzen konkrete Recht Rechtsverhältnis bezeichnet anwaltliche Tätigkeit bezieht so Angelegenheit Gegenstände umfassen kann vgl. Senatsurteile 26 . Mai VersR . . ; 21 . Juni . . . Erwägenswert ist auch Ansicht Anwalt Mandanten belehren hat Einholung Deckungszusage besondere Gebühr entsteht Leistung abrechnen will etwa Urteil 12 . Januar Schaden-Praxis 266 ; Urteil 9 . September juris . f. Anm . Anm . 3 ; AG Brühl Urteil 14 . Oktober 361 ; Meinel zfs ; Niehren AnwBl ; Schöller Anm . 3 ; etwa 243 ; Lensing . Greift Streitfall möglicherweise Fall ist Einwand Geschädigten belehrt worden Gebührenanspruch freizustellen sein Anwalt so ist Geschädigte schon Innenverhältnis Zahlung Rechnung gestellten Kosten verpflichtet Folge Erstattungsanspruch Schädiger besteht vgl. Senatsurteil 26 . Mai aaO . . aufgeworfenen Rechtsfragen müssen indes vorliegenden Fall abschließend beantwortet werden geltend gemachte Anspruch jedenfalls nachfolgend erörterten Gründen verneinen ist . 2 . Gebührenanspruch Anwalts bejahen oben dahinstehen lassen etwa Urteil 9 . März . . ; OLG Urteil 13 . Oktober . wird Ersatzanspruch Außenverhältnis unterschiedlichen Argumenten bejaht verneint . Teilweise wird Anspruch nähere Begründung bejaht etwa OLG Beschluss 12 . Januar juris . 5 ; Urteil 8 . April zfs 521 ; Urteil 26 . Mai teilweise werden Aufwendungen erforderlich zweckmäßig angesehen etwa Urteil 3 . Mai zfs f. ; Urteil 19 . Februar . 35 ; AG Hersbruck Urteil 26 November f. ; AG Urteil 9 . April . Gerichte hier Berufungsgericht bejahen entsprechenden Anspruch jedenfalls Verzug Haftpflichtversicherers Urteil 9 . Dezember juris ; aaO ; AG Urteil 12 November juris ; Urteil 8 . September 257 ; AG Urteil 11 . Juni zfs . Verneint wird Ersatzanspruch unterschiedlichen Gesichtspunkten . Teilweise wird abgestellt konkreten Einzelfall Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe Einholung Deckungszusage Wahrung Durchsetzung Rechte Umständen Falles erforderlich zweckmäßig ist etwa Urteil 9 . März aaO . ; Urteil 4 . Mai VersR f. Anm . Nugel Anm . teilweise vertretener Ansicht nur äußerst selten Fall sein soll vgl. aaO ; auch Meinel aaO S. . verneinen Ersatzanspruch grundsätzlichen Erwägung Rechtsanwaltskosten Einholung Deckungszusage Schutzzweck Haftungsnormen erfasst seien vgl. etwa KG Urteil 19 . April VersR ; Urteil 12 . Januar aaO ; Urteil 13 . Oktober aaO . f. ; Urteil 9 . September . . zust . Anm . Anm . 3 ; . 3 . Ansicht erkennenden Senats ist Haftung Außenverhältnis differenzieren . Schutzzweckerwägungen oben kann abgestellt werden Schadensersatz Anspruch genommene Schädiger Haftpflichtversicherer Verzug befindet . Dann kann Anspruch § Abs. Abs. § ergeben . Insoweit ist Bedeutung Vermögensschaden Verkehrsunfall Geschädigte Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe Einholung Deckungszusage erleidet Schutzzweck § Abs. § Abs. erfasst wird . Kosten Einholung Deckungszusage Rechtsschutzversicherung sind Rechtsverfolgungskosten Gesichtspunkt Verzugsschadens ersetzt werden können Urteil 9 . März aaO . . Feststellungen Berufungsgerichts befand beklagte bereits Verzug Ersatz verlangten Mietwagenkosten Anwalt Klägerin Vorbereitung Klage Einholung Deckungszusage verbundenen Kosten betraut wurde . Allerdings hat Schädiger auch Gesichtspunkt Verzugsschadens schlechthin Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten ersetzen nur Sicht Geschädigten Wahrnehmung Rechte erforderlich zweckmäßig waren vgl. etwa Senatsurteile 8 November . ; 10 . Januar VersR f. ; Urteil 9 . März aaO . . ist hier Fall . Anwalt Klägerin hat informatorischen Anhörung Berufungsgericht erklärt habe Übernahme Deckungsschutzes abklären sollen habe dann Rechtsschutzversicherung 28 . August Klageentwurf angeschrieben Deckungsschutz 14 . September bewilligt worden sei . ist übliche Verfahren Deckungsschutz gewährt werden kann vgl. . Sachlage ist aber Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe Einholung Deckungszusage erforderlich ; vielmehr ist Geschädigten Regel zuzumuten selbst anzufordern . Überlegungen Berufungsgerichts Komplexität Mietwagenfälle haben Streitfall Anforderung Deckungszusage ersichtlich Rolle gespielt . Rechtsschutzversicherer Gewährung Deckungsschutz maßgeblichen Gesichtspunkte ergaben insoweit auch Anfrage Fertigung bereits Geschäftsgebühr Verfahrensgebühr abgegolten ist . Klägerin bestimmter Umstände Lage gewesen sein könnte einfache Anfrage Beifügung Anwalt gefertigten Klageentwurfs Versicherer senden ist ersichtlich . 4 . Klage ist Kosten Einholung Deckungszusage unbegründet . weiteren Feststellungen treffen sind weist Senat Berufung Klage Kosten Deckungszusage abweisende Urteil Amtsgerichts Aufhebung Berufungsurteils zurück § Abs. . Zoll Pauge Pentz Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung