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8.2 KiB

NAMEN
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
Verkündet
:
17
.
Mai
Justizamtsinspektorin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
ja
:
:
ja
§
Kaufvertrag
Eigentumswohnung
Notariatsangestellten
erteilte
Vollmacht
Durchführung
etwaigen
Ergänzung
Vertrags
erforderlichen
Erklärungen
Vertragsparteien
abzugeben
berechtigt
vereinbarte
Verpflichtung
Verkäufers
Verschaffung
dinglich
wirkenden
Sondernutzungsrechts
Pflicht
Verschaffung
obligatarischen
Sondernutzungsrechts
ersetzen
.
.
17
.
Mai
V.
Zivilsenat
hat
mündliche
Verhandlung
17
.
Mai
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Tropf
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Rechtsmittel
Klägers
werden
Urteil
4
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
26
.
Februar
aufgehoben
Urteil
3
.
Zivilkammer
Landgerichts
20
Juli
abgeändert
.
Klage
ist
Grunde
berechtigt
.
Rechtsstreit
wird
Verhandlung
Entscheidung
Höhe
Anspruchs
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Beklagte
war
Eigentümer
Hausgrundstücks
Wohnungseigentum
aufteilte
.
entstand
u.a.
Wohnungseigentumsgrundbuch
Blatt
S.
eingetragene
Miteigentumsanteil
Grundstück
Sondereigentum
Teilungsplan
Nr.
bezeichneten
Wohnung
verbunden
ist
.
Notarvertrag
29
.
März
verkaufte
Beklagte
Wohnung
Kläger
.
§
Vertrages
waren
Vertragsparteien
einig
Kläger
"
Wohnraum
halber
Höhe
gekauften
Wohnung
folgenden
:
Wohnraum
Sondernutzungsrecht
"
zustehen
solle
.
Vertragsurkunde
bevollmächtigten
Parteien
Notariatsangestellte
Befreiung
Beschränkungen
"
Durchführung
etwaigen
Ergänzung
Vertrages
noch
erforderlichen
Erklärungen
abzugeben
"
.
Auflassung
erfolgte
Notarverhandlung
.
Folgezeit
beanstandete
Grundbuchamt
Urkundsnotar
gestellten
Antrag
Eintragung
Klägers
Grundbuch
Wohnraum
alleiniger
Nutzung
Kläger
berechtigt
sein
sollte
Teilungserklärung
dargestellt
sei
.
Notar
veranlaßte
Frau
Bevollmächtigte
Vertragsparteien
Kaufvertrag
ändern
.
Frau
19
.
September
notariell
beurkundeter
Form
abgegebenen
Erklärung
soll
Kläger
schuldrechtlich
alleinigen
Nutzung
Wohnraums
berechtigt
sein
.
dinglich
wirkendes
Sondernutzungsrecht
soll
erst
späteren
Änderung
Teilungserklärung
begründet
werden
.
Bemühungen
Klägers
Wohnung
weiterzuverkaufen
scheiterten
Mangel
dinglichen
Sicherung
Sondernutzungsrechts
Wohnraum
.
Erklärung
24
.
September
verlangte
klagten
Verschaffung
dinglich
wirkenden
Sondernutzungsrechts
setzte
Frist
15
.
Oktober
erklärte
Leistung
abzulehnen
Schadensersatz
Nichterfüllung
Kaufvertrags
verlangen
.
Eintragung
Sondernutzungsrechts
Grundbuch
unterblieb
.
Kläger
beziffert
Nichterfüllung
Vertrages
entstandenen
Schaden
DM
.
Klage
verlangt
Beklagten
Erstattung
Betrages
Zinsen
Zug
Zug
Rückauflassung
Sondereigentums
.
Begründung
Antrags
Abweisung
Klage
hat
Beklagte
Einrede
Verjährung
erhoben
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Berufung
Klägers
ist
Erfolg
geblieben
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
verneint
Schadensersatzverpflichtung
Beklagten
.
meint
Vertrag
29
.
März
sei
Beklagte
verpflichtet
gewesen
Kläger
dinglich
wirkendes
Sondernutzungsrecht
Wohnraum
verschaffen
.
Verpflichtung
sei
19
.
September
vereinbarte
Änderung
Kaufvertrages
aufgehoben
worden
.
Stelle
Verpflichtung
Beklagten
Verschaffung
dinglich
wirkenden
Rechts
sei
Verpflichtung
Verschaffung
torisch
wirkenden
Berechtigung
alleinigen
Nutzung
Wohnraums
getreten
.
Verpflichtung
sei
erfüllt
.
Auch
zweifelhaft
sei
Frau
erklärte
Änderung
Kaufvertrags
erteilten
Vollmacht
deckt
gewesen
sei
sei
Parteien
abgegebene
Erklärung
wirksam
.
vollmachtlos
Kläger
abgegebene
Erklärung
sei
nämlich
genehmigt
worden
Wirksamkeit
Änderung
Erhebung
Klage
bezweifelt
habe
.
hält
revisionsrechtlicher
Nachprüfung
stand
.
II
.
Art
.
§
Satz
findet
Bürgerliche
Gesetzbuch
31
.
Dezember
geltenden
Fassung
schuldrechtlichen
Vereinbarungen
Parteien
Anwendung
.
§
Abs.
.
besteht
Kläger
geltend
gemachte
Anspruch
Grunde
.
1
.
Ansicht
Berufungsgerichts
schuldete
Beklagte
Kläger
Verschaffung
Rechts
Nutzung
Wohnraums
Begründung
Übertragung
Rechtsnachfolger
wirkenden
Sondernutzungsrechts
.
Auslegung
§
Kaufvertrags
ist
fehlerfrei
wird
Revision
auch
beanstandet
.
§
Abs.
bedarf
Entstehen
Rechts
Eintragung
Grundbuch
.
unterblieb
hat
Beklagte
Kläger
geschuldete
Recht
verschafft
.
Anspruch
Klägers
dinglich
wirkendes
Sondernutzungsrecht
ist
19
.
September
Frau
abgegebenen
Erklärungen
aufgehoben
abgeändert
worden
.
Erklärungen
wirken
Kläger
§
Abs.
.
Urkunde
29
.
März
erteilte
Vollmacht
berechtigte
Frau
nur
Vertretung
Klägers
Hindernisse
formeller
Art
Vollzug
Kaufvertrages
entgegenstanden
beseitigt
werden
sollten
aber
Änderung
Hauptleistungspflicht
Kaufvertrag
.
handelt
aber
hier
.
dinglich
wirkende
Sondernutzungsrecht
Inhalt
Sondereigentums
Sonderrechtsnachfolger
Nutzung
ausgeschlossenen
Erwerbers
wirkt
wird
schuldrechtliches
Sondernutzungsrecht
Eigentümerwechsel
hinfällig
neue
Eigentümer
Rechte
Pflichten
Begründung
Sondernutzungsrechts
Zustimmung
übrigen
Eigentümer
übernimmt
217
;
OLG
Anm
.
;
.
ist
durchsetzbar
verliert
Ausschließlichkeitscharakter
vgl.
.
derartigen
Inhaltsänderung
Sondereigentums
berechtigte
Notariatsangestellten
erteilte
Vollmacht
.
Frau
Kläger
19
.
September
machtlos
erklärte
Änderung
Vertrages
29
.
März
ist
auch
Genehmigung
wirksam
geworden
.
Genehmigung
Vertreter
Vertretungsmacht
abgegebenen
beurkundungsbedürftigen
klärung
bedarf
zwar
ihrerseits
Form
§
Abs.
kann
auch
konkludentes
Handeln
erfolgen
.
Handeln
Beklagten
fehlt
jedoch
.
Genehmigung
vollmachtloser
Vertretung
konkludentes
Handeln
Vertretenen
setzt
grundsätzlich
Vertretene
zumindest
Möglichkeit
bewußt
ist
Handeln
Namen
abgegebene
Erklärung
genehmigen
.
.
vgl.
153
;
336f
.
18
.
Februar
5
.
März
IVa
.
Kläger
Unwirksamkeit
Namen
Frau
abgegebenen
Erklärungen
auch
nur
Betracht
gezogen
haben
könnte
hat
Beklagte
behauptet
.
vorprozessualen
Korrespondenz
haben
noch
einmal
Rechtsanwälte
Kläger
Wahrnehmung
Interessen
beauftragt
hatte
Mangel
Vertretung
Klägers
Abschluß
Änderungsvertrages
19
.
September
erkannt
.
Auch
Vorbereitung
Eigentümerversammlung
10
.
Februar
Kläger
Rechtsanwalt
beauftragt
hatte
ist
Unwirksamkeit
Kläger
Frau
abgegebenen
Erklärungen
erkannt
worden
.
Protokoll
Versammlung
haben
Kläger
noch
Berater
auch
nur
Möglichkeit
Unwirksamkeit
Frau
abgegebenen
Erklärungen
gerechnet
.
Auch
nur
objektive
Erklärungsbedeutung
Verhaltens
Klägers
abstellen
wollte
führte
Frau
Kläger
vollmachtlos
abgegebenen
Erklärungen
genehmigt
wären
.
Entscheidend
ist
dann
Verhalten
Klägers
Sicht
Beklagten
vernünftigen
Dritten
redlicherweise
Genehmigung
darstellte
.
würde
voraussetzen
Beklagte
ausgehen
konnte
Änderung
Kaufvertrags
sei
Frau
erteilten
Vollmacht
gedeckt
.
ist
Fall
.
Anspruch
Verschaffung
dinglich
wirkenden
zungsrechts
war
Ablauf
Kläger
Erfüllung
gesetzten
Nachfrist
verjährt
.
Instanz
erhobene
Einrede
ist
unbegründet
.
Frist
Verjährung
Anspruchs
Klägers
betrug
gemäß
§
.
Jahre
.
begann
Abschluß
Kaufvertrags
29
.
März
.
.
Aufforderung
Klägers
Rechtsverschaffung
bedeutet
Mahnung
.
Mahnung
konnte
Setzung
Nachfrist
Erfüllung
verbunden
werden
.
.
vgl.
.
10
.
Januar
444
;
17
.
Dezember
;
262
;
;
.
Erfüllungsablehnung
erfaßte
Vertrag
insgesamt
Wohnung
Klägers
fehlenden
dinglichen
Sicherung
Rechts
Nutzung
Wohnraums
erheblichen
Minderwert
aufweist
Eigentum
Wohnung
dinglich
wirkendes
Sondernutzungsrecht
Wohnraum
Kläger
Interesse
ist
.
Ablauf
Kläger
gesetzten
Frist
erlosch
Erfüllungsanspruch
.
Beklagte
schuldet
Kläger
seither
Schadensersatz
Nichterfüllung
.
Auch
Schadensersatzanspruch
Klägers
ist
verjährt
.
Anspruch
entstand
Schadensersatzverlangens
Klägers
Schreiben
24
.
September
erfolglosen
Ablauf
Beklagten
Erfüllung
gesetzten
Nachfrist
.
.
galt
-9-
dreißigjährige
Verjährung
§
.
..
Frist
wurde
Zustellung
Klage
7
.
Dezember
unterbrochen
.
Änderung
Verjährungsvorschriften
beträgt
Verjährungsfrist
1
.
Januar
nur
noch
Jahre
§
;
Unterbrechung
Verjährung
Erhebung
Klage
ist
Beginn
1
.
Januar
beendet
.
Anhängigkeit
Rechtsstreits
führt
jedoch
Beginn
seither
geltenden
kürzeren
Verjährung
gehemmt
ist
Art
.
§
Abs.
.
2
.
Rechtsstreit
ist
Grunde
Entscheidung
reif
.
Höhe
Kläger
entstandenen
Schadens
fehlt
Feststellungen
.
Insoweit
besteht
Anlaß
Hinweis
Beklagten
obliegt
Vorteile
Kläger
Besitz
Wohnung
gezogen
hat
darzustellen
Gesichtspunkt
Vorteilsausgleichung
anspruchsmindernd
Berücksichtigung
finden
sollen
.
Wenzel
Tropf