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306 lines
2.6 KiB

BESCHLUSS
22
.
Januar
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
22
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Richter
Pauge
Stöhr
Richterin
Pentz
beschlossen
:
Nichtzulassungsbeschwerden
Kläger
wird
Urteil
12
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
8
.
September
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Verfahrens
Nichtzulassungsbeschwerde
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Gegenstandswert
:
89.617,02
entfallen
Klägerin
kapitalisierten
Zahlungsanspruch
Unterhaltsrente
Kläger
3.778,88
kapitalisierten
Zahlungsanspruch
Unterhaltsrente
Gründe
:
Kläger
sind
Erben
9
Juli
Flugzeugabsturz
Leben
gekommenen
S.
nehmen
Beklagte
Erbin
Flugzeugführers
Ersatz
Unterhaltsschadens
Anspruch
Ausfall
unterhaltspflichtigen
Vaters
entstanden
ist
.
Haftung
Beklagten
steht
Grunde
Streit
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Berufung
Kläger
hat
Oberlandesgericht
Beklagte
Zahlung
rückständigen
Unterhalts
Höhe
Zahlung
Einzelnen
bezifferter
Unterhaltsrenten
verurteilt
.
weitergehenden
Klagen
hat
abgewiesen
.
Revision
hat
zugelassen
.
Hiergegen
wenden
Kläger
Nichtzulassungsbeschwerden
Verletzung
rechtlichen
Gehörs
geltend
machen
.
II
.
Nichtzulassungsbeschwerden
haben
Erfolg
führen
§
Abs.
Aufhebung
angegriffenen
Urteils
Zurückverweisung
Rechtsstreits
Berufungsgericht
.
Berufungsgericht
hat
Anspruch
Kläger
rechtliches
Gehör
Art
.
Abs.
GG
entscheidungserheblicher
Weise
verletzt
.
1
.
entscheidungserheblichem
Verstoß
Art
.
Abs.
GG
ist
Berufungsgericht
Annahme
gelangt
S.
Tod
voraussichtlich
erzielten
Nettoeinkünfte
beliefen
Jahr
nur
79.945
DM
nur
DM
.
Berufungsgericht
diesbezügliche
Annahme
gerichtlichen
Sachverständigen
Gutachten
22
.
März
angegebenen
Beträge
gestützt
hat
hat
übersehen
Kläger
diesbezügliche
Berechnung
Sachverständigen
Schriftsatz
3
.
April
versehentlich
doppelten
Abzugs
Abgabenanteils
ermittelten
Bruttoeinkünften
fehlerhaft
beanstandet
haben
Sachverständige
Stellungnahme
21
.
Mai
Klägern
gerügten
Fehler
eingeräumt
neue
Berechnung
S.
Tod
voraussichtlich
erzielten
Nettoeinkünfte
aufgestellt
hat
.
korrigierten
Berechnung
belaufen
entgangenen
Nettoeinnahmen
Jahr
DM
Jahr
DM
.
Gehörsverletzung
ist
auch
entscheidungserheblich
.
gebotenen
Berücksichtigung
Sachvortrags
Kläger
hätte
höherer
Unterhaltsschaden
Kläger
ergeben
.
2
.
neuen
Verhandlung
hat
Berufungsgericht
Gelegenheit
auch
weiteren
Einwand
Nichtzulassungsbeschwerde
auseinanderzusetzen
Klägern
geltend
gemachten
fixen
Kosten
Schadensberechnung
hätten
berücksichtigt
werden
müssen
vgl.
Senatsurteile
1
.
Oktober
39
;
5
.
Juni
VersR
.
Pauge
Pentz
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung