|
|
- BESCHLUSS
- 22
- .
- Januar
- Rechtsstreit
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 22
- .
- Januar
- Vorsitzenden
- Richter
- Richter
- Pauge
- Stöhr
- Richterin
- Pentz
- beschlossen
- :
- Nichtzulassungsbeschwerden
- Kläger
- wird
- Urteil
- 12
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 8
- .
- September
- aufgehoben
- .
- Sache
- wird
- neuen
- Verhandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Verfahrens
- Nichtzulassungsbeschwerde
- Berufungsgericht
- zurückverwiesen
- .
- Gegenstandswert
- :
- 89.617,02
- €
- entfallen
- €
- Klägerin
- €
- kapitalisierten
- Zahlungsanspruch
- €
- Unterhaltsrente
- €
- Kläger
- 3.778,88
- €
- kapitalisierten
- Zahlungsanspruch
- €
- Unterhaltsrente
- Gründe
- :
- Kläger
- sind
- Erben
- 9
- Juli
- Flugzeugabsturz
- Leben
- gekommenen
- S.
- nehmen
- Beklagte
- Erbin
- Flugzeugführers
- Ersatz
- Unterhaltsschadens
- Anspruch
- Ausfall
- unterhaltspflichtigen
- Vaters
- entstanden
- ist
- .
- Haftung
- Beklagten
- steht
- Grunde
- Streit
- .
- Landgericht
- hat
- Klage
- abgewiesen
- .
- Berufung
- Kläger
- hat
- Oberlandesgericht
- Beklagte
- Zahlung
- rückständigen
- Unterhalts
- Höhe
- €
- Zahlung
- Einzelnen
- bezifferter
- Unterhaltsrenten
- verurteilt
- .
- weitergehenden
- Klagen
- hat
- abgewiesen
- .
- Revision
- hat
- zugelassen
- .
- Hiergegen
- wenden
- Kläger
- Nichtzulassungsbeschwerden
- Verletzung
- rechtlichen
- Gehörs
- geltend
- machen
- .
- II
- .
- Nichtzulassungsbeschwerden
- haben
- Erfolg
- führen
- §
- Abs.
- Aufhebung
- angegriffenen
- Urteils
- Zurückverweisung
- Rechtsstreits
- Berufungsgericht
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Anspruch
- Kläger
- rechtliches
- Gehör
- Art
- .
- Abs.
- GG
- entscheidungserheblicher
- Weise
- verletzt
- .
- 1
- .
- entscheidungserheblichem
- Verstoß
- Art
- .
- Abs.
- GG
- ist
- Berufungsgericht
- Annahme
- gelangt
- S.
- Tod
- voraussichtlich
- erzielten
- Nettoeinkünfte
- beliefen
- Jahr
- nur
- 79.945
- DM
- nur
- DM
- .
- Berufungsgericht
- diesbezügliche
- Annahme
- gerichtlichen
- Sachverständigen
- Gutachten
- 22
- .
- März
- angegebenen
- Beträge
- gestützt
- hat
- hat
- übersehen
- Kläger
- diesbezügliche
- Berechnung
- Sachverständigen
- Schriftsatz
- 3
- .
- April
- versehentlich
- doppelten
- Abzugs
- Abgabenanteils
- ermittelten
- Bruttoeinkünften
- fehlerhaft
- beanstandet
- haben
- Sachverständige
- Stellungnahme
- 21
- .
- Mai
- Klägern
- gerügten
- Fehler
- eingeräumt
- neue
- Berechnung
- S.
- Tod
- voraussichtlich
- erzielten
- Nettoeinkünfte
- aufgestellt
- hat
- .
- korrigierten
- Berechnung
- belaufen
- entgangenen
- Nettoeinnahmen
- Jahr
- DM
- Jahr
- DM
- .
- Gehörsverletzung
- ist
- auch
- entscheidungserheblich
- .
- gebotenen
- Berücksichtigung
- Sachvortrags
- Kläger
- hätte
- höherer
- Unterhaltsschaden
- Kläger
- ergeben
- .
- 2
- .
- neuen
- Verhandlung
- hat
- Berufungsgericht
- Gelegenheit
- auch
- weiteren
- Einwand
- Nichtzulassungsbeschwerde
- auseinanderzusetzen
- Klägern
- geltend
- gemachten
- fixen
- Kosten
- Schadensberechnung
- hätten
- berücksichtigt
- werden
- müssen
- vgl.
- Senatsurteile
- 1
- .
- Oktober
- 39
- ;
- 5
- .
- Juni
- VersR
- .
- Pauge
- Pentz
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
|