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113 lines
941 B

BESCHLUSS
17
.
September
Abschiebungshaftsache
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
17
.
September
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richterin
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Richterinnen
Dr.
Weinland
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Betroffenen
wird
festgestellt
Beschluss
5
.
Zivilkammer
Landgerichts
7
.
Januar
Betroffenen
Rechten
verletzt
hat
.
Gerichtskosten
werden
Instanzen
erhoben
.
zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung
notwendigen
Auslagen
Betroffenen
Instanzen
werden
Bundesrepublik
auferlegt
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
beträgt
.
Gründe
:
Haftanordnung
Landgerichts
hat
Betroffenen
bereits
Rechten
verletzt
abzusehen
war
Haft
Justizvollzugsanstalt
Büren
Verletzung
Lichte
Art
.
Abs.
Satz
Richtlinie
auszulegenden
Vorschrift
§
Abs.
-3AufenthG
vollzogen
werden
würde
vgl.
näher
Senat
Beschluss
25
Juli
.
.
weiteren
Begründung
wird
abgesehen
Abs.
FamFG
.
Schmidt-Räntsch
Weinland
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung