You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

163 lines
1.3 KiB

BESCHLUSS
17
.
Februar
Rechtsstreit
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
17
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
beschlossen
:
Antrag
Beklagten
Zwangsvollstreckung
Urteil
5
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
8
.
Oktober
einzustellen
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
1
.
Beklagten
sind
angefochtene
Urteil
verurteilt
worden
Baulasterklärung
Lasten
Grundstücks
abzugeben
Mülltonnenstellplatz
verschiedenen
Gehölzen
Baulastfläche
entfernen
Anlegung
asphaltierten
Zufahrt
Baulastfläche
dulden
.
Versuch
Zwangsvollstreckung
Klägerin
Stellung
Sicherheit
abzuwenden
ist
Stellung
entsprechenden
Sicherheit
Klägerin
gescheitert
.
beantragen
Zwangsvollstreckung
angefochtenen
Urteil
§
§
Abs.
Satz
Abs.
einstweilen
einzustellen
.
2
.
Antrag
ist
unbegründet
.
Einstellung
Zwangsvollstreckung
Revisionsgericht
Verfahren
Nichtzulassungsbeschwerde
kommt
Betracht
Beklagte
versäumt
hat
Berufungsinstanz
Vollstreckungsschutzantrag
§
stellen
Antrag
möglich
zumutbar
gewesen
wäre
.
6
.
Juni
;
Senat
.
29
.
März
juris
.
So
ist
hier
.
Beklagten
haben
Berufungsrechtszug
Schutzantrag
§
gestellt
.
haben
auch
vorgetragen
besonderen
Gründen
möglich
zumutbar
gewesen
sei
Antrag
Schluss
mündlichen
Verhandlung
Berufungsgericht
stellen
.
Schmidt-Räntsch
Czub
Vorinstanzen
:
Entscheidung
13.12.2006
Entscheidung
I-5