BESCHLUSS 17 . September Abschiebungshaftsache V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 17 . September Vorsitzende Richterin Dr. Richterin Prof. Dr. Richter Dr. Richterinnen Dr. Weinland beschlossen : Rechtsbeschwerde Betroffenen wird festgestellt Beschluss 5 . Zivilkammer Landgerichts 7 . Januar Betroffenen Rechten verletzt hat . Gerichtskosten werden Instanzen erhoben . zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen Betroffenen Instanzen werden Bundesrepublik auferlegt . Gegenstandswert Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt € . Gründe : Haftanordnung Landgerichts hat Betroffenen bereits Rechten verletzt abzusehen war Haft Justizvollzugsanstalt Büren Verletzung Lichte Art . Abs. Satz Richtlinie auszulegenden Vorschrift § Abs. -3AufenthG vollzogen werden würde vgl. näher Senat Beschluss 25 Juli . . weiteren Begründung wird abgesehen Abs. FamFG . Schmidt-Räntsch Weinland Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung